Nachfolgende Seiten bieten die wichtigsten Informationen für Geflüchtete zur Einreise aus der Ukraine und dem Aufenthalt in Niedersachsen, ergänzt um viele Hilfs- und Betreuungsangbote sowie Wissenswertes zu den Auswirkungen des Krieges in Niedersachsen.
Zivil- und Katastrophenschutz
Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine fragen sich viele Niedersächsinnen und Niedersachsen wie sich der Bevölkerungsschutz, der sogenannte „Zivil- und Katastrophenschutz“ in unserem Land gestaltet.
Grundsätzliche Aufgaben
Der Katastrophenschutz hat die Aufgabe bei Großschadenslagen, die mit örtlichen Einsatzkräften nicht mehr beherrschbar sind, Kräfte und Mittel zu organisieren und die notwendigen überörtlichen Vernetzungen herzustellen. Die Einsatzkräfte bilden keine dauerhafte Einrichtung zur Notfallbeherrschung, sondern anlassbezogen werden sie unter dem Oberbegriff Katastrophenschutz zusammengefasst.
Zum Katastrophenschutz im engeren Sinne gehören insbesondere die privaten Hilfsorganisationen, die Feuerwehren und das THW. Im Ernstfall erstreckt sich die Organisation des Einsatzes auch auf viele andere Bereiche: Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Rettungsdienst, private Unternehmer, sowie auf Spezialisten aus Wissenschaft und Technik.
Der Zivilschutz beinhaltet u.a. den Teil des Katastrophenschutzes, den der Bund mit eigenen Mitteln ausrüstet, um die Länder in die Lage zu versetzen, bei einer militärischen Auseinandersetzung, die besonderen Belange des Katastrophenschutzes im Verteidigungsfall sicherzustellen. Diese Doppelzuständigkeit resultiert einerseits aus der Zuständigkeit des Bundes für die Verteidigung und andererseits aus der Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz in Friedenszeiten. In der Praxis werden diese Aufgaben von den gleichen Einsatzkräften und Trägern erledigt.
Hier informiert das Innenministerium ausführlich zum Katastrophenschutz und zum Warnsystem für die Bevölkerung.Auswirkungen des Ukrainekriegs
Auf den Überfall in der Ukraine und die damit verbundene geänderte Sicherheitslage hat die Niedersächsische Landesregierung schnell reagiert und Anfang April 2022 ein Ad-hoc-Paket im Umfang von 40 Mio. Euro für den Katastrophenschutz in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Diese Mittel werden zusätzlich zu den knapp 18 Mio. Euro bereitgestellt, die regulär jährlich für den Katastrophenschutz eingeplant sind.
Mit den 40 Mio. Euro werden notwendige Investitionen ermöglicht und beschleunigt, beispielsweise in hochleistungsfähige Notstromaggregate (Netzersatzanlagen), Spezialfahrzeuge oder in die Erweiterung von Betreuungskapazitäten (auch zur Notunterbringung). Ferner kann in die Trinkwassernotversorgung und mobile Sanitätseinrichtungen sowie moderne Kommunikationstechnologie wie Satellitentelefone investiert werden, die bei einem Zusammenbruch der herkömmlichen Kommunikationswege funktionsfähig sind. Daneben werden planerische und technische Maßnahmen umgesetzt, um Fähigkeiten, Meldewege und Abläufe des Zivil- und Katastrophenschutzes weiter an die Lage anzupassen, etwa die Reaktionsfähigkeit bei feindlichen Cyber-Angriffen auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) oder bei einer Mangellage bei Treib- und Brennstoffen.
Die Stärkung des Bevölkerungsschutzes angesichts der neuen Herausforderungen durch Klimawandel, Pandemie und die veränderte Bedrohungslage ist eine mittel- und langfristige Aufgabe. Das Ad-hoc-Paket ermöglicht die Finanzierung kurzfristiger und mittelfristiger Maßnahmen. Das Innenministerium setzt sich zudem zum Ziel, auch langfristig weitere wichtige Investitionen im Katastrophenschutz auf den Weg zu bringen.Allgemeingültige Empfehlungen für Notsituationen
Selbstschutz – Wenig Aufwand mit viel Wirkung in möglichen Ausnahmesituationen
Größere Schadensereignisse treten immer wieder auf und können außerordentliche Notsituationen auslösen - sei es ein Starkregen, Überschwemmungen oder ein schwerer Sturm, der einen Stromausfall zur Folge hat. Notsituationen – unter anderem aufgrund von Extremwetter – können schwer vorausgesagt werden. Zwar greift in diesen Fällen das staatliche Unterstützungssystem, jedoch nicht in jedem Fall sofort. Staatliche Maßnahmen können je nach Lage erst mit einigen Tagen Vorlauf greifen oder müssen sich auf bestimmte besonders betroffene Regionen oder besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen beschränken.
Für die Bewältigung solcher Ereignisse können aber individuell Vorkehrungen getroffen werden. Sollte eine Notsituation eintreten, können Sie zunächst sich selbst und Ihren Angehörigen und Nachbarn helfen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammengefasst:
- Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen (PDF)
- Persönliche Checkliste für die Notfallvorsorge (PDF)
- Verhalten bei Gefahrstoff-Freisetzung
Kostenlose Warn-Apps für das Handy
Unwetter, Hochwasser, Großfeuer mit kritischer Rauchentwicklung, Bombenentschärfung oder Terroralarm:Die Warn-Apps NINA und KATWARN informieren über drohende Gefahren. Die kostenlosen Apps gibt es sowohl für Android-Handys als auch für iPhones.
Für Meldungen zu Ihrem Wohnort, sollten Sie in der App Ihre Region auswählen. Wenn Sie viel unterwegs sind, dann empfiehlt sich die Zualssung des Standortzugriffs via GPS. Warnungen kommen dann als erkennbare Nachrichten direkt aufs Handy.
Ernährungsnotfallvorsorge
Volle Regale in den Lebensmittelgeschäften und ein vielfältiges Angebot an Nahrungsmitteln sind in Deutschland heute eine Selbstverständlichkeit. Dennoch sind Ereignisse denkbar, die zu Versorgungsengpässen führen können.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Naturkatastrophen,
- der Zusammenbruch kritischer Infrastrukturen,
- Pandemien oder
- großtechnische Schadenslagen.
Für diese Fälle trägt der Staat auf verschiedene Arten Vorsorge. Zusätzlich sollte aber auch jeder Haushalt einen privaten Vorrat einrichten, um kleinere Versorgungsengpässe stets gut überbrücken zu können, beispielsweise bei einem längeren Stromausfall.
Der Flyer „Der private Lebensmittelvorrat – Für den Fall der Fälle“ des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt dazu praktische Tipps und Hinweise.
Was der Staat im Falle von Versorgungsengpässen unternimmt, und wie Sie selbst durch eine eigene private Vorratshaltung vorsorgen können, erfahren Sie auf der gemeinsamen Seite des Bundes und der Länder:www.ernaehrungsvorsorge.de.- Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz
- Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz (Gliederungserlass)
- Runderlass Katastrophenschutzplan gem. § 10 NKatSG; Kennziffernplan
- Führung und Leitung im Einsatz (Feuerwehr-Dienstvorschrift 100)
- Informationen zu Freistellungs- und Erstattungsregelungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer