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Zweites Buch: Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft

EinleitungImmer leistungsfähigere Computer, hoch entwickelte Robotik, Sensorik und Automatisierungstechnik verändern das Umfeld in Wirtschaft und Gesellschaft rasant. 94 % aller Unternehmen in Deutschland nutzen Computer in ihren Geschäfts- und Produktionsprozessen. Jedes vierte Unternehmen wickelt seine Kunden- und Geschäftsbeziehungen über das Internet ab. Daher hat die Landesregierung mit dem ersten Buch dieses Masterplans bewusst einen Schwerpunkt gesetzt, um mit einer leistungsfähigen und flächendeckenden digitalen Infrastruktur die Grundlage für die Ausgestaltung der digitalen Zukunft Niedersachsens zu schaffen.Im zweiten Buch des Masterplans geht es nun um die Anwendung und Gestaltung der Digitalisierung. In vielen Teilen Niedersachsens geschieht dies bereits erfolgreich. Früher ging es mit Zollstock und Aufmaß auf die Baustelle, heute kommen Laser und Laptop zum Einsatz. Das Elektrohandwerk vernetzt das Smart Home. Dachdeckerbetriebe installieren Photovoltaik-Anlagen und verwenden Video-Drohnen bei der Inspektion von Dächern. Landwirte bewirtschaften ihre Felder automatisiert mithilfe von Sensor- und Positionsdaten, Zahntechniker nutzen 3D-Drucker, um Zähne in der Losgröße 1 herzustellen.Doch während die einen die digitale Wirtschaft als Wachstums- und Beschäftigungsmotor für Niedersachsen erachten, fürchten die anderen millionenfache Arbeitsplatzverluste, neue Belastungen und vermehrte soziale Unsicherheiten.Für eine Wirtschaft 4.0 geben aktuelle Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Bundesarbeitsministeriums im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte eine gewisse Entwarnung. Die Studien zeigen, dass mittelfristig mit keinem Arbeitsplatzabbau in Deutschland zu rechnen ist. Im Gegenteil: Bei einer beschleunigten Digitalisierung kann mit einem Beschäftigungszuwachs gerechnet werden.Auch deshalb strebt die Landesregierung mit diesem Masterplan eine Vorreiterrolle in der Digitalisierung an. Dazu werden im zweiten Buch weitere Voraussetzungen geschaffen und ausgestaltet – mit konkreten Maßnahmen, Zeitplänen und Investitionen für die digitale Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für die Digitalisierung von Wirtschaft, Gesundheitsversorgung, Verkehr und Umwelt, aber auch mit Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung und die Sicherheit in der digitalen Welt, um mit weniger Bürokratie Dienstleistungen schneller, sicherer und effizienter anzubieten.Abschließend bedankt sich die Landesregierung bei allen Unternehmen, Kommunen, Kammern, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Akteuren, die am Masterplan mitgewirkt haben. Nicht zuletzt durch ihre Beispiele aus der digitalen Praxis Niedersachsens entsteht eine Mischung aus erfolgreicher Gegenwart und vielversprechender Zukunft für unser Bundesland.
2.1 Digitalisierung der Wirtschaft
„Viele Menschen sind für die Veränderungen durch Digitalisierung offen, Ihnen fehlt jedoch Beratung.“
Prof. Jutta Allmendinger Ph.D., Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin
für Sozialforschung (WZB), Mitglied im digitalrat.niedersachsen

Ausgangslage und Herausforderungen

99,6 % der Betriebe in Niedersachsen gehören zum Mittelstand und Handwerk. Mehr als die Hälfte dieser Unternehmen erkennt in der Digitalisierung positive Entwicklungschancen. Dabei werden die größten Potenziale in der Senkung von Kosten durch die Optimierung von Prozessen und Abläufen gesehen. Die Chancen, die in der Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle und in der Erweiterung bestehender Geschäftsmodelle zur Anpassung an sich verändernde Kundenanforderungen, Geschäftsfelder und Wettbewerber liegen, werden dagegen bislang häufig unterschätzt.
Begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen sowie das Fehlen von spezifischem Know-how erschweren dem Mittelstand und dem Handwerk die Identifizierung und Realisierung von wirtschaftlichen Digitalisierungsansätzen. Zur Unterstützung der niedersächsischen Unternehmen existiert zwar bereits eine Vielzahl von Institutionen und Fördermöglichkeiten auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und EU-Ebene, jedoch ist das dezentral organisierte Angebot in seiner Breite schwer zu überschauen und wird daher häufig nicht effektiv eingesetzt.

Ziele der Landesregierung

Die Landesregierung will den Mittelstand und das Handwerk bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und -abläufe sowie bei der Entwicklung neuer digitaler Produkte effizient und zielgerichtet unterstützen. Aus diesem Ziel werden die folgenden Teilziele abgeleitet:

  1. Transparente Darstellung sowie Bündelung aller öffentlichen Unterstützungsangebote für den Mittelstand und das Handwerk bei einem zentralen Ansprechpartner
  2. Individuelle Beratung zur Identifizierung wirtschaftlicher Ansatzpunkte der digitalen Transformation und zur Begleitung ihrer Umsetzung
  3. Gestaltung neuer Förderprogramme zur effektiven Förderung der Digitalisierung in Mittelstand und Handwerk
  4. Stärkung der branchenspezifischen Netzwerklandschaft zur Verbreitung von Best-Practice- und Lessonslearned- Beispielen

Maßnahmen zur Zielerreichung

Folgende Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten:

  1. Gründung Digitalagentur Niedersachsen

    Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung gründet die Digitalagentur Niedersachsen als zentralen Ansprechpartner für niedersächsische Unternehmen, um eine Steigerung der Transparenz und eine Bündelung aller Aktivitäten der relevanten Akteure zu erreichen. Das bisher sehr erfolgreich agierende Netzwerk Industrie 4.0 wird dabei als ein Teil in die neu entstehende Digitalagentur Niedersachsen überführt und mit weiteren Netzwerken niedersächsischer Leitmärkte als zentraler Bestandteil der Digitalagentur Niedersachsen zusammengeführt. Die Agentur stärkt die digitale Kompetenz in Mittelstand und Handwerk und erschließt Zukunftsthemen digitaler Technologien und Anwendungen. Mit Unterstützung der Agentur sollen der Wirkungsgrad branchenspezifischer Netzwerke erhöht und Beratungsangebote zur digitalen Transformation koordiniert werden. Dabei werden fachliche Synergien mit dem Innovationszentrum Niedersachsen genutzt, um dem Mittelstand und dem Handwerk gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungswissen zugänglich zu machen. Innovative Start-ups in Niedersachsen werden von der Agentur unterstützt, die Möglichkeiten der digitalen Technik für neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle im Rahmen bestehender Initiativen und Unterstützungsangebote des Landes auszuloten.

    Zeithorizont: Gründung der Agentur im 4. Quartal 2018
    Budget: 500.000 Euro

  2. Ausbau und Förderung von Digitalberatung

    Für die praktische Umsetzung der vorhandenen Potenziale soll die Möglichkeit zur gezielten Beratung in Mittelstand und Handwerk in Niedersachsen zur Digitalisierung ausgebaut und gestärkt werden. Dazu werden zunächst durch eine Kooperation mit Verbänden, Kammern und Wirtschaftsförderern themenspezifische Digitalisierungsexperten, z. B. für die Agrarwirtschaft oder das Bauhandwerk, eruiert und dem Mittelstand und Handwerk bekannt gegeben. Anschließend erfolgt mit Landesmitteln die Förderung von spezifischen Beratungsangeboten, z. B. im Bereich der IT-Sicherheit.

    Erfahren Sie mehr über den Ausbau und die Förderung der Digitalberatung

  3. digitalbonus.niedersachsen

    Der digitalbonus.niedersachsen ist ein Förderinstrument zur Beschleunigung und Stärkung von Digitalisierungsprozessen im niedersächsischen Mittelstand und Handwerk. Die Kernpunkte dieses Förderprogramms werden im 3. Quartal 2018 geprüft und festgelegt. Mögliche Schwerpunkte sind die Förderung von Investitionen im Bereich der Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen. Die häufig resultierende Notwendigkeit zur Migration von Daten in neue Systeme stellt ebenfalls einen wichtigen Aspekt dar. Um die Herausforderungen in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit zu bewältigen, wird außerdem ein großer Fokus auf die Einführung von IT-Sicherheitssystemen gelegt.

    Zur Erzielung der größtmöglichen Synergieeffekte wird zudem eine Anknüpfung an bereits vorhandene Förderprogramme des Bundes eruiert.

    Detaillierte Informationen zum Digitalbonus

    Zeithorizont: 2. Quartal 2019 – 4. Quartal 2019
    Budget: 15 Mio. Euro
$anchor[0]2.2 Big Data für digitale Geschäftsmodelle

Ausgangslage und Herausforderungen

Datengetriebene Geschäftsmodelle gewinnen nach einer aktuellen Studie der Information Services Group (ISG) zunehmend an Bedeutung. Im Jahr 2017 stieg das Marktvolumen für Big-Data- und Data-Analytics-getriebene Geschäftsmodelle um 24 %. Allein für den Bereich Data Analytics wird für Deutschland bis 2020 ein Umsatzvolumen von 36 Milliarden Euro vorhergesagt.

Bisherige Anwender sind jedoch überwiegend Großunternehmen. In Mittelstand und Handwerk sind die Potenziale derartiger Anwendungen und die hieraus resultierenden Möglichkeiten für Geschäftsmodell-Innovationen häufig nicht bekannt. Dabei erwarteten bereits im Jahr 2014 nach einer Studie von Deloitte neun von zehn mittelständischen Betrieben deutlich steigende Datenmengen für die kommenden Jahre. Die mangelnde Erfahrung im Umgang mit diesen Daten und bei der Anwendung von Big-Data- und Data-Analytics- Methoden erschweren jedoch die Identifizierung von Ansatzpunkten zur Erweiterung von bestehenden und zur Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen.

Ziele der Landesregierung


Ziel der Landesregierung ist es, den niedersächsischen Mittelstand und das Handwerk zu unterstützen, die Potenziale der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung großer Datenmengen im eigenen Betrieb identifizieren und für die Erweiterung sowie Neugestaltung ihrer Geschäftsmodelle einsetzen zu können.
Aus diesem Ziel werden die folgenden Teilziele abgeleitet:

  1. Stärkung des Know-hows in Mittelstand und Handwerk sowie des Wissenstransfers aus der Forschung in die Industrie im Umgang mit großen Datenmengen und in der Nutzung von Methoden zur Datenverarbeitung, z. B. durch Künstliche Intelligenz. Die hierfür erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen sollen insbesondere in der Fläche Niedersachsens wirken.

  2. Ausweitung der kostenlosen Verfügbarkeit von Landesdaten für alle Bürgerinnen und Bürger unter dem Stichwort „Open Data“

  3. Herstellung eines sicheren Rechtsrahmens für die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Daten sowie der Gewährleistung des Datenschutzes im Einklang mit nationalen und europäischen Vorgaben

  4. Schaffung eines Forums zur Vernetzung von Akteuren im Bereich von datengetriebenen Geschäftsmodellen, z. B. für digitale Plattformen
Maßnahmen zur Zielerreichung

Zur Erreichung der Zielstellung werden folgende Maßnahmen von der Landesregierung eingeleitet:
  1. DigitalHub.Niedersachsen

    In Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft wird das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung digitale Hubs in Niedersachsen als Innovationszentren für digitale Dienstleistungen initiieren. Hochschulkooperationen ermöglichen dabei den Wissenstransfer aus neuen Forschungsgebieten, z. B. aus dem Bereich von Data Analytics oder der Künstlichen Intelligenz, um regelmäßig Impulse für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu erzeugen. In verschiedenen Branchen, z. B. der Versicherungs- oder Automobilbranche, besteht das konkrete Interesse von Unternehmen, diese Vorhaben finanziell maßgeblich voranzutreiben.

    Zeithorizont: 1. Halbjahr 2019
    Budget: 2 Mio. Euro

  2. Start-up-Katalysator für datengetriebene Geschäftsmodelle

    Im dynamischen Umfeld von Big Data und Data Analytics wird das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung den Wissensaustausch und den Technologietransfer stärken. Durch die Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft soll die Entstehung von Spin-offs und Start-ups aus den Universitäten heraus unterstützt werden. Dadurch sollen innovative Impulse für datengetriebene Geschäfts modelle in den Mittelstand und das Handwerk eingebracht werden. Die enge Anbindung an die mittelständische Wirtschaft in den jeweiligen Regionen wird durch die Vernetzung der Unternehmen mit den vom Land geförderten regionalen Start-up-Zentren beschleunigt.

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    Zeithorizont: 1. Halbjahr 2019

  3. OpenData.Niedersachsen

    Für die Entwicklung neuer und die Erweiterung von bestehenden Geschäftsmodellen ist neben den Methoden der Datenverarbeitung maßgeblich die zugrunde liegende Datenbasis von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund wird sich das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung für eine größere Verfügbarkeit von kostenlosen öffentlichen Daten einsetzen, z. B. für die Bereitstellung von Geodaten zur Nutzung in der präzisen Landwirtschaft. Das Spannungsfeld von Open Data und Datenschutz muss dabei stets im Blick behalten und austariert werden. Daher muss in diesem Zusammenhang auch ein sicherer Rechtsrahmen für die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Daten umgesetzt werden. Zu diesem Zweck wird eine Task Force mit Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung unter Einbeziehung der Landesbeauftragten für den Datenschutz aufgestellt.

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    Zeithorizont: Start 4. Quartal 2018

2.3 Digitale Produktion

Ausgangslage und Herausforderungen

Die zunehmende Individualisierung von Produkten führt zu einer Erhöhung der Anforderungen an die Flexibilität von Produktionssystemen. Dabei liegt in der intelligenten Vernetzung von Maschinen, Anlagen und Produkten sowie in der digitalen Vernetzung ganzer Wertschöpfungsketten (Industrie 4.0) eine große Chance zur Steigerung der Produktions- und Ressourceneffizienz. Insbesondere für den Mittelstand und das Handwerk sind die konkreten Potenziale und Anwendungsmöglichkeiten von Industrie 4.0 jedoch häufig schwer einzuschätzen.

Im Zuge dessen stehen die Unternehmen auch bei der Ermittlung, Bewertung und Integration neuer Technologien aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen sowie fehlenden spezifischen Know-hows vor einer großen Herausforderung. Exemplarisch hierfür steht das Fertigungsverfahren der „additiven Fertigung“. Der 3D-Druck ermöglicht die Gestaltung völlig neuer, unkonventioneller Bauteilformen. Insbesondere für die Herstellung individueller Produkte ergeben sich dadurch große Potenziale zur Effizienzsteigerung, die den hohen Anschaffungskosten gegenübergestellt werden müssen. Ebenso verhält es sich mit digitalen Technologien wie Augmented und Virtual Reality (AR/VR), die branchenübergreifend, z. B. auch in der Bauwirtschaft, eingesetzt werden. Insgesamt fehlt es dem Mittelstand und dem Handwerk jedoch an Möglichkeiten, derartige Technologien zu erproben und auf ihren Mehrwert für den eigenen Betrieb zu prüfen.

Ziele der Landesregierung

Die Landesregierung will Niedersachsen als Spitzenstandort für Industrie-4.0-Technologien weltweit etablieren. Dazu sollen Mittelstand und Handwerk bei einer besseren Einschätzung der Potenziale spezifischer Industrie-4.0-Lösungen und digitaler Technologien sowie bei der effizienteren Umsetzung im eigenen Betrieb unterstützt werden.
Aus diesem Ziel werden die folgenden Teilziele abgeleitet:

  1. Schaffung von Bewusstsein und Akzeptanz hinsichtlich der Potenziale zur Effizienzsteigerung, die sich durch Industrie 4.0 und digitale Technologien ergeben

  2. Vereinfachung des flächendeckenden Zugangs zur Erprobung neuer Technologien, z. B. der additiven Fertigung oder AR/VR

  3. Verstärkung bestehender Strukturen in den Produktionsbranchen von der Automobil- über die Lebensmittel- bis zur Bauwirtschaft. Die hier entwickelten Konzepte müssen weiter vorangetrieben und mit den Aktivitäten auf Länder-, Bundes- und europäischer Ebene vernetzt werden. Dadurch werden Synergien erzeugt und mögliche Fehlentwicklungen vermieden.

  4. Gestaltung neuer Förderprogramme zur effektiven Förderung der Digitalisierung in Mittelstand und Handwerk

Maßnahmen zur Zielerreichung

Die Landesregierung wird folgende Maßnahmen einleiten:
  1. Niedersachsen – Spitzenstandort 3D-Druck

    Niedersachsen verfügt mit der Initiative „Niedersachsen Additiv – Zentrum für additive Fertigung“, die aus dem Laser Zentrum Hannover (LZH), dem Institut für Integrierte Produktion Hannover (IPH), der Deutschen Messe Technology Academy sowie der LZH Laser Akademie besteht, mit dem 3D Campus an der Leuphana Universität Lüneburg und mit zahlreichen Unternehmen über herausragende Forschungs- und Entwicklungsstandorte im Bereich der additiven Fertigung. Diese werden wir weiter stärken, um Niedersachsen in dieser Fertigungstechnologie als Spitzenreiter in Deutschland zu etablieren.

    Hierzu bedarf es darüber hinaus einer breiteren Anwendung in Mittelstand und Handwerk. Dort werden die Potenziale der additiven Fertigung vielfach noch unterschätzt. Daher wird das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung die Initiative „Niedersachsen Additiv“ und den 3D Campus im Bereich der Demonstration und der Netzwerkbildung unterstützen. Ziel ist es, dem niedersächsischen Mittelstand und Handwerk das Ausprobieren und „Anfassen“ neuer Technologien leichter und in der Fläche breiter zugänglich zu machen, um weltweit eine Vorreiterrolle einzunehmen. Die genutzten Maschinen für den 3D-Druck an den Standorten sollen dabei den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln.

    Zeithorizont: Start 4. Quartal 2018

  2. Implementierung von individuellen AR/VRAnwendungen in Mittelstand und Handwerk

    Niedersachsen ist Standort einer wachsenden und innovativen Unternehmer- und Softwareentwicklungsszene im Bereich der AR/VR. Dies gilt insbesondere für den Schwerpunkt der Applied Interactive Technologies (Serious Games, Gamification, Virtual Reality, Simulation etc.). Infolgedessen soll die Attraktivität des Standortes sowohl für Unternehmen als auch für IT-Fachkräfte weiter erhöht werden, um Niedersachsen als Spitzenstandort zu etablieren. In einem nächsten Schritt müssen AR/VR in Kooperation mit der niedersächsischen Industrie in der Anwendung weiter etabliert und Synergieeffekte erzeugt werden. Vor diesem Hintergrund wird das vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung im Jahr 2017 gegründete Applied Interactive Technologies Lab (APITs Lab) weiter ausgebaut. Hierbei sollen insbesondere praxisnahe Demonstrationen in konkreten Anwendungen von Mittelstand und Handwerk im Fokus stehen.

    Informationen zum APITs Lab

    Zeithorizont: Start 1. Quartal 2019

  3. Ausbau von Demonstrations- und Vernetzungsaktivitäten

    Niedersachsen ist ein führender Standort für die Gestaltung von digitalen Technologien und Trends, wie die Blockchain>/span>-Technologie, Künstliche Intelligenz oder das >span lang="en">Building Information Modeling (BIM). Diese weisen branchenübergreifend ein großes Potenzial für die niedersächsische Wirtschaft auf. Auf der Basis von erfolgreich laufenden Aktivitäten soll die Vernetzung und Clusterbildung mit Multiplikatoren wie Kammern, Verbänden und Wirtschaftsförderern daher weiter gestärkt und der Wissenstransfer zwischen Forschung und Industrie ausgebaut werden. Die Landesregierung wird die fokussierten Technologien und Trends dabei als Roadshows greifbar und auch in der Fläche Niedersachsens erlebbar machen.

    Weitere Informationen zu Bauprojekten in Niedersachsen, in denen BIM bereits angewandt wird

    Zeithorizont: 1. Halbjahr 2019

  4. Initiative Automotive Digital

    Mit der Initiative „Automotive Digital“ soll die Digitalisierung der automobilen Wertschöpfungskette mit Schwerpunkt auf der digitalen Produktion vorangetrieben werden, um national und international Vorreiter zu bleiben bzw. zu werden. Damit wird die „Strategische Innovationspartnerschaft“ zur Verzahnung von Automobilherstellern und Zulieferindustrie auf dem Weg zum technologischen Wandel vertieft. Mit Hilfe von Innovatoren- Runden sollen die Auswirkungen der Digitalisierung insbesondere für die Bereiche Produktion, Produkte, Infrastruktur und Märkte analysiert und Konzepte für die Innovationspartnerschaft erarbeitet werden. Die Initiative „Automotive Digital“ wird in die Digitalagentur Niedersachsen (siehe Kapitel 2.1) integriert, um die Qualität der Initiative sicherzustellen.

2.4 Digitale Wissenschaft

Ausgangslage und Herausforderungen

Wissenschaft und Forschung sind die Motoren für die erfolgreiche Gestaltung des digitalen Wandels. Dabei sind sowohl der Wissenstransfer als auch die Ausbildung des akademischen Nachwuchses zentral zur Nutzung der mit der Digitalisierung verbundenen Chancen für den gesellschaftlichen Wohlstand in unserem Land. Die niedersächsischen Hochschulen nehmen in der Forschung und bei der Ausbildung von digital kompetenten Fach- und Führungskräften eine Schlüsselposition ein. Gemeinsam mit den Forschungseinrichtungen bereiten sie die Grundlagen für Innovationen, gestalten den Digitalisierungsprozess und prägen unser Verständnis vom Leben in der digitalen Welt. Die Digitalisierung ist ein hoch dynamischer Prozess, der Auswirkungen auf sämtliche Wissensbereiche hat. Daher müssen die Grundlagenforschung mit einer zukunftsorientierten Wissenschaftspolitik gestärkt, die anwendungsbezogene Forschung ausgebaut und der Wissens- und Technologietransfer aktiv gestaltet werden. Der bundesweite Ländervergleich zeigt zudem, dass in Niedersachsen viele Studien anfängerplätze in der Informatik und den informations wissenschaftlichen Fächern fehlen, während die Nachfrage nach digital kompetenten, hoch qualifizierten Nachwuchskräften für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung steigt.
Im Flächenland Niedersachsen ist die Digitalisierung in der Medizin von besonderer Bedeutung. Die Universitätskliniken, die zugleich Hochschulen sind, übernehmen eine Vorreiterfunktion in der digitalisierten Medizin.

Ziele der Landesregierung

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die niedersächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen im digitalen Zeitalter zukunftsorientiert aufzustellen. Wissenschaft und Forschung sollen die Digitalisierung mitgestalten und den Wandel in eine digitale Gesellschaft unterstützen. Dabei werden folgende Teilziele angestrebt:
  1. Quantitative Ausweitung und qualitative Stärkung der Forschungsleistungen in sämtlichen Wissenschaftsdisziplinen auf dem Gebiet der Digitalisierung an den niedersächsischen Hochschulen

  2. Intensivierung des erfolgreichen Wissens- und Technologietransfers aus der staatlich geförderten Forschung in die produkt- und dienstleistungsorientierte Anwendung, um praxisnahe Innovationen zu fördern

  3. Quantitativer Ausbau der Studienanfängerplätze in der Informatik und in den informationswissenschaftlichen Fächern, um die steigende Nachfrage nach digital kompetenten und wissenschaftlich qualifizierten Absolventinnen und Absolventen zu bedienen

  4. Entwicklung neuer Studienangebote zur Stärkung der digitalen Ausbildungskapazitäten

  5. Stärkung der Universitätskliniken im Land, um die Entwicklung der Medizin im Zuge der Digitalisierung maßgeblich mitzugestalten
Maßnahmen zur Zielerreichung

Mit einer Digitalisierungsoffensive für Wissenschaft, Forschung und Transfer stellt sich die niedersächsische Landesregierung den Herausforderungen des digitalen Wandels. Vier Maßnahmenpakete sollen die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen stärken, die niedersächsischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der weiteren Erforschung und Gestaltung des digitalen Wandels unterstützen und die digitalen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen ausbauen.

  1. Digitalisierungsprofessuren

    Wir verfolgen das Ziel, nach einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren zusätzliche Digitalisierungsprofessuren an niedersächsischen Hochschulen und Hochschulverbünden einzurichten. Durch die Professuren werden einerseits Voraussetzungen für bedarfsgerechte Studienangebote zu Themenfeldern wie Data Science, Künstliche Intelligenz oder auch IT-Sicherheit geschaffen. Andererseits werden die Professuren mit ihrer Arbeit in Forschung und Transfer maßgeblich dazu beitragen, dass ein vertieftes Verständnis der technischen Entwicklung und der gesellschaftlichen Auswirkungen durch Digitalisierung erreicht werden kann.

    Zeithorizont: Start 2019

  2. Forschungsförderung

    Die Forschungsförderung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wird konsequent auf das Thema Digitalisierung ausgerichtet. Die Förderprogramme des Niedersächsischen Vorab der VolkswagenStiftung werden im Einvernehmen mit dem Kuratorium der VolkswagenStiftung genutzt, um Ausschreibungen für befristete Forschungsvorhaben zu gestalten, die nach einer streng wissenschaftlichen Qualitätskon trolle an den niedersächsischen Hochschulen umgesetzt werden können. Um den Digitalisierungsaspekt in den unterschiedlichen Forschungsfeldern zu verankern, wird eine Ausschreibungsreihe konzipiert, die sämtliche wissenschaftliche Disziplinen berücksichtigt. Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl stellt der praxisorientierte Wissens- und Technologietransfer dar.

    Zeithorizont: Start 3. Quartal 2018
    Budget: 25 Mio. Euro für die Aus schreibung „Big Data in den Lebens wis senschaften“ und 8 Mio. Euro für die Ausschreibung „ Geistes- und Kulturwissenschaften – digital“

  3. Kompetenzzentrum Digitalisierung

    Mit dem Kompetenzzentrum für Digitalisierung wird ein Netzwerk mit Fokus auf die angewandte Forschung und forschungsbasierte Beratung initiiert. Dabei sollen auch Aspekte wie die Möglichkeiten und gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung betrachtet werden. Als Netzwerk bereits bestehender wissenschaftlicher Einrichtungen, die zum Thema Digitalisierung und Künstliche Intelligenz forschen, wird die Struktur möglichst schlank gehalten, um die im Land bereits vorhandenen Expertisen umfassend abzubilden. Die Mitglieder des Kompetenzzentrums werden gemeinsam mit Praxisvertretern (z. B. Unternehmen) angewandte Forschungsprojekte in „Zukunftslaboren“ betreiben und damit unmittelbar zum bidirektionalen Wissens- und Technologietransfer beitragen.

    Zeithorizont: Start 1. Quartal 2019 – 2023
    Budget: 5 Mio. Euro jährlich

    Hier finden Sie weitere Beispiele aus der Praxis Niedersachsens

  4. Open Access und Open Educational Resources

    Die Landesregierung wird die Voraussetzungen für eine zeitgemäße Wissenschaft in Niedersachsen im digitalen Zeitalter fördern. Um einen qualitätsgesicherten digitalen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen aus Niedersachsen zu gewährleisten und damit die Leistungen niedersächsischer Forscherinnen und Forscher national und international sichtbarer zu machen, unterstützt das Land seine Hochschulen mit einem Open Access-Publikationsfonds. Zudem fördert das Land die Digitalisierung der Hochschullehre mit der Einrichtung eines landesweiten Online-Portals für digitale Lehr- und Lernmaterialien. Damit werden die Lehrenden der Hochschulen in Niedersachsen sowie kooperierender Länder oder Hochschulen didaktisch unterstützt, eigene Lehrveranstaltungen zu gestalten und zu verbessern, indem sie auf frei zugängliche und weiter verwendbare Materialien (Videos, Simulationen, Visualisierungen, Arbeitsmaterialien, Fallstudien, Datensätze, Lehrbücher oder Scripte usw.) zurückgreifen und diese im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen weiterentwickeln können.

    Zeithorizont: Start 2019
    Budget: Bis zu 9,5 Mio. Euro

    Hier erfahren Sie mehr zu einer bereits veröffentlichten Digitalisierungsausschreibung

    Hier erfahren Sie mehr zum Kompetenzzentrum Digitalisierung
      2.5 Digitalisierung im Verkehr

      Ausgangslage und Herausforderungen


      Der gesamte Verkehr wird mehr und mehr durch digitale Anwendungen geprägt. Mit dem Ausbau der digitalen Infrastruktur verbessern wir künftig neben den Möglichkeiten für Informationstools auch die Einsatzmöglichkeiten für neue mobile Anwendungen im Verkehr. So ist Niedersachsen Vorreiter bei der Ausstattung der Nahverkehrszüge mit WLAN zur Steigerung des Komforts. Ebenso werden die Sicherheit und die Effizienz im Verkehr durch digitale Anwendungen erhöht. Das unter der Führung Niedersachsens implementierte Rettungssystem eCall meldet seit dem 1. April 2018 die Position von Verkehrsunfällen automatisch an eine Notrufnummer. Dadurch können die Zeiten bis zum Eintreffen der Rettungsfahrzeuge deutlich verkürzt und Leben gerettet werden. Auf dieser Basis werden wir die Entwicklung weiterer Sicherheitstechnologien vorantreiben.

      Ein großer Bedarf besteht auch bei der Automatisierung des Verkehrs. Das gilt sowohl für die einzelnen Fahrzeuge als auch für die gesamte Verkehrslenkung. Niedersachsen steht vor der Herausforderung, gemeinsam mit der Mobilitätsindustrie zukunftsfähige Lösungen für den Verkehr und für die Anforderungen der Wirtschaft und Bevölkerung zu entwickeln. In Niedersachsen werden Fahrzeuge und Fahrwegsysteme nicht nur für den Straßen-, sondern auch für den Schienen-, Wasser- und Luftverkehr hergestellt. Aufbauend auf dieser Kompetenz wird Niedersachsen die Automatisierung des Verkehrs verkehrsträgerübergreifend forcieren. Ebenso werden die Prozesse in der Logistik einschließlich der Häfen weiter optimiert und automatisiert.

      Ziele der Landesregierung

      Wesentliche Ziele der Landesregierung sind die Steigerung der Sicherheit und Effizienz im Verkehr, die Gewährleistung einer flächendeckenden Mobilität und der Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Mobilitätsbranche durch Innovationen.
      Aus diesen Zielen leiten wir die folgenden Teilziele ab:
      1. Ausweitung der Automatisierung im Verkehr durch das Testfeld Niedersachsen. Autonome Fahrzeuge brauchen in der Zukunft nicht nur Labore, sondern auch geeignete Erprobungsfelder. Außerdem sollen hier intelligente Systeme der Verkehrslenkung zur Reduzierung von Staus und Gefahren erprobt werden, um die bestehenden Verkehrsmanagementsysteme weiterzuentwickeln. Im ländlichen Raum sollen Pilotanwendungen zur Sicherung der Mobilität durch mehr Automatisierung entwickelt werden.

      2. Unterstützung von Innovationen im Verkehr. Mit der häufig unternehmensgetriebenen Weiterentwicklung von Informationstools soll die Einführung von Innovationen im Verkehrsbereich weiter forciert werden, z. B. bei der Elektromobilität und bei der Fahrplanauskunft einschließlich Informationen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr.´

      3. Effizienzsteigerung in der Logistik. Auch in der Logistik und an den Hafen- und Schifffahrtsstandorten ist Effizienzsteigerung das Ziel, um die Wettbewerbsfähigkeit Niedersachsens im globalisierten Wettbewerb sicherzustellen. E-Commerce und City-Logistik können dabei mit den Möglichkeiten der Digitalisierung neu gestaltet werden.
      Maßnahmen zur Zielerreichung
      Zum Erreichen der Ziele im Bereich der Digitalisierung des Verkehrs werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
      1. Testfeld Niedersachsen

        Das Ziel einer stärkeren Automatisierung im Straßenverkehr wird vorrangig durch das Testfeld Niedersachsen erreicht. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sowie das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur treiben den Ausbau gemeinsam voran. Parallel wird der Handlungsbedarf für den Rechtsrahmen abgeleitet und über die Einbeziehung von Industriepartnern eine große Praxisnähe sichergestellt. Zusätzlich soll eine Pilotanwendung im ländlichen Raum außerhalb des Testfeldes entwickelt werden.

        Die Weiterentwicklung der Automatisierung ist eine aktuelle Aufgabe für alle Verkehrsträger – nicht nur für die Straße. Niedersachsen hat dazu die verkehrsträgerübergreifende Entwicklung initiiert. Zusammen mit dem Bund und den Ländern sollen Datenstandards und Verknüpfungen entwickelt werden. Auch für die Entwicklung von digitalen maritimen Systemen sind Testinfrastrukturen erforderlich. Niedersachsen ist an der Entwicklungsplattform „eMaritime Integrated Reference Platform“ für maritime Sicherheitstechnologien maßgeblich beteiligt, insbesondere durch die Referenzwasserstraße Außen-Elbe.

        Zeitraum: Start 1. Halbjahr 2019
        Budget: 2,5 Mio. Euro

      2. Verkehrsmanagement zur Lenkung des Verkehrs

        Nach der Neuordnung der Straßenbauverwaltung ist das Land gefordert, auf den Bundes- und Landesstraßen ein eigenes Verkehrsmanagement einschließlich Verkehrsmanagementzentrale zu entwickeln. Vorbereitend soll hierzu das Testfeld Niedersachsen eingesetzt werden. Im Zuge des deutschlandweiten EU-Projekts C-ROADS-Germany werden Maßnahmen für eine intelligente Verkehrslenkung zur Reduzierung von Staus und Gefahren erarbeitet. Aufbauend auf C-ROADS wird ein eigenständiges Verkehrsmanagement aufgebaut.

        Zeitraum: bis 2020
        Budget: 5 Mio. Euro

      3. Digitalisierung im ÖPNV

        Für den öffentlichen Verkehr strebt das Land den Ausbau digitaler Auskunfts- und Ticketingsysteme an, die auch Informationen über die Barrierefreiheit der Reisekette beinhalten. Dies erfolgt auch in Kooperation mit dem deutschlandweiten Projekt Durchgängige Elektronische Fahrgastinformation (DELFI+). Ziel ist es, die Servicekette „Informieren – Buchen – Bezahlen“ einfach und kundenfreundlich zu gestalten und den ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln zu vernetzen.

        Zeitraum: Start 2. Quartal 2018
        Budget: 2,5 Mio. Euro

      4. Projekt „Remote Tower“ für kleine Flughäfen

        Aus der Praxis Niedersachsens Von Bedeutung ist die Automatisierung nicht nur in den urbanen Ballungszentren, sondern im gesamten Land für alle Verkehrsträger. So ist zwecks Kostensenkung für kleine Flughäfen das Projekt „Remote Tower“ durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH geplant. Durch dieses Projekt wird der Luftraum kleiner Airports nicht mehr durch die dortigen Fluglotsen kontrolliert, sondern die Flugüberwachung erfolgt durch ein Zentrum für Remote- Tower-Control (RTC), dezentral durch ein Kamerasystem. Dieses System führt neben der Steigerung der Effizienz bei Flugplatzkontrollen und der damit verbundenen Kosteneinsparung auch zu einer Erhöhung der Sicherheit, da die Fluglotsen im Zentrum mehr Routine bei der Luftraumüberwachung erhalten, als Lotsen bei der Überwachung an kleineren Airports mit wenigen Flugbewegungen erwerben können. Ebenso sind für die Mobilität im ländlichen Raum Pilotprojekte mit innovativen Automatisierungsansätzen zu initiieren.

        Zeitraum: Start 1. Halbjahr 2019
        Budget: 5 Mio. Euro

      5. Digitalisierung der Logistik

        Im Hinblick auf die Logistik der Seehäfen liegt der Fokus auf der Vernetzung der Verkehrs- und Ladungsinformationsflüsse, dem Austausch erforderlicher Verkehrsdaten sowie der Entwicklung digitaler Dienstleistungen und Prozessinnovationen. Beispiele für die Seehäfen sind das Niedersachsen National Single Window für die EU-konforme elektronische Meldung von Schiffsanläufen, das Port Community System (Vernetzung der Player im Hafen) im Jade-Weser-Port, das Projekt „WLAN bis zur Hafenkante“, das Maritime Cluster Norddeutschland oder die Kommunikationsplattform von Lotsen an Bord von Seeschiffen mit landseitigen digitalen Diensten (DigiMar). Für die Logistik bestehen die Aufgaben darin, die Digitalisierung voranzutreiben, durchgehende Kommunikationsketten zu schaffen und intelligente und sichere Systeme zur effizienten Nutzung von Laderaum zu entwickeln, damit herkömmliche Verkehre, aber auch Entwicklungen wie E-Commerce optimal gestaltet werden.

        Zeitraum: Start 1. Quartal 2019
      Hier finden Sie weitere Beispiele aus der Praxis Niedersachsens


      2.6 Gute digitale Arbeit

      "Die digitale Revolution kommt erst noch.“

      Dr. Jürgen Rink, Chefredakteur Magazin c´t, Mitglied im digitalRat.niedersachsen

      Ausgangslage und Herausforderungen

      Durch die Digitalisierung ergeben sich vielfältige Chancen zur Gestaltung der zukünftigen Arbeitswelt, die gleichzeitig eine Verbesserung der Arbeitsqualität für die Beschäftigten, aber auch eine Ausschöpfung der Innovations- und Produktivitätspotenziale für die Unternehmen bewirken können. Die quantitativen Beschäftigungseffekte der Digitalisierung lassen sich nur schwer prognostizieren. Sicher ist, dass in manchen Branchen Arbeitsplätze wegfallen, in anderen Branchen dafür aber neue und auch höherwertige entstehen werden. Zudem werden sich im Zuge des digitalen Wandels die Arbeitsinhalte der Beschäftigten deutlich verändern, sodass im Laufe des Berufslebens stetig neue Kompetenzen erworben werden müssen. Dazu sind erhebliche Investitionen und vor allem Qualifizierungsanstrengungen erforderlich.

      Bereits heute ist fehlendes Wissen von Beschäftigten und Führungskräften aus Sicht der Unternehmen das größte Hindernis für die Digitalisierung. Insbesondere IT-Fachkräfte sind wichtige Impulsgeber für Innovationen und üben Schlüsselfunktionen bei der Gestaltung der digitalen Transformation in Unternehmen aus. Zukünftig wird die Nachfrage an IT-Fachleuten weit über die Bedarfe der IKT-Branche im engeren Sinne hinausgehen. Beispielsweise müssen entlang der gesamten Wertschöpfungskette neue Standards entwickelt und etabliert sowie exponentiell wachsende Datenströme von Kunden und im „Internet der Dinge“ ausgewertet und organisiert werden. Aufgrund dieser Entwicklung ist absehbar: Es bedarf einer viel größeren Zahl von Experten auf dem Gebiet der Informatik. Stifterverband und McKinsey fanden heraus, dass bundesweit aktuell bis zu 95.000 Datenspezialisten fehlen.

      Zudem ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den neuen Technologien erforderlich, um Qualifizierungswege zu entwickeln, die Beschäftigten bei der Anpassung nicht zu überfordern und den psychischen und physischen (Gesundheits-) Risiken zu begegnen. Da Frauen und Männer in unterschiedlichem Maße mit digitalen Technologien arbeiten, kommt der Förderung von Innovation und Weiterbildung in den von Frauen dominierten Branchen im Hinblick auf Kompetenzerwerb und Chancen auf dem Arbeitsmarkt eine zentrale Bedeutung zu.

      Ziele der Landesregierung

      Die besseren Möglichkeiten für persönliche Entfaltung und selbstbestimmtes Arbeiten sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch orts- und zeitungebundene Tätigkeit müssen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erschlossen werden. Den Sozialpartnern fällt die Schlüsselrolle zu, Lösungen für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Betrieb zu entwickeln. Die Landesregierung wird hierbei eine aktive Rolle übernehmen und den notwendigen Rahmen für Diskussion, Forschung und gemeinsame Strategie setzen.
      Gleichzeitig gilt es, durch berufliche Weiterbildung von immer älter werdenden Belegschaften im digitalen Wandel und durch Strategien zur Qualifizierung und Gewinnung von IT-Fachkräften die Fachkräftebasis für die niedersächsischen Betriebe zu sichern. Diese Themen werden zentralen Stellenwert in der neu ausgerichteten „Fachkräfteinitiative Niedersachsen“ haben. Die Landesregierung wird dazu einen Aktionsplan entwickeln, der im Herbst mit den Arbeitsmarktpartnern diskutiert und auf den Weg gebracht werden soll.

      1. Wir wollen die Unternehmen dabei unterstützen, die Beschäftigten- und Mitbestimmungsinteressen zu wahren und neue, moderne Arbeitsplätze zu schaffen.

      2. Mithilfe eines betrieblichen Gesundheitsmanagements werden alle Akteure für die Risiken der Digitalisierung am Arbeitsplatz sensibilisiert und präventive Maßnahmen getroffen.

      3. Lebenslanges Lernen und Weiterbildung im Betrieb: Wir unterstützen die Qualifizierung von Auszubildenden, Beschäftigten und Betriebsräten, um die notwendigen fachlichen und sozialen Kompetenzen zu entwickeln und Veränderungsprozesse mitzugestalten.

      4. Wir werden gemeinsam mit den Partnern der Fachkräfteinitiative Strategien und Maßnahmen entwickeln, um niedersächsischen Unternehmen die Gewinnung von IT-Fachkräften zu erleichtern. Dazu zählen beispielsweise die Erhöhung der Absolventenzahlen in IT-affinen (Hybrid-)Studiengängen an Hochschulen und in der beruflichen Bildung, eine zielgerichtete Anwerbung im Ausland oder ein besseres „Matching“ zwischen (spezifisch bis sehr breit formulierten) Arbeitsplatzbeschreibungen und Bewerberinnen und Bewerbern mit vielfältigen Qualifikationen.

      5. Neue Lerntechnologien und Assistenzsysteme tragen zu einer langen Beschäftigungsfähigkeit bei. Eine lebenszyklusorientierte und geschlechtergerechte Gestaltung von Weiterbildungsangeboten ermöglicht es, dass Frauen und Männer, gering Qualifizierte, aber auch ältere Beschäftigte, deren Wissen durch den Strukturwandel schneller veraltet, sich gleichermaßen weiterqualifizieren (z. B. durch Angebote in Teilzeit oder die Erschließung adaptiver Lernsoftware).


      „In der Arbeitswelt 4.0 werden Kreativität und Flexibilität noch wichtiger. Entscheidend ist es, Arbeitnehmerund Arbeitgeberinteressen miteinander in Einklang zu bringen.“

      Prof. Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)


      Maßnahmen zur Zielerreichung

      Aufbauend auf den Erfahrungen aus den Modellprojekten an Berufsschulen („BBS fit für 4.0“, „Lernen und Arbeiten 4.0“), von Bildungsträgern (Zentrum für gute digitale Arbeit und Mitbestimmung an der Heimvolkshochschule Springe, Fallstudien des Bildungswerks ver.di und des ver.di-Landesbezirks Niedersachsen-Bremen) und der AOK Niedersachsen („Gesundheit in der Arbeitswelt 4.0“) werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
      1. „Smart Factory Model“ (SFM) / Lernträger 4.0

        Gefördert werden soll die Erstanschaffung von Lernträgern in niedersächsischen Berufsschulen zur Simulation von produktionstechnischen und kaufmännischen Prozessen in einer digitalisierten Arbeitswelt. Das Projekt ist bundesweit einmalig. Ein flächendeckender Einsatz des Smart Factory Model vereinfacht den Wissenstransfer zwischen den Lehrkräften und erhöht damit die didaktischen Potenziale – auch in der Fort- und Weiterbildung. Das Smart Factory Model verwendet ausschließlich industrieübliche Komponenten. Die Auszubildenden lernen daher eine Industrie-4.0-Hardware kennen, die ebenso in den Betrieben eingesetzt werden könnte. Damit wird ein Wissenstransfer angestoßen, der auch den übrigen Beschäftigten den Zugang zur Digitalisierung im Arbeitsprozess ebnet.

        Zeithorizont: Zeitpunkt des Förderaufrufs: Herbst 2018
        Budget: 300.000 Euro

      2. Demografiefest 4.0.
        Sozialpartnerschaftlicher Betrieb


        Mit dem Zertifikat „Demografiefest 4.0. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb“ zeichnet das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung gemeinsam mit der Demografieagentur niedersächsische Betriebe aus, die unter Beteiligung der Sozialpartner Maßnahmen durchführen, um sich demografiefest und zukunftsfähig aufzustellen. Im Zertifizierungsprozess werden den Unternehmen Hilfestellungen angeboten, um sich gemeinsam mit den betrieblichen Interessenvertretungen auf die Alterung ihrer Belegschaften und auf Herausforderungen der Digitalisierung einzustellen.

        Zeithorizont: 01.01.2018 – 31.12.2022
        Budget: 150.000 jährlich (Mittelbedarf für Verlängerung ab 2020)

      Darüber hinaus bieten die laufenden Arbeitsmarktprogramme der Landesregierung die Möglichkeit, neue Projekte mit dem Ziel zu fördern, digitale Kompetenzen zu erwerben und zu vertiefen bzw. Beratungsangebote zu schaffen. Die Landesregierung wird beispielsweise auch zukünftig die Wirtschaft bei ihren Weiterbildungsaktivitäten unterstützen, beispielsweise durch eine auf den örtlichen Bedarf abgestimmte Projektförderung im Rahmen der Regionalen Fachkräftebündnisse.
      2.7 Digitale Bildung

      „Digitalisierung formatiert unser Erleben und Erfahren. Deswegen braucht es digitale Grundbildung für alle.“

      Prof. Dr. Gerhard Wegner, Direktor des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Mitglied im digitalRat.niedersachsen


      Ausgangslage und Herausforderungen

      Der kompetente, kritische, kooperative und gestalterische Umgang mit digitalen Medien ist zu einer Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und am Berufsleben geworden. Der Erwerb von Medienkompetenz ist Bestandteil lebenslangen Lernens von der frühkindlichen und schulischen Bildung über die Hochschulbildung bis hin zur Erwachsenenbildung. Diesen Prozess kompetent zu unterstützen und zu begleiten, stellt hohe Anforderungen an alle Bildungsinstitutionen. Daraus ergibt sich insbesondere auch ein Bedarf an erweiterten Qualifizierungsmaßnahmen für das pädagogische Personal.

      Voraussetzung für die Umsetzung der pädagogischen Konzepte zum Lernen im digitalen Wandel ist, dass eine deutlich verbesserte Netzanbindung und IT-Infrastruktur in allen Bildungseinrichtungen – vor allem in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen – zur Verfügung stehen. Niedersachsen orientiert sich dabei an der Umsetzung des Landeskonzepts „Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2020“ sowie an der „Strategie zur Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz. Zusammen mit der Koalitionsvereinbarung der Niedersächsischen Landesregierung zeigt auch der Masterplan Digitalisierung auf, wie Niedersachsen sich der Bildung als ein Schwerpunkt des digitalen Wandels stellt und stellen wird.
      Ziele der Landesregierung

      Bildungsziel der Niedersächsischen Landesregierung ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit zu selbstbestimmtem Denken und Handeln in einer digitalisierten Gesellschaft und Arbeitswelt zu fördern. Dabei stellt das Lehren und Lernen mit digitalen und über digitale Medien ein zentrales Zukunftsthema dar. Unter dem Primat der Pädagogik werden deshalb vor allem folgende Teilziele angestrebt:
      1. Bereitstellung einer leistungsstarken Netzanbindung und Infrastruktur an allen Schulen und Bildungseinrichtungen

      2. Flächendeckende Einführung von persönlichen digitalen mobilen Endgeräten in weiterführenden Schulen und Anerkennung dieser Endgeräte als Lernmittel

      3. Implementierung von Medienbildung in die Lehrpläne aller Schulformen, Fächer und Jahrgangsstufen

      4. Flächendeckende Einführung von digitalen Lernund Arbeitsumgebungen sowie von Schulcloud- oder Landesserverlösungen

      5. Qualifizierung und Beratung der Lehrkräfte und des Funktions- und Leitungspersonals, um Schülerinnen und Schüler beim Lernen im digitalen Wandel professionell fördern und begleiten zu können

      6. Entwicklung von Innovationsvorhaben, die Lernende angemessen auf die Arbeitswelt vorbereiten

      7. Einführung neuer Lernformate für das Personal und die Organisationen der Erwachsenenbildung

      8. Stärkung einer professionellen Administration und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur

      Maßnahmen zur Zielerreichung

      Folgende Maßnahmen sollen den digitalen Wandel in der Bildung forcieren:

        1. Digitale Technologien in der Bildung

          Die Landesregierung plant, digitale Endgeräte als Lernmitteln anzuerkennen, so dass diese damit der Ausstattungspflicht unterliegen würden. In diesem Zusammenhang wird ein Unterstützungssystem für finanzschwache Eltern bzw. Nutzerinnen und Nutzer entwickelt. Gleichzeitig wird die Entwicklung der nieder sächsischen Bildungscloud als kollaborative digitale Lern- und Arbeitsumgebung vorangetrieben. Damit wird schulbezogenes, schulübergreifendes und schulformübergreifendes Lernen und Arbeiten datenschutz konform erlaubt.

        2. „Additive Fertigung“ in der Bildung

          Der 3D-Druck wird wesentliche Teile der industriellen Fertigung beherrschen. Geplant ist ein Projekt, in dem sich Lernende und Lehrkräfte im Projektunterricht mit 3D-Druck als innovativer Zukunftstechnologie auseinandersetzen.

          Zeithorizont: 2. Quartal 2019 - 4. Quartal 2020
          Budget: 300.000 Euro

        3. „Mensch-Roboter-Kollaboration“ in der Bildung

          Zur Thematik „Mensch-Roboter-Kollaboration“ (MRK) soll das Projekt „Robonatives“ durchgeführt werden. Dabei sollen neben den Innovations- und Zukunftszentren (BBS) bis zu 100 allgemeinbildende Schulen mit sensitiven Robotern ausgestattet werden. Dadurch erhalten Schülerinnen und Schüler technisch aktuelle Lernangebote und zeitgemäße Bildungschancen im Bereich Industrie 4.0.

          Zeithorizont: ab 1. Halbjahr 2019
          Budget: 8,5 Mio. Euro

        4. Digitales Lernen 4.0

          Die Berufsbildung stellt einen zentralen Standortfaktor dar. Dabei erfordert der demografische Wandel den Erhalt ortsnaher Beschulung im dualen Ausbildungssystem. Mit dem Projekt „Distanzlernen / Berufsbildende Schulen“ wird per Videokonferenzsystemen beispielsweise eine Teilhabe von Schülerinnen und Schülern in ländlichen Gebieten am fachtheoretischen Unterricht ermöglicht.

          Zeithorizont: 1. Quartal 2019 – 4. Quartal 2020
          Budget: 1,2 Mio. Euro

        5. Monitoring der Digitalisierung in der Bildung

          Um pädagogische und infrastrukturelle Handlungsschwerpunkte abzuleiten, wird eine IT-Erhebung an allen Schulen durchgeführt, die auch den Digitalpakt von Bund und Ländern vorbereiten soll. Für den Bereich der Erwachsenenbildung ermittelt eine Arbeitsgruppe „Digitalisierung“ des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung zudem konkrete Bedarfe. Darauf basierend wird angestrebt, die Aufnahme der Nutzung digitaler Formate in künftigen Fördergrundsätzen bedarfsorientiert vorzunehmen.

          Zeithorizont: Start 1. Halbjahr 2018, Auswertung 2. Halbjahr 2018

        6. Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung

          Mithilfe einer Kooperation zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium, dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie Hochschulen soll ein Konzept zur Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung im Bereich der Digitalisierung entwickelt und implementiert werden. Dazu wird eine Expertengruppe „Digitalisierung“ berufen und länderübergreifende Initiativen werden beteiligt. Zudem wird das Thema auf der Kultusministerkonferenz länderübergreifend vertieft.

          Zeithorizont: Start 1. Quartal 2019

        7. Verankerung von Medienbildung in Lehrplänen

          Die Medienbildung soll in die Lehrpläne implementiert und die Entwicklung schuleigener Medienbildungskonzepte unterstützt werden. Hierbei sollen Schulen und Träger durch das Netzwerk Medienberatung bei der Erstellung von pädagogischen Konzepten und Medienentwicklungsplänen beraten werden.

          Zeithorizont: Start 3. Quartal 2018

        8. Kompetenzzentren und Innovationen

          Berufsbildende Schulen werden als regionale Kompetenzzentren und Partner der Wirtschaft und kommunaler Akteure unter Berücksichtigung aktueller 4.0-Entwicklungen weiter gestärkt. Gemeinsam mit allgemeinbildenden Schulen sollen Innovationsvorhaben unterstützt werden, die die Lernenden auf eine digitalisierte Arbeitswelt angemessen vorbereiten.

          Zeithorizont: Start 1. Halbjahr 2019

        2.8 Gesundheitsversorgung 4.0

        Ausgangslage und Herausforderungen

        Die Landesregierung wird auch zukünftig eine flächendeckende qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung gewährleisten. E-Health-Anwendungen können hierbei einen wichtigen Beitrag leisten, um das Gesundheitssystem zukunftssicher zu gestalten. Von großer Bedeutung ist es daher, den konkreten Nutzen für die Patientinnen und Patienten aufzuzeigen und so den im Gesundheitswesen Tätigen mit digitaler Unterstützung die Möglichkeit zu geben, sich wieder stärker auf die Versorgung des Menschen zu konzentrieren.

        Dabei bestehen die Herausforderungen vor allem in der technischen Vernetzung der eingesetzten Verfahren und Geräte, der Festlegung von einheitlichen technischen Standards, der Einbindung aller Professionen, insbesondere der Pflegeberufe, und in der Einhaltung europäischer sowie nationaler Datenschutzbestimmungen.

        Ziele der Landesregierung

        Ziel der Landesregierung ist es, die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung unter Vermeidung von sogenannten „Insellösungen“ voranzutreiben. Hierfür werden die folgenden Teilziele verfolgt:
        1. Ausbau erfolgreicher Ansätze zur Digitalisierung von Medizin und Pflege, u.a. in den Bereichen Telemedizin, Datenmobilität und Assistenzleistungen für Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen

        2. Förderung neuer innovativer Modellvorhaben, die den fachlichen Austausch und die Kommunikation durch mobile Daten zwischen Patientinnen und Patienten und den Gesundheitsdienstleistern fördern

        3. Ausbau digitaler Lösungen in der Notfallversorgung in den Krankenhäusern

        4. Sicherstellung einer erfolgreichen digitalen Transformation im Gesundheitswesen unter Einbindung aller beteiligten Akteure und Betroffenen einschließlich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen

        5. Prüfung der Notwendigkeit gesetzgeberischer Initiativen auf Bundes- und Landesebene, ggf. in Abstimmung mit der Gesundheitsministerkonferenz (GMK)

        Maßnahmen zur Zielerreichung

        Zur Erreichung der Zielstellung und zum Ausbau flächendeckender Lösungen sind folgende Maßnahmen geplant:

        1. Telemedizinische Projekte

          Mit einem weiteren Telemedizinprojekt in Gifhorn wird die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum verbessert, indem bestimmte (haus-) ärztliche Leistungen aufgrund ärztlicher Anweisungen von der Ärztin bzw. dem Arzt auf einen ambulant tätigen Pflegedienst delegiert werden. Dieser Ansatz soll ausgebaut und auf weitere Standorte übertragen werden. Ziel ist es, in den weiteren Projekt-Ausbau möglichst viele ambulante Pflegedienste einzubeziehen und eine große Vielfalt an Ideen und Modellen zu gewinnen, die eine Entlastung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und damit einhergehend eine Stärkung der ambulanten Pflege bewirken. Die interdisziplinäre Arbeit wird intensiviert und unterstützt.

          Zeithorizont: Start 1. Halbjahr 2019
          Budget: 5,2 Mio. Euro

        2. Ambient Assisted Living – digitale Assistenz im Alter

          Das Ambient Assisted Living erfährt durch den demografischen Wandel ein wachsendes Gewicht. Gemeint sind technische Möglichkeiten, die Menschen im fortgeschrittenen Alter und Menschen mit Unterstützungsbedarf helfen, möglichst lange selbstbestimmt zu Leben. Ziel ist die Stärkung des Grundsatzes „Ambulant vor Stationär“ u.a. durch die Vernetzung der Betroffenen mit den Akteurinnen und Akteuren der Gesundheitswirtschaft und der Wohnungswirtschaft. Hierzu sollen verschiedene Projekte gefördert werden, mit denen eine digitale Unterstützung ermöglicht wird. Damit soll die Machbarkeit dokumentiert und eine flächendeckende Ausweitung unterstützt werden.

          Zeithorizont: Start 1. Halbjahr 2019
          Budget: 4 Mio. Euro

        3. Digitalisierung des Notfallmanagementsystems in Krankenhäusern

          IVENA ist eine Anwendung mit der jederzeit in Echtzeit die aktuellen Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten der Krankenhäuser abgerufen werden können und ermöglicht einen schnellen Datenaustausch zwischen den Leitstellen für den Rettungsdienst, den Rettungswagen und den Krankenhäusern. Ziel ist die Stärkung der Patientensicherheit im Notfall. Für eine effiziente Versorgung werden die für die Diagnose und die Behandlungsdringlichkeit relevanten Daten in Echtzeit mobil angezeigt. In 72 Krankenhäusern in Niedersachsen wird das digitale Notfallmanagementsystem bereits verwendet oder steht kurz vor der Einführung. Mit dem Projekt soll IVENA in ganz Niedersachsen etabliert und als erfolgreiches System weiter ausgebaut werden.

          Zeithorizont: Start 1. Quartal 2019
          Budget: 2,8 Mio. Euro

          Hier finden Sie weitere Beispiele aus der Praxis Niedersachsens

        4. Digitalisierung der ambulanten Pflege

          Im Fokus der Digitalisierung der ambulanten Pflege stehen weiterhin Projekte im Bereich der Dokumentation, der Pflegeplanung und der gemeinsamen Datennutzung innerhalb des Versorgungssystems. Ziel ist die Fortsetzung der Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum durch eine strukturelle und nachhaltige Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen mit Hilfe digitaler Lösungen. Schwerpunktmäßig wurden in den Jahren 2016 und 2017 mit jährlich rund 2,7 Mio. Euro Digitalisierungsprojekte für die Einführung elektronischer Pflegedokumentationen, elektronischer Leistungserfassung und Tourenplanunng sowie Telearbeit und Telepflege bei ambulanten Pflegediensten gefördert.

          Zeithorizont: 2016 bis 2018, Fortsetzung geplant 2019 bis 2022
          Budget: 3,0 Mio. Euro
        2.9 Digitale Land- und Forstwirtschaft
        Die Forstwirtschaft steht aufgrund des Klimawandels vor großen Herausforderungen.
        In Niedersachsen sind die Grundlagen des Naturzugangs zu digitalisieren.
        In Niedersachsen sind die Grundlagen des Naturzugangs zu digitalisieren.
        2.10 Digitale Energieversorgung
        Ausgangslage und Herausforderungen

        Die Digitalisierung eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, um die Energieversorgung zu optimieren und effizienter zu gestalten. Der Wärmeverbrauch für Raumheizung und Warmwasserversorgung macht etwa 35 % des deutschen Endenergieverbrauchs aus. Messbare Erfolge, die zur Wärmewende beitragen, sind mithilfe von Wärmepumpen erreichbar, insbesondere wenn sie Umweltwärme und digital optimierten Strom aus regenerativen Energien nutzen. Des Weiteren können eine digitale Messwerterfassung (Monitoring) innerhalb von Gebäudeautomationssystemen und Kopplungen mit Energiemanagement- bzw. Energiecontrolling-Systemen in vielen Gebäuden mehr als 20 % des Strom- und Wärmeverbrauchs einsparen.

        Die Emissionen von Treibhausgasen, vor allem durch Verbrennung fossiler Energieträger, sollen in Niedersachsen bis zum Jahr 2050 um 80 % bis 95 % reduziert werden. Zu diesem Zweck muss in Mittelstand und Handwerk Kompetenz im intelligenten und damit reduzierten Energie- und Ressourceneinsatz mittels digitaler Steuerungen verstärkt aufgebaut werden
        Aber auch die Kommunen spielen für den Klimaschutz eine entscheidende Rolle. Ein geeignetes Mittel zur CO2-Reduktion vor Ort ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements, das darauf abzielt, den Energieverbrauch in den eigenen Liegenschaften zu vermindern, und das somit nicht nur zur Reduktion von Emissionen, sondern auch zur Kostensenkung beitragen kann.

        Ziele der Landesregierung

        Ziel der Landesregierung ist es, die Energiewende voranzubringen. Aus diesem Ziel werden folgende Teilziele für die digitale Energieversorgung abgeleitet:

        1. Optimierung der vorausschauenden Regelung aufgrund von Prognose- und Lerntechniken, damit einhergehend Entwicklung von markttauglichen Mess- und Regelgeräten sowie von Planungstools für die Energieplanung von Siedlungen inkl. Erprobung und Demonstration

        2. Erfassung digitaler Betriebsdaten im gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zur kontinuierlichen Ziel- und Qualitätssicherung. Dabei soll die erfolgreiche Anwendung digitaler Technologien von der Forschung und Entwicklung in die Bau- und Betriebspraxis übertragen werden.

        3. Unterstützung von Mittelstand und Handwerk bei der Einführung von Softwarelösungen zur Optimierung der Energieeffizienz und zur automatisierten Verbrauchsdatenerfassung sowie beim sicheren Umgang mit Daten. Die Vorteile von Energie- und Materialeffizienzmaßnahmen sollen in den Unternehmen durch Gespräche aufgezeigt und Anreize für entsprechende Aktivitäten gesetzt werden.

        4. Qualifizierung niedersächsischer Kommunen für die Einführung eines kommunalen Energiemanagements, um eine einheitliche digitale Energiedatenerfassung zu erreichen

        Maßnahmen zur Zielerreichung

        Zur Erreichung der Zielstellung werden folgende Maßnahmen von der Landesregierung eingeleitet:

        1. Quartierswärmeversorgung

          Im Rahmen des Projekts „Quartierswärmeversorgung“ wird der abgestimmte Betrieb dezentral betriebener Wärmepumpen mithilfe fortschrittlicher Mess-, Steuerund Regeltechnik angestrebt. Dabei sollen die Erprobung und die Demonstration in drei bis fünf geeigneten Quartieren in den Regionen Niedersachsens erfolgen, vorzugsweise in mindestens zwei Bestandsquartieren. Die Ergebnisse sollen in Niedersachsen flächendeckend verbreitet werden.

          Zeithorizont: Start 2019 / 2020, Laufzeit drei Jahre

        2. Wärmeversorgung in Mehrfamilienhäusern

          Im Rahmen des Projekts „Wärmeversorgung in Mehrfamilienhäusern – Permanente Betriebsoptimierung durch automatische Analyse im Feld“ werden Wohngebäude im laufenden Betrieb auf den Prüfstand gestellt, um anschließend den Betrieb des Gebäudes mit digitaler Unterstützung zu optimieren. Die Durchführung, der technische und wirtschaftliche Nutzen sowie die Dauerhaftigkeit der Betriebsoptimierung werden am Beispiel realer Wohnungsbauprojekte dokumentiert. Damit sollen die Eigentümer und Nutzer großer Gebäudebestände vom Optimierungspotenzial überzeugt werden, unterstützt durch die digitale Erfassung der Betriebsdaten und Steuerung der Komponenten.

          Zeithorizont: Start 2018

        3. Beratung im Bereich Klimaschutz und Energie

          Die organisatorische Abwicklung der externen Beraterleistungen erfolgt im Rahmen von Kooperationsverträgen zwischen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und ihren regionalen Partnern (z. B. Wirtschaftsförderer der Kommunen, Energieagenturen). Sie sollen das Beratungsangebot weiterentwickeln, Beratungsmaterial zur Verfügung stellen und die notwendigen Schulungen vornehmen. Ferner soll die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen zusammen mit den regionalen Partnern die öffentlichkeitswirksame Bewerbung der Impulsberatungen durch Pressetermine, Veröffentlichungen und regionale Auftaktveranstaltungen durchführen.

          Zeithorizont: 2018 – 2020

        4. Förderprogramm Energiemanagement

          Um die Kernleistungen eines Energiemanagements durch externe Dienstleister zu finanzieren, soll ein Förderprogramm Energiemanagement eingeführt werden. Mittels flächendeckender Informationsveranstaltungen (Best Practice, Infobörse etc.) sollen darüber hinaus Impulse für die Einführung eines kommunalen Energiemanagements erzeugt werden.

          Zeithorizont: Start 2019

        Gesamtbudget aller Maßnahmen: 1,5 Mio Euro
            2.11 Digitalisierung im Umweltschutz

            Ausgangslage und Herausforderungen

            Für den Umweltschutz stellen sich in Zeiten der Digitalisierung zwei Herausforderungen. Einerseits wird die Verwaltung daran gemessen, dass sie zügig und richtig entscheidet, andererseits ist durch den Einsatz smarter Steuerungstechniken der Ressourcen- und Energieverbrauch zu minimieren.

            Industrie, Gewerbe, Wasser-, Boden- und Umweltverbände, Kommunen sowie weitere Akteure müssen ihre Planungen mit verschiedenen rechtlichen Anforderungen in Einklang bringen. Dabei benötigen die Umweltverwaltungen für die Beratung und Verfahrensführung belastbare Daten über den Zustand der Umwelt, um entsprechende Ziele formulieren und Entscheidungen treffen zu können. Eine Optimierung der Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung dieser Umweltdaten ist daher unerlässlich.

            Durch den Einsatz smarter Steuerungstechniken kann der Ressourcen- und Energieverbrauch für die notwendige Entwässerung der niedersächsischen Marschen zur Besiedlung und Flächennutzung minimiert werden. Gleichzeitig ist es möglich, dem steigenden Energiebedarf durch höhere Anforderung an die Entwässerung infolge von Starkregen und Klimawandel zu begegnen.
            Die Landesregierung arbeitet mit dem „Masterplan Ems 2050“ an der Wiederherstellung des Ökosystems der Ems in Niedersachsen. Smarte Steuerungstechniken können hierfür unterstützend eingesetzt werden. Gleichzeitig ist der aktuelle und durch intensivierte Tidensteuerung steigende Energiebedarf zu minimieren.

            Ziele der Landesregierung

            Basierend auf den vorausgehenden Ausführungen werden von der Landesregierung die folgenden Teilziele abgeleitet:

            1. Modernisierung und Optimierung der bestehenden Infrastruktur sowie digitale Verknüpfung der Anlagensteuerungen in Sperrwerken, Schöpfwerken und Sielen, Brücken sowie Schleusen, insbesondere im Raum Ems

            2. Bereitstellung von modernen, kundengerechten Online-Anwendungen zur Darstellung und Erfassung der Daten für Naturschutz und Wasserwirtschaft, einschließlich der Entwicklung mobiler Anwendungen und Erweiterung der Datengrundlage

            3. Effektive Beprobung und Analyse von Böden sowie Sammlung von Informationen über die Landnutzung. Dazu sollen mithilfe von digitalen Systemen Boden- und Moorinformationen verarbeitet und die Bodendauerbeobachtung durchgeführt werden.

            4. Einrichtung eines hoch verfügbaren und skalierbaren virtuellen Leitstandsystems „Hochwasser“ in der Cloud

            5. Schaffung einer einheitlichen Datenbasis für die Förderdatenbank des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

            Maßnahmen zur Zielerreichung

            1. Bedarfsanalyse und digitale Verknüpfung von Anlagensteuerungen

              In einem ersten Schritt erfolgt die Eruierung der konkreten Bedarfe bei den Unterhaltungsverbänden, anschließend die digitale Verknüpfung der Steuerung von Anlagen entlang der Ems. Für die Verbesserung der Breitbandinfrastruktur wird auf die beschriebenen Maßnahmen im Kapitel 1.1 verwiesen.

              Zeithorizont: Beginn 1. Quartal 2019

            2. Fachinformationssystem Naturschutz und Entwicklung von Online-Anwendungen

              Mit Unterstützung von externen Experten erfolgt der Aufbau eines Fachinformationssystems Naturschutz (FIS-N). Dabei sollen die Kundenanforderungen durch Arbeitsgruppen mit Vertretern von unteren bzw. ehrenamtlichen Naturschutzverbänden erfasst und berücksichtigt werden. In weiteren Projekten sollen parallel Online-Anwendungen bei den Gewässer-Unterhaltspflichtigen und für wasserwirtschaftliche Themen sowie zur Überarbeitung der Wasserbuch-Auswertungen in Absprache mit dem NLWKN umgesetzt werden. Zudem ist geplant, mit der Fa. Bayer das Projekt „Run- Off Pflanzenschutzmittel“ mit dem Ziel der Entwicklung einer digitalen Karte zu realisieren.

              Zeithorizont: 1. Quartal 2019 – 4. Quartal 2021
              Gesamtbudget der Maßnahmen 1 und 2: 1,5 Mio Euro

            3. Moorinformationssystem und Bodendauerbeobachtung

              Mit der Umsetzung eines Moorinformationssystems sollen landesweit digital vorhandene Daten zusammengeführt und ihre Verfügbarkeit für Planungen verbessert werden. Des Weiteren enthält und optimiert das Informationssystem zur Pflege, Auswertung und Bereitstellung von Daten zu Bodendauerbeobachtung die Beprobung und Analyse von Böden zur Landnutzung. Um künftigen Anforderungen aus Politik und Wirtschaft gerecht zu werden, müssen abschließend die Kartenserver des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS®) für hydrogeologische Daten weiterentwickelt werden.

              Zeithorizont: laufend
              Budget: 60.000 Euro pro Jahr

            4. Leitstandsystem „Hochwasser“

              Aufbau eines hoch verfügbaren und skalierbaren virtuellen Leitstandsystems in der Cloud, um im Bedarfsfall entscheidungsrelevante Informationen schnell bereitstellen zu können, z. B. durch Darstellung von Vorhersagen und Zeithorizonten

              Zeithorizont: 1. Quartal 2019 – 4. Quartal 2020
              Budget: 150.000 Euro zzgl. 15.000 Euro pro Jahr

            5. Einheitliche Datenbasis für die Förderdatenbank des NLWKN

              Durch die Schaffung einer einheitlichen Datenbasis für die Förderdatenbank des NLWKN wird die Bearbeitung von Fördervorhaben (Land, Bund, EU-Haushalt) deutlich beschleunigt und verbessert.

              Zeithorizont: 1. Quartal 2019 – laufend
              Budget: 50.000 Euro zzgl. 5.000 Euro pro Jahr
                2.12 Verbraucherschutz und Ernährung

                Ausgangslage und Herausforderungen

                In einem Flächenland wie Niedersachsen bedarf es geeigneter Instrumente, um Themen wie Verbraucherschutz und Ernährung mit allen Beteiligten effektiv und effizient zu gestalten. Eines dieser Instrumente ist die Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) hat sich seit 2015 aus dem ländlichen Raum zurückgezogen und das Beratungsstellennetz nahezu halbiert. Im ländlichen Raum ist keine unabhängige Verbraucherberatung mehr gewährleistet. Hier sind neue Beratungsformen erforderlich. Seit Ende 2017 baut die VZN bundesweit einmalig Videoberatung auf (siehe Praxisbeispiel), jedoch nur zu Standardthemen.

                Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) e. V. Sektion Niedersachsen veranstaltet seit mehreren Jahren erfolgreiche Fachtagungen zum Thema Kinderernährung. Der Bedarf, insbesondere im ländlichen Raum, kann derzeit nicht gedeckt werden.

                Ein weiteres Instrument ist insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Digitalisierung von Registrierungs-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, die bisher über konventionelle Übertragungswege oder gar in Papierform abgewickelt werden. Entsprechendes gilt für den elektronischen Austausch von Daten mit Wirtschaftsbeteiligten. Derzeit laufen bereits Projekte, um Erfahrungen mit dem für die Umsetzung des OZG vorgesehenen Instrumentarium – insbesondere mit der Methodik des Föderalen Informationsmanagements (FIM) – zu sammeln und auf weitere Vorhaben übertragen zu können.

                Mit GeViN (siehe Praxisbeispiel) wurde ein gemeinsames und zentrales IT-System als Instrument für Land und kommunale Behörden im Bereich E-Government geschaffen. Die fortschreitende Digitalisierung in der Wirtschaft sowie eine wachsende Anzahl von Informationsquellen und technischer Fortschritt erfordern eine Weiterentwicklung zum Nutzen von Verwaltung und Wirtschaft, aber auch der Verbraucherinnen und Verbraucher.

                Ziele der Landesregierung

                Ziele der Landesregierung im Bereich Verbraucherschutz und Ernährung sind:

                1. Ausbau der Digitalisierung im Hinblick auf eine flächendeckende unabhängige Verbraucherberatung sowie zur Qualifizierung von Fachpersonal in niedersächsischen Kindertagesstätten in allen Regionen Niedersachsens hinsichtlich aktueller Themen rund um eine gesunde Kinderernährung

                2. Bereitstellung eines Unternehmensportals im Bereich des gesundheitsbezogenen Verbraucherschutzes zur Abwicklung von Registrierungen, Genehmigungen und Zulassungen sowie für den Datenaustausch (Abgabe von Meldungen)

                3. Modernisierung der erforderlichen Instrumente in den Landesbehörden und Kommunen

                Maßnahmen zur Zielerreichung

                Zur Erreichung der Zielstellung werden folgende Maßnahmen von der Landesregierung eingeleitet:
                1. Unternehmensportal

                  Für die Registrierung von Unternehmen, für Anträge auf weitere Zulassungen und Genehmigungen sowie für den Datenaustausch im Bereich des gesundheitsbezogenen Verbraucherschutzes soll – auch zur Umsetzung des OZG – ein Unternehmensportal eingerichtet werden. Perspektivisch ist ein Ausbau des Portals für weitere Zwecke denkbar, z. B. zur Verbindung einer Gewerbeanmeldung mit der Registrierung als Lebensmittelunternehmer. Darüber hinaus soll das Portal eine sichere Umgebung für den Austausch sensibler Daten wie Lieferlisten im Ereignis- oder Krisenfall zur Verfolgung des Warenflusses bieten.

                  Zeithorizont: Start 1. Halbjahr 2019
                  Budget: 3,5 Mio. Euro

                2. Digitalisierung der Verbraucherberatung

                  Das analoge Dienstleistungsangebot „Verbraucherberatung“ und „Verbraucherbildung“ der VZN wird digital transformiert. Neben dem Aufbau von digitalen Beratungsstellen für den ländlichen Raum in Niedersachsen wird ein virtueller All-Round-Service rund um die Verbraucherberatung initiiert. Dadurch wird eine flächendeckende unabhängige Beratung erreicht.

                  Zeithorizont: Start 1. Halbjahr 2019

                3. Digitalisierung der Ernährungsaufklärung

                  Für die Qualifizierung von Fachkräften in Kindertagesstätten im Hinblick auf Themen rund um die Kinderernährung werden Webinare und Apps entwickelt und angeboten. Damit wird der Bedarf in der Fläche gedeckt und weitere Kreise werden erreicht.

                  Zeithorizont: Start 1. Halbjahr 2019

                4. Erweiterung und Erneuerung von IT- Anwendungen

                  Bestehende IT-Anwendungen müssen erweitert und erneuert werden, um behördenseitig mit der fortschreitenden Digitalisierung Schritt zu halten und den Bürgerinnen und Bürgern auf diese Weise einen angemessenen Service bieten zu können. Dies umfasst insbesondere die Erweiterung von GeViN um die Anzeige von Rechtsnormen und einer Georeferenzierung sowie die Weiterentwicklung zu einer zentralen Kontrolldatenbank der Länder. Darüber hinaus sind die Anschaffung einer Software für das „Einheitliche Qualitätsmanagement in Niedersächsischen Organisationen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“ (EQUINO) und die Einführung eines neuen zentralen Labor-Informations-Managementsystems (LIMS) zu realisieren. Im Weiteren müssen Behörden Instrumente für das Management von Krisen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich im Hinblick auf ein elektronisches Einsatztagebuch oder für Programme zur Auswertung großer Datenmengen zur Verfügung gestellt werden. Abschließend ist eine Neuausrichtung des Tierseuchennachrichtensystems (TSN) auf Bund-Länder- Ebene anzustreben.

                  Zeithorizont: Start 1. Halbjahr 2019
                  Gesamtbudget der Maßnahmen 2, 3 und 4: 3,5 Mio Euro
                    2.13 Digitale Kultur

                    Eine der zentralen Herausforderungen und zugleich Chancen der Kultureinrichtungen und -initiativen besteht in der Digitalisierung.
                    Ausgangslage und Herausforderungen

                    Niedersachsen verfügt über eine kreative und vielfältige Kulturlandschaft. Eine der zentralen Herausforderungen und zugleich Chancen der Kultureinrichtungen und -initiativen besteht in der Digitalisierung. Nur durch eine Weiterentwicklung auch im digitalen Bereich bleiben kulturelle Angebote angesichts der sich immer schneller verändernden Gesellschaft attraktiv und können weiterhin ihren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Vernetzung mit Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Bildung leisten. Deshalb denken wir Digitalisierung in der Kultur übergreifend und flächendeckend.

                    Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie Kultureinrichtungen aller Sparten in Niedersachsen – ehrenamtlich, professionell, groß, klein, in ländlichen und in urbanen Gebieten – setzen sich bereits in Projekten und Prozessen intensiv mit den vielfältigen Herausforderungen und Möglichkeiten der Digitalisierung auseinander. Ein erfolgreiches Beispiel ist das Kulturerbeportal Niedersachsen, das in einem Zusammenschluss von Museen, Bibliotheken und Archiven in Niedersachsen das reiche kulturelle Erbe unseres Landes digital sichtbar und zugänglich macht.
                    Ziele der Landesregierung

                    Ziel der Landesregierung ist es, die Kultureinrichtungen und -initiativen in Niedersachsen bei der Sicherstellung ihrer Zukunftsfähigkeit im digitalen Zeitalter zu unterstützen und die kulturelle Teilhabe der gesamten Bevölkerung zu steigern. Darüber hinaus sollen die großen Chancen im Bereich der Digitalisierung genutzt und die Zugänglichkeit unseres kulturellen Erbes nutzerorientiert ausgestaltet werden. Dabei sollen Synergieeffekte zwischen Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung erzielt werden. Vor diesem Hintergrund werden folgende Teilziele abgeleitet:

                    1. Digitaler Zugang zum kulturellen Erbe für Wissenschaft, Forschung, Administration und Öffentlichkeit

                    2. Verbesserung der infrastrukturellen Ausstattung

                    3. Digitalisierung interner und externer Prozesse

                    4. Qualifizierung von Kulturschaffenden im digitalen Bereich

                    5. Entwicklung innovativer künstlerischer Formate

                    6. Entwicklung neuer und partizipativer Vermittlungsformate zur Steigerung der kulturellen Teilhabe der gesamten Bevölkerung

                    Maßnahmen zur Zielerreichung


                    Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat spartenübergreifend Maßnahmen für die Digitalisierung der Kultur in Niedersachsen entwickelt und setzt diese schrittweise um. Dazu sind folgende Maßnahmen geplant:

                    1. Digitalisierung des Kulturangebots

                      Für die Bürgerinnen und Bürger soll ein zeitgemäßer digitaler Zugang zu den Kulturangeboten in Niedersachsen gewährleistet werden. Dazu gehört unter anderem der „Digitale Denkmalatlas“ für einen verwaltungs- und bürgerorientierten digitalen Zugang zu den Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Weiterhin soll mit dem „Bibliotheksentwicklungsprogramm“ eine Strategie zur Digitalisierung der öffentlichen Bibliotheken in Niedersachsen umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen das Kulturerbeportal Niedersachsen sowie die Künstlerdatenbank und das Künstlernachlassarchiv Niedersachsen weiterentwickelt werden.

                      Budget: 6,5 Mio. Euro

                    2. Digitalisierung niedersächsischer Kultureinrichtungen

                      Die Maßnahme sieht die Entwicklung und Umsetzung von Gesamtstrategien zur Digitalisierung der niedersächsischen Landeskultureinrichtungen vor. Für die Umsetzung soll unter anderem die infrastrukturelle Ausstattung der Landeskultureinrichtungen verbessert werden. Darüber hinaus wird eine bedarfsgerechte Förderung der infrastrukturellen Ausstattung nicht staatlicher Kultureinrichtungen angestrebt.

                      Zeithorizont: Start 2019
                    In allen Zielvereinbarungen des Landes Niedersachsen mit Kulturinstitutionen und -verbänden wird auch in Zukunft die Digitalisierung als Pflichtaufgabe aufgenommen werden. Darüber hinaus soll auch die Erweiterung der einschlägigen Ausschreibungen der Landeskulturförderung um den Aspekt der Digitalisierung fortgesetzt werden.


                        In allen Zielvereinbarungen mit Kulturinstitutionen ist die Digitalisierung Pflichtaufgabe.
                        2.14 Digitale Verwaltung

                        Ausgangslage und Herausforderungen

                        Das Land Niedersachsen strebt mit diesem Masterplan eine zielgerichtete, kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen an, um die Digitalisierung über alle Verwaltungsebenen voranzubringen. Eine Handlungsgrundlage bietet dabei auch das seit dem 14. August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG). Damit soll der Gang zur Behörde für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und sicherer gestaltet werden. Zu diesem Zweck ist ein umfassendes Angebot für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen über das Internet vorzuhalten.

                        Das OZG und weitere gesetzliche Vorgaben in Bereichen wie z. B. der elektronischen Vergabe oder der elektronischen Rechnung regeln vor allem die digitale Kommunikation der Verwaltung nach außen. Innerhalb der Verwaltung fehlt es allerdings vielfach an durchgehend medienbruchfreien Lösungen. Die Verwaltungsarbeit besteht aus einer Vielzahl von digitalen Inseln, die häufig nur mit dem Informationsund Kommunikationsmedium Papier überbrückt werden können. Erst die durchgehend elektronische, medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsleistungen („vom Antrag bis zum Bescheid“) gestaltet Behördengänge für Bürgerinnen und Bürger sowie den Workflow innerhalb der Verwaltung für das Verwaltungspersonal unkompliziert und sicher.
                        Ziele der Landesregierung

                        Die Ziele der Landesregierung im Bereich der digitalen Verwaltung sind:

                        1. Durchgängige Einführung weitgehend medienbruchfreier Verwaltungsprozesse und damit die Digitalisierung aller Arbeitsschritte. Im Kern geht es um die Transformation der papiergebundenen zur elektronischen Verwaltung.

                        2. Senkung der Entwicklungs- und Betriebskosten von IT-gestützten Verwaltungsverfahren durch Konsolidierung, Modernisierung und Vervollständigung. Dafür sind standardisierte Verfahren einzuführen. Einzelentwicklungen führen zu Insellösungen und folglich zu erhöhtem Aufwand an den Schnittstellen zu anderen Systemen und Prozessen.

                        3. Begegnung der Folgen der demografischen Alterung der Beschäftigten in der Landes- und den Kommunalverwaltungen durch eine verstärkte digitale Unterstützung. Dem neuen Anforderungsprofil an die Beschäftigten soll mit Aus- und Fortbildung im Umgang mit digitalen Medien begegnet werden.

                        4. Positionierung des Landes als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte

                        Maßnahmen zur Zielerreichung

                        Der Niedersächsische IT-Planungsrat hat am 04. April 2018 einen Handlungsplan beschlossen. Das konkrete Umsetzungsprogramm soll noch im Sommer 2018 von der Landesregierung beschlossen und gestartet werden. Der endgültige Mittelbedarf für die Umsetzung in den Jahren 2019 bis 2022 ist noch abschließend zu konkretisieren. Ein Ausgabevolumen von bis zu 200 Mio. Euro erscheint wahrscheinlich.

                        Der Handlungsplan sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, dazu zählen:

                        1. Zur schnellen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wird ein Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) in die parlamentarische Beratung eingebracht.

                        2. Einrichtung eines zentralen Verwaltungsportals für Niedersachsen, das an den Portalverbund des Bundes und der Länder angeschlossen werden soll

                        3. Digitale Angebote für alle im zentralen niedersächsischen Verwaltungsportal beschriebenen Verwaltungsleistungen, um den Bürgerinnen und Bürgern über eine Plattform alle Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, unabhängig von der Zuständigkeit der Behörden

                        4. (Weiter-)Entwicklung eines zentralen Online-Antragsverfahrens mit Online-Assistenzsystemen und elektronischen Formularen. Die Behörden sollen den Bürgerinnen und Bürgern hierüber einheitlich Anträge und Formulare bereitstellen.

                        5. Erweiterung des zentralen Verwaltungsportals für Niedersachsen um Servicekonten mit Postfachfunktion, weitere elektronische Zugangsdienste und ePayment-Verfahren. Der Bürger soll die Möglichkeit erhalten, sich zu registrieren, über diesen Zugang Daten mit verschiedenen Behörden auszutauschen und evtl. anfallende Gebühren nutzerfreundlich und sicher online zu leisten.

                        6. Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, unter anderem durch die gemeinsame Erstellung eines landesweiten Katalogs der Verwaltungsleistungen, die Einführung eines flächendeckenden Geschäftsprozessmanagements sowie die Bereitstellung eines Anwendungskatasters

                        7. Bereitstellung einer ressourcenschonenden einheitlichen Basis für die Beschreibung von Verwaltungsprozessen sowie deren automatisierte Ausführung. Ferner müssen übergreifende Dienste für die Entwicklung und den Betrieb von Fachverfahren technisch integriert werden.

                        8. Aufbau von Basiskomponenten, die von vielen Anwendungen und Systemen in den Landesbehörden benötigt werden. Hierzu zählen z. B. die elektronische Poststelle mit einer rechtssicheren elektronischen Ablage von verbleibenden Papiereingängen, das Führen einer elektronischen Akte und eine einfache elektronische Vorgangsbearbeitung, die eine sichere Zusammenarbeit über Behördengrenzen hinweg ermöglichen sollen. Zeithorizont für alle Maßnahmen: laufend Gesamtbudget für alle Maßnahmen: bis zu 200 Mio. Euro
                            2.15 Digitale Justiz

                            Ausgangslage und Herausforderungen

                            Ziel der Justiz ist die Gewährung von Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Gleichzeitig verändert die Digitalisierung viele unserer Lebensbereiche grundlegend. Rechtsuchende, die Anwaltschaft und Notariate sowie Unternehmen möchten ihre Anliegen auch mit der Justiz vollständig elektronisch abwickeln. Unser Ziel ist ein bürgerfreundlicher Zugang zur Justiz unter Einsatz von modernen Zugangsmöglichkeiten und Verfahrensabläufen. Die niedersächsische Justiz steht deshalb vor der Herausforderung, ihre Aufgabe mit den Chancen der Digitalisierung zu verbinden. Dabei ist auch Vertrauen in die Sicherheit der Daten der Rechtspflege eine Voraussetzung dafür, dass neue Zugangsund Abwicklungsmöglichkeiten angenommen werden.

                            Die niedersächsische Justiz stellt sich mit einer Vielzahl von Vorhaben den Herausforderungen der Digitalisierung.

                            Ziele der Landesregierung

                            Ziel der Landesregierung ist es, die Digitalisierung der Justiz in den nächsten Jahren durch umfassende Maßnahmen grundlegend voranzutreiben und somit die Voraussetzungen für eine moderne und gleichzeitig sichere Rechtsgewährung in einer zunehmend digitalisierten Welt zu schaffen. Aus diesem Ziel werden im Wesentlichen die folgenden Teilziele abgeleitet:

                            1. Gewährleistung einer sicheren elektronischen Kommunikation mit allen niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften

                            2. Einführung und Etablierung vollständig elektronischer Geschäftsabläufe in allen niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften

                            3. Bereitstellung moderner Fachanwendungen, die die elektronischen Arbeitsabläufe optimal unterstützen

                            4. Sicherstellung eines hohen Maßes an Informations- und IT-Sicherheit, um das Vertrauen der Rechtsuchenden in eine unabhängige Justizgewährung ohne äußere Einflussnahme zu erhalten

                            Maßnahmen zur Zielerreichung

                            Zur Erreichung der Zielstellung werden folgende Maßnahmen von der Landesregierung eingeleitet:

                            1. Programm „elektronische Justiz Niedersachsen“ (eJuNi)

                              Unter dem Dach des 2014 gestarteten Programms „eJuNi – elektronische Justiz Niedersachsen“ hat das Niedersächsische Justizministerium die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs sowie die Einführung der elektronischen Akte, zu denen die Justiz gesetzlich verpflichtet ist, gebündelt. Das Programm bereitet den Weg für den größten technologischen Wandel, der in der Justiz in den letzten Jahrzehnten vollzogen wurde. Die technischen Möglichkeiten zur sicheren elektronischen Außenkommunikation (elektronischer Rechtsverkehr) wurden in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften bereits zum 01. Januar 2018 geschaffen. Im weiteren Programmverlauf von eJuNi sollen nun für die gesetzlich vorgeschriebene Einführung der elektronischen Akte in der gesamten Justiz die dafür notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden (spätestens bis zum 31. Dezember 2025). Dazu gehört neben der Softwareentwicklung, der Ausstattung und der Fortentwicklung der IT-Betriebsstrukturen insbesondere die Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur in Gerichten und Staatsanwaltschaften. Für ein durchgängig elektronisches Arbeiten möchten wir die Gerichte und Staatsanwaltschaften zusätzlich mit WLAN ausstatten.

                              Zeithorizont: laufend – 2025
                              Budget: 54,2 Mio. Euro (ein zusätzlicher Mittelbedarf ist absehbar)

                            2. Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens aller 16 Bundesländer für Gerichte und Staatsanwaltschaften

                              Flankierend zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte stellen wir den Justizbediensteten in Gerichten und Staatsanwaltschaften eine moderne, gut bedienbare und nach dem Stand der Technik barrierefreie IT-Fachanwendung bereit. Dadurch verbessern wir die Qualität der Zusammenarbeit innerhalb und mit der Justiz. Die in den Ländern eingesetzten Programme sollen dadurch so weit wie möglich vereinheitlicht werden, sodass bundesweit Entwicklungskosten eingespart werden können.

                              Zeithorizont: laufend – 2025
                              Budget: 5,1 Mio. Euro (ein zusätzlicher Mittelbedarf ist absehbar)

                            3. Informationssicherheit und IT-Sicherheit

                              Eine erfolgreiche Digitalisierung gelingt nur mit IT-Sicherheit. Ohne vertrauenswürdige IT-Strukturen werden elektronische Kommunikations- und Bearbeitungsmöglichkeiten keine Akzeptanz und Nutzung finden. Es ist deshalb notwendig, parallel zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen auch die IT-Sicherheit nachhaltig und effektiv zu stärken. Hierfür bauen wir die zur Verfügung stehenden Analysemöglichkeiten aus, professionalisieren Security-Prozesse und erarbeiten Sicherheitskonzepte für die zum Einsatz kommende Hard- und Software.

                              Zeithorizont: laufend Budget: 1,9 Mio. Euro (ein zusätzlicher Mittelbedarf ist absehbar)

                            4. Entwicklung eines datenbankgestützten IT-Fachverfahrens zur elektronischen Führung der Grundbücher

                              Um das Grundbuch in Niedersachsen zukunfts- und leistungsfähig zu erhalten und an europäische Standards anzupassen, sind die im Einsatz befindlichen Verfahren langfristig abzulösen. Mit dem bundesweit einheitlichen datenbankgestützten IT-Fachverfahren zur elektronischen Führung der Grundbücher werden die Speicherung und Bearbeitung der gut 3 Mio. niedersächsischen Grundbuchblätter mit einem Gesamtvolumen von etwa 32 Mio. Seiten in voll strukturierter Form sowie eine verbesserte Online-Auskunft ermöglicht.

                              Zeithorizont: laufend – 2024
                              Budget: 337.000 Euro (ein zusätzlicher Mittelbedarf ist absehbar)

                              2.16 Sicherheit in der digitalen Welt

                              Informations-, Cybersicherheit und Datenschutz

                              Ausgangslage und Herausforderungen

                              Informations-, Steuerungs- und Versorgungssysteme sind zunehmend über territoriale Grenzen hinweg vernetzt. Mit der umfassenden Präsenz der Informations- und Kommunikationstechnik werden auch die Schwachstellen sowie Missbrauchs- und Angriffsmöglichkeiten dieser Technik allgegenwärtig. Das Spektrum der Risiken erstreckt sich von den Schutzzielen der Informationssicherheit über den Schutz personenbezogener Daten, den sicheren Betrieb von Anlagen, die für die Daseinsvorsorge kritisch sind, bis hin zu Risiken für Leib und Leben. Diesen Bedrohungen muss mit erhöhten Anforderungen an die Informationssicherheit, die Cybersicherheit und den Datenschutz in Form von Fragestellungen zu Querschnittsthemen begegnet werden.

                              Die Informations- und Cybersicherheit sowie ein moderner, wirksamer Datenschutz sind wesentliche Voraussetzungen für das Gelingen der Digitalisierung in Niedersachsen und in ganz Deutschland. Ferner stärken sie das Vertrauen in demokratische Prozesse. Der Staat trägt eine ausgesprochen große Verantwortung dafür, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Netz zu schützen und ein sicheres und freies Leben in einer digitalisierten Gesellschaft zu ermöglichen.

                              Ziele der Landesregierung

                              Ziel der Landesregierung ist es, alle Akteure der Digitalisierung in Niedersachsen bei ihren Anstrengungen zur weiteren Erhöhung der Informationssicherheit, der Cybersicherheit und des Datenschutzes zu unterstützen:

                              1. Ausbau des Wirtschaftsschutzes des niedersächsischen Verfassungsschutzes, der Polizeibehörden Niedersachsens, des niedersächsischen Computer-Emergency-Response- Teams (N-CERT) sowie des Kompetenzzentrums für Großschadenslagen. Damit wird eine im Ländervergleich führende Absicherung gewährleistet.

                              2. Vernetzung aller Cybersicherheitsakteure und Vereinbarung eines Cybersicherheitsbündnisses mit den niedersächsischen Kommunen. Dadurch wird eine entsprechende Beratung und Förderung in der Informations- und Cybersicherheit sichergestellt.

                              3. Bekämpfung der Cyberkriminalität: Dazu sollen die forensischen Analysekapazitäten der Polizei ausgebaut, die Beratungsangebote an Mittelstand und Handwerk, Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen intensiviert und Präventionsprogramme vorangetrieben werden.

                              4. Vernetzung mit länderübergreifenden Cybersicherheitsverbünden und Förderung von länderübergreifenden Zentralstellen, um Niedersachsen in einen bundes- und europaweiten Cybersicherheitskontext einzubetten

                              Maßnahmen zur Zielerreichung

                              Zur Erreichung der Zielstellung werden folgende Maßnahmen von der Landesregierung eingeleitet:

                              1. Aufbau moderner Schutztechnologien

                                In den niedersächsischen Landesbehörden soll ein stufenweiser Ausbau der Schutztechnologie für die IT-Systeme erfolgen, z. B. durch den Einsatz von Anomalieerkennungssystemen, um auch in Zukunft Cyberangriffe abwehren zu können.

                                Zeithorizont: 2019 – 2022
                                Budget: 1,2 Mio. Euro jährlich

                              2. Ausbau des N-CERT zu einem Cyber-Defense- Center mit zusätzlichen Kernkompetenzen

                                Mit dem Cyber-Defense-Center sollen umfassende Echtzeitlagebilder der Cybersicherheit vorgehalten und Risikoänderungen sofort erkannt werden, zudem soll darauf basierend eine Steuerung des Schutzes der IT-Infrastruktur erfolgen können. Darüber hinaus soll ein verwaltungsübergreifendes Sicherheitsvorfallmanagement umgesetzt werden.

                                Zeithorizont: 2018 – 2020
                                Budget: 750.000 Euro

                              3. Cybersicherheitsbündnis

                                Die Kommunen sollen von den Leistungen des N-CERT profitieren und überdies in einem Cybersicherheitsbündnis bei der Verbesserung der Informationssicherheit unterstützt werden. Zahlreiche IT-Verfahren werden übergreifend von Bund, Land und Kommunen genutzt, weshalb es darauf ankommt, dass insbesondere auch Land und Kommunen im Bereich der Informationssicherheit zusammenarbeiten. Es sollen Maßnahmen verabredet werden, die bei ihrer Umsetzung das Sicherheitsniveau erhöhen und ein effizienteres Vorgehen für alle Beteiligten in der Umsetzung ermöglichen. Zumeist sind Schutzmaßnahmen für viele IT-Verfahren sehr ähnlich. Deshalb ist es zielgerichtet, in einem kooperativen, übergreifenden Vorgehen die Verbesserung des Sicherheitsniveaus zu erreichen.

                                Zeithorizont: 2019 – laufend

                              4. Stärkung der Polizei

                                Weiterentwicklung der Pilotorganisation Taskforce Cybercrime / Digitale Spuren zur Stärkung der Reaktionsund Interventionsfähigkeit bei der Prävention und Repression von Cybercrime, u. a. durch den Ausbau von Expertise durch Einstellung von IT-Expertinnen und IT-Experten zur fachlichen Unterstützung der Polizei. Dadurch soll das Know-how in kompetenten Fachdienststellen zur wirksamen Bekämpfung von Cybercrime in den Polizeibehörden gebündelt werden. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime im Landeskriminalamt Niedersachsen fungiert dabei als vertrauenswürdiger Ansprechpartner für Mittelstand und Handwerk sowie Bürgerinnen und Bürger. Diese werden für den Umgang mit digitalen Medien und persönlichen Daten unter Einbeziehung der Präventionsprogramme der Länder und des Bundes sowie des Ratgebers Internetkriminalität des Landeskriminalamtes Niedersachsen sensibilisiert. Dabei ist eine direkte Beratung zu einem persönlichen Anliegen möglich.

                                Zeithorizont: 2018 – laufend

                              5. Stärkung des Verfassungsschutzes

                                Der Wirtschaftsschutz unterstützt die niedersächsischen Unternehmen dabei, den Bedrohungen durch Wirtschaftsspionage entgegenzutreten und den Schutz des intellektuellen Kapitals zu stärken. Dabei gewinnt das Thema Cybersicherheit eine immer größere Bedeutung. Ziel der Maßnahme ist es daher, vorwiegend Mittelstand und Handwerk im Hinblick auf die vielfältigen Spionagegefahren von den technischen Möglichkeiten bis hin zum menschlichen Faktor zu beraten und Hilfestellung zu geben. Diese Leistungen sollen zukünftig auf verschiedenen Ebenen intensiviert werden, z. B. durch stärkere Vernetzung mit dem Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum. Zugleich wird das Beratungs- und Veranstaltungsangebot ausgeweitet, um den zunehmenden Anfragen aus Mittelstand und Handwerk gerecht zu werden.

                                Zeithorizont: 2018 – laufend

                              6. Stärkung des Katastrophenschutzes

                                Neben den Folgen von Naturereignissen und technischem Systemversagen sollen die Strukturen des Katastrophenschutzes in Niedersachsen auch Cyber-Attacken als realistisches Bedrohungsszenario berücksichtigen. Für die Bewältigung solcher Krisenlagen bedarf es einer entsprechenden Vorsorge, um der systemischen Gefährdung von lebenswichtigen Infrastrukturen vorzubeugen und Gefahren wirksam bekämpfen zu können. Die Landesregierung nimmt daher in Aussicht, die Cyberkomponenten in ihrem strategischen Krisenmanagement zu verankern.

                                Zeithorizont: 2018 – 2020

                              Digitale Polizei

                              Ausgangslage und Herausforderungen


                              Für die schnelle und effektive Arbeit in einer zunehmend digitalisierten Welt müssen Polizistinnen und Polizisten unter Maßgabe der rechtlichen Rahmenbedingungen jederzeit und überall Zugriff auf die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Informationen haben. Gleichzeitig müssen die Polizeien von Bund und Ländern mit ihren nationalen und internationalen Partnern digital und medienbruchfrei vernetzt sein. In einer technisierten Arbeitswelt sind aber auch die der erfolgreichen Aufgabenwahrnehmung dienenden Kommunikationsund Informationsmöglichkeiten innerhalb der Polizei anzupassen, insbesondere bei der Nutzung üblicher sozialer Medien. Dadurch werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besser untereinander und mit modernen Wissensquellen vernetzt.

                              Im Zeitalter von Massendaten wird zudem die Verarbeitung neuer digitaler Spuren immer wichtiger. Zu diesem Zweck werden neue Systeme zur Gewinnung, Strukturierung und zum Austausch von Informationen, beispielsweise in Fällen der Terrorabwehr oder der Bekämpfung komplexer krimineller Strukturen, immer bedeutsamer. Auch die qualitativen Anforderungen der täglichen Polizeiarbeit steigen. Dabei können zukünftig neue digitale Assistenzsysteme die operativ tätigen Polizeibeamtinnen und -beamten direkt in ihren Arbeitsprozessen besser unterstützen.

                              Ziele der Landesregierung

                              Ziel der Landesregierung ist die Umsetzung einer digitalen Strategie für die Landespolizei. Dabei stehen die folgenden Teilziele im Vordergrund:

                              1. Weiterentwicklung und Anpassung der polizeilichen Informations- und Kommunikationssysteme im Hinblick auf die Bund-Länder-Anforderungen

                              2. Aufbau eines internen profil- und gruppenbasierten sozialen Netzwerks sowie Weiterentwicklung digitaler Assistenzsysteme zur Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Bewältigung immer komplexerer Aufgaben
                              3. Schaffung der notwendigen Grundlagen zur Analyse von Massendaten mit entsprechender moderner Hard- und Software im Zeitalter einer digital vernetzten Gesellschaft (soziale Netzwerke, Internet of Things, SmartHome, AutomotiveIT)
                              Maßnahmen zur Zielerreichung

                              Zur Erreichung der Zielstellung werden folgende Maßnahmen von der Landesregierung eingeleitet:

                              1. Ausbau BOS-Digitalfunk

                                Der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wird weiter ausgebaut und optimiert, um eine sichere und lückenlose Kommunikation zu gewährleisten.

                                Zeithorizont: laufend '
                                Budget: 67 Mio. Euro

                              2. Polizei 2020

                                Es wird in Aussicht genommen, die Anschlussfähigkeit an die geplante neue IT-Architektur des Programms „Polizei 2020“ zur Verbesserung der Verfügbarkeit polizeilicher Informationen und zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit sowie zur Stärkung des Datenschutzes herzustellen.

                                Zeithorizont: Start 2019

                              3. Interaktionsplattform Zur Stärkung der Zusammenarbeit durch moderne Kommunikation und Interaktion erfolgt die Einführung einer profil- und gruppenbasierten Interaktionsplattform (Polizeiliches Soziales Netzwerk). Der erste Schritt zur Umsetzung war die Einführung des dienstlichen Messengers NIMes.

                                Zeithorizont: Start 3. Quartal 2018
                                Budget: 640.000 Euro

                              4. Service-Analyse-Verbund

                                Für die Verbesserung der forensischen Analyse ist in Aussicht genommen, ein Service-Analyse-Verbund nebst Planung und Einrichtung einer Analyseplattform für digitale Beweismittel zu erstellen, der die digitale Forensik und die forensische Analyse zusammenführen soll.

                                Zeithorizont: Start 3. Quartal 2018

                              5. Digitale Assistenten

                                Digitale Assistenten wie Sprachassistenten helfen bei der Erledigung von Aufgaben. In der digitalen Verwaltung können Assistenzsysteme zukünftig sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter intelligent unterstützen und miteinander vernetzen, z. B. bei polizeilichen Unfall- oder Anzeigenaufnahmen oder bei der Bearbeitung von Anträgen in der Verwaltung. In der Polizei Niedersachsen soll eine Systemplattform für die einfache Entwicklung und schnelle Anpassung von derartigen intelligenten Verwaltungsapplikationen weiter vorangetrieben und erprobt werden.

                                Zeithorizont: 2017 – laufend
                                Budget: 500.000 Euro

                              6. Predictive Mobile Analytics for Police Mithilfe der mobilfähigen und anwenderfreundlichen Anwendung PreMAP – Predictive Mobile Analytics for Police – wird eine effektivere Kriminalitätsbekämpfung im Einsatz- und Streifendienst sowie bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit ermöglicht. Exemplarische Applikationen sind die Kriminalitätsvorhersage, das Kriminalitätsradar, Spureninformationen, geobasierte Hot Spots oder Umfeldanalysen.

                                Zeithorizont: laufend

                                  2.17 Bürgerinformation digital

                                  Ausgangslage und Herausforderungen

                                  Der überwiegende Teil der öffentlichen Informationen, die in der Landesverwaltung vorhanden sind, liegt digital vor. Ein großer Anteil davon ist bereits im Internet veröffentlicht und frei zugänglich. Dieser Anteil muss in allen Lebensbereichen weiter ausgebaut werden.

                                  Dabei bestehen die wesentlichen Herausforderungen darin, die Internet-Auftritte der unterschiedlichen Behörden für Bürgerinnen und Bürger unter einem Dach bereitzustellen und die Anforderungen aus verschiedenen Nutzerkreisen zu beachten. Spezielle Interessentengruppen wie Familien oder Unternehmen sollen schnell und einfach auf ein für sie zugeschnittenes Angebot geführt werden. Zu den relevanten Themen sollen zudem nicht nur Informationen geliefert, sondern auch Diskussionen angeregt werden. Dazu müssen die entsprechenden Daten und aufbereiteten Darstellungen wie Diagramme und Karten für Spezialisten, aber auch für interessierte Laien benutzerfreundlich zur Verfügung gestellt werden.

                                  Ein modernes Informationssystem muss zudem die relevanten Informationen unter einem Dach, z. B. über Suchmechanismen und Verlinkung, bieten und mit einem durchgängigen Prozess von der Erfassung der Daten bis hin zur Veröffentlichung ausgestattet sein.

                                  Ziele der Landesregierung

                                  Bürgerinnen und Bürger sollen umfassend über alle Bereiche ihres Lebensumfeldes informiert werden, z. B. zu den Themen Wohnen, Arbeit, Freizeit, Kultur und Bildung. Dazu gehören auch Umweltfaktoren, die die Lebensqualität oder Aktivitäten in ihrer Umgebung beeinflussen, wie die Luftgüte oder der Zustand von Gewässern.

                                  Daraus lassen sich folgende Teilziele ableiten:
                                  1. Erreichbarkeit aller Internet-Seiten unterschiedlicher niedersächsischer Stellen (auch kommunaler), die dem vorgenannten Ziel dienen, unter einem zentralen Informationsportal

                                  2. Bereitstellung von Suchmechanismen, die eine einfach zu handhabende und intuitive Auffindung der gewünschten Informationen erlaubt, auch wenn diese nicht in Dokumentenform vorliegen

                                  3. Aufbereitung und Visualisierung von aktuellen Daten mit Grafiken, Diagrammen und Karten zur geografischen Orientierung

                                  4. Gewährleistung einer anwenderfreundlichen Nutzung der bereitgestellten Informationen auch auf mobilen Endgeräten

                                  Maßnahmen zur Zielerreichung

                                  1. Aufbau eines niedersächsischen Bürgerinformationsportals

                                    Das im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz bereits etablierte Umweltinformationsportal (NUMIS) wird technisch weiter zu einem umfassenden Bürgerinformationsportal ausgebaut. Das bisher eigenständige niedersächsische Portal zur Dokumentation von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-Portal) wird integriert. Themen aus anderen Lebensbereichen wie Informationen für Familien oder zum Bündnis bezahlbares Wohnen werden gleichberechtigt integriert. Das Bürgerinformationsportal wird in das zentrale niedersächsische Verwaltungsportal (siehe Kapitel 2.14) eingebunden.

                                    Zum anderen beinhaltet die Maßnahme den Aufbau und die Integration von Fachinformationssystemen für Wasser, Natur- und Strahlenschutz. In der Fachbehörde für Naturschutz im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz wird die Landesdatenbank (LDB) als Werkzeug zur Abfrage und Auswertung von landesweiten wasserwirtschaftlichen Daten betrieben. Ebenso wird ein Fachinformationssystem für Naturschutzdaten (FIS-N) aufgebaut. Große Teile der Daten aus diesen Anwendungen wie Wassergüte, Pegelstände, geschützte Flächen usw. sind für die Bevölkerung interessante Informationen. Neben Komponenten für die digitale Datenerfassung und -verarbeitung sind auch solche zur Online-Auskunft enthalten. Die Auskunftskomponenten sollen ebenso wie die bereits vorhandenen Systeme zur Kernreaktor-Fernüberwachung in das Portal integriert werden.

                                    Zeithorizont: 2. Quartal 2018 – 4. Quartal 2022

                                  2. Integration von Daten aus der Gewerbeaufsichtsverwaltung

                                    In der Gewerbeaufsichtsverwaltung werden diverse Informationen wie Luftgüte oder Anlagenkataster vorgehalten und Daten aus der Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen verwaltet. Die Datenbanken sollen in der Weise ausgebaut werden, dass die zur Veröffentlichung geeigneten Daten aufbereitet und dem Bürgerinformationsportal zugeliefert werden können.

                                    Zeithorizont: 2. Quartal 2018 – 4. Quartal 2022

                                  3. Integration von Informationen außerhalb des Umweltbereichs

                                    Informationen der Landesverwaltung außerhalb des Umweltbereichs und interessierter Kommunen werden in das Bürgerinformationsportal eingebunden.

                                    Zeithorizont: 1. Quartal 2020 – 4. Quartal 2022

                                  4. Apps für Bürgerinformationen

                                    Für ausgewählte Zielgruppen und Themen, z. B. Freizeit und Kultur für Familien, sollen mobile Anwendungen entwickelt werden, die Bürgerinnen und Bürgern auf der Basis der vorliegenden Datenbasis Informationen aufbereitet zur Verfügung stellen.

                                    Zeithorizont: 3. Quartal 2018 – 4. Quartal 2022
                                    Gesamtbudget aller Maßnahmen: 3 Mio. Euro
                                  Hier finden Sie weitere Beispiele aus der Praxis Niedersachsens

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