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Zuwendung aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtline) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtline geregelt.
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Land Niedersachsen im Jahr 2023
Für mehr Informationen zu den einzelnen Zuwendungen eines Ressorts oder einer Behörde mit eigener Liste, klicken Sie auf den Link.
Weitere Hinweise zu Sponsoringleistungen der einzelnen Ministerien finden Sie in der rechten Spalte (grau unterlegt). Dort finden Sie auch die Sponsoringleistungen der Ministerien, die in der o.g. Übersicht nicht aufgeführt sind.
Aktuelle Übersichten für das laufende Jahr
Die obersten Landesbehörden haben die in Ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu veröffentlichen.
- Niedersächsische Staatskanzlei
- Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Niedersächsisches Finanzministerium
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- Niedersächsisches Kultusministerium
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Niedersächsisches Justizministerium
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
- Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung