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Zuwendung aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen


Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtline) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtline geregelt.

Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Land Niedersachsen im Jahr 2023

Für mehr Informationen zu den einzelnen Zuwendungen eines Ressorts oder einer Behörde mit eigener Liste, klicken Sie auf den Link.

Empfangendes Ressort Wert Stand
Nds. Staatskanzlei 21.000,00 € 19.09.2024
Nds. Ministerium für Inneres und Sport 61.375,23 € 06.08.2024
Nds. Justizministerium 24.471,03 € 23.09.2024
Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 57.285,00 € 01.03.2024
Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 10.598,31 € 12.06.2023
Nds. Kultusministerium 256.811,77 € 14.08.2024
Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung 494.394,12 € 12.06.2024
Summe 925.935,46 €  
Weitere Hinweise zu Sponsoringleistungen der einzelnen Ministerien finden Sie in der rechten Spalte (grau unterlegt). Dort finden Sie auch die Sponsoringleistungen der Ministerien, die in der o.g. Übersicht nicht aufgeführt sind.
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