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Zuwendung aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen


Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtline) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtline geregelt.

Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Land Niedersachsen im Jahr 2022

Für mehr Informationen zu den einzelnen Zuwendungen eines Ressorts oder einer Behörde mit eigener Liste, klicken Sie auf den Link.

Empfangendes Ressort Wert Stand
Nds. Staatskanzlei 1.241.170,00 € 23.01.2023
Nds. Ministerium für Inneres und Sport 157.468,31 € 17.01.2023
Nds. Justizministerium 19.870,75 € 31.05.2024
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung 13.201,62 € 17.10.2022
Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 43.998,00 € 20.01.2023
Nds. Finanzministerium 2.000,00 € 30.09.2022
Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 20.246,00 € 17.01.2023
Nds. Kultusministerium 291.434,40 € 06.03.2023
Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung 243.479,94 € 17.10.2023
Summe 2.032.869,02 €  
Weitere Hinweise zu Sponsoringleistungen der einzelnen Ministerien finden Sie in der rechten Spalte (grau unterlegt). Dort finden Sie auch die Sponsoringleistungen der Ministerien, die in der o.g. Übersicht nicht aufgeführt sind.
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