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Ein Jahr Rot-Grün: Wirtschaft und Landwirtschaft
Angesichts hoher Energiepreise und einem immer drängenderen Personalmangel in einigen Bereichen, stand die Unterstützung der niedersächsischen Wirtschaft weit oben auf der Agenda der Landesregierung.
- Niedersachsen hat sich intensiv eingesetzt für die Einführung eines Transformationsstrompreises für die energieintensive Industrie. Wertschöpfung und Arbeitsplätze sollen in Niedersachsen erhalten bleiben.
- Niedersachsen unterstützt den Transformationsprozess von Unternehmen, indem zahlreiche Wasserstoffprojekte gefördert und Energiepartnerschaften vorangebracht werden, beispielsweise mit Norwegen.
- Die Transformation der Stahlindustrie wird weitergeführt und durch innovative Vorhaben wie SALCOS (grüner Stahl durch Wasserstoff) unterstützt. Für das Projekt SALCOS hat die Salzgitter Flachstahl GmbH am 18. April 2023 einen ersten Zuwendungsbescheid über rund eine Milliarde Euro erhalten.
- Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle „Transformation der Wirtschaft“ gegründet.
- Die niedersächsischen Förderrichtlinien der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurden neu gefasst. Im Bereich der einzelbetrieblichen Investitionsförderung werden nun auch CO2-reduzierende Maßnahmen gefördert, wenn diese die Energieeffizienz erhöhen, besondere Umweltschutzeffekte beinhalten oder der Erzeugung erneuerbarer Energien für den Eigenbedarf dienen. Die Fördervolumina betragen ca. 76 Millionen Euro/Jahr (GRW) und ca. 125 Millionen Euro über einen 7-Jahreszeitraum (EFRE).
Auch im Bereich der Landwirtschaft werden die Betriebe in der Transformation unterstützt. Die ersten Schritte des Diversifizierungsprogramms für schweinehaltende Betriebe, die ihren Tierbestand abstocken oder sich vollkommen umorientieren wollen, sind getan. Es handelt sich dabei um ein Maßnahmenpaket, das aus drei verschiedenen Förderprogrammen besteht:
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) = Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte dienen.
- Richtlinie „Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse“ = Förderung von Investitionen in Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse und der daraus erzeugten Produkte.
- Diversifizierung bei Abbau der Schweinehaltung = Förderung von Investitionen in nicht-landwirtschaftliche gewerbliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit.
Die ersten beiden Programme existieren bereits. Sie sind so ausgestaltet, dass landwirtschaftliche Betriebe, die die Schweinehaltung reduzieren oder komplett aufgeben, über ein Rankingsystem bevorzugten Zugang zu den Programmen erhalten können. Das dritte Programm wird derzeit erarbeitet. Die inhaltlichen Eckpunkte befinden sich aktuell noch in der Abstimmung. Antragstellungen sind voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 möglich.
Das Landwirtschaftsministerium überarbeitet derzeit den niedersächsischen Tierschutz-Transporterlass.
- Künftig sollen tierschutzwidrige Transporte in bestimmte Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union wirksam eingeschränkt werden können. Mit Ergebnissen ist noch in diesem Jahr zu rechnen.
Zahlreiche Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen gerieten durch die Energiepreiskrise sowie durch gestiegene Futterkosten unverschuldet in Not.
- Angesichts dessen stellte die Landesregierung im Februar 2023 über ihr Sofortprogramm einmalig eine Million Euro bereit.
Die Landesregierung unterstützt den ökologischen Landbau durch gezielte Maßnahmen.
- So wurden ab 2023 die Fördersätze bei den sogenannten „Öko-Prämien“ deutlich erhöht. Diese Prämien liegen nun meist 30 bis 50 Prozent über den Sätzen der vorherigen Förderperiode der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ der EU (GAP). Im Bundesvergleich zahlt Niedersachsen damit für viele Flächennutzungsarten mit die höchsten Öko-Prämien. Insgesamt sind für die Öko-Prämien rund 220 Millionen Euro reserviert.
- In der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 stehen den landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen knapp 300 Millionen Euro für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verfügung, die auch von Öko-Betrieben beantragt werden können.
- Im Rahmen der Einzelbetrieblichen Beratung der Landwirtschaftlichen Betriebe stehen insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung. So kann das entsprechende Know-how für die Transformation gezielt vermittelt werden
Im Oktober 2023 beschloss die Landesregierung die geänderte Landesdüngeverordnung und setzt damit die Vorgaben der EU um.
- Die Gebiete, die als mit Nitrat belastet gelten, umfassen nun zirka 32 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen (vormals circa 21 Prozent). Die ausgewiesenen eutrophierten (mit Phosphat belasteten) Gebiete werden weiterhin zirka 1,4 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen umfassen. Mit der Verordnung wird ein Beitrag geleistet, um die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft zu verringern und damit die Umweltziele gemäß der EU-Nitratrichtlinie sowie der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Die Landesregierung hat als ersten Verfahrensschritt über die „allgemeine Planungsabsicht“ entschieden, das Landesraumordnungsprogramm fortzuschreiben.
- Unter anderem sollen Änderungen in folgenden Bereichen geprüft werden: Erneuerbare Energien, Offshore-Anbindung, Netzausbau, Biotopverbund, Flächenverbrauch, Küstenschutz, hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, Asse, Einzelhandel, Straßen-, Schienen- und Fahrradverkehr. Bis Mitte September 2023 gab es dazu die Möglichkeit der Stellungnahme, die nun ausgewertet werden.
In dieser Förderperiode werden im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen drei große Ziele verstärkt verfolgt. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Verringerung der Treibhausgase, die nachhaltige Entwicklung und die effiziente Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft sowie die Eindämmung und Umkehr des Verlusts an biologischer Vielfalt und der Erhalt von Lebensräumen und Landschaften.
- Hierfür werden im Rahmen des Klara-Förderprogrammes 24 Fördermaßnahmen in den Bereichen nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen, Blüh- und Schutzstreifen sowie Hecken, nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung, Maßnahmen zum Schutz besonderer Biotoptypen und Maßnahmen zum Schutz nordischer Gastvögel angeboten.
Die Veröffentlichung der Pestizidreduktionsstrategie ist Teil des Niedersächsischen Weges:
- Die Partner des Niedersächsischen Weges aus Landesregierung, Umweltverbänden und Landwirtschaft haben gemeinsam eine Pflanzenschutz-Reduktionsstrategie für Niedersachsen erarbeitet und im Februar 2023 veröffentlicht. Die Strategie beinhaltet ein Bündel an Maßnahmen sowohl im Ordnungsrecht als auch durch Anreize und Förderungen. Unter anderem sollen Gewässerschutzrandstreifen ausgewiesen werden, auf denen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen.