- Brief an die Niedersächsinnen und Niedersachsen
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Ein Jahr Rot-Grün: Sicherheit und Recht
Die rot/grüne Landesregierung hat sich in den letzten zwölf Monaten und wird sich auch in Zukunft für die Stärkung der Polizei einsetzen.
- 2023 wurden die Polizeizulage (aber auch die Feuerwehrzulage) erhöht. Das verbessert die Attraktivität der niedersächsischen Polizei. Außerdem werden der Bekleidungszuschuss mit einem Bekleidungsbudget in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro und der Tagesverpflegungssatz dauerhaft erhöht. Dies kommt den Beamten unmittelbar finanziell zugute. Es ist auch Ausdruck der besonderen Wertschätzung der Landesregierung der Leistungen der niedersächsischen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten. Jeder Polizeivollzugsbeamte hat dadurch brutto über 50 Euro mehr pro Monat.
- Für 2024 sieht der Haushaltsplanentwurf 10 neue Stellen für den Polizeivollzug vor: zur weiteren Stärkung der Sicherheit in den niedersächsischen Seehäfen (4) sowie für den länderübergreifenden Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (5) und als Lehrpersonal zur Abordnung Deutsche Hochschule der Polizei (1). 83 Stellen sollen 2024 angehoben werden.
- Weitere 1,8 Millionen Euro für IT-Forensiklabore zur Bekämpfung Kinderpornografie und Hasskriminalität sind eingeplant.
- Gestiegene Energiepreise treffen auch den Polizeivollzugsdienst. Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 8,1 Millionen Euro sorgt auch hier das Land vor.
Coronakrise, Energieversorgung, Kriege in der Ukraine und in Israel, Klimawandel und Wetterextreme erfordern eine Stärkung der Krisenstrukturen und des Bevölkerungsschutzes:
- Die Landesregierung hat eine Verbesserung des ressortübergreifenden Krisenmanagements und die Einrichtung einen Landeskrisenstabes (LKS) im MI beschlossen.
- Zur Professionalisierung der Strukturen im Brand- und Katastrophenschutz wird zum 01.01.2024 die neue Abteilung „Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen“ im Innenministerium eingerichtet.
- Die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Bereitstellung von Löschflugzeugen über das RescEU-Programm ist umgesetzt: Zwei Löschflugzeuge wurden im Frühjahr 2023 in Niedersachsen stationiert und konnten von hier aus eingesetzt werden.
- Die im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) erforderlichen Mittel sind bereitgestellt: Unter anderem 3,45 Millionen Euro für Freistellungen zur Betreuung der Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie 0,7 Millionen Euro zur Digitalisierung des Lehrgangsbetriebes im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Dies gilt auch für die Mittel zur Fortführung des Kleeblattkonzeptes (200.000 Euro) zur Übernahme schwerstverletzter Kriegsopfer aus der Ukraine.
- Das Projekt Telenotfallmedizin im präklinischen Rettungsdienst wird mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 332.000 Euro auf den Weg gebracht, in Tranchen anwachsend auf 1,8 Millionen Euro jährlich.
- Ein Notfall-Monitor wurde eingerichtet, d.h. alle relevanten Informationen im Hinblick auf mögliche größere Schadensereignisse wurden auf einer zentralen Webseite gebündelt.
Eine der wesentlichen Aufgaben des niedersächsischen Justizressorts besteht – wie bei allen anderen Landesjustizressorts – darin, für eine funktionierende Justiz zu sorgen.
Dazu zählt insbesondere eine gute Ausstattung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten, aber auch des Justizsozialdienstes mit Personal und Sachmitteln:
- Eine Kernaufgabe ist, in den kommenden beiden Jahren – entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben – bis zum 31. Dezember 2025 die gesamte niedersächsische Justiz auf die elektronische Aktenführung umzustellen. Niedersachsen kommt dabei gut voran. Seit September 2023 ist die erste Gerichtsbarkeit in Niedersachsen, die Arbeitsgerichtsbarkeit, bereits voll auf die elektronische Aktenführung umgestellt.
- Der Haushaltsplanentwurf für 2024 sieht vor allem mit Blick auf die weitere Umstellung auf die elektronische Aktenführung zahlreiche zusätzliche Stellen im Bereich IT, insbesondere beim Zentralen IT-Betrieb (ZIB), sowie eine Erhöhung der Sachmittel für die Digitalisierung gegenüber den bisherigen Planungen allein für 2024 um 11 Millionen Euro vor.
- Zur Vorbereitung und Unterstützung richterlicher Entscheidungsprozesse mit Hilfe des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI), hat das Niedersächsische Justizministerium Anfang des Jahres die Entwicklung einer KI-gestützten Richterassistenz beauftragt, die seit Mai 2023 für erste Tests zur Verfügung steht. Die Assistenz soll für jede Art von Massenverfahren trainiert werden können.
Die Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet ist der rot/grünen Landesregierung ein wichtiges Anliegen.
- Die Niedersächsische Landesregierung begleitet konstruktiv ein Gesetzgebungsverfahren des Bundesjustizministeriums gegen digitale Gewalt. Auf Antrag Niedersachsens hat die 94. Justizministerkonferenz in Berlin das Bundesministerium aufgefordert, in diesem Zusammenhang zu prüfen, inwieweit die Sperrung eines Nutzer-Accounts bereits bei besonders schwerwiegenden Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch bei einer erstmaligen Rechtsverletzung möglich ist.
- Zur konsequenten Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet wird die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen deutlich verstärkt. Der Haushaltsplanentwurf sieht die Schaffung von drei weiteren Stellen für einen Oberstaatsanwalt/eine Oberstaatsanwältin und zwei Staatsanwälte/Staatsanwältinnen und drei Stellen für die mittlere Beschäftigungsebene vor. Zusätzlich wird eine weitere IT-Stelle geschaffen.
- Die zunehmende Verlagerung der Kriminalität in den digitalen Raum erfordert auch im Übrigen eine Stärkung der Staatsanwaltschaften mit IT-Expertinnen/Experten. Daher wird bei den Zentralstellen Cybercrime bei den Staatsanwaltschaften Verden und Osnabrück je eine Beschäftigungsmöglichkeit geschaffen, ebenso bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Kinderpornographie. Diese wird zugleich durch zwei Stellen für Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, eine Stelle für Rechtspfleger/Rechtspflegerinnen und zwei Stellen bei den Serviceeinheiten verstärkt.
- Sowohl bei Hass-Straftaten im Internet als auch bei Straftaten mit antisemitischen Inhalten wird eine Einstellung aus Opportunitätsgründen (§§ 153, 153 a StPO) nach der einheitlichen Weisung der drei niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften grundsätzlich nicht erfolgen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierung der bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Zentralstellen ist abgeschlossen, die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und in Kürze vorgestellt.
- Für die Bediensteten im Justizvollzug wurde ab 2023 die sogenannte ‚Gitterzulage‘ erhöht. Ab 2024 sieht der Haushaltsentwurf eine deutliche Erhöhung der Bekleidungskostenzuschüsse für den Justizvollzug ebenso wie für die Bediensteten im Justizwachtmeisterdienst vor.
- Zur generellen Stärkung des Opferschutzes wird die Arbeit der Stiftung Opferhilfe weiter ausgebaut. Bereits im Januar 2023 wurde ein weiteres Opferhilfebüro in Lingen (Ems) eröffnet.
Auch im Richterrecht hat sich einiges getan.
- Im März 2023 hat der Niedersächsische Landtag die Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG) sowie des Niedersächsischen Richtergesetzes (NRiG) beschlossen. Mit der Änderung des Niedersächsischen Richtergesetzes wurden klare Rahmenbedingungen für die Beurteilung von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geschaffen. Außerdem umfasst das Gesetz eine Änderung der Regelungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.
- Zur Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zum weiteren Abbau von Verfahren werden bei den Verwaltungsgerichten 22 befristete Stellen um unterschiedliche Zeiträume verlängert.
Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung wird ab dem 1. Januar 2024 auf eine rein elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen umgestellt.
- Um hierfür die rechtliche Grundlage zu schaffen, wird im Niedersächsischen Landtag voraussichtlich im Novemberplenum Art. 45 der Niedersächsischen Verfassung geändert und ein Umsetzungsgesetz beschlossen werden. Der LT-Rechtsausschuss hat einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen, sodass sich ein breiter fraktionsübergreifender Konsens abzeichnet. Die technische Realisierung des Vorhabens ist weitgehend abgeschlossen und befindet sich in der abschließenden Testphase. Im Hinblick auf die zukünftige rein elektronische Verkündung wird zum Jahresende die Papierfassung des Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes und des Niedersächsischen Ministerialblattes eingestellt.