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Ein Jahr Rot-Grün: Bildung
Die Fachkräftegewinnung ist die zentrale Herausforderung in der Bildungspolitik. Trotz der durchaus erfolgreichen Gewinnung von neuen Lehrkräften – rund 1.500 Neueinstellungen zum neuen Schuljahr 2023/2024 – ist der Bedarf aufgrund steigender Zahl von Schülerinnen und Schülern und wachsender Aufgaben weiterhin hoch. Diese Situation lässt sich nicht von heute auf morgen lösen. Vielmehr ist ein Weg der tausend Schritte notwendig, um sowohl kurz- als auch langfristige Maßnahmen umzusetzen. Einige Vorhaben aber hat die Landesregierung dafür im ersten Jahr auf den Weg gebracht.
- Bereits zum Schuljahresbeginn 2024/2025 wird in einem Zug A13 als Einstiegsbesoldung umgesetzt. Davon profitieren alle Lehrkräfte mit dem Lehramt für Grund-, Haupt-, und Realschulen. In diesem Zuge werden auch die Funktionsstellen berücksichtigt. In Zahlen: Es profitieren rund 29.000 Lehrkräfte und rund 5.670 Funktionsstelleninhaber/Funktionsstelleninhaberinnen. Zudem wird bei den Fachpraxislehrkräften dauerhaft die Einstiegsbesoldung auf A10 angehoben und in diesem Zusammenhang 300 zusätzliche Beförderungsstellen nach A11 geschaffen.
- Das Kultusministerium hat in mehreren Dialogforen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten, Lehrkräfteverbände, Gewerkschaften und andere Interessenvertretungen an einen Tisch gebracht. Im weiteren Verfahren werden jetzt aufbauend auf den Ergebnissen der Dialogforen in Arbeitsgruppen gemeinsam mit den Stakeholdern konkrete Maßnahmen identifiziert und anschließend in die Umsetzung gebracht. Flankierend zum Dialogprozess wurden und werden Ad-hoc-Maßnahmen identifiziert und umgesetzt, die bereits kurzfristig wirken und für Entlastungen sorgen. Hierzu zählen insbesondere eine Verstetigung der Stellen, die im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ für die Schulsozialarbeit und die Schulpsychologie geschaffen wurden (60 Vollzeiteinheiten Schulsozialarbeit, 36 Stellen für die Schulpsychologie). Darüber hinaus können auch „Mini-Jobber“ beziehungsweise pädagogische Mitarbeitende über den 31.12.2023 hinaus beschäftigt werden.
- Für die sogenannten „Ein-Fach-Lehrkräfte“ wurden die Möglichkeiten des Quereinstiegs erweitert. Seit dem Sommersemester 2023 können diese eine Weiterbildungsmaßnahme für eine Zweitfachqualifizierung durchlaufen. Lehrkräfte mit nur einem anerkannten Unterrichtsfach können die entsprechende Anzahl an Credit Points für ein zweites Unterrichtsfach berufsbegleitend innerhalb von zwei Jahren (vier Semestern) erwerben. Zudem sieht der Haushalt vor, durch zusätzliches Personal die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse zu verbessern.
- Im Zuge des Fachkräftemangels ist die Belastung an Schulen hoch – deshalb wird das Programm CARE in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung dauerhaft aufgestockt.
- Im Bereich der Berufsbildenden Schulen wurden 100 Vollzeiteinheiten für pädagogische Mitarbeitende im Haushaltsentwurf hinterlegt. Die Einrichtung dieser Stellen ist ein erster Schritt zur Umsetzung des Konzeptes „BBS permanent“ und zugleich wichtig, um weiteres nichtlehrendes Personal an die BBS zu holen sowie auf neue Herausforderungen und den Fachkräftemangel zu reagieren.
- Für pädagogische und therapeutische Fachkräfte an Förderschulen und inklusiven Schulen wurden zusätzliche 100 Stellen bereitgestellt.
- Zu einer zukunftsfesten Schule gehört auch eine moderne Lehramtsausbildung, die den Bedarfen gerecht wird. Daher haben wir erste Weichen gestellt, um den Praxisanteil zu erhöhen und ein Stufenlehramt zu ermöglichen. Hierfür wurde ein gemeinsamer Diskussionsprozess mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur gestartet und eine Arbeitsgruppe dazu eingerichtet.
Rechnen, Lesen und Schreiben sind zentrale Kompetenzen und die Grundlage für den weiteren Bildungserfolg. Niedersachsen hat sich verpflichtet, insbesondere im Grundschulbereich nachzusteuern:
- Geplant ist eine schrittweise Erhöhung der Stundentafel in den Fächern Deutsch und Mathe ab dem Schuljahr 2024/2025.
- Wir führen das Programm „Lesen macht stark“ fort. Ziel des Programms ist die Verbesserung der Lesekompetenzen der Schülerinnen und Schüler an niedersächsischen Schulen durch eine systematische und durchgängige Leseförderung.
Die Corona-Pandemie war und ist eine große Belastung insbesondere für Kinder und Jugendliche mit negativen Auswirkungen auf Bildungslaufbahnen.
- Um Bildungslücken zu schließen und Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, hat das Land im Rahmen des Programms „Startklar in die Zukunft“ unter anderem ein 14,5 Millionen Euro-Softwarepaket mit Diagnose-Tools und Lernprogrammen für Niedersachsens Schulen zur Verfügung gestellt.
Intensiv gearbeitet wird an der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich, um Kinder und Jugendliche auch im Nachmittagsbereich gut zu betreuen und bestmöglich zu fördern. Die Landesregierung hat mit den Kommunalen Spitzenverbänden bereits Eckpunkte für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung definiert:
- Das Land übernimmt weiterhin die personelle Ausstattung der Ganztagsschule und übernimmt damit das Gros der Kosten. Für den bei den Kommunen verbleibenden Teil der Personalkosten erhalten diese 10 Prozent der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel – dies entspricht ab 2030 rund 12 Millionen Euro jährlich.
- Das Land wird die Hälfte des Kofinanzierungsanteils für das Investitionsprogramm des Bundes übernehmen. Hierfür stellt die Landesregierung mit dem Haushaltsplanentwurf einen Eigenanteil in Höhe von rund 55 Millionen Euro bereit. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird gegenwärtig in enger Abstimmung mit den Kommunen ausgearbeitet.
- Bei der momentanen Überarbeitung des Runderlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ wird im Interesse einer noch stärkeren Rhythmisierung des Schulalltages auch eine Flexibilisierung der Abholzeiten und damit der außerschulischen beziehungsweise familiären Bedürfnisse auf den Weg gebracht.
Im sogenannten Freiräume-Prozess ging und geht es um Ermöglichen statt Verordnen.
- Um sowohl Schulleitungen als auch Lehrkräften die bereits bestehenden Handlungsspielräume in der Schul- und Unterrichtsorganisation transparent zu machen und sie zu ermuntern, diese auch zur Gestaltung ihrer eigenen Schule zu nutzen, wurde die Handreichung „Schule gestalten – Freiräume nutzen“ erstellt, die die bestehenden Möglichkeiten in gebündelter Form zusammenfasst.
- In diesem Herbst wird ein Freiräume-Prozess gestartet, um gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus Schulen weitere Bereiche für mehr Eigenverantwortung zu identifizieren und in die Umsetzung zu bringen.
Eine verlässliche vorschulische Kinderbetreuung ist nicht nur für die Vereinbarung von Familie und Beruf wichtig. Sie legt auch die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe und den weiteren Bildungsweg. Um das zu gewährleisten, sind auch in diesem Bereich die Fachkräftesicherung sowie die Verbesserung der Qualität von zentraler Bedeutung.
- Die Landesregierung hat die Sprach-Kitas gesichert. Die Richtlinie „Sprach-Kitas“ ersetzt seit dem 01.07.2023 das ausgelaufene Bundesprogramm zur Förderung der Beschäftigung von Funktionskräften Sprachbildung und Fachberatung.
- Eine Erhöhung des Finanzierungsanteils des Landes an den Betriebskosten der Krippenplätze in den Kindertagesstätten (von 56 Prozent auf 59 Prozent) und in der Kindertagespflege (von 41 Prozent auf 44 Prozent) wurde auf den Weg gebracht.
- Über die Richtlinie „Qualität in Kitas 2“ werden zusätzliches Personal und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. Dafür stellt das Land insgesamt 183 Millionen Euro bereit, knapp 130 Millionen Euro davon kommen aus dem KiTa-Qualitätsgesetz, die restlichen 53 Millionen Euro werden aus Landesmitteln finanziert.
- Das Land hat die Zahl der Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher erhöht. In Niedersachsen befinden sich mittlerweile etwa 18.000 Menschen in dieser Ausbildung.
- Um attraktive Bedingungen für die Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften zu ermöglichen, wurde eine Ausbildungsvergütung für die Teilzeit-Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Bereich des Quereinstiegs eingeführt. Dadurch werden neue Fachkräfte gewonnen, die zudem direkt mit der Praxis verzahnt sind. Das Land gewährt den Trägern von Kindertagesstätten dafür auf Antrag eine besondere Finanzhilfe von jährlich 20.000 Euro. Dieses Geld ist auf der einen Seite für die Ausbildungsvergütung vorgesehen und sieht gleichzeitig Stunden für die Praxisbegleitung durch Fachkräfte vor.
- Zudem werden neue Möglichkeiten geschaffen, um Zusatzkräfte einstellen zu können. Kräfte, die noch keine ausgebildeten Erzieherinnen beziehungsweise Erzieher oder Sozialassistentinnen beziehungsweise Sozialassistenten sind, können damit zunächst befristet auf zwei Jahre in einer Kita arbeiten und sich berufsbegleitend weiterqualifizieren lassen.
Weitere wichtige bildungspolitische Grundentscheidungen wurden getroffen:
- Die vollständige Schulgeldfreiheit in den Fachschulen Heilerziehungspflege/ Heilpädagogik für alle Ausbildungsberufe zum Schuljahr 2023/24 ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung und schließt zugleich eine Gerechtigkeitslücke im Ausbildungssystem. Sie ist – nach der Abschaffung der Studiengebühren und der Abschaffung der Gebühren für den Kindergarten – ein weiterer Baustein für eine gebührenfreie Bildung, die ohne finanzielle Hürden für jede und jeden auf hohem Qualitätsniveau zugänglich ist. Davon profitieren mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler in der Heilpädagogik und der Heilerziehungspflege sowie rund 6.000 Schülerinnen und Schüler in den sozialpädagogischen Berufen und der Pflegeassistenz.
- Schulen in freier Trägerschaft fordern bereits seit Jahren eine bessere Finanzierung ihrer Leistungen im Bereich Schulsozialarbeit und Ganztag, aber auch für Aufwendungen im Bereich der IT-Administration. Der diesbezügliche Letter of Intent der Vorgängerregierung wird nun mit dem erstmöglichen Haushalt umgesetzt. Als erster Schritt sollen fünf Millionen EUR in 2024 bereitgestellt werden. Ab 2025 wächst dieser Betrag auf jährlich 12,5 Millionen Euro an.
- Erfolgreicher Endspurt beim DigitalPakt Schule: Die allen niedersächsischen Schulen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 470 Millionen Euro werden voll ausgeschöpft. Eine verlängerte Antragsfrist und ein geändertes Verfahren zur Abschlussrunde (Umstieg auf „Windhundverfahren“) haben nach dem zuvor schleppenden Verlauf dazu geführt, dass alle Schulträger von den Mitteln profitieren konnten.
- Bezahlbares Essen in Schulmensen wurde garantiert, Energiepreissteigerungen ausgeglichen. Um Mehraufwendungen für das Heizen und die Mittagsverpflegung infolge der Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel entgegen zu wirken, hat die Landesregierung mit dem Nachtragshaushalt 2022/23 zusätzliche 200 Millionen Euro für Kitas und Schulen bereitgestellt.