Niedersachsen klar Logo

Niedersachsen ist sicher



So viele Polizistinnen und Polizisten wie nie

Aktuell verfügt das Land Niedersachsen über insgesamt 21.061 Stellen für den Polizeivollzug und damit über so viele wie nie zuvor in der 70-jährigen Geschichte des Landes Niedersachsen. Die öffentliche Sicherheit in ganz Niedersachsen liegt in den Händen einer modernen, bürgernahen und hochqualifizierten Polizei (http://www.polizei.niedersachsen.de). Die Polizei ist personell und materiell gut aufgestellt. Trotz der anhaltend hohen Arbeitsbelastung kommt sie ihren vielfältigen Aufgaben durch herausragende Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft sowie durch eine hohe Motivation in ausgezeichneter Weise nach. Zur Stärkung der Polizei hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren die Zahl der Stellen bei der Polizei und die Zahl der Polizei-Anwärterinnen und Anwärter deutlich erhöht.

Darüber hinaus wurde als Wertschätzung für ihre Arbeit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erstmals seit zehn Jahren für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen die Zulage erhöht. Zudem wurde die Heilfürsorge für Polizistinnen und Polizisten wieder eingeführt, was für viele Beamtinnen und Beamten zwischen 100 bis 150 Euro Ersparnis pro Monat ausmacht.

Graphik aus dem Bericht der Landesregierung zur 17. Legislaturperiode  


Bessere Ausstattung der Polizei

Damit die Polizistinnen und Polizisten den gestiegenen komplexen Anforderungen in ihrem Arbeitsalltag gerecht werden können und sie ausreichend geschützt sind, wurde ihre Ausstattung erheblich optimiert. Gerade vor dem Hintergrund der erhöhten Terrorgefahr werden die Beamtinnen und Beamten derzeit mit neuen ballistischen Schutzwesten und sogenannten First-Response-Helmen ausgerüstet. Zudem werden aktuell neue Standardpistolen angeschafft und die Maschinenpistolen werden durch neue Visiereinrichtungen ergänzt. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es von besonderer Bedeutung, die Polizei auch mit modernsten Kommunikationsmitteln auszustatten. Niedersachsen ist eines der ersten Länder, das flächendeckend Tablets im Einsatz- und Streifendienst einführt.



Steigende Aufklärungsquote

Die Zahl der registrierten Straftaten ist in Niedersachsen erfreulicherweise insgesamt zurück gegangen. Die Polizei hat im vergangenen Jahr 561.963 Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Das sind 6.507 beziehungsweise 1,14 Prozent Fälle weniger als im Jahr 2015. Die Aufklärungsquote (Gesamtkriminalität) lag bei 61,41 Prozent und konnte gegenüber dem Vorjahr erfreulicherweise um 0,24 Prozentpunkte leicht verbessert werden. Im Zehn-Jahres-Trend konnte die Aufklärungsquote damit deutlich verbessert werden, 2007 lag die Quote noch bei 56,86 Prozent.



Prävention und Repression islamistisch-salafistischer Radikalisierung im Blickpunkt

Der Salafismus ist eine besonders radikale und die derzeit dynamischste islamistische Bewegung in Deutschland. Niedersachsen ist bei der Prävention gegen eine islamistisch-salafistische Radikalisierung junger Menschen sowie bei der Verfolgung islamistisch motivierter Straftaten gut gerüstet. Die Sicherheitsbehörden sind im Bereich der Bekämpfung und der Aufklärung des islamistischen Extremismus und Terrorismus umfangreich personell verstärkt worden. Im Bereich der Polizei ging dies einher mit der Einrichtung der „Ermittlungseinheiten Staatsschutz“ bei den Zentralen Kriminalinspektionen.

Die beim Innenministerium angesiedelte „Kompetenzstelle Islamismus-Prävention“ koordiniert die verschiedenen Maßnahmen von Verfassungsschutz, Landeskriminalamt, Justizministerium und Sozialministerium. In einem Fachbeirat sind muslimische Verbände, Wissenschaft, politische Stiftungen, die Beratungsstelle „beRATen e.V“ (https://www.beraten-niedersachsen.de/) und weitere zivilgesellschaftliche Präventionsakteure vertreten. Wesentliches Element der Kompetenzstelle ist das Aussteigerprogramm „Aktion Neustart“ beim Verfassungsschutz, welches im Jahr 2016 um den Phänomen-Bereich Islamismus ergänzt wurde. Auch die beim Landeskriminalamt angesiedelte Präventionsstelle Politisch motivierte Kriminalität (http://www.lka.polizei-nds.de/praevention/politisch_motivierte_kriminalitaet/praeventionsstelle-politisch-motivierte-kriminalitaet-110685.html) beteiligt sich aktiv an der Präventionsarbeit, um islamistische Radikalisierung zu verhindern.

Die Überwachung von Gefährdern und ausreisewilligen Personen des islamistisch-terroristischen Spektrums soll durch den Einsatz von sogenannten elektronischen Fußfesseln im neuen Gefahrenabwehrgesetz verbessert werden. Mit dem Verbot des Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim, einem Hotspot der radikal-islamistischen Szene in Deutschland, hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass sie konsequent gegen diejenigen vorgeht, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen.

Das zeigt sich auch darin, dass Niedersachsen als erstes Land den Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes („Abschiebungsanordnung“, https://dejure.org/gesetze/AufenthG/58a.html) angewendet und zwei Terrorverdächtige aus Göttingen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in ihre Heimatländer abgeschoben hat.



Konsequente Bekämpfung von Rechtsextremisten und Demokratiefeinden

Die Landesregierung verfolgt einen ganzheitlichen und gesamtgesellschaftlichen Ansatz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, der repressive und präventive Elemente kombiniert. Mit dem Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, welches beim Landespräventionsrat angesiedelt ist, wurde ein institutioneller Rahmen geschaffen, um die Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern optimal aufeinander abzustimmen. Polizei und Verfassungsschutz sind in das Landesprogramm eingebunden und in engem Austausch. Mit den beiden erfolgreichen Aussteigerprogrammen „Aktion Neustart“ (http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/aktuelles_service/meldungen/aktion-neu-start---das-aussteigerprogramm-rechtsextremismus-91449.html) und „Aussteigerhilfe Rechts“ (http://www.aussteigerhilferechts.de/) unterstützt das Land Menschen, die dem Extremismus den Rücken kehren wollen.

Ein Kernelement der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus ist die sich primär an Schülerinnen und Schüler wendende Ausstellung des Verfassungsschutzes „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus“, die in allen Teilen des Landes stark nachgefragt wird.

Darüber hinaus wird die sogenannte Reichsbürgerbewegung von der niedersächsischen Polizei und vom Verfassungsschutz sehr genau beobachtet.



Zuverlässige und schnelle Justiz

Die Justiz in Niedersachsen ist personell gut aufgestellt. Sie erledigt Verfahren schnell und zuverlässig. Die Landesregierung hat auf besondere Belastungssituationen und Herausforderungen in dieser Legislaturperiode vorausschauend durch die Schaffung neuer Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Justiz reagiert.

Mit insgesamt 276 neuen Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten wurde dafür Sorge getragen, dass Personal kurzfristig dort eingesetzt werden kann, wo es benötigt wird. Mit der Schaffung von 169 neuen Stellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist Niedersachsen dem Ziel einer idealen Arbeitsbelastung in der Justiz ein großes Stück näher gekommen. Für weitere Aufgabenschwerpunkte (beispielsweise im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, der Verfolgung terroristischer und extremistischer Straftaten, der psychosozialen Prozessbegleitung, der Neuregelung des Vollzugs der Unterbringung in Sicherungsverwahrung und der Umsetzung eines Sicherheitskonzepts für Gerichte und Staatsanwaltschaften) wurden zusätzlich 177,5 Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten bereitgestellt.

Insgesamt wurde mit 622,5 neuen Stellen die Effektivität der Justiz weiter gestärkt.


Besserer Schutz für Opfer von Straftaten

Seit 2013 gibt es in Niedersachsen kostenfrei psychosoziale Prozessbegleitung von Opfern im Strafverfahren (http://www.opferschutz-niedersachsen.de/). Durch landeseigene Qualitätsstandards und effektive Organisationsstrukturen unterstützt das Land besonders belastete Opferzeuginnen und Opferzeugen im gesamten Strafprozess einschließlich des Vorfeldgeschehens und der Nachbereitung des Prozesses. Seit 2013 besteht bei der Geschäftsstelle des Landespräventionsrats (http://lpr.niedersachsen.de/) die Fachstelle Opferschutz, die Informationsangebote für Opfer von Straftaten vorhält und Zugang zu Beratung ermöglicht.

Opfer werden dadurch entlastet, dass sie einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber der Vollzugsbehörde erhalten, wenn die Täterin oder der Täter wieder auf freien Fuß gelangt oder Vollzugslockerungen gewährt werden. Dabei besitzen sie ein Wahlrecht, ob sie die Unterstützung einer Opferhilfeeinrichtung in Anspruch nehmen oder die Auskunft direkt von der Justizvollzugsanstalt erhalten möchten.


Reform des Strafrechts vorangebracht

Gemeinsam mit anderen Ländern wurde erreicht, dass mit der Änderung des Strafgesetzbuches endlich auch sexuelle Handlungen ohne Einverständnis unabhängig von Gewalt oder der Gegenwehr unter Strafe stehen. In diesem Zusammenhang sind auch die Vorfälle in der Silvesternacht 2015 in Köln zum Anlass genommen worden, sexuell motiviertes „Grabschen“ in einem neuen Tatbestand der sexuellen Belästigung unter Strafe zu stellen. Nein heißt Nein!

Auf Initiative Niedersachsens hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen sowie zur effektiven Bekämpfung der sogenannten Gaffer in den Bundestag eingebracht.


Jugendarrestvollzug grundlegend reformiert

Mit dem Jugendarrestvollzugsgesetz wurde eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende und konsequent am Erziehungsgedanken ausgerichtete gesetzliche Grundlage für den Vollzug des Jugendarrestes geschaffen. In der neu gegründeten Jugendarrestanstalt Verden werden junge Arrestantinnen und Arrestanten durch intensive Fördermaßnahmen auf ein künftiges straffreies Leben vorbereitet.


Resozialisierung verbessert

Eine erfolgreiche Resozialisierung ist gleichzeitig der beste Opferschutz. Sie kann nur gelingen, wenn alle Akteure gemeinsam an dem langwierigen Prozess arbeiten.

Mit dem Ausbau des Programms „Schwitzen statt Sitzen“ (http://www.mj.niedersachsen.de/themen/strafrecht_soziale_dienste_und_opferhilfe/schwitzen_statt_sitzen/schwitzen-statt-sitzen--10362.html), der besseren Verzahnung der Arbeit von Justizvollzug, Ambulantem Justizsozialdienst und Anlaufstellen für Straffällige und mit der Stärkung des offenen Vollzuges wurden die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Resozialisierung von Gefangenen verbessert.


Psychiatrische Versorgung im Justizvollzug gestärkt

Bis Ende des Jahres 2017 werden die stationären psychiatrischen Behandlungsmöglichkeiten innerhalb der Justizvollzugsanstalten von bisher 39 auf annähernd 100 Plätze ausgebaut. Neue Stellen für Psychiaterinnen und Psychiater wurden geschaffen und qualifizierte Fachärztinnen und -ärzte gewonnen.

zurück zur Übersicht

Polizistin im Dienst   Bildrechte: PD Hannover/ Jessica Pesch

Aktuell verfügt Niedersachsen über 21.061 Stellen für den Polizeivollzug und damit über so viele wie nie zuvor in der 70-jährigen Geschichte des Landes.

Bericht der Landesregierung zur 17. Legislaturperiode   Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei
Niedersachsen in Zahlen Bildrechte: Nds. Staatskanzlei
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln