Europäische Fachpolitiken
Nach dem Unionsvertrag werden drei Aufgabenbereiche der Europäischen Union (EU) unterschieden, für die häufig das Bild der "drei Säulen" benutzt wird. Zur ersten Säule zählen die Politikbereiche, die bisher schon zur Europäischen Gemeinschaft gehörten, wie z.B. die Agrarpolitik, der Binnenmarkt, die Struktur-, Sozial- und Umweltpolitik. Sie bilden das Kernstück und die Grundlage der Gemeinschaftsarbeit. Die anderen beiden Säulen befinden sich noch im Aufbau, wobei zur zweiten Säule die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Union und ihrer Mitgliedstaaten gehört. Die dritte Säule umfasst die Zusammenarbeit der Polizei und der Justizbehörden der Mitgliedstaaten in Strafsachen.
"Erste Säule"
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zählt seit den Anfängen des europäischen Einigungsprozesses zu den wichtigsten Gemeinschaftspolitiken, ebenso die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes. Beides sah der EWG-Gründungsvertrag von 1957 bereits vor. Verwirklicht wurde der europäische Binnenmarkt und damit die sog. vier Grundfreiheiten aber erst zum 31. Dezember 1992; das sind der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher die Vorteile des Binnenmarktes auch voll ausschöpfen können, wurde zudem der Verbraucherschutz als besonderes politisches Ziel verankert. Ähnliches gilt für die Sozialpolitik, die die Binnenmarktregelungen abfedern soll. Die EU verabschiedete zunächst eine Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer und nahm 1997 schließlich auch Sozialvorschriften in den EG-Vertrag auf, die ein gemeinschaftliches Handeln in der Sozialpolitik möglich machen.
Des weiteren entwickelte die EU eine Strukturpolitik, die dabei helfen soll, regionale Rückstände aufzuholen und Dispari-täten auszugleichen. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass ein gemeinsamer Binnenmarkt umso besser funktioniert, je angeglichener die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen in allen EU-Mitgliedstaaten sind. 1997 ergänzte die Union ihre sozialen und ökonomischen Ziele noch um eine weitere Dimension, die Umwelt. Die Umwelt in hohem Maße zu schützen und sie qualitativ zu verbessern, gehört nun auch zu den zentralen Aufgaben der Union.
Der Binnenmarkt ist auch ein europäischer Arbeitsmarkt. Jede EU-Bürgerin und -Bürger hat das Recht in jedem Mitgliedsstaat zu leben, zu lernen und zu arbeiten. Deswegen trägt die Union zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung bei. So fördert sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mit zahlreichen Bildungsprogrammen und trägt dazu bei, deren Aktivitäten zu unterstützen und zu ergänzen. Zugangsvoraussetzungen und Ausgestaltung der Bildungs- und Ausbildungssysteme regeln allerdings weiterhin die einzelnen Mitgliedstaaten selbst. Speziell zur Ergänzung der nationalen Forschungspolitik setzt sich die EU für die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie, die Förderung der Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der Lebensqualität ein. Diesen Zielen dienen die europäischen Forschungs-Rahmenprogramme, die jeweils eine Laufzeit von vier Jahren haben.
"Zweite Säule"
Die Zusammenarbeit der EU-Staaten in der Außenpolitik begann zwar schon vor rund 30 Jahren unter der Bezeichnung "Europäische Politische Zusammenarbeit", doch wurde sie erst 1992 bzw. 1997 unter der Bezeichnung "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)" weiterentwickelt. Die GASP schließt heute alle Bereiche der Außen- und Sicherheitspolitik ein. Sie ist aber noch weitgehend zwischenstaatlich organisiert.
"Dritte Säule"
Auch in der Justiz- und Innenpolitik arbeiten die Mitgliedstaaten der EU inzwischen zusammen. Dabei geht es vor allem darum, im Binnenmarkt mit seiner Freizügigkeit die innere Sicherheit gewährleisten zu können.
Die Aufgabenbereiche der zweiten und dritten Säule haben erst in den letzten Jahren mit der Erweiterung der EG und dem zunehmenden Gewicht der Gemeinschaft an Bedeutung gewonnen.
Das Symbol der Europäischen Union: Der goldene Sternenkranz auf blauem Grund
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Herbert Seifert
Portal Niedersachsen
Planckstr. 2
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 6822