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Eltern

Im niedersächsischen Schulsystem spielen auch die Eltern eine wichtige Rolle.

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben die Erziehungsberechtigten in der Schule eine Reihe von Mitwirkungsrechten. Zu Beginn des Schuljahres finden Elternversammlungen statt, in denen die Vorsitzenden der Klassenelternschaften gewählt werden. Die Elternvertretungen bilden den Schulelternrat. Die Klassen- und Schulelternräte sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkräften und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie sind, wie auch die Schülervertretungen, vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Außerdem ist mit ihnen Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts zu erörtern.

Darüber hinaus können Eltern am Elternsprechtag oder an anderen vereinbarten Terminen Gespräche mit Lehrerinnen und Lehrern führen und auch - um die Schule kennenzulernen - nach Absprache am Unterricht teilnehmen.

Mutter mit Kind Bildrechte: grafolux & eye-server

Informationen des Kultusministeriums zur

Link zum Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)

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