Städte und Gemeinden
Niedersachsen hat 939 Gemeinden, davon 650 Mitgliedsgemeinden in 114 Samtgemeinden und 289 Einheitsgemeinden, 36 Landkreise und die Region Hannover als kommunale Körperschaft eigener Art (Stand: 01.11.2021).
Die kommunalen Aufgaben sind vielfältig. Einerseits gibt es freiwillige Leistungen wie Unterhaltung von Sportanlagen, Frei- und Hallenbädern, Freizeiteinrichtungen etc. Andererseits erfüllen die Kommunen Aufgaben für das Land und den Bund, z.B. bei der Gefahrenabwehr oder durch die Einwohnermeldeämter.
Artikel 57 Abs.1 der Niedersächsischen Verfassung garantiert die kommunale Selbstverwaltung; das heißt die Gemeinden, Landkreise und Region Hannover verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz regelt, wie die kommunalen Körperschaften zur Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktionen verpflichtet sind.
Das Innenministerium ist dabei die oberste Aufsichtsbehörde. Es sorgt dafür, dass die kommunale Selbstverwaltung funktioniert. Dabei versteht es sich weniger als Kontrolleur, denn als Partner und Berater der Kommunen.
Weitere Informationen zum Thema beim Ministerium für Inneres und Sport:
Kreise und Gemeinden