Der Niedersächsische Landtag
Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes. Der Landtag verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.
Wir leben in einer mittelbaren - repräsentativen - Demokratie. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird von ihm in Wahlen und Abstimmungen, z. B. Volksentscheiden, im Übrigen von den Verfassungsorganen des Landes ausgeübt: dem Organ der Gesetzgebung (Landtag), dem Organ der vollziehenden Gewalt (Landesregierung und unterstellte Behörden) und denen der Rechtsprechung (Staatsgerichtshof und übrige Gerichte). Unter ihnen hat der Landtag eine herausgehobene Stellung: Er wird als einziges dieser Verfassungsorgane unmittelbar vom Volk gewählt.
Der Landtag ist Repräsentationsorgan, weil er das gesamte Volk vertritt. Zugleich ist er Transformationsorgan, weil er die unterschiedlichen Auffassungen und Interessen der Bürgerinnen und Bürger in rechtlich wirksame, staatslenkende Entscheidungen umsetzt. Er ist Wahlorgan, weil seine Abgeordneten die Mitglieder anderer Staatsorgane wählen (Landesregierung, Staatsgerichtshof, Landesrechnungshof, Datenschutzbeauftragte). Und er ist Kontrollorgan, weil er mit verschiedenen Instrumenten die Landesregierung und deren Verwaltung kontrolliert.
Weitere Informationen:
Informationen zum Niedersächsischen Landtag finden Sie auf der Seite www.landtag-niedersachsen.de
Aktuelle Informationen zu den Landtagswahlen und den Wahlergebnissen erhalten Sie auf den Seiten der Landeswahlleiterin: www.landeswahlleiterin.niedersachsen.de
Zahlen und Fakten zu früheren Landtagswahlen und Wahlergebnissen erhalten Sie auf den Seiten des Landesamtes für Statistik in Niedersachsen: www.statistik.niedersachsen.de
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