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Zusammenarbeit

Kooperation

Zur erfolgreichen Umsetzung der Gleichstellungspolitik der Landesregierung halten wir den Kontakt zum Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration für wichtig, um durch kooperatives Vorgehen Konzepte von familien- und frauenpolitischer Bedeutung zu fördern.


Bundesweite Konferenzen von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Bundes und der Länder

Im historischen Leibnizhaus in Hannover fand am 9. Dezember 2002 erstmalig eine bundesweite Konferenz von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aus Ministerien und Senaten aller Bundesländer statt. 70 Frauen informierten sich über den Stand der Verwaltungs- und Staatsmodernisierung sowie über Gender Mainstreaming in Niedersachsen und analysierten in zwei Workshops die Handlungsmöglichkeiten für Frauenbeauftragte in diesen Prozessen.

Seitdem gibt es diese bundesweiten Treffen in unregelmäßigen Abständen. Das nächste Treffen ist für Juni 2024 in Schwerin geplant.



Familie und Beruf

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist und bleibt ein Schlüsselthema unserer Gesellschaft.

Das Kabinett hat 2006 beschlossen, dass das Sozialministerium für die Umsetzung von Gender Mainstreaming innerhalb der Landesbehörden Hilfestellungen erarbeitet. Damit wird die Gemeinsame Geschäftsordnung der niedersächsischen Ministerien und der Staatskanzlei weiter mit Leben gefüllt und bestätigt, dass das Land die Gleichstellung als durchgängiges Leitprinzip sieht.
Mehr beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung...


Die Gleichstellungspolitik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht unter dem Leitgedanken fairer Chancen für Frauen und Männer in allen Bereichen der Gesellschaft, vor allem im Erwerbsleben. Dabei geht es beispielsweise um Entgeltgleichheit, gleiche Karrierechancen und den Schutz vor Altersarmut. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Politik bei den Ursachen ungleicher Chancen an. Dazu gehören die Strukturen der Arbeitswelt. Insbesondere Frauen bezahlen für familienbedingte Auszeiten im Beruf mit Gehaltseinbußen und eingeschränkten beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Wenn der Zusammenhalt in der Gesellschaft gestärkt werden soll, darf nicht zugelassen werden, dass Frauen (und auch Männer), die Verantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige übernehmen, die ökonomischen und persönlichen Risiken dieser Entscheidung alleine tragen.
Mehr beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend...

Die Förderung einer familienfreundlichen Arbeitswelt ist ein Schwerpunkt nachhaltiger Familienpolitik. Neben einem gesicherten finanziellen Auskommen und einer qualitativ guten und bedarfsgerechten Kinderbetreuung sind familienfreundliche Arbeitsbedingungen maßgeblich, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt und sich wieder mehr junge Menschen für Kinder entscheiden. Auch Unternehmen profitieren von den Vorteilen einer familienfreundlichen Personalpolitik. Beschäftigte, die bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden, kehren früher aus der Elternzeit zurück, fehlen seltener, sind weniger stressbelastet und arbeiten motivierter. Hinzu kommen Wettbewerbsvorteile durch eine höhere Arbeitgeberattraktivität: Neben dem Gehalt werden familienfreundliche Angebote immer wichtiger, um qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und zu halten.
Mehr beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend...

Die berufundfamilie gGmbH wurde 1998 von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung gegründet, um alle Aktivitäten der Stiftung im gleichnamigen Themenfeld zu bündeln. In den vergangenen Jahren hat sich das Zertifikat audit berufundfamilie zum anerkannten Qualitätssiegel familienbewusster Personalpolitik entwickelt. Unternehmen und Institutionen, die ein solches Zertifikat erhalten, haben bewiesen, dass sie eine nachhaltig familienbewusste Personalpolitik betreiben.
www.beruf-und-familie.de/

In Niedersachsen sind bisher die Niedersächsische Staatskanzlei, das Ministerium für Inneres und Sport, einschließlich des Polizeibereichs, das Ministerium für Wissenschaft und Kultur, das Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und das Kultusministerium mit dem „audit berufundfamilie“ zertifiziert. Informationen zu den einzelnen Ressorts erhalten sie hier

http://www.stk.niedersachsen.de
http://www.mi.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de
http://www.mwk.niedersachsen.de
http://www.mw.niedersachsen.de
http://www.ms.niedersachsen.de
http://www.ml.niedersachsen.de
http://www.mk.niedersachsen.de

Geschlechtergerechte Sprache

Das Grundgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wie andere normative Grundlagen verlangen explizit die Gleichstellung der Geschlechter und zahlreiche Beschlüsse dienen dazu, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verwirklichen. Dazu gehört auch die Gleichbehandlung der Geschlechter in der Rechtssprache, denn ein geschlechtergerechter Sprachgebrauch, der Frauen und Männer explizit nennt, gezielt anspricht, wertfrei bezeichnet und somit wahrnehmbar macht, ist ein wichtiger Schritt zur Realisierung von Gleichstellung und Chancengleichheit.

In Niedersachsen schreibt deshalb der „Beschluss des Landesministeriums über Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache“ vom 9.Juli 1991 (Nds.MBl. S.911) die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache vor

Eine Hilfestellung für die Umsetzung bietet der von der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragen entwickelte Flyer (s. nebenstehende pdf-Datei „Faire Sprache).


> Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Landesbehörden
> Inhalte unserer Arbeit

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