Privathaushalte, die durch das Hochwasser der vergangenen Wochen in eine akute Notlage geraten sind, können eine kurzfristige Unterstützung erhalten. Anträge für die Nothilfen konnten
bis zum 22.03.2024 beim zuständigen Landkreis oder bei den kreisfreien Städten gestellt werden.
Wer konnte die Soforthilfen beantragen?
Beantragen können die Soforthilfen Haushalte, die im Einzugsgebiet der folgenden Flüsse wohnen: Weser (Aller/Leine/Fuhse/Oker) bis zur Landesgrenze zu Bremen, Wümme (bis zum Lesumsperrwerk), Hunte (bis zum Huntesperrwerk), Soeste, Ems (bis zur Seeschleuse Papenburg), Vechte, Sude (mit Krainke und Rögnitz), Seege, Ilmenau und Jeetzel. Das Einzugsgebiet umfasst auch die Nebenflüsse der genannten Gewässer, wie etwa die Hase.
Welche Schäden konnten gemeldet werden?
Gemeldet werden können Schäden, die verursacht sind durch Hochwasser oder durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser (sowohl entlang der Fließgewässer als auch des damit verbundenen Grundwasserkörpers), überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch.
Wichtig ist: Die Schäden müssen unmittelbar durch das Hochwasser verursacht worden sein.
Wie hoch sind die Soforthilfen?
Wenn etwa beim Hausrat ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden ist, kann eine Soforthilfe von mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro je Haushalt gewährt werden. In besonders akuten Notlagen ist ausnahmsweise auch eine Soforthilfe bis 20.000 Euro möglich. In besonderen Härtefällen können auch Schäden, die weniger als 5.000 Euro pro Haushalt ausmachen, ausgeglichen werden. Die Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Wo konnten die Soforthilfen beantragt werden und gibt es weitere Bedingungen?
Bewilligungsstellen sind die von dem Hochwasserereignis betroffenen, örtlich zuständigen Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte, die Landeshauptstadt Hannover und die großen selbständigen Städte. Die Verwendung der Hilfen ist später durch Quittungen bzw. Rechnungen für Dienstleistungen zu belegen. Für den Fall, dass das Land den Betroffenen später weitere Zahlungen gewährt, werden die Nothilfen angerechnet.
Download:
Das Umweltministerium informiert hier zum Start der Hochwasser-Soforthilfen für Privathaushalte.