Niedersachsen klar Logo

Die Ministerpräsidentenkonferenz

Die Ministerpräsidentenkonferenz (kurz: MPK) ist ein Gremium der 16 Bundesländer, basierend auf dem Grundprinzip des Föderalismus. Seit dem Jahr 1954 treffen sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder regelmäßig, um aktuelle Themen zu beraten, Positionen abzustimmen und die Interessen der Länder gegenüber dem Bund zu formulieren und zu vertreten. Im Jahr der Wiedervereinigung 1990 wurde die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, wie sie offiziell heißt, um die neuen Bundesländer erweitert.

Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Verfassungsorgan. Sie hat jedoch in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung und Einfluss gewonnen. Die Sitzungen sind inzwischen ein von hoher medialer Aufmerksamkeit begleiteter Austausch der Länder untereinander und mit der Bundesregierung. Die Beschlüsse der MPK sind zwar formell nicht rechtlich bindend, die Bürgerinnen und Bürgern erwarten jedoch, dass einmal Vereinbartes auch in allen Ländern umgesetzt wird.

Länderübergreifende Zusammenarbeit – die Themen

Die Ministerpräsidentenkonferenz beschäftigt sich mit vielen unterschiedlichen Themen zumeist aus dem Zuständigkeitsbereich der Länder. Zu Angelegenheiten, die Gegenstand von Beratungen des Bundesrates sind, fasst die MPK keine Beschlüsse. Formell zuständig ist die Ministerpräsidentenkonferenz für den Abschluss von Staatsverträgen, für Abkommen zwischen den Ländern sowie für die Ausarbeitung der Bund-Länder-Beziehungen.

Die inhaltlichen Schwerpunkte sind vielfältig – von den klassischen Länderthemen wie die Medienpolitik (z. B. Medienstaatsvertrag) und die Bildungspolitik über Föderalismusreformen samt Länderfinanzausgleich bis zur Europapolitik und die Flüchtlingspolitik. In den letzten Jahren waren die Zusammenkünfte der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder geprägt von der Abstimmung einer gemeinsamen Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Aktuell stehen die Energie(preis)krise, die damit verbundenen Preissteigerungen sowie Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger als auch der Wirtschaft im Mittelpunkt der Beratungen. „Wir müssen alles dafür tun, dass aus der Energiekrise keine soziale Krise wird“, so Ministerpräsident Stephan Weil, der seit dem 1. Oktober 2022 den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz innehat.

Treffen und Organisation

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen sich regulär vier Mal im Jahr zur Ministerpräsidentenkonferenz. An zwei Terminen (Sommer und Winter) schließt sich eine Besprechung mit dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin an. Jährlich im Herbst findet eine zwei- bis dreitägige Jahreskonferenz statt – diesmal vom 19. bis 21. Oktober 2022 in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover. Bei aktuell drängenden Themen werden digitale oder analoge Sonderkonferenzen der Länder vereinbart.

Vorbereitet werden die Ministerpräsidentenkonferenzen in der Regel durch die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien bei den vorausgehenden CdS-Konferenzen. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vertreten im Fall einer persönlichen Verhinderung auch das jeweilige Landesoberhaupt bei den MPKs. Wenn auch sie verhindert sind, übernimmt ein/e Vertreter/in im Ministerrang.

Unmittelbar vor der Ministerpräsidentenkonferenz stimmen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der A-Länder (SPD-geführt) und der B-Länder (Unionsgeführt) ihre jeweiligen Verhandlungspositionen für die MPK ab. Länder, die weder von A oder B geführt werden (aktuell: Baden-Württemberg und Thüringen), werden in die eine oder andere Runde aufgenommen. Seit der grün-schwarzen Koalition zählt Baden-Württemberg zur B-Seite. Thüringen ist in der Regel bei den A-Vorbesprechungen dabei.

Ergänzend gibt es sogenannte Kamingespräche. Dabei handelt es sich um vertrauliche Gesprächsrunden der Regierungschefinnen und Regierungschefs untereinander – ohne Beisein ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Abstimmungen

In der Ministerpräsidentenkonferenz hat jedes Land eine Stimme. Bis Ende 2004 galt das Konsensprinzip. Alle Beschlüsse mussten einstimmig gefasst werden. Seitdem müssen mindestens 13 der 16 Bundesländer einer Entscheidung zustimmen. Davon ausgenommen ist die Abstimmung über die Geschäftsordnung der MPK, Angelegenheiten den Haushalt der Länder betreffend und die Errichtung von Gemeinschaftseinrichtungen der Länder. Hier ist weiterhin Einstimmigkeit notwendig.

Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz

Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz wechselt jährlich zum 1. Oktober. Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 gibt es eine feste Reihenfolge unter allen 16 Bundesländern. Den Auftakt machte 1990 Niedersachsen. Den Vorsitz hat jeweils die Regierungschefin oder der Regierungschef des Landes inne. Das Vorsitzland organisiert die Konferenzen, koordiniert die Interessen und vermittelt bei Bedarf zwischen den Ländern. Daran anschließend erfolgt die Abstimmung der Themen mit dem Bund.

Jede Ministerpräsidentenkonferenz hat auch eine/n Ko-Vorsitzende/n, die bzw. der aus dem anderen politischen Lager stammt. Heißt: Ist der Vorsitz in Hand der A-Länder, ist der Ko-Vorsitz in Hand der B-Länder. Bei einem Wechsel des Vorsitzes von A zu B (oder umgekehrt) bleibt die oder der bisherige MPK-Vorsitzende so lange Ko-Vorsitzende/r, bis der Vorsitz wieder in die eigene Ländergruppe fällt. Die Ko-Vorsitzenden nehmen regulär ebenfalls an den abschließenden Pressekonferenzen teil. Seit dem 1. Oktober 2022 ist Ministerpräsident Stephan Weil Vorsitzender und der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, Ko-Vorsitzender.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln