Sicherheit und Rechtsstaat
Halbzeitbilanz der Landesregierung
Konsequent und pragmatisch – die niedersächsische Herangehensweise sorgt auch für Sicherheit, einem Grundbedürfnis der Menschen – gerade in unruhigen Zeiten. Die Kriminalität bewegt sich im Bundesvergleich auf konstant niedrigem Niveau. Das ist auch ein Verdienst der fast 24.000 Mitarbeitenden im Polizeidienst. Damit gab es in Niedersachsen noch nie so viele Polizeibedienstete wie unter der aktuellen Landesregierung.
In der ersten Hälfte dieser Legislatur hat die Landesregierung zahlreiche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Polizeibedienstete bereits umgesetzt oder zumindest eingeleitet. So wurde Anfang 2023 die Polizeizulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte auf 180 Euro erhöht, womit Niedersachsen im Ländervergleich weit vorne liegt.
Seit September 2024 wird die Arbeitsplatzausstattung (der sogenannte PolizeiClient) umfassend modernisiert. Alle Mitarbeitenden der Polizei Niedersachsen erhalten einen persönlich zugewiesenen mobilen Arbeitsplatz (2in1-Gerät Notebook/Tablet). Damit ist modernes, flexibles, ortsunabhängiges und krisenfestes Arbeiten in allen Bereichen möglich. Darüber hinaus werden seit Februar 2025 circa 9.500 Smartphones in den operativen Bereichen der Polizei Niedersachsen, insbesondere im Einsatz- und Streifendienst eingesetzt. Dort machen moderne Polizei-Apps die tägliche Arbeit effektiver und attraktiver.
Im Dezember 2024 konnte durch das Projekt „Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung“ (RDZ/TKÜ) im LKA Niedersachsen der erste deutsche TKÜ- Verbund in den Wirkbetrieb überführt werden. Damit steht den norddeutschen Küstenländern (Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig- Holstein) eine gemeinsame hochmoderne Telekommunikationsüberwachungsanlage zur Verfügung. Dieses gemeinsame Vorgehen sichert dem Land Niedersachsen, Seite an Seite mit den angrenzenden Bundesländern, den zukünftigen Herausforderungen der Telekommunikationsüberwachung begegnen zu können.
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Eine Polizistin winkt Verkehrsteilnehmende aus dem Verkehr.
Im Januar 2025 startete ein bundesweit einmaliges Digitalisierungsprojekt: eine Beweismittelcloud von Polizei und Justiz. Damit wird eine gemeinsame Plattform entwickelt, um die Speicherung, Aufbereitung und Analyse digitaler Beweismittel von Polizei und Justiz effizienter und sicherer zu gestalten. Dies soll zu einer besseren Verhinderung und Aufklärung von Straftaten beitragen.
Vor dem Hintergrund des signifikanten Anstiegs der Messerkriminalität hat Niedersachsen im Mai 2024 erfolgreich eine Bundesratsinitiative eingebracht, die bereits im Juni 2024 mehrheitlich beschlossen wurde. Beabsichtigt wurde damit eine Verschärfung des Waffenrechts hinsichtlich von Verboten für bestimmte Messerarten sowie ein Messerverbot auf Veranstaltungen und im Öffentlichen Personennahverkehr. Diese Initiative wurde von der Bundesregierung aufgegriffen: Mit dem Beschluss zum Sicherheitspaket im Oktober 2024 wurden die Forderungen Niedersachsens nahezu vollständig durch den Bund umgesetzt und dadurch mehr Sicherheit im öffentlichen Raum geschaffen.
Angesichts dynamischer technischer Entwicklungen und neu entstandener hybrider Bedrohungsformen muss die Polizei in die Lage versetzt werden, auch diese Gefahren mit den dafür notwendigen Rechtsgrundlagen adäquat und konsequent zu bekämpfen. Noch im Jahr 2025 soll deshalb eine Novellierung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) erfolgen.
Die Auswirkungen von Spionage, Sabotage und Desinformation auf Staat und Gesellschaft sind komplex und vielschichtig. Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden beobachten die Situation bereits mit erhöhter Wachsamkeit. Als unmittelbare Reaktion wurde im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport – Abteilung 5/Verfassungsschutz – eine zentrale Ansprechstelle unter Beteiligung der Polizei Niedersachsen für die ressort- und ebenenübergreifende Vernetzung eingerichtet. Dieser „Single Point of Contact – SPoC Hybrid“ dient als Ansprechstelle zur Informationssteuerung und hat Koor- dinierungs-, Informationssteuerungs- und Impulsgeberfunktionen bei „Hybriden Bedrohungen“.
Niedersachsen hat in dieser Legislaturperiode seine Angebote im Kampf gegen Häusliche Gewalt stetig ausgebaut. Mit dem aktuellen Niedersächsischen Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Landesaktionsplan IV) stärkt die Landesregierung ihre Beratungsangebote im Bereich Prävention, bei der Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und Mädchen, bei der Strafverfolgung sowie bei der koordinierten Zusammenarbeit aller staatlichen Stellen. Die Anzahl der Frauenhäuser wurde auf mittlerweile 46 Einrichtungen mit insgesamt 441 Frauenplätzen erhöht. Die Kinderplätze konnten seit Beginn dieser Legislatur sogar von 600 auf rund 880 erhöht werden.
Der Entwurf für eine Novellierung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfschG) wurde im Dezember- Plenum 2024 in den Landtag eingebracht. Er soll im Laufe des Jahres 2025 diskutiert und beschlossen werden. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um angesichts der gestiegenen Bedrohungen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung die Arbeitsabläufe des Verfassungsschutzes und seine Kompetenzen zu stärken. Neben Anpassungen, die aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung der vergangenen Jahre folgen, sollen die rechtlichen Befugnisse des Verfassungsschutzes maßvoll erweitert werden.
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Mit der Novelle des Brandschutzgesetzes haben sich die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Feuerwehren erheblich verbessert.
Vor dem Hintergrund des Anstiegs der Gewalttaten gegen Einsatz- und Rettungskräfte ist das Land in einen intensiven Austausch mit den Organisationen der Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste getreten, um einen besseren Schutz und Hilfsmaßnahmen für die Einsatzkräfte zu gewährleisten. Eingeführt wurde bereits ein eigenes polizeiliches Lagebild zu diesem Phänomen. Ziel ist zudem eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSVN) für betroffene Einsatz- und Rettungskräfte, weshalb eine bundesweit bisher einmalige Verabschiedung eines PSNV-Gesetzes angestrebt wird.
Die Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes im November 2024 hat erhebliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Arbeit der Feuerwehren in Niedersachsen gebracht. Betreuerinnen und Betreuern von Kinder- und Jugendfeuerwehren wird bei einer Teilnahme an Freizeitmaßnahmen wie Zeltlagern nun ein Freistellungsanspruch gewährt. Für die Freistellungen werden Mittel in Höhe von drei Millionen Euro jährlich bereitgestellt. Durch die Möglichkeit, sich an zentralen Beschaffungen für Feuerwehrfahrzeuge und künftig auch Feuerwehrdienstkleidung zu beteiligen, können die Kommunen Einspareffekte erzielen. Außerdem hat das Land den Kommunen zur Unterstützung des überörtlichen Brandschutzes im Jahr 2024 insgesamt 26 Löschgruppenfahrzeuge für den Einsatz im Katastrophenschutz überlassen.
Mit der Anpassung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Anfang 2024 wurde die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen, damit die Möglichkeiten der Telenotfallmedizin, die sich im Pilotverfahren bewährt haben, flächendeckend genutzt werden können.
Ein immer wichtigerer Bereich in der Sicherheitsarchitektur ist der Bevölkerungsschutz inklusive belastbarer Krisenmanagementstrukturen. Im August 2023 wurde ein ressortübergreifendes Krisenmanagement beschlossen, mit dem im Krisenfall umgehend ein Landeskrisenstab eingerichtet werden kann. Die Strukturen zur Bewältigung gefährlicher Lagen wurden so zentral zusammengeführt und optimiert. Mit einem nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges beschlossenen ad-hoc- Pakets zur Stärkung des Katastrophenschutzes wurden über 40 Millionen Euro zur Stärkung des Katastrophenschutzes bereitgestellt. Im Jahr 2025 wird ein Großteil der aus diesen Mitteln beschafften Einsatzfahrzeuge und -geräte (insgesamt rund 32 Millionen Euro) an die Kommunen ausgeliefert sein. Weitere Investitionen in den Bevölkerungsschutz sollen in den kommenden Jahren folgen.
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Innenministerin Daniela Behrens im Austausch mit Einsatzkräften beim Hochwasser 2023/2024.
Landesseitig wurde in den Jahren 2023 und 2024 zudem ein Förderprogramm zum Ausbau eines Sirenennetzwerkes in Höhe von 10 Millionen Euro umgesetzt. Der für den Zivil- schutz zuständige Bund steht in der Verantwortung, hier weitere Mittel bereitzustellen.
Die Landesregierung hat im Herbst 2023 einen Notfall- Monitor aufgebaut, über den sich die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bei Extremwetterereignissen, aber auch sonstigen Katastrophen informieren können. Auf der stetig aktualisierten und weiterentwickelten Webseite finden sich auch viele Hinweise zur privaten Vorsorge. niedersachsen.de/notfallmonitor/
In einem Niedersächsischen Gesetz zur psychosozialen Notfallversorgung (Nds. PSNVG) soll die Psychosoziale Notfallversorgung in Niedersachsen und deren Qualitätssicherung geregelt werden. Beabsichtigt sind unter anderem Regelungen zur Einsatzleitung/Alarmierung der PSNV-Kräfte,
zur Freistellung sowie zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der PSNV-Kräfte. Darüber hinaus sollen die Einrichtung einer Landeszentralstelle und deren Aufgabe sowie die Beschreibung der Aufgaben und die Zusammensetzung eines Landesbeirates PSNV geregelt werden.
Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Justiz. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren viel für eine angemessene personelle Ausstattung der Justiz erreicht. Die aktuell teils hoch belasteten Staatsanwaltschaften wurden massiv verstärkt. Allein mit dem Haushalt 2025 wurden auf Vorschlag der Landesregierung 55 neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften geschaffen. Insgesamt stehen damit 2025 über hundert Kräfte mehr zur Verfügung als noch 2023. Auch die ordentliche Gerichtsbarkeit profitiert 2025 von deutlichen Stellenzuwächsen um fast 40 Stellen im Haushalt und zahlreichen zusätzlichen Stellen aus weniger belasteten Bereichen der Justiz, vor allem zur Stärkung der Strafjustiz und der Betreuungsgerichte.
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In den vergangenen Jahren hat die Landesregierung viel für eine angemessene personelle Ausstattung der Justiz erreicht
Die Landesregierung geht entschlossen gegen alle Erscheinungsformen der Kriminalität vor. Die Bekämpfung von Straftaten im Internet wurde deutlich gestärkt. Die nieder- sachsenweit zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde um drei Staatsanwälte, drei Kräfte im mittleren Dienst und einen IT-Experten verstärkt. Das neu geschaffene Portal www.hassanzeigen.de ermöglicht nun auch, Strafanträge digital zu stellen. Im Verlauf des Jahres 2025 werden zudem die Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Opfer von Hass und Hetze im Netz deutlich ausgebaut.
Die Strukturen zur Bekämpfung von Kinderpornographie werden aktuell optimiert. Künftig werden drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften diese Taten in der Fläche verfolgen. Organisierte Kriminalität in diesem Bereich wird von einer Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Hannover bekämpft, die bereits 2024 personell verstärkt wurde.
Allen Formen des Antisemitismus hat die Landesregierung entschlossen den Kampf angesagt. Das Justizministerium hat dafür Sorge getragen, dass bei Straftaten mit antisemitischen Hintergründen grundsätzlich keine Einstellung aus Opportunitätsgründen mehr erfolgt. Die Kampagne „Niedersachsen gegen Antisemitismus“ wird von der Landesregierung finanziell und organisatorisch unterstützt.
Die bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime bei den Staatsanwaltschaften Verden und Osnabrück wurden mit eigenen IT-Experten verstärkt. Ab 2026 werden die Aktivitäten der bisherigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime dann in einer landesweiten Zentralstelle gebündelt, die direkt der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg angegliedert wird.
Die seit Dezember 2022 landesweit zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde personell verstärkt. Die Fallzahlen in diesem Bereich sind in Niedersachsen auch aufgrund der Arbeit dieser Zentralstelle 2024 im Vergleich zu 2022 um mehr als zwei Drittel zurückgegangen.
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Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann beim Richtfest des Justizzentrums Osnabrück.
Um Opfer von Straftaten schnell und niederschwellig zu unterstützen, wurde das Angebot der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen weiter ausgebaut. So wurde unter anderem in Lingen eine Zweigstelle des Opferhilfebüros Osnabrück eröffnet. Der Landesregierung ist es außerdem gelungen, im Bundesrat erfolgreich eine Gesetzesinitiative zum besseren Schutz kindlicher Zeuginnen und Zeugen einzubringen. Damit werden Vernehmungen per Videoübertragung einfacher – das ist für Kinder als Zeuginnen und Zeugen weitaus weniger belastend als eine Vernehmung im Gerichtssaal.
Die Landesregierung arbeitet intensiv an der Modernisierung des Justizvollzugs. Aktuell wird in der JVA Hannover erstmals eine suchttherapeutische Abteilung für Gefangene mit der Doppeldiagnose einer Suchterkrankung und einer psychischen Erkrankung aufgebaut. Der offene Vollzug wird inhaltlich neu konzeptioniert und gestärkt, einschließlich einer Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen.
Halbzeitbilanz: Themenübersicht
Niedersachsen zukunftsfest und solidarisch gestalten – Welche Themen uns dabei besonders wichtig sind und welche Schwerpunkte wir setzen, erfahren Sie hier im Überblick: