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Migration und Integration

Halbzeitbilanz der Landesregierung


Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die zahl- reichen weiteren Kriege und Konflikte in der Welt haben viele Menschen zur Flucht gezwungen. Die Aufnahme von Geflüchteten war und ist ein Kraftakt, bei dem Niedersachsen große Hilfsbereitschaft und ein weites Herz beweist. Seit Kriegsbeginn im Februar 2022 hat Niedersachsen über 113.000 vertriebene Menschen aus der Ukraine aufgenommen.

Insbesondere das Schicksal der in Deutschland aufgenommenen Ukrainerinnen und Ukrainer war dann auch Anlass für eine neue Partnerschaft des Landes Niedersachsen. 2024 wurde eine Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Oblast Mykolajiw auf den Weg gebracht. Mit zwei Millionen Euro jährlich sollen zahlreiche Projekte für humanitäre Hilfe, Gesundheitsversorgung, Jugendaustausch und EU-Integration unterstützt werden. Niedersachsen will sich perspektivisch auch beim Wiederaufbau in Mykolajiw engagieren.

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Partner in Krisenzeiten: Ministerpräsident Stephan Weil und der Gouverneur der Partnerregion Mykolajiw, Vitaliy Kim.

Niedersachsen war über einige Jahre hinweg auch mit steigenden Ankünften von Geflüchteten aus anderen Ländern konfrontiert. Hier konnte nun aber ein Rückgang verzeichnet werden. Wurden 2023 noch etwa 29.000 Flüchtlinge aufgenommen, waren es 2024 nur noch knapp 19.000.

Das Bündnis „Niedersachsen packt an“ steht beispielhaft für gelebte Integration in Niedersachsen: Hier arbeiten alle gesellschaftlichen Kräfte zusammen – unabhängig von Partei, Religion oder Weltanschauung. Ein breites gesellschaftliches Bündnis, das die Voraussetzungen für gelingende Integration schafft, Gemeinsinn und sozialen Zusammenhalt stärkt.

Seit 2023 wurden in Zusammenarbeit mit den örtlichen Arbeitsagenturen, kommunalen Jobcentern, Kammern, Partnern und Betrieben an die 50 Job- und Integrationsmessen für über 20.000 Geflüchtete und Zugewanderte durchgeführt, um die Menschen zusammenzubringen.

Niedersachsen ist das einzige Bundesland mit einem ergänzenden Angebot von Sprachkursen für Geflüchtete. Die Erfolge der niedersächsischen Integrationspolitik, die von einer großen Zahl zivilgesellschaftlicher Akteure unterstützt wird und im Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe einen zentralen Ansprechpartner hat, zeigen sich an aktuellen Daten. So ist der Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte, die sich Deutschland voll und ganz zugehörig fühlen, in Niedersachsen seit 2022 am stärksten gestiegen und bundesweit am höchsten.

Die Landesregierung entlastet die Kommunen bei der Aufgabe der Unterbringung und baut die Kapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) aus. Dabei wurde das Konzept eines sogenannten „atmenden Systems“ für die Aufnahme von Geflüchteten in Niedersachsen weiterentwickelt. Die Unterbringungskapazität könnte so im Bedarfsfall innerhalb weniger Wochen auf bis zu 20.000 Plätze hochgefahren werden. Derzeit stehen seitens der LAB NI knapp 11.000 Plätze zur Verfügung.

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Innenministerin Daniela Behrens zu Besuch in der Landesaufnahmebehörde Osnabrück.

Die Bezahlkarte für Geflüchtete im Grundbezug wird momentan flächendeckend und einheitlich in Niedersachsen eingeführt. Seit Dezember 2024 gibt die Landesaufnahmebehörde Bezahlkarten an alle neu ankommenden Geflüchteten aus. Auch die Kommunen stellen seit Februar 2025 ihre Auszahlungen sukzessive um.

Ziel ist es, durch reibungslose Verwaltungsabläufe innerhalb und zwischen den Leistungsbehörden mit einem einheitlichen Bezahlkartensystem echte Einspareffekte im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand zu erreichen. Die Bezahlkarte trägt nachhaltig dazu bei, dass Gelder für den Lebensunterhalt in Deutschland ausgeben werden, deshalb sind auch Überweisungen ins Ausland nicht möglich. Ermöglicht wird das bargeldlose Bezahlen bei circa 1,3 Millionen VISA- Akzeptanzstellen im deutschen Einzelhandel. Die kostenlose Bargeldabhebung ist pro leistungsberechtigte Person auf 50 Euro begrenzt. Mehrbedarfe sowie individuell erforderliche Abweichungen werden bei Einzelfallprüfung berücksichtigt.

Noch 2025 soll die Novelle des Niedersächsischen Aufnahmegesetzes in den Landtag eingebracht werden. Das Land erstattet den Kommunen bereits zu 100 Prozent die durch das Asylbewerberleistungsgesetz entstehenden Kosten zuzüglich eines pauschalierten dynamisierten Beitrags für sonstige Kosten. Diskutiert wird aktuell eine weitere Entlastung der Kommunen bei den durch die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter bestehenden Aufwände vor Ort.

Die nach wie vor hohe Zahl an Asylverfahren ist auch eine große Herausforderung für die Justiz. Niedersachsen hat dazu die Leitung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Asylprozess übernommen. Diese hat wichtige Vorschläge erarbeitet, wie der Rechtsschutz im Asylrecht im europäischen Rahmen möglichst effektiv ausgestaltet werden kann. Zudem hat Niedersachsen zwei Initiativen im Bundesrat eingebracht, um Asylverfahren durch mehr Leitentscheidungen schneller und effektiver zu machen.

Innerhalb Niedersachsens hat die Landesregierung Asylverfahren von Menschen aus bestimmten Herkunftsländern an einzelnen Verwaltungsgerichten konzentriert. Diese Spezialisierung trägt Früchte. Die Verfahrenslaufzeiten von durch- schnittlich 28,2 Monaten zu Beginn der Legislaturperiode konnten auf zuletzt noch 16,4 Monate nahezu halbiert werden. Ziel ist es, noch schneller zu werden. Dafür wurden in den vergangenen beiden Jahren die personellen Voraussetzungen geschaffen. Mit dem Haushalt 2024 wurden 15 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten geschaffen. 22 befristete Stellen wurden verlängert. Zusätzlich wurde eine kontinuierliche Nachbesetzung aller, auch der befristeten Stellen, sichergestellt.

Klar ist aber: Menschen ohne Bleiberecht müssen das Land wieder verlassen. Die Zahlen der freiwilligen Ausreisen und der Rückführungen inklusive der Überstellungen in andere EU-Staaten im Rahmen der DUBLIN-III-Verordnung steigen seit dem Ende der Corona-Pandemie wieder. Dies ist Folge der bundesgesetzlichen Verschärfungen sowie des landesinternen Optimierungsprozesses für einen effektiven Rückführungsvollzug. So hat sich die Zahl der Ausreisen im Vergleich der Jahre 2022 und 2024 von 878 auf 1.800 mehr als verdoppelt, die Zahl der Rückführungen stieg im gleichen Zeitraum von 781 auf 1.340.

Die Optimierung des Rückführungsvollzugs wird durch Niedersachsen weiterhin unterstützt. Zum Beispiel werden in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zusätzliche Stellen für Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamte geschaffen, die nach und nach besetzt werden.

Gleichzeitig ist Niedersachsen ein Einwanderungsland. Die Betriebe und Unternehmen, aber auch die öffentliche Hand benötigen in vielen Bereichen Fachkräfte auch und gerade aus dem Ausland. Kliniken und Pflegeheime sind dringend angewiesen auf Menschen, die aus anderen Ländern nach Niedersachsen kommen, um hier zu leben und zu arbeiten. Die Zuwanderung von Fachkräften wird in Zukunft durch eine neue landesweite Zentralstelle für die Durchführung des sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach

§ 81a Aufenthaltsgesetz erleichtert. Diese „Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen“ wird ab Sommer 2025 bei der LAB NI eingerichtet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können dann dort ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. Die Bearbeitung dieser Verfahren wird landesweit zentral gebündelt, die 52 kommunalen Ausländerbehörden werden dadurch erheblich entlastet.

Halbzeitbilanz: Themenübersicht

Niedersachsen zukunftsfest und solidarisch gestalten – Welche Themen uns dabei besonders wichtig sind und welche Schwerpunkte wir setzen, erfahren Sie hier im Überblick:

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Niedersachsen zukunftsfest und solidarisch gestalten – Welche Themen uns dabei besonders wichtig sind und welche Schwerpunkte wir setzen, erfahren Sie hier im Überblick:

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