Wohnen, Bauen und Regionalentwicklung
Halbzeitbilanz der Landesregierung
Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, bezahlbaren Wohn- raum durch eine Kombination aus sozialem Wohnungsbau, Nachverdichtung und nachhaltiger Quartiersentwicklung zu schaffen. Gleichzeitig sollen die Menschen auch in ländlichen Räumen gute Lebensbedingungen vorfinden. Die soziale Wohnraumförderung wird vorangetrieben, sowohl Investitionen in den Bau als auch die Modernisierung von Wohnungen werden erleichtert.
Mit einer neu aufgebauten Landeswohnungsgesellschaft, der „WohnRaum Niedersachsen GmbH”, geht die Landesregierung zusammen mit Kommunen, Genossenschaften und privaten Akteurinnen und Akteuren gegen Wohnraummangel vor.
Die landeseigene Gesellschaft hat 2024 ihre Arbeit aufgenommen. Die Gesellschaft kauft keine Wohnungen, vielmehr realisiert sie Projekte, die derzeit auf Grund des Marktumfeldes sonst keine Chance hätten. Ziel ist es, neuen, zusätzlichen Wohnraum für die Menschen in Niedersachsen zu schaffen. Die WohnRaum Niedersachsen GmbH strebt an, 2025 die Errichtung von etwa 700 Wohnungen auf den Weg zu bringen, in 2026 könnten weitere 800 Wohneinheiten folgen. Die Landesregierung hat der Gesellschaft Kapital in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, das ausschließlich für die Schaffung von neuem Wohnraum eingesetzt werden und in der aktuellen Situation auch der Bauwirtschaft konjunkturelle Impulse liefern soll.
Die 2024 verabschiedete, bundesweit beachtete
Novelle der Niedersächsischen Bauordnung sorgt für erhebliche Vereinfachungen im Bauprozess. Insbesondere werden Genehmigungsprozesse für Neubauten und Umbauten deutlich beschleunigt, indem der Umfang der erforderlichen Prüfungen und Kontrollen verringert wird. So müssen bei Umbauten bestehender Gebäude nicht mehr alle aktuellen bautechnischen Standards, wie beispielsweise beim Schallschutz und der Nachrüstung von Aufzügen angewendet werden, was sowohl Zeit als auch Kosten spart. Zur Reduzierung von Kosten für den Wohnungsneubau ist zum Beispiel die Pflicht zur Schaffung von Kfz-Einstellplätzen entfallen. Der Paradigmenwechsel geht einher mit der Stärkung der unternehmerischen Verantwortung und der Förderung von unternehmerischer Freiheit bei der Planung von Bauvorhaben.
Bildrechte: iStock/Majorosl
Zusammen mit Kommunen, Genossenschaften und privaten Akteurinnen und Akteuren geht die Landesregierung gegen Wohnraummangel vor.
Mit einer nun für 2025 anstehenden nächsten Novelle der Bauordnung sollen weitere Erleichterungen geschaffen werden. Der Katalog verfahrensfreier Maßnahmen soll erneut erweitert werden, was für Bauherren und Behörden eine weitere größere Entlastung bedeutet.
Im ersten Halbjahr 2025 ist ein Kabinettsbeschluss zur Gründung einer Landesliegenschaftsgesellschaft vorgesehen. Diese Gesellschaft soll künftig als weiterer Dienstleister des Landes zur baulichen Umsetzung großer Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für umfangreiche Gebäudesanierungen aktiv werden. Anschließend stellt sie den Landesdienststellen die bestellten Gebäude gegen Miete für eine feste Laufzeit zur Verfügung. Damit verbunden ist eine verbesserte Kostentransparenz und eine zielgerichtete Steuerung des Gebäudebedarfs der Landesverwaltung.
Gute Lebensbedingungen in Stadt und Land sind stark von der verfügbaren Infrastruktur in ländlichen Regionen abhängig. Dazu gehören zuvorderst verlässliche Angebote für den Alltag. Die Regionalen Versorgungszentren (RVZ) sind zentrale Anlaufstellen, in denen verschiedene Angebote der medizinischen und sozialen Dienstleistungen gebündelt werden. Welche das sind, entscheiden die Kommunen selbst – je nach den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Dazu können zum Beispiel Tagespflege, Beratungsstellen oder Physiotherapiepraxen gehören. Auch Dienstleistungen wie Handwerker, Reinigungsdienste oder Hundesitter können dort vermittelt werden. Ein Café als Treffpunkt für Jung und Alt oder Multi- funktionsräume für Vereine und Veranstaltungen runden das Angebot ab. Fester Bestandteil jedes Standorts ist ein kommunales Medizinisches Versorgungszentrum mit haus- ärztlichem Schwerpunkt, das die gesundheitliche Versorgung in der Region sichert.
Bildrechte: MB
Regionalentwicklungsministerin Wiebke Osigus eröffnet das Regionale Versorgungszentrum Baddeckenstedt im Landkreis Wolfenbüttel.
Über die Bündelung bedarfsgerechter Angebote für unter- schiedliche Zielgruppen tragen die Regionalen Versorgungszentren zur Sicherstellung und Verbesserung der regionalen Daseinsvorsorge bei. Die Einbindung sozialer Angebote und Begegnungsmöglichkeiten dient der Stärkung des sozialen
Zusammenhalts. Niedersachsen hat aktuell fünf Regionale Versorgungszentren: in Nordholz, Nordenham, Alfeld (mit Zweigstelle in Freden), Baddeckenstedt (mit Zweigstelle in Burgdorf) und Auetal. Ein sechstes Regionales Versorgungszentrum ist derzeit für Celle in Planung.
Halbzeitbilanz: Themenübersicht
Niedersachsen zukunftsfest und solidarisch gestalten – Welche Themen uns dabei besonders wichtig sind und welche Schwerpunkte wir setzen, erfahren Sie hier im Überblick: