Beteiligungsgesetz: Wie Kommunen und Bevölkerung profitieren
Finanzielle Beteiligung bei Betrieb von neuen Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Niedersachsen ist das Land der Erneuerbaren Energien. Kein anderes Bundesland erzeugt so viel Strom aus Windenergie, Sonne und Biogas. 2023 wurde in Niedersachsen erstmals mehr Strom aus Erneuerbaren Energien (50,8 TwH) erzeugt als verbraucht (50,5 TwH).
Das bedeutet: Unser Strom ist erstmals zu mehr als 100 Prozent klimaneutral.
Niedersachsen möchte Nummer 1 im Energiebereich bleiben. Das ist gut für den Klimaschutz, die Energiesicherheit, die industrielle Entwicklung und unseren Wohlstand.
Neues Niedersächsisches Windgesetz
Im April 2024 hat der Niedersächsische Landtag das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz beschleunigt den Ausbau der Erneuerbaren Energien und sorgt dafür, dass die Menschen in den Kommunen direkt von jedem neuen Windrad und jeder Freiflächensolaranlage profitieren.
Mit dem neuen Gesetz verdoppelt Niedersachsen – nach einer entsprechenden ➧ Potentialanalyse – die Flächen für Windenergie auf mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche.
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Direkte Vorteile für die Menschen vor Ort
Ein besonderer Vorteil des Gesetzes ist, dass die Menschen vor Ort, besonders im ländlichen Raum, direkt von jedem neuen Windrad oder jeder größeren Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV) profitieren. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien bringt dabei Millionen Euro an Wertschöpfung in die Regionen und erhöht die Akzeptanz für diese Projekte.
Akzeptanzabgabe oder freiwillige Zahlung für Gemeinden
Betreiber und Kommunen stehen vor der Entscheidung. Entweder schließen sie einen Vertrag nach ➧ § 6 EEG oder sie fallen unter die Pflicht eine Akzeptanzabgabe zu zahlen – im Ergebnis fließen 0,2 ct/kWh in die Kassen der Gemeinde.
Mit dem ➧ Gesetz wird somit dafür gesorgt, dass für jedes neue Windrad oder jede größere Freiflächen-Photovoltaikanlage eine Abgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige/betroffene Gemeinde gezahlt wird. Das bedeutet rund 30.000 Euro pro Jahr für jedes neue Windrad. Die Gemeinden können dieses Geld für Naturschutz, soziale und kulturelle Projekte, Bildung oder die Verbesserung der öffentlichen Daseinsvorsorge nutzen.
Neue Einnahmen aus freiwilligen Verträgen schaffen Spielräume vor Ort
Ob kostenloser Eintritt ins Freibad, die Stärkung des ÖPNV, das Kulturfestival, die Förderung sozialer Einrichtungen oder ein Programm zur Dorfbegrünung – die Gemeinde entscheidet frei.
- Ausgabe möglichst vor Ort
- Einmal im Jahr müssen die Gemeinden die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, wofür das Geld genutzt wurde.
- Das Geld kann bis zu drei Jahre angespart werden, um größere Projekte wie Solaranlagen oder Wärmepumpen für Kitas oder Dorfgemeinschaftshäuser zu finanzieren.
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Auch Einnahmen aus der Pflichtabgabe schaffen Spielräume vor Ort
- Auch hier darf die Gemeinde frei entscheiden wofür sie Geld ausgibt. Nur darf sie das Geld nicht für Pflichtaufgaben ausgeben
- Und sie soll 50 Prozent der Mittel vor Ort ausgeben.
- Zudem soll sie nur max. 50 Prozent an eine Samtgemeinde abgeben, wenn sie in einer liegt.
Beteiligung von Betroffenen und/oder Gemeinden – Direkte Beteiligung der Anwohnenden möglich
Neben den Gemeinden können auch die Anwohnerinnen und Anwohner im Umkreis von 2,5 Kilometern in den betroffenen Gemeinden direkt von den neuen Anlagen profitieren. Die Betreiber geben zusätzlich 0,1 Cent pro Kilowattstunde auf verschiedenen Wegen an die Menschen oder Gemeinden in der Nähe der Anlagen. Dabei steht ihnen frei, was sie anbieten. Einzigartig ist dabei die Vielfalt der Möglichkeiten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Bürgerinnen und Bürger profitieren können:
- Dauerhaft niedrigere Strom- oder Energiepreise
- Direktzahlungen pro Kopf (quasi Erneuerbaren-Energien-Geld)
- Beteiligungen an Bürgerenergiegenossenschaften
- Anteilsscheine, Energiesparbriefe oder Crowdfunding-Projekte
- Zahlung an Gemeinde, die damit ein Förderprogramm für Energiesparmaßnahmen oder PV-Anlagen finanziert
Bei Direktausschüttungen bedeutet das 0,1 Cent pro Kilowattstunde, also etwa 15.000 Euro pro Windrad an die Anwohnerinnen und Anwohner. Bei zehn Windrädern sind das zum Beispiel 150.000 Euro, die unter den Menschen im Umkreis aufgeteilt werden. Wie viel das pro Kopf ist, hängt davon ab, wie viele Menschen im 2,5-Kilometer-Radius wohnen.
Zusammen mit der Abgabe an die Gemeinde fließen damit im Schnitt 0,3 Cent pro neu erzeugter Kilowattstunde Erneuerbaren Strom an die Kommunen und die Menschen vor Ort. Das macht bei einer Windkraftanlage mit 6 MW macht insgesamt 45.000 Euro pro Jahr.
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