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Vereinfachungsinitiative in der niedersächsischen Landesverwaltung

Themenseite zur Optimierung der Landesverwaltung


Ausgangslage und Hintergrund

Symbolbild Vereinfachungsinitiative Bildrechte: StK

Der jährlich im Juli veröffentlichte Personalstrukturbericht für die Landesverwaltung zeigt erneut, dass die kommenden Jahre erhebliche Personalabgänge bringen werden. Die Auswirkungen dieser Abgänge müssen effektiv bewältigt werden, um die Landesverwaltung funktionsfähig zu halten.

Vor diesem Hintergrund ist es klar und notwendig, dass die Landesverwaltung ihre Aufgaben kritisch überprüfen und reduzieren sowie die verbleibenden Aufgaben vereinfachen muss.
Denn klar ist: In vielen Bereichen gibt es immer noch eine Überregulierung, die zu langen, komplizierten und teuren Prozessen führt. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass Verwaltungsverfahren in Zukunft schneller, einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden. Die niedersächsische Wirtschaft befindet sich in einem umfassenden Wandel, der möglichst schnell umgesetzt werden soll. Gleichzeitig stehen aufgrund des demografischen Wandels auch in der Verwaltung immer weniger Arbeitskräfte zur Verfügung.

Unsere Themenseite zur Vereinfachungsinitiative informiert Sie über die Ziele, die ergriffenen Maßnahmen, über die Methoden und natürlich über erfolgreiche Umsetzungsschritte.
Übersicht:

Überblick zur Vereinfachungsinitiative in der niedersächsischen Landesverwaltung

Bereits im Januar 2024 hat die Landesregierung den Startschuss zur Vereinfachung möglichst vieler Verfahren und Prozesse in der Landesverwaltung gegeben. Begonnen wurde mit einem systematischen und einheitlichen Geschäftsprozessmanagement (GPM).


Ziel ist es, Prozesse zu vereinfachen, zu optimieren und, wo möglich, zu digitalisieren und zu automatisieren.

Hauptziele der Vereinfachungsinitiative:

  • Optimierung der Arbeitsabläufe: Durch eine kritische Überprüfung und Anpassung der Aufgaben sollen unnötige Prozesse gestrichen und verbleibende Prozesse vereinfacht werden.

  • Digitalisierung und Automatisierung: Durch den Einsatz moderner Technologien sollen Aufgaben effizienter und schneller erledigt werden.

  • Unterstützung Personal: Das infolge des demographischen Wandels in den nächsten Jahren weniger werdende Personal in der Landesverwaltung soll auch zukünftig in der Lage sein, alle wichtigen Aufgaben gut und effektiv zu erledigen.

Unterstützung und Umsetzung:

  • Clearingstelle: Zusätzlich zu den bisherigen Clearingverfahren, soll die Clearingstelle bei der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN) im Rahmen eines strukturierten Dialog-Prozesses der Landesregierung Vorschläge liefern, die Entlastungen für niedersächsische Unternehmen und Vereinfachungen in Verwaltungsabläufen bringen könnten.

    Hintergrund; Die bereits im März 2020 aufgebaute Clearingstelle arbeitet als unabhängige Instanz bei der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN).
    Die Clearingstelle überprüft Gesetzes- und Verordnungsvorhaben bereits in ihrem Entstehungsprozess auf vermeidbaren bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, und schlägt mögliche Alternativen vor
    .

  • Handlungsleitfaden und Netzwerk: Ein Leitfaden und ein ressortübergreifendes Netzwerk unterstützen die Behörden bei der Einführung des GPM. Informationsaustausch, Schulungen und Best-Practice-Beispiele helfen dabei, erfolgreiche Ansätze zu teilen.

  • Proaktive Mitarbeit: Alle Ressorts sind aufgefordert, aktiv an der Umsetzung des GPM mitzuwirken und ihre Prozesse zu prüfen und zu optimieren.


Umsetzung der Vereinfachungsinitiative in den Behörden:

  • Arbeitsgruppen und Projektteams:
    Viele Behörden nutzen Arbeits- oder Projektgruppen, um das GPM zu implementieren. In einigen Fällen wird GPM als Daueraufgabe etabliert.

  • Optimierungsziele:
    Die Optimierungen zielen darauf ab, die Effektivität und Effizienz zu steigern und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

Priorisierte Prozesse:

  • Beispiele und Potenziale:
    Förderanträge, Rechnungsbearbeitung und Stellenbesetzung sind häufig genannte Prozesse, die optimiert werden sollen. Fast die Hälfte dieser Prozesse hat ein großes Potenzial für eine Nachnutzung in anderen Behörden.

  • Digitalisierungs- und Automatisierungspotenziale:
    58% der priorisierten Prozesse haben Digitalisierungspotenzial, und 40% könnten automatisiert werden.

LangfristigeZiele:

  • Kontinuierliche Verbesserung:
    GPM ist eine Daueraufgabe, die langfristig zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) führen soll. Die Erfolge und Optimierungen sollen regelmäßig überprüft und durch ein Controlling ergänzt werden.

    Maßnahmen zur Sensibilisierung und zum erfolgreichen Changemanagement sind entscheidend, um den Kulturwandel hin zu prozessorientiertem Denken zu fördern und die positiven Effekte von GPM dauerhaft zu nutzen.


Die Landesregierung sieht in der verbindlichen Einführung des GPM in den Behörden der Landesverwaltung ein geeignetes Instrument, um die Verwaltung in Niedersachsen wirkungsvoller, schneller und bürgerfreundlicher zu gestalten.

Durch optimierte Abläufe können Prozesse effizienter gestaltet und Potenziale aufgedeckt werden. Dies ermöglicht eine nachfolgende Digitalisierung oder den Einsatz von KI, wodurch die Arbeit erleichtert und das Personal entlastet wird. Ein weiterer Vorteil des Geschäftsprozessmanagements (GPM) ist die Unterstützung der Mitarbeiter im Wissensmanagement. Besonders wichtig ist dies bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender und der Organisation von Vertretungen.

Der Optimierungsprozess dieser Vereinfachungsinitiative soll sowohl von unten nach oben als auch von oben nach unten erfolgen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eingeladen, Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung zu machen. Die Leitungen der Ministerien haben sich verpflichtet, diesen Prozess aktiv zu unterstützen und zu fördern. Alle wichtigen Interessengruppen sollen in diesen Prozess einbezogen werden.

Für die Umsetzung der Vereinfachungsinitiative wurden folgende Meilensteine festgelegt:

Meilensteine der Vereinfachungsinitiative   Bildrechte: StK

  • Bis 26. Februar 2024:
    Abschluss der Aufbauorganisation und Benennung der Verantwortlichen in allen Ressorts.
    (Aufbauphase)

  • Bis 23. Juni 2024:
    Einholung und Systematisierung der Vorschläge von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Interessengruppen. (Beteiligung/Stoffsammlung)

  • Bis Ende September 2024:
    Identifizierung und Vorprüfung wesentlicher Optimierungs- und Beschleunigungsansätze.
    (Prüfphase)

  • Bis Jahresende 2024:
    Feinprüfung, Entwicklung von Experimentierklauseln und Vorbereitung konkreter Umsetzungsentscheidungen für das Kabinett.
    (Feinsteuerung und Vorbereitung der Umsetzung)

  • Anfang 2025:
    Treffen wesentlicher Entscheidungen und Vereinbarung des weiteren Vorgehens.
    (Entscheidungs- und Umsetzungsphase)

  • Im Laufe des Jahres 2025:
    Erste Evaluation der vereinfachten Regelungen, notwendige Nachbesserungen und mögliche Ausweitungen.
    (Evaluation und Nachsteuerung)

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Verwaltung in Niedersachsen schneller, einfacher und kostengünstiger wird.




Erste Umsetzungsschritte in der niedersächsischen Landesverwaltung (Stand 08/2024)

Über die eingeführten GPM-Strukturen in allen Verwaltungszweigen wurden zeitnah die wichtigsten Prozesse erfasst. Diese sogenannten Leuchtturmprozesse haben ein hohes Optimierungspotential und sollten sich an konkreten Zielen orientieren, wie zum Beispiel der Steigerung von Transparenz, Effektivität und Effizienz, dem Wissenstransfer oder dem Abbau von Medienbrüchen. Auch die Möglichkeiten zur Digitalisierung und Automatisierung werden dabei berücksichtigt.

Insgesamt wurden bis April 2024 von den Behörden 477 Prozesse als prioritär eingestuft. Es zeigt sich, dass fast alle Behörden damit begonnen haben, wichtige Prozesse zu identifizieren.

In allen Ressorts und Geschäftsbereichen gibt es neben vielen internen Prozessen auch zahlreiche fachliche Prozesse mit Außenwirkung, die als priorisiert gemeldet wurden.


Die bislang gemeldeten internen Prozesse betreffen größtenteils Querschnittsbereiche wie Personal, Haushalt und Digitalisierung. Beispiele hierfür sind:


  • Rechnungen bearbeiten
  • Standardsoftware freigeben
  • Fortbildungsanträge bearbeiten
  • Einstellungs- und Onboardingverfahren
  • Koordinierende Aufgaben wie Haushaltsaufstellung und Landtagsanfragen

Umsetzungsstand der Leuchtturmprozesse

Symbolbild Bildrechte: StK

Ende Juni 2024 hat die Optimierung bei fast der Hälfte der priorisierten Prozesse mit Außenwirkung bereits begonnen oder ist sogar abgeschlossen. Konkret sind 35 % der Prozesse in der Optimierungsphase, und 14 % wurden schon erfolgreich abgeschlossen.

In den nächsten Monaten werden diese Zahlen voraussichtlich deutlich steigen, da die neuen Strukturen in den Behörden, die Anfang 2024 eingerichtet wurden, dann vollständig wirksam werden.


Einbeziehung wichtiger Interessengruppen in Niedersachsen

Für die erfolgreiche Umsetzung und Akzeptanz von Projekten in Niedersachsen ist es wichtig, die Meinungen und Bedürfnisse aller relevanten Interessengruppen (sogenannte „Stakeholder“) einzubeziehen. Zu diesen zählen Bürgerinnen und Bürger, politische Vertreter, die Industrie, der Handel, Dienstleister, Hochschulen, Kommunen, der Bund, und gemeinnützige Organisationen sowie viele weitere. Auch innerhalb der Landesverwaltung können verschiedene Ressorts, Abteilungen oder Referate als wichtige Beteiligte agieren.

Eine Prozessoptimierung wird erheblich erleichtert und ist erfolgreicher, wenn von Anfang an die Interessen und Bedürfnisse dieser Gruppen berücksichtigt werden. Sie können dabei helfen, Probleme zu identifizieren, Lösungen vorzuschlagen und Änderungen zu unterstützen. Zahlreiche Behörden haben bereits dauerhafte Formate eingerichtet, um im jeweiligen Zuständigkeitsbereich Anregungen und Vorschläge von Interessengruppen in die Strategie zur Prozessgestaltung zu integrieren. Aus den Rückmeldungen geht hervor, dass viele Behörden diese Gruppen bereits einbezogen und ihre Vorschläge berücksichtigt haben. In Bereichen, wo dies noch nicht geschehen ist, ist eine Beteiligung zumindest in Planung oder wurde bereits informell begonnen.

Auch die bereits bestehende Clearingstelle als unabhängige Instanz bei der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN) wird künftig im Rahmen eines strukturierten Dialog-Prozesses der Landesregierung Vorschläge liefern, die Entlastungen für niedersächsische Unternehmen und Vereinfachungen in Verwaltungsabläufen bringen könnten.

Durch die Einbindung von Bürgern, politischen Vertretern, Unternehmen und weiteren Beteiligten können Probleme frühzeitig erkannt und effektivere Lösungen gefunden werden. So wird die Umsetzung von Projekten nicht nur schneller, sondern auch erfolgreicher und breit akzeptiert.




Beispiele zur Vereinfachungsinitiative Niedersachsen

Bereich Förderwesen

(Stand 08/2024)

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Vereinfachungen, Digitalisierung und Beschleunigung im Förderwesen

Der bereits im Oktober 2023 eingesetzte interministerielle Arbeitskreis zum Vereinfachen niedersächsischer Förderprogramme (IMAK) ist ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag, gleichzeitig aber auch eine wichtige Säule des Prozesses ‚Einfacher, schneller, günstiger‘.

Ziel des IMAK ist es, Handlungsempfehlungen für das Vereinfachen, Vereinheitlichen und Digitalisieren von Förderprogrammen zu entwickeln.

Das soll einerseits die Kommunen, andererseits aber auch Vereine, Verbände und Wirtschaftsunternehmen entlasten. Dabei werden insbesondere sowohl rechtliche Vereinfachungs- und Vereinheitlichungsmöglichkeiten von Förderverfahren als auch Möglichkeiten der Digitalisierung von Förderverfahren in den Blick genommen.

Unterhalb des IMAK wurden zwei Arbeitsgruppen eingerichtet. Eine erste Arbeitsgruppe soll die Bedingungen für kommunale Fördermittelempfänger deutlich erleichtern, die zweite soll Förderprogrammen für Vereine, Verbände und Wirtschaftsunternehmen vereinfachen. Die dabei am Ende im Ergebnis entstehenden Vorschläge aus den beiden Arbeitsgruppen sollen im IMAK diskutiert und der Landesregierung voraussichtlich im November 2024 vorgelegt werden.
Die Federführung für den gesamten IMAK und die Arbeitsgruppe 1 liegt im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI), für die Arbeitsgruppe 2 ist das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) federführend.

Die ersten Schritte des IMAK dienten dazu, sich einen Überblick über die Förderprogramme des Landes mit einem (auch) kommunalen Empfängerkreis zu verschaffen und pauschale Zahlungsmöglichkeiten an kommunale Empfänger zu identifizieren. Geeignete Förderprogramme, die sich an kommunale Zuwendungsempfänger richten, sollen möglichst zeitnah in eine pauschalierte Förderung oder – analog der Kommunalinvestitionsförderprogramme (KIP 1 und KIP 2) – in eine budgetierte Form überführt werden.

Zeitnah soll jetzt in der Arbeitsgruppe 1 ein Gesetzentwurf für ein Niedersächsisches Kommunalfördergesetz erarbeitet werden. Damit sollen Förderungen abseits der §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung sowie der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften ermöglicht werden. Auf Basis dieses Gesetzentwurfs sollen mehrere Förderressorts Vorschläge für Fördermittel in vereinfachter Form, wie zum Beispiel über Budgetierung und Pauschalierung, an Mittelempfänger verteilen können.

Geplant sind zudem deutliche Vereinfachungen bei verbleibenden Zuwendungen, die sich an kommunale Mittelempfänger richten. Insbesondere Aspekte wie Finanzierungsart, Mittelbindung und Nachweis der Verwendung sollen vereinfacht werden. Auch die Digitalisierung von Förderverfahren sowie die Möglichkeit, Förderangebote des Landes zukünftig an einer zentralen Stelle im Internet auffinden und auch abwickeln zu können, werden derzeit intensiv im Rahmen des Vereinfachungsprozesses diskutiert.

Förderprozesse zu vereinfachen, um schneller und unkomplizierter Unterstützungen zu ermöglichen, ist auch das Ziel des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung in der Arbeitsgruppe 2. Hier werden Förderprogramme für Vereine, Verbände und Wirtschaftsunternehmen betrachtet. Einbezogen werden „Betroffene“ in Spitzenverbänden, Kommunen, Kammern, weiteren Verbänden und der Clearingstelle des Landes. Die Vereinfachungsideen umfassen den kompletten Förderzyklus, von der Vorantrags-Phase über die Projektdurchführung bis zur Projektabrechnung. Sie sollen Förderantragstellende und Verwaltungsmitarbeitende entlasten. Ziel ist es, bei der Mittelverwendung sowohl gegenüber den Ressorts als auch gegenüber den Begünstigten von einer Misstrauenskultur in eine Vertrauenskultur überzugehen. Der Schutz des Haushalts bleibt ein wichtiges Element. Zukünftig soll jedoch verhindert werden, dass in einigen Bereichen mehr Kosten durch das System entstehen als Nutzen für Zielerreichungen.

In Erwägung gezogen und ergebnisoffen diskutiert werden derzeit u.a. die folgenden Veränderungen:

  • In Betracht käme die Einführung von Pauschalen und damit ein Abschied von Spitzabrechnungen mit hunderten Einzelbelegen. Aus der EU-Förderung gibt es gute Erfahrungen, mit dem Nachweis des mit einer Förderung erzielten Nutzens.
  • Zuwendungen für Projekte mit einem noch zu bestimmenden Schwellenwert könnten zukünftig auf Grundlage eines Ausgaben- und Finanzierungsplans als Pauschalbetrag gewährt werden. Die Auszahlung der Zuwendung und die Verwendungsnachweisprüfung würden sich dann zukünftig nur noch auf das Erreichen inhaltlicher Meilensteine sowie abschließend des Zuwendungszwecks beschränken.
  • Im Sinne eines Abschieds von der Misstrauenskultur wird erwogen stichprobenbasierte Prüfungen anstelle Vollprüfungen aller Projekte und aller Unterlagen durchzuführen. Entsprechend einer vorzunehmenden Risikoeinschätzung würde dann nicht mehr jeder Verwendungsnachweis von der Bewilligungsbehörde geprüft. Gerade bei kleinen Projekten, Projekten mit wenigen einfachen einzuhaltenden Fördervoraussetzungen oder auch bei Bewilligungen an erfahrene Projektträger könnte sich eine stichprobenbasierte Prüfung anbieten.

Die Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL) wollen zudem ein medienbruchfreies Online-Antragsmanagement einführen. Dies erleichtert dann für die Antragstellenden, aber auch für die Behördenmitarbeitenden die Abläufe und verkürzt Bearbeitungszeiten. Erste Tests laufen.


Bereich Bildung

(Stand 08/2024)

Symbolbild Bildrechte: StK

Im Kultusbereich gibt es Prozesse, in denen unmittelbar Leistungen an Dritte gewährt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Anerkennungen für ausländische Bildungsabschlüsse, die Bewerbungsverfahren für an einem Quereinstieg in den Schuldienst Interessierte, die Aufnahme in eine Schule, Schulwechsel, digitale Schulzeugnisse, Bewerbungsverfahren zum Vorbereitungsdienst und schließlich der Bereich finanzielle Förderungen für Träger im frühkindlichen Bereich.

Der Kultusbereich hat sich ambitionierte Ziele gesetzt:

Auf dem Weg in eine Bildungsverwaltung ohne zeitraubende Abläufe und Verfahren.

  • Daten sollen schnell zur Hand und ebenso schnell nutzbar sein für Entscheidungen auf Schulleitungsebene (Smarte Schulverwaltung / NEO-Niedersachsen).
  • Sprachförderung muss schnell und bedarfsgerecht in der Schule ankommen – umständliches Antrags- und Prüfverfahren ist abgeschafft.

  • „Kann ich das, will ich das?“ – Ein neues Tool soll Quereinsteigenden bei ihrer Entscheidung für den Lehrberuf helfen und somit auch Fehlentscheidungen fehlgeleitete Wege zu Lasten des Schulsystems verhindern helfen.

  • Bereits umgesetzt: Sicheres und bezahlbares Mittagessen und warme Räume in Krisenzeiten – Millionensummen wurden im Zuge der Energiekrise direkt schlank und schnell an die Schulträger ausbezahlt - ohne langwierige Förderanträge.

  • Fachkräfte-Mangel und Betreuungsnotstand in KiTas? – Änderungen im NKiTagG geben seit 1. August 2024 Trägern und Einrichtungen mehr Flexibilität bei der Kinderbetreuung und beim Einsatz von Erziehungskräften.

  • Schülerfirmen gesichert – neue Umsatzsteuerpflicht – auch auf Intervention des Landes für Schulen vorerst verschoben.

  • Neue Höchstgrenze bei Vergabeverfahren fast umgesetzt. Folge: Verwaltungsaufwand für Schulleitungen, Lehrkräfte und Schülerfirmen deutlich reduziert, Klassenfahrten gesichert.

  • Geplant beziehungsweise in Arbeit: Schlanke Krankmeldung (im sehr personalintensiven Bildungsbereich essentiell): Meldung der Arbeits- beziehungsweise Dienstunfähigkeit des Personals an Schulen und Studienseminaren in digitaler Form über eine App.

  • Schulen bekommen zukünftig mehr Spielräume und Freiheiten, um Unterricht und Schulleben nach ihren Bedarfen zu gestalten und alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen – Wege und Hürden für den eigenen Gestaltungsprozess sind und werden weiterhin freigeräumt – die Schulen können loslegen.

Kultusministerin Julia Willie Hamburg am 20 August 2024:
„Der Bildungsapparat ist insgesamt mit seinen breit gefächerten Angeboten zur frühkindlichen und schulischen Bildung Dienstleister für sehr viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Gerade hier wollen und können wir den Erzieherinnen und Erziehern, Lehrkräften und weiteren Pädagogen mehr Zeit für die Kinder, Schülerinnen und Schüler und ihre pädagogischen Kernaufgaben verschaffen.
Die ersten umgesetzten Maßnahmen sind hier nur ein Einstieg.“


Einige Maßnahmen im Detail:

Schnelle und unkomplizierte Generierung und Nutzung von Daten

Mit der Entwicklung der Software „NEO Niedersachsen“ (im Projekt „Smarte Schulverwaltung Niedersachsen“ (SSVN)) arbeitet das MK an der Neu- und Weiterentwicklung der bisherigen Anwendungen der staatlichen Schulverwaltung. Ziel ist die Bereitstellung einer integrierten, webbasierten Lösung, die insbesondere die administrativen Tätigkeiten von der Stundenplan-Organisation bis zur Krankmeldung und Vertretungsregelung, die Schulstatistik, die Bedarfsplanung, die Durchführung der Ausbildung und der Staatsprüfung in den Studienseminaren, die Bewerbungs- und Einstellungsverfahren zum Vorbereitungsdienst sowie in den Schuldienst, die Versetzungsverfahren, Finanzhilfeberechnungen für Schulen in freier Trägerschaft sowie Aufgaben zum Arbeitsschutz und zum Gesundheitsmanagement unterstützt.

Unter anderem sollen mit dem Produkt NEO Niedersachsen erreicht werden:

  • die Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Verfahren,
  • die Entlastung von Schulleitungen, Schulverwaltungskräften, Lehrkräfte
  • und nichtlehrendem Personal an den Schulen,
  • die Entlastung von Mitarbeitenden der Studienseminare, der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung, des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung sowie des Niedersächsischen Kultusministeriums,
  • die Gewährleistung von Nutzerfreundlichkeit, Informationssicherheit, Datenschutz, Barrierefreiheit,
  • die attraktive Gestaltung der Bewerbungs- und Einstellungsverfahren,
  • die Nutzung von Synergien zwischen bisher getrennten Fachanwendungen sowie
  • die Verbesserung der Datenqualität inklusive Statistik.

Derzeit werden zwar bereits unterschiedliche Fachverfahren in erheblichem Umfang durch IT-Anwendungen unterstützt, diese sind aufgrund ihrer Genese jedoch weitgehend voneinander getrennt entwickelt worden und zwischenzeitlich veraltet.

Zum Ende des Schuljahres 2023/2024 konnte die erste, „Baby-NEO“ genannte Version der zukünftigen, landesweit einheitlichen Schulverwaltungssoftware „NEO Niedersachsen“ allen Schulleitungen bereitgestellt werden. Die Software wird im agilen Verfahren (weiter-) entwickelt. Aktuell besitzt sie nur wenige Funktionen – aber es ist der wichtige erste Schritt gemacht und die grundsätzliche Funktionsfähigkeit an sämtlichen Schulen kann in der Umgebung der jeweils vorhandenen Infrastruktur getestet werden.

Eine Möglichkeit zur Schulaufnahme an den Grundschulen soll als nächster Schritt relativ zeitnah freigeschaltet werden und wird mit einzelnen Schulträgern freiwillig pilotiert. Eine Information der Schulträger und eine Auswahl interessierter Pilotschulen wird kurzfristig gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden umgesetzt.

Die landesweite Bereitstellung eines einheitlichen Systems zur Schulaufnahme ist für das Folgejahr vorgesehen. In einem weiteren Schritt sollen dann die Vorgänge zur Bewerbung und Zulassung zum Vorbereitungsdienst mit Hilfe der neuen Software bearbeitet werden können.

Freiräume für Schulen

Die zunehmende Heterogenität in unseren Bildungseinrichtungen, aber auch die Schnelllebigkeit der gesellschaftlichen Entwicklungen erfordert Unterrichtskonzepte, die die konkrete Situation vor Ort berücksichtigen und bedarfsgerechte Lösungen anbieten. Nicht jeder Weg, nicht jede Lösung ist für jede Schule gleichermaßen geeignet und zielführend. Schulen benötigen daher Spielräume und Freiheiten, um Unterricht und Schulleben nach ihren Bedarfen zu gestalten und alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen.

Der Leitgedanke des Freiräume-Prozesses ist es, zu ermöglichen statt zu verordnen. Schon heute gibt es viele Möglichkeiten für Schulen, Freiräume zu nutzen und viele Schulen – unter anderem auch angeregt durch das Projekt Zukunftsschule – haben sich auf den Weg gemacht, diese zu nutzen. Mit dem Freiräume-Prozess wollen wir sowohl Schulleitungen als auch Lehrkräften die bereits bestehenden Handlungsspielräume in der Schul- und Unterrichtsorganisation transparent machen und sie ermuntern, diese auch zur Gestaltung ihrer eigenen Schule zu nutzen. In der Handreichung „Schule gestalten – Freiräume nutzen“ sind die bestehenden Möglichkeiten in gebündelter Form zusammenfasst.

Schnellere und einfachere Genehmigung der Förderstunden Sprache

Im Schuljahr 2024/2025 wurde das Verfahren für zusätzliche Förderlehrkräfte bzw. Stunden für „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) optimiert und umgestellt. Mit dieser Regelung ist ein bisher aufwendiges, schriftliches Verfahren, bei dem umfangreiche Anträge ausgefüllt, eingereicht und geprüft werden mussten, obsolet. Das immer wieder erneute Einreichen und Prüfen des schuleigenen DaZ-Integrationskonzeptes der einzelnen Schule wird nicht mehr gefordert. Schulen erhalten jetzt im Rahmen eines Kontingents für Sprachförderung und Förderkonzepte zusätzliche Lehrkräfte-Soll-Stunden.

Diese zur Verfügung stehenden Sprachförderstunden werden und wurden jährlich bedarfsangepasst NEU auf die allgemeinbildenden Schulen verteilt. Die Verteilung der Sprachförderstunden erfolgt jetzt unter Nutzung der gemeldeten Daten der Schulen (Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Sprachniveau und Anzahl der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Staatsangehörigkeit) und unter Einhaltung des zur Verfügung stehenden Gesamtkontingents (aktuell 32.000 Lehrkräfte-Soll-Stunden).

Die von den Schulen gemeldeten Daten werden dabei je nach Intensität des Förderbedarfes basierend auf den unterschiedlichen Sprachniveaustufen faktorisiert.

Mehr Flexibilität bei der Kinderbetreuung

Frühkindliche Bildung ist elementar und legt die Grundlagen für den weiteren Bildungsweg. Bundesweit besteht jedoch aktuell ein gravierender Fachkräftemangel. Um diesem – und den weiteren Problemen der Einrichtungsträger – begegnen zu können, hat das Land Änderungen im NKitaG umgesetzt, die den Trägern mehr Flexibilität geben. Mit einem Gesamtpaket werden der verantwortlichen kommunalen Jugendhilfe vor Ort sowie den Trägern zeitlich befristet mehr Möglichkeiten, Freiräume und Handlungsspielräume eingeräumt, um Verlässlichkeit und Planung auch in Zeiten des Fachkräftemangels bestmöglich zu gewährleisten.

Stehen auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend pädagogische Fachkräfte zur Verfügung, so kann in einer Kindergartengruppe, einer Hortgruppe und einer altersstufenübergreifenden Gruppe bis zum Ablauf des 31.07.2030 anstelle der pädagogischen Fachkraft unter bestimmten Bedingungen eine pädagogische Assistenzkraft regelmäßig tätig sein. Voraussetzung ist, dass die Assistenzkraft eine hierfür entwickelte Weiterbildung aufnimmt.

  • Bis zum Ablauf des 31. Juli 2026 wird die Betreuung in Randzeiten flexibilisiert, indem zwei pädagogische Assistenzkräfte eingesetzt werden dürfen, wenn auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend pädagogische Fachkräfte zur Verfügung stehen. Diese Regelung unterstützt die Aufrechterhaltung des Betriebs und dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem ist es bis zum 31.07.2026 vor und nach den Kern- und Randzeiten ausreichend, wenn in einer Gruppe eine pädagogische Assistenzkraft und eine sonstige geeignete Person gleichzeitig anwesend sind. Voraussetzung ist, dass in der Kindertagesstätte eine weitere pädagogische Kraft bei Bedarf zur Verfügung steht. Diese Maßnahmen sollen Trägern die Flexibilität einräumen, verkürzte Öffnungszeiten zu vermeiden.

  • Die Genehmigungspflicht für den Einsatz zweier pädagogischer Assistenzkräfte wird im Einzelfall durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Hierdurch wird das Verfahren verschlankt und dadurch Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen und beim Landesjugendamt reduziert.

  • Die Möglichkeit, in unvorhersehbaren Fällen eine geeignete Vertretungsperson für bis zu drei Tage je Kalendermonat und Gruppe einzusetzen, wird befristet bis zum 31. Juli 2026 auf bis zu fünf Tage ausgeweitet. Damit wird eine flexible Reaktion auf personelle Engpässe ermöglicht und der kontinuierliche Betrieb der Einrichtungen gesichert. Ein Viertel aller Betreuungstage kann somit vertreten werden, bei einer viergruppigen Kita ermöglicht das, eine Kraft für Vertretungen vorzuhalten.

  • Auch im Hinblick auf die Dritte Kraft wird auch hier dem Umstand des Fachkräftemangels Rechnung getragen, um eine pragmatische Organisation vor Ort zu ermöglichen. Stehen auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend dritte Kräfte zur Verfügung, kann bis zum 31.07.2026 von der verpflichtenden dritten Kraft in Krippengruppen abgesehen werden, ohne dass die Gruppe

Bereich Vergabeverfahren

(Stand 08/2024)
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Verzicht auf komplizierte Vergabeverfahren unter 10.000 Euro

Ein wesentliches Projekt im Sinne im Rahmen von ‚Einfacher, schneller, günstiger‘ sind Erleichterungen bei Vergaben. Die Federführung liegt hier im Wirtschaftsministerium, es profitieren aber insbesondere auch Schulleitungen und Lehrkräfte.

Um die Vergabe von Aufträgen / Dienstleistungen an Dritte im Rahmen des genormten Vergabeverfahrens einfacher und schneller zu gestalten und unnötige Bürokratiehemmnisse abzubauen, werden in Kürze die Wertgrenzen im Unterschwellenbereich für alle Vergabeverfahrensarten angehoben werden.

Liefer- und Dienstleistungen sollen dabei bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro (statt bislang 1.000 Euro) direkt, das heißt ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens, beauftragt werden können. Bei Bauleistungen soll dies bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro möglich sein. Die neuen Wertgrenzen werden es ermöglichen, kleinere Aufträge effizienter und mit weniger bürokratischem Aufwand zu vergeben.

Auslöser für diese bevorstehende Änderung war insbesondere ein neuer Bürokratismus und andere Schwierigkeiten bei der Organisation und „Vergabe“ von Klassenfahrten, Schulfahrten und anderen Schulaktionen Diese müssen nach neuem EU-Recht ausgeschrieben werden. Mit der Anhebung der Vergabegrenze, wird der Aufwand reduziert, da für Klassenfahrten zukünftig wieder der Weg der Direktvergabe möglich sein wird.

Die Anhebung der Wertgrenzen kommt aber nicht nur niedersächsischen öffentlichen Auftraggebern zugute, sondern auch den Unternehmen. Höhere Wertgrenzen können es KMU erleichtern, an der Erfüllung öffentliche Aufträge teilzunehmen, da sie weniger bürokratische Hürden überwinden müssen. Dies kann zu einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Markt führen.

Darüber hinaus sollen auch weitere Schwellenwerte angehoben werden. So besteht die Absicht, im Dienstleistungsbereich die Grenzen auf 50.000 Euro bei Verhandlungsvergaben und 100.000 Euro bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb zu verdoppeln.

Im Baubereich möchte man freihändige Vergaben bis 200.000 Euro Gesamtauftragswert ermöglichen – bisher galt die 25.000 Euro-Schwelle als Einzelauftragswert. Für beschränkte Ausschreibungen soll die Grenze von bis zu 150.000 Euro gewerkabhängig auf generell zwei Millionen Euro angehoben werden.

Erforderlich ist für all das eine Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO), die alsbald vom MW im Einvernehmen mit MF und MI auf den Weg gebracht werden soll.

Durch diese Erleichterungen werden zunächst einmal die Vergabestellen des Landes und der Kommunen wie auch der Kammern erheblich entlastet. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich auf die größeren und anspruchsvolleren Vorhaben konzentrieren. Vereinfacht würden damit – wie gesagt – auch das Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen, deren Aufwand minimiert wird und die sich dann auch um kleinere Aufträge bemühen können. Die geplanten Veränderungen in den Wertgrenzen führen aber insgesamt zu einer echten Entlastung für die Wirtschaft. Am Ende wird es für alle Beteiligten schneller gehen: für die Verwaltung, für die Unternehmen und letztendlich auch für die Bürgerinnen und Bürger. Ihnen kommt es im Endeffekt zugute, wenn beispielsweise das Ausbessern von Schlaglöchern schneller beauftragt werden kann oder wenn eine Schule schneller eine bessere Ausstattung erhält.



Bereich Landwirtschaft

(Stand 08/2024)

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Cannabis-Anbauvereinigungen

Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten; dabei wurde die ministerielle Zuständigkeit bezogen auf den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutzfederführend übernommen.

Mit Beschluss der Änderungsverordnung zur bestehenden Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hat die Niedersächsische Landesregierung mit Wirkung vom 1. Juli die Aufgaben der zuständigen Behörde nach dem KCanG auf die LWK übertragen.


Registrierte Vereine oder Genossenschaften können seit diesem Zeitpunkt Anträge bei der LWK einreichen, um eine Zulassung als Anbauvereinigung zu erhalten.

Umsetzung Vereinfachung/Entbürokratisierung:

Das Antragsverfahren konnte in Niedersachsen pünktlich zum 1. Juli starten; dabei konnte bereits eine Woche später der erste Erlaubnisbescheid an eine Anbauvereinigung übergeben werden.
Niedersachsen war zudem Stand Ende Juli das einzige Bundesland, das überhaupt über Erlaubnisanträge beschieden hat. Möglich gemacht wurde dies durch die

  • zügige Festlegung der Ressortzuständigkeit des ML für den Bereich Anbauvereinigungen (ABV) in Niedersachsen,
  • die schnelle Klarheit in Bezug auf die Vollzugsbehörde (LWK),
  • die kurzfristige Anpassung der Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen,
  • die schnelle Etablierung des neuen Arbeitsbereiches bei der Landwirtschaftskammer und die effektive Zusammenarbeit zwischen ML und LWK.

Die kurzfristige Aufstellung eines digitalen Antragsverfahrens erleichtert dabei einerseits den Anbauvereinigungen die Antragstellung und andererseits der LWK die Bearbeitung der Anträge, wodurch eine zügigere Abwicklung des Verfahrens ermöglicht wird.

Es wurde ein schlankes Online-Antragsformular entwickelt, welches sich bei den zu machenden Angaben und den vorzulegenden Unterlagen strikt an den Regelungen bzw. Anforderungen im Gesetz orientiert (Stichwort: 1 : 1-Umsetzung des Gesetzes), wobei – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – keine zusätzlichen Anforderungen von Landesseite hinzukommen, die die Antragstellung durch die ABV als Hindernisse erschweren würden.

Um die Bearbeitungszeit möglichst gering zu halten und eine zügige Erlaubniserteilung zu gewährleisten, werden im Rahmen der Bewilligung die rechtlichen Möglichkeiten des Gesetzes bzgl. Nebenbestimmungen bzw. auflösenden Bedingungen genutzt. So kann bspw. der Nachweis der Beratungs- und Präventionskenntnisse des jeweils zu benennenden Präventionsbeauftragten der ABV innerhalb einer mindestens dreimonatigen, gesetzlich vorgesehenen Frist nach Erlaubniserteilung nachgereicht werden (wäre ansonsten problematisch, da es aktuell noch keine Schulungen hierzu gibt).

Mehr Informationen zu den Cannabis-Regelungen und den Anbauvereinigungen

Tierkennzeichnungsgesetz

Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) ist eine verbindliche staatliche Kennzeichnung der Haltungsform von Tieren, zunächst Mastschweinen, eingeführt worden, um durch die Kennzeichnung mehr Transparenz und Klarheit für Verbraucherinnen und Verbrauchern zur bewussten Kaufentscheidung zu schaffen. Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für frisches Fleisch von Schweinen für fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio.

Bis zum 1. August 2024 ist die Haltung in einer Haltungseinrichtung der zuständigen Behörde, in Niedersachsen das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mitzuteilen, um zunächst eine Kennnummer als Basisinformation für die jeweilige Haltungsform in der gesamten Lebensmittelkette und letztendlich an der Verkaufsstelle zu erhalten.

Das LAVES hat seit Erhalt der Zuständigkeit im Juli 2024 dafür ein Online-Mitteilungsportal zur Verfügung gestellt, über das die elektronischen Mitteilungen entgegengenommen und Prüfung der vollständig vorgelegten Angaben die individuelle Kennnummer vergeben wird. Damit übernimmt Niedersachsen eine Vorreiterrolle ein. Etliche Länder haben ihr Interesse angemeldet, das Portal zu übernehmen.

Unter www.laves.niedersachsen.de stehen Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zur Verfügung. Darüber hinaus wurde eine Hotline zur Hilfestellung eingerichtet.


Fortsetzung folgt …

Wir haben bereits wichtige erste Schritte unternommen, aber wir stehen noch am Anfang unseres Weges. Auch die nächsten Schritte im Rahmen der Vereinfachungsinitiative werden wir hier auf dieser Seite und sukzessive auch in Pressekonferenzen vorstellen.


Einfacher. Schneller. Günstiger.

Mehr erneuerbare Energie, klimafreundlich wirtschaften, mehr Wohnraum, leistungsfähige Straßen, Schienen und Brücken – dringende Aufgaben, die keinen zeitlichen Aufschub dulden. Mit einer gesamtstaatlichen Kraftanstrengung sorgen Bund und Länder für mehr Tempo. Wir haben die wichtigsten Links der Bundesregierung zum Beschleunigungspakt zusammengestellt.

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