Themenseite zur Optimierung der Landesverwaltung und wie Niedersachsen den Beschleunigungspakt umsetzt
Einfacher, schneller, günstiger – diese drei Worte stehen für das ehrgeizige Ziel der Landesregierung, Verwaltungsverfahren in Niedersachsen grundlegend zu vereinfachen, zu beschleunigen und damit günstiger zu gestalten. Der Weg dorthin ist anspruchsvoll, doch wir gehen ihn entschlossen unter Einbeziehung aller relevanten Interessensgruppen.
Die wichtigsten Merkmale des Prozesses ‚Einfacher. Schneller. Günstiger‘ sind:
Es den Bürgerinnen und Bürgern einfacher zu machen Dienstleistungen von Staat zu erhalten.
Neues Denken in Politik und Verwaltung: schnelle Umsetzung statt Perfektion.
Reduzierung der Komplexität: Mehr Pauschallösungen statt Detailregelungen.
Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Stärkere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung nicht nur, aber auch als Antwort auf den demografischen Wandel.
Oder einfacher ausgedrückt:
mehr Tempo und weniger Komplexität – gerade wegen der aktuellen Herausforderungen.
Bereits im ersten Jahr wurden 477 Geschäftsprozesse identifiziert, bei denen eine Optimierung möglich war. Davon wurden 280 priorisiert, um sie gezielt zu reduzieren, zu verschlanken, zu digitalisieren oder zu automatisieren. In drei Vierteln der Fälle konnte dies ohne Änderungen an landesrechtlichen Vorschriften erfolgen.
Der im November 2023 zwischen Bund und Ländern geschlossene „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ ist ein zentraler Bestandteil von „Einfacher, schneller, günstiger“. Dieser Pakt hat schon jetzt viele Infrastrukturprojekte in Niedersachsen schneller und unkomplizierter gemacht. Deutliche Erleichterungen und Beschleunigungen konnten insbesondere in den Bereichen Energie, Bauen und Verkehr erzielt werden.
Ein zentraler Erfolgsfaktor ist die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, der Kommunen und Institutionen: 231 Vorschläge zur Entbürokratisierung wurden eingereicht, von denen bereits 48 umgesetzt sind. Weitere 83 sollen bis 2027 folgen.
Unsere Themenseite informiert Sie über die Hintergründe, Ziele, Maßnahmen und erfolgreiche Umsetzungsschritte dieses Prozesses.
Rasche Lösungen für viele Herausforderungen benötigt
Wirtschaft, Staat und Gesellschaft stehen gemeinsam vor großen Veränderungen, die unter schwierigen Bedingungen gemeistert werden müssen, um auch in Zukunft Wohlstand und Sicherheit zu gewährleisten.
Es ist klar: In vielen Bereichen gibt es immer noch zu viele Vorschriften, die zu langen, komplizierten und teuren Prozessen führen. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass Verwaltungsverfahren in Zukunft schneller, einfacher und kostengünstiger ablaufen. Die niedersächsische Wirtschaft befindet sich dazu im Wandel und muss sich schnell anpassen. Gleichzeitig stehen zukünftig aufgrund des demografischen Wandels auch in der Verwaltung wahrscheinlich weniger Arbeitskräfte zur Verfügung.
Die niedersächsische Landesregierung hat einen strategischen Prozess gestartet, um diese Herausforderungen zu meistern.
Bildrechte: StK
Unser Ziel: Einfacher. Schneller. Günstiger.
Unter dem Motto "Einfacher, schneller, günstiger" geht Niedersachsen zwei einander ergänzende Wege:
Vereinfachungsinitiative in der Landesverwaltung:
Die Landesverwaltung wird ihre Aufgaben kritisch überprüfen und reduzieren sowie die verbleibenden Aufgaben vereinfachen. Im Januar 2024 hat die Landesregierung den Startschuss für eine umfassende Vereinfachungsinitiative gegeben. Bürokratische Abläufe sollen vereinfacht und beschleunigt werden, Abläufe sollen optimiert und Prozesse verschlankt werden. Auch mithilfe von Digitalisierung, Automatisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) können Aufgaben leichter erledigt und das vorhandene Personal entlastet werden. Erkenntnisse aus dem Vereinfachungsprozess sollen bei Bedarf in gesetzliche Änderungen münden. Denkbar sind die Streichung von Aufgaben und die Vereinfachung von Verfahrensvorschriften betreffen.
Teil dieser Initiative ist auch der bereits am 17. Oktober 2023 eingesetzte interministerielle Arbeitskreis zur Vereinfachung niedersächsischer Förderprogramme – ein Projekt des Koalitionsvertrages. Ziel ist es, Empfehlungen zu erarbeiten, damit Förderprogramme einfacher, einheitlicher und digitaler werden. Damit will die Landesregierung die Kommunen, aber auch Vereine, Verbände und Wirtschaftsunternehmen von bürokratischem Aufwand entlasten.
Der im November 2023 zwischen Bund und Ländern geschlossene „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ ist ein zentraler Bestandteil von „Einfacher, schneller, günstiger“. Dieser Pakt soll Infrastrukturprojekte in Niedersachsen schneller und unkomplizierter machen. Notwendige Änderungen an landesrechtlichen Regelungen werden zügig initiiert und Verfahrensoptimierungen zeitnah umgesetzt. Frühzeitige Kommunikation zwischen allen Beteiligten, Vermeidung von Doppelungen und Verkürzung von Fristen sind wichtige Maßnahmen. Neben bundesrechtlichen Regelungen gibt es auch bereits Bereiche, die das Land eigenständig regeln kann.
Einbeziehung wichtiger Interessengruppen in Niedersachsen
Für die erfolgreiche Umsetzung und Akzeptanz dieser Prozesse in Niedersachsen ist es wichtig, die Meinungen und Bedürfnisse aller relevanten Interessengruppen (sogenannte „Stakeholder“) einzubeziehen. Zu diesen zählen Bürgerinnen und Bürger, politische Vertreter, die Industrie, der Handel, Dienstleister, Hochschulen, Kommunen, der Bund, und gemeinnützige Organisationen sowie viele weitere. Auch innerhalb der Landesverwaltung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als wichtige Beteiligte agieren.
Durch die Einbindung der Interessengruppen und weiteren Beteiligten können Probleme frühzeitig erkannt und effektivere Lösungen gefunden werden. So wird die Umsetzung von Projekten nicht nur schneller, sondern auch erfolgreicher und breit akzeptiert.
Parallel arbeitet eine im März 2020 aufgebaute Clearingstelle als unabhängige Instanz bei der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN. Die Clearingstelle überprüft Gesetzes- und Verordnungsvorhaben bereits in ihrem Entstehungsprozess auf vermeidbaren bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, und schlägt mögliche Alternativen vor.
Zusätzlich zu den bisherigen Clearingverfahren, soll die Clearingstelle außerdem von nun an im Rahmen eines strukturierten Dialog-Prozesses der Landesregierung Vorschläge liefern, die Entlastungen für niedersächsische Unternehmen und Vereinfachungen in Verwaltungsabläufen bringen könnten.
Zwischenbilanz und nächste Schritte ...
Ein zentraler Schwerpunkt bei der Jahresauftaktklausur des Landeskabinetts am 21. Januar 2025 in Wilhelmshaven war das für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Kommunen, Vereine, Verbände und Institutionen in Niedersachsen besonders bedeutsame Thema ‚Einfacher, schneller, günstiger‘.
Vor einem Jahr, hatte sich die Landeregierung selbst das ambitionierte Ziel gesetzt, komplizierte Regelungen und zu lange Verfahrensabläufe deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen und damit günstiger zu machen.
Jetzt wurde – nach einem ersten Blick in die Werkstatt im Sommer'24 – eine erste Zwischenbilanz gezogen:
Innerhalb des ersten Jahres sind insgesamt 477 Geschäftsprozesse identifiziert worden, bei denen eine Geschäftsprozessoptimierung (GPO) notwendig und möglich erschien. Davon wurden 280 Prozesse priorisiert, um diese nach anlassbezogener Aufgabenkritik möglichst zu reduzieren, verschlanken, optimieren und – soweit möglich – digitalisieren und automatisieren. Bei Bedarf wurde auch die Notwendigkeit gesetzliche oder untergesetzliche Anpassungen geprüft und eingeleitet.
Bei rund dreiviertel der bislang priorisierten Prozesse aber war bzw. ist eine Optimierung ohne eine Anpassung von landesrechtlichen Regelungen möglich.
Die Einbeziehung wichtiger Interessengruppen (sogenannte 'Stakeholder') an dem Entbürokratisierungsprozess hat sich bewährt:
Insgesamt sind 231 Stakeholder-Vorschläge entweder über die Clearingstelle beim Wirtschaftsministerium oder über die Ressorts eingegangen, die vom Land selbst umsetzbar sind.
Von diesen 231 Vorschlägen wurden 48 bereits umgesetzt, das sind 21 Prozent.
83 Vorschläge sind bis 2027 umsetzbar, das sind weitere 36 Prozent.
48 Vorschläge sind noch in Prüfung (21 Prozent), 52 haben sich als nicht umsetzbar erwiesen, also 22 Prozent.
Ministerpräsident Stephan Weil zeigte sich zufrieden mit dem guten Fortgang des Prozesses ‚Einfacher, schneller günstiger‘:
„Wir sind deutlich vorangekommen und ich erhoffe mir weitere spürbare Fortschritte in den nächsten Monaten. Ganz herzlich bedanken möchte ich mich bei allen internen und externen Stakeholdern, die Anregungen für Vereinfachungen gegeben oder den Entbürokratisierungsprozess in anderer Weise konstruktiv unterstützt haben. Ohne Sie würde es uns nicht gelingen, Schwachstellen so schnell zu erkennen und zu beseitigen. Bitte wirken Sie auch weiterhin engagiert daran mit, unsere Verwaltungsverfahren einfacher, schneller und damit auch günstiger zu machen.“
Kultusministerin Julia Willie Hamburg:
„Einfacher, schneller, günstiger ist ein Langstreckenlauf und bewusst als Prozess angelegt. Dennoch sind schon heute positive Effekte spürbar. Unser Ziel ist es, den Alltag der Menschen einfacher zu machen. Beispielsweise durch die Erleichterung der Genehmigungen in den Bereichen Windenergie, Solar und Wasserstoff. Dadurch können wir die Verfahren beschleunigen. Die Anhebung der Wertgrenzen bei Direktvergaben wird allgemein zu spürbaren Entlastungen führen, gerade auch bei den Schulen. Die Terminvergabe beim Finanzamt erfolgt zukünftig digital. All das sind größere und kleinere praktische Beispiele, die den Alltag vieler Menschen im Land betreffen.“
Auf der Klausurtagung wurden einige generelle Vereinbarungen beschlossen, die der Beschleunigung und Optimierung der Zielerreichung in dem Prozess ‚Einfacher, schneller, günstiger‘ dienen sollen.
Es geht darum, Unternehmen sowie ausführende Verwaltungen, Vereine, Verbände und Institutionen zukünftig noch schneller und pragmatischer von Bürokratie zu entlasten:
Alle die Wirtschaft belastenden gesetzlichen Regelungen sollen grundsätzlich nur noch an zwei Stichtagen im Jahr in Kraft treten und zwar am 1. Januar und am 1. Juli.
Unternehmen müssen sich dann nur zweimal im Jahr in neue administrative Vorgaben einarbeiten. Ausnahmen von dieser Stichtagsvorgabe sollen möglich sein, sie müssen dann jedoch ausdrücklich begründet werden.
Die Staatskanzlei wird eine entsprechende Anpassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung (GGO) vorbereiten.
Von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Wirtschaftsunternehmen sowie von Vereinen, Verbänden und Institutionen werden insbesondere zu komplizierte, komplexe und wenig vollzugs- und praxistaugliche Regelungen als belastend empfunden. Hinzu kommen ständig steigende Bürokratiekosten. Zukünftig soll diesen Vorbehalten bei neuen Regelungsvorhaben bereits in einer sehr frühen Phase begegnet werden.
Hierzu sollen die Instrumente der Praxischecks und der qualifizierten Kostenfolgenermittlung dienen. Sollen zukünftig durch ein neues Landesgesetz oder eine neue Landesverordnung neue komplexe Prozesse eingeführt werden, dann sollen in geeigneten Fällen parallel zur Verbandsanhörung Praxischecks durchgeführt werden.
Dabei geht das die neue Regelung vorbereitende Ressort in einen engen Austausch mit betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern, Verwaltungen, Vereinen, Verbänden oder Institutionen sowie gegebenenfalls anderen Expertinnen und Experten. Gemeinsam werden dann Hemmnisse, Erschwernisse und andere Dinge, die behördliche Verfahren aufwendig und unnötig komplex machen, identifiziert.
Eine solche ganzheitliche Prozessanalyse ermöglicht es, erst die Praxis zu verstehen, dann Lösungsansätze zu entwickeln und diese anschließend in Gesetze und Verordnungen zu gießen. Erste Erfahrungen mit Praxischecks wurden bereits auf Bundesebene gemacht.
So hat das BMWK gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern beispielhaft die Installation einer Photovoltaik-Anlage durch ein Unternehmen analysiert. In Workshops wurde die gesamte Prozesskette von der Investitionsentscheidung bis zur ersten produzierten Kilowattstunde (kWh) untersucht. Systematisch betrachtet wurde, wie die verschiedenen Vorschriften zusammenspielen und welche Vorschriften die Errichtung einer Anlage erschweren oder zeitlich hinauszögern. Alle beteiligten Akteure, die einzelnen Abläufe und entstehende Probleme wurden herausgearbeitet. Über 50 Hindernisse, die einem beschleunigten PVAusbau und der Ausschöpfung von Flächenpotenzialen entgegenstehen, wurden identifiziert und anschließend – soweit irgend möglich – durch Änderungen im Regelwerk beseitigt. (siehe dazu: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230816- mehr-tempo-und-weniger-buerokratie-beim-solarausbau.html mit weiteren Verlinkungen)
Das Instrument der sogenannten qualifizierten Kostenfolgenermittlung soll dazu dienen, im Vorhinein Transparenz über den auf die Bürgerinnen und Bürger, auf Unternehmen und andere Betroffene zukommenden finanziellen Aufwand zu schaffen. Bislang versucht die Landesregierung bei neuen Regelungsvorhaben ihre eigenen voraussichtlichen Kosten und damit die haushaltsmäßigen Auswirkungen für das Land, die kommunalen Körperschaften, den Bund oder andere Träger öffentlicher Verwaltung einzuschätzen. Dies geschieht jedoch bislang noch nicht im Hinblick auf die für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Verbände etc. entstehenden Kosten. In Zukunft aber sollen in Niedersachsen auch die Bürokratiekosten im privaten Sektor in den Blick genommen, möglichst vermieden oder zumindest reduziert oder ausgeglichen werden.
Im Rahmen einer qualifizierten Kostenfolgenermittlung werden zunächst die mit einem Regelungsvorhaben neu eingeführten, geänderten oder abgeschafften Vorgaben aufgelistet. Für jede dieser Verpflichtungen wird dann ermittelt, wie hoch der Aufwand dafür ist, wie häufig die jeweilige Verpflichtung pro Jahr erfüllt werden muss und welche Kosten bei den Betroffenen insgesamt (also für die erstmalige Umstellung und für die dann notwendigen regelmäßigen Wiederholungen) entstehen. Es soll dann versucht werden, die Bürokratiekosten, die vermeidbar sind, möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen. Neue Bürokratiekosten, die sich nicht vermeiden lassen, sollen durch Minderkosten an anderer Stelle finanziell ausgeglichen werden.
Nicht für jedes neue Regelungsvorhaben sind beide Instrumente gleichermaßen geeignet, dafür sind die Regelungsvorhaben zu unterschiedlich. Es sollen jetzt möglichst zeitnah Erfahrungen bei der praktischen Anwendung dieser beiden Instrumente gesammelt werden. Vereinbart wurde deshalb bei der Klausurtagung in Wilhelmshaven, dass jedes Ressort zumindest ein in der laufenden Legislaturperiode noch zur Realisierung anstehendes Gesetzgebungsvorhaben auf Landesebene identifiziert, für das ein Praxischeck oder eine sogenannte qualifizierte Kostenfolgenermittlung durchgeführt werden soll.
Die Ressorts geben dem Kabinett hierzu einen Zwischenbericht bis zur Haushaltsklausur am 29. und 30. Juni 2025.
Vereinbart wurde auf der Jahresauftaktklausur zudem, dass mit einem Standardöffnungsgesetz sowie mit Experimentierklauseln in Fachgesetzen die kommunale Ebene, aber auch die Kammern befristetet von landesrechtlichen Standards in der Aufgabenerfüllung freigestellt werden sollen.
Ziel beider Instrumente ist die Erprobung eines Verzichts auf zentral vom Land gesetzte Standards in bestimmten Bereichen. Die Instrumente unterscheiden sich darin, von welcher Seite die Initiative für eine solche Erprobung ausgeht.
Mit einem niedersächsischen Standardöffnungsgesetz soll den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst Vereinfachungen von Landesrecht zu initiieren. Für einen begrenzten Zeitraum sollen Abweichungen von bestimmten Rechtsvorschriften zugelassen werden. Kommunale Verwaltungsverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt und damit kostengünstiger werden für Unternehmen, Vereine und Verbände sowie für Bürgerinnen und Bürger.
Kommunen können damit in der kommunalen Aufgabenerledigung neue Wege gehen und weniger bürokratische Herangehensweisen austesten. Wichtig ist jedoch, dass der Zweck der jeweiligen Norm, also beispielsweise der Schutz von Leib und Leben oder Belange des Allgemeinwohls, nach wie vor erreicht wird, wenn auch auf andere, einfachere Weise.
Befreiung von sächlichen Ausstattungspflichten in kommunalen Horten
Abschaffung der Genehmigungspflicht für Landschaftsrahmenpläne der Landkreise
Befreiung von der Genehmigungspflicht für Abwasseranlagen
Denkbar sind auch Erleichterungen für Handel und Existenzgründungen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung einer Kommune.
Die Erprobungen sollen antragsgebunden sein und zeitlich befristet werden. Erfolgreiche Modelle sollen anschließend landesweit zur Anwendung kommen.
Mit dem nun auch in Niedersachsen geplanten Standardöffnungsgesetz werden die Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene erweitert. Die Kommunen können dann den Herausforderungen des demografischen Wandels vor Ort mit flexiblen und örtlich angepassten Lösungen begegnen. Die Erarbeitung des Gesetzes soll von vornherein gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen.
Während die Initiative für eine Vereinfachung im Rahmen des Standardöffnungsgesetzes von den Kommunen ausgeht, sollen die Landesministerien und die Staatskanzlei zukünftig verstärkt von dem Instrument der Experimentierklausel Gebrauch machen. Spezielle Erprobungsregelungen sollen Schulen und Hochschulen, Landesbehörden, Kommunen und Kammern für bestimmte Bereiche Ausnahmen von Standards ermöglichen. Gesetzlich normierte Experimentierklauseln erlauben es, in einem zeitlich, und oft auch räumlich begrenzten Rahmen von allgemeinen rechtlichen Regelungen abzuweichen und innovative Ideen und Vorhaben auszuprobieren.
Ein Beispiel für eine bereits im niedersächsischen Landesrecht vorhandene Experimentierklausel, ist eine Flexibilisierung der Haushaltsführung in Kommunen nach § 181 NKomVG. Demnach dürfen die Kommunen Abweichungen von den Vorschriften für die Aufnahme von Investitionskrediten (§ 120) oder von Liquiditätskrediten (§ 122) beim MI beantragen. Die Vorschrift betrifft insbesondere das sog. Konzernkreditmodell. Hiermit ist eine andere Form der Kreditaufnahme von Kommunen für kommunale Unternehmen möglich. Die Experimentierklausel wurde bislang von ca. 11, zumeist größeren Kommunen (z. B. Braunschweig, Hannover, Emden, Göttingen) in Anspruch genommen. Die Regelung soll jetzt in eine normale gesetzliche Regelung überführt werden (LT-Drs. 19-5303).
Alle Ressorts haben sich verpflichtet, bis zum 31. März 2025, Vorschläge für Experimentierklauseln in geeigneten Fachgesetzen zu erarbeiten. Sowohl die Experimentierklausel als auch die Standardöffnung können sich jedoch nur auf landesrechtliche Vorschriften und Standards beziehen.
Erste Erfolge und Fortschritte
Hier informieren wir Sie auszugsweise über die ersten umgesetzten und erfolgreichen Maßnahmen, mit denen wir in Niedersachsen künftig weniger kompliziert, schneller und kostengünstiger werden:
Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt:
Die Landesregierung hat mit dem Niedersächsischen Windgesetz (NWindG) feste Flächenziele für den Ausbau der Windenergie festgelegt. Das bedeutet, dass Landkreise, Städte und Regionen nun klare Vorgaben haben, die den Ausbau der Windenergie beschleunigen sollen.
Das NWindPVBetG (Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen) soll dazu die regionale Akzeptanz steigern, indem Gemeinde und Bevölkerung direkt vom Betrieb der Anlagen profitieren. Kommunen werden dadurch zusätzlich motiviert, die geplanten Flächen schneller bereitzustellen.
Bildergalerie: Wie Kommunen und Bevölkerung mit dem Beteiligungsgesetz profitieren:
Mit dem neuen Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen möchte Niedersachsen dazu die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Dazu gehören feste Fristen für Verfahrensschritte, die Möglichkeit, auf Erörterungstermine zu verzichten, sowie die Nutzung von Video-, Telefon- oder Hybridkonferenzen.
Im Baubereich wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Genehmigungsverfahren zu verbessern und zu beschleunigen sowie das Bauen in Niedersachsen zudem leichter, schneller und günstiger zu machen.
Die meisten Bauaufsichtsbehörden haben bereits die technischen Voraussetzungen für den Verzicht auf Papierdokumenten und die elektronische Antragstellung geschaffen. Ausnahmen sind hiervon nur in besonderen Fällen möglich, sodass mit der Pflicht zur elektronischen Antragstellung der bisherige Prozess deutlich vereinfacht wird.
Bei der Novelle der Bauordnung sind Standards für Umbaumaßnahmen gesetzlich abgesenkt worden. Der Fokus soll dabei künftig allein noch auf die grundlegenden Aspekte der Standsicherheit und des Brandschutzes gelegt werden. Für Umbaumaßnahmen ist kein Genehmigungsverfahren mehr notwendig, ein Mitteilungsverfahren reicht aus.
Auch für Neubaumaßnahmen sind zahlreiche Neuerungen eingetreten. So soll zum Beispiel die Pflicht zur Errichtung von Einstellplätzen für Autos beim Wohnungsbau aufgehoben werden. Grenzabstände sollen verringert werden, so dass Grundstücke besser bebaubar wären.
Damit werden wichtige Impulse für die Bauwirtschaft gesetzt, um wieder mehr bezahlbarer Wohnraum zu schaffen.
Die Umsetzung des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung soll zudem auch im laufenden Jahr 2025 weiter fortgesetzt werden, So ist eine weitere Novellierung der NBauO geplant mit weiteren Verfahrenserleichterungen im Baubereich.
Es soll Verbesserungen hinsichtlich der Genehmigungsverfahren bei Erneuerbare-Energien-Anlagen geben, beispielsweise eine weitergehende Verfahrensfreistellung für Solarenergieanlagen im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung
Auch die Möglichkeit einer verfahrensfreien Errichtung von Gebäuden (z.B. Gartenhäuser) bis 75 m³ (anstatt bisher bis 40 m³) soll geschaffen werden, im Außenbereich bis 40 m³ (anstatt bisher bis 20 m³).
Die verfahrensfreie Errichtung von Garagen soll flexibilisiert werden.
Geplant ist zudem eine Klarstellung der Verfahrensfreiheit hinsichtlich der technischen Nebenanlagen (Transformatoren) von Ladestationen.
Im Verkehrsbereich wurden in Niedersachsen durch das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) verschiedene Maßnahmen eingeführt, um die Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten zu beschleunigen.
Künftig wird zwischen kleineren Wartungs- und Reparaturarbeiten, die keine aufwendigen Genehmigungsverfahren benötigen, und größeren Änderungen, die eine Genehmigung erfordern, deutlich unterschieden. So konnten bereits etwa 30 Brücken identifiziert werden, für die kein formelles Genehmigungsverfahren mehr notwendig ist, da es sich um kleinere, unbedeutende Projekte handelt.
Auch für Projekte, die eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, kann anstelle eines aufwendigen Planfeststellungsverfahrens eine einfachere Genehmigung des Plans erteilt werden, wenn keine oder nur unwesentliche Rechte anderer betroffen sind.
Das NStrG sieht vor, dass Erörterungstermine vor Ort nicht mehr zwingend durchgeführt werden müssen. Diese Regelung wurde bereits in mehreren Verfahren angewendet, um Projekte schneller voranzubringen, wie zum Beispiel beim Ersatzneubau der Allerbrücke Hodenhagen.
Auch im Industriebereich setzt Niedersachsen verschiedene Maßnahmen ein, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen:
So können Unternehmen bereits mit Maßnahmen beginnen, bevor das endgültige Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist. Dies beschleunigt die Umsetzung von Projekten. Über die Erteilung von Vorbescheiden und Teilgenehmigungen, können Teile eines Projekts schon vor der vollständigen Genehmigung gestartet werden. Dies ermöglicht eine schnellere Realisierung.
Beispiele für beschleunigte Projekte:
- Die Genehmigung und Realisierung der LNG-Terminals in Niedersachsen.
- Das SALCOS-Projekt der Salzgitter AG.
- Das Genehmigungsverfahren für die Munitionsfabrik der Firma Rheinmetall in Unterlüß.
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... im Bereich Bildung
Der Kultusbereich in Niedersachsen setzt auf eine umfassende Modernisierung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, um Bildungsinstitutionen effizienter unterstützen zu können und deren Arbeit zu erleichtern. Wesentliche Punkte sind:
Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung: Einführung der Software „NEO Niedersachsen“ zur Modernisierung der Schulverwaltungen. Sie soll administrative Aufgaben wie Stundenplanung, Krankmeldungen und Bewerbungsverfahren erleichtern und Synergien zwischen verschiedenen Fachanwendungen nutzen.
Optimierung der Sprachförderung: Das Antragsverfahren für Förderstunden in ‚Deutsch als Zweitsprache‘ (DaZ) wurde vereinfacht. Schulen erhalten bedarfsgerechte Lehrkräfte-Soll-Stunden, ohne aufwendig Anträge stellen zu müssen.
Flexibilität in der Kinderbetreuung: Angesichts des Fachkräftemangels in Kitas wurden Regelungen eingeführt, die es ermöglichen, Assistenzkräfte anstelle von Fachkräften einzusetzen. Dies soll den Betrieb sicherstellen und die Planungssicherheit
Auch der Bereich Landwirtschaft in Niedersachsen hat bei anstehenden Neuerungen den Grundsatz ‚einfacher, schneller, günstiger‘ beachtet:
Cannabis-Anbauvereinigungen: Mit dem neuen Konsumcannabisgesetz, das seit April 2024 in Kraft ist, hat Niedersachsen die Zuständigkeit für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) übertragen. Seit dem 1. Juli können registrierte Vereine und Genossenschaften Anträge auf Zulassung als Anbauvereinigung einreichen. Dank einer zügigen Festlegung der Zuständigkeiten und der Einführung eines digitalen Antragsverfahrens konnte Niedersachsen als erstes Bundesland Erlaubnisanträge genehmigen. Ein schlankes Online-Formular erleichtert dabei die Antragstellung, ohne zusätzliche bürokratische Hürden.
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) wurde eine verbindliche Kennzeichnung der Haltungsform von Mastschweinen eingeführt, um Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten. Bis August 2024 müssen Tierhalter ihre Haltungsform an das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) melden, um eine Kennnummer zu erhalten. Niedersachsen hat hierzu ein Online-Portal entwickelt, das bundesweit Vorbildcharakter hat. Informationen und eine Hotline unterstützen die Tierhalter bei der Umsetzung.
Diese Maßnahmen fördern Transparenz und Effizienz in der Landwirtschaft und stärken die Rolle Niedersachsens als Vorreiter in der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen.
Seit dem 6. August 2024 gibt es in Niedersachsen ein Pilotprojekt, das Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern den Arbeitsschutz erleichtert. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Niedersachsen und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie bieten nun die Möglichkeit, Anträge und Anzeigen online zu stellen.
Dazu gehören unter anderem Mutterschutzmitteilungen und -anträge, Ausnahmen vom Verbot der Mehr-, Nacht-, Akkord- oder Fließarbeit, Anträge auf Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz, die Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen, Mitteilungen nach dem Heimarbeitsgesetz sowie die halbjährliche Meldung von Beschäftigten in Heimarbeit.
Wir haben bereits wichtige erste Schritte unternommen, aber wir stehen noch am Anfang unseres Weges. Auch die nächsten Schritte im Rahmen des Prozesses ‚einfacher, schneller, günstiger‘ werden wir hier auf dieser Seite und sukzessive auch in Pressekonferenzen vorstellen.
Risiken und Nebenwirkungen von "einfacher, schneller, günstiger"
Wenn wir Maßnahmen wie automatische Genehmigungen (Genehmigungsfiktion), den vorzeitigen Maßnahmenbeginn oder pauschale Zuweisungen von finanziellen Mitteln einführen, dann geht dies allerdings immer mit einem gewissen Kontrollverlust einher.
Wir sind uns bewusst, dass diese Vereinfachungen und Beschleunigungen auch Missbrauch und Fehler begünstigen können. Dennoch glauben wir fest daran, dass diese Schritte notwendig sind, um unsere Verwaltungsprozesse effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten.
Wir bitten Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise.
Es wird wichtig sein, dass wir gemeinsam an unserer Fehlertoleranz arbeiten und den unvermeidbaren Kontrollverlust und vereinzelte unerwünschte Begleiterscheinungen akzeptieren. Unsere oberste Priorität ist es, für Sie bessere und schnellere Lösungen zu schaffen. Dabei kann es jedoch gelegentlich zu Herausforderungen und Problemen kommen, die wir nur durch ein gewisses Maß an Flexibilität und Toleranz bewältigen können.
Seien Sie versichert, dass wir uns kontinuierlich bemühen, unsere Verfahren zu optimieren und aus auftretenden Fehlern zu lernen, um zukünftige Prozesse noch effizienter und sicherer zu gestalten.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung unserer ehrgeizigen Ziele.
Gemeinsam können wir die Verwaltung in Niedersachsen einfacher, schneller und günstiger machen.
Der Beschleunigungspakt zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu beschleunigen. Niedersachsen hat bereits 92% der geplanten Maßnahmen gestartet oder abgeschlossen, um schnellere Bauvorhaben, Energiewende- und Infrastrukturprojekte zu ermöglichen. mehr
Niedersachsen modernisiert die Verwaltung: Abläufe werden vereinfacht, digitalisiert und das Personal entlastet. Zahlreiche Prozesse werden bereits optimiert, dabei werden relevante Interessengruppen einbezogen, um Effizienz und Bürgerfreundlichkeit zu steigern. Wir informieren über die Umsetzung. mehr
Mehr erneuerbare Energie, klimafreundlich wirtschaften, mehr Wohnraum, leistungsfähige Straßen, Schienen und Brücken – dringende Aufgaben, die keinen zeitlichen Aufschub dulden. Mit einer gesamtstaatlichen Kraftanstrengung sorgen Bund und Länder für mehr Tempo. Wir haben die wichtigsten Links der Bundesregierung zum Beschleunigungspakt zusammengestellt.