Niedersachsen klar Logo

Beschleunigungspakt zwischen Bund und Ländern

Themenseite zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung


Ausgangslage und Hintergrund

Symbolbild Beschleunigungspakt Bildrechte: StK

In den letzten Jahrzehnten haben sich auf allen Ebenen immer mehr Vorschriften und Regelungen angehäuft, die schnelle Entscheidungen verhindern. Um als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig zu bleiben, muss jedoch schneller geplant und genehmigt werden. Diese Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, dafür braucht es eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern.

Am 6. November 2023 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder gemeinsam konkrete Ziele formuliert, um mehr Tempo, Wohlstand und Stabilität in Deutschland zu erreichen: den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung – kurz: der Beschleunigungspakt.

Dieser Pakt enthält konkrete Arbeitsaufträge, um Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelungen zu ändern und Deutschland schneller zu machen. Es geht dabei um über 150 Einzelregelungen, die es einfacher machen, Wohnungen zu bauen, Mobilfunkmasten zu errichten, erneuerbare Energien auszubauen sowie Straßen, Schienen, Brücken und Stromnetze zu erneuern.
Die Erwartung: Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfen nicht mehr so lange dauern.
Der Pakt sieht hierzu mehr als 100 verschiedene Maßnahmen vor, um eine Beschleunigung dieser Verfahren zu erreichen. Insbesondere soll das Recht modernisiert sowie Prüfschritte in Genehmigungsverfahren reduziert, standardisiert und digitalisiert werden.

Hier informieren wir Sie über den Beschleunigungspakt, wie er dazu beiträgt, Deutschland schneller und effizienter zu machen und wie wir in Niedersachsen den Pakt umsetzen.


Schwerpunkte des Beschleunigungspaktes

Thematisch lassen sich die Inhalte den folgenden Schwerpunkten zuordnen:

Es geht um Beschleunigungsmaßnahmen …

Übersichtsgrafik: Bereiche des Beschleunigungspaktes
Verkehr Energie Breitband- und Mobilfunkausbau Industrie Verwaltung Wohnungsbau

Ein erster ➧ Monitoring-Bericht vom 18. Juni zeigt, dass Bund und Länder zügig vorankommen. Rund 80 Prozent der Vorhaben aus dem Beschleunigungspakt sind auf dem Weg. Ein Drittel der Aufträge ist bereits vollständig umgesetzt, und mit etwa der Hälfte wurde bereits begonnen.


Umsetzung in Niedersachsen

Grafik Umsetzungsstand Bildrechte: StK

Von den vorgesehenen Maßnahmen können die Länder bei 63 Maßnahmen – ohne Bundbeteiligung – aktiv werden.

Niedersachsen hat von diesen 63 Maßnahmen (Stand: 06/2024) bereits 28 Maßnahmen (44 %) abgeschlossen, und weitere 30 Maßnahmen (48 %) begonnen.
Insgesamt hat Niedersachsen somit bei 92% der Maßnahmen bereits mit der Umsetzung begonnen oder die Maßnahmen sogar schon abgeschlossen.

Lediglich 5 Maßnahmen (8%) warten in Niedersachsen noch auf das Startsignal.

Umgesetzte Maßnahmen in Niedersachsen

Symbolbild: Erneuerbare Energie Bildrechte: StK

Bereich Energie

(Stand 08/2024)

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, wurden in Niedersachsen verschiedene gesetzliche Änderungen vorgenommen:

Mit dem Niedersächsischen Windgesetz (➧ NWindG) wurden im April 2024 feste Flächenziele in den einzelnen Regionen für den Ausbau der Windenergie festgelegt. Landkreise, Städte und Regionen haben nun klare Vorgaben, die den Ausbau der Windenergie beschleunigen sollen. Das Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (➧ NWindPVBetG) soll die regionale Akzeptanz steigern, indem Gemeinde und Bevölkerung direkt vom Betrieb der Anlagen profitieren. Kommunen werden zusätzlich motiviert, die geplanten Flächen schneller bereitzustellen.

Mit dem am 19. April 2024 in Kraft getretenen neuen Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen (➧ Windenergiebeschleunigungsgesetz) möchte Niedersachsen dazu die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.

Vereinfachend und beschleunigend wirken jetzt:

  • Feste Fristen für Verfahrensschritte
  • die Möglichkeit, auf Erörterungstermine zu verzichten, sowie die Nutzung von Video-, Telefon- oder Hybridkonferenzen.
  • Verkürzung von Verfahren zur Flächenausweisung von mind. 2,2 Prozent der Landesfläche.
  • Vereinfachung, Verkürzung und Digitalisierung von Fristen im niedersächsischen Raumordnungsgesetz
  • Verzicht auf Raumordnungsverfahren für einzelne Windparks
  • Verzicht auf eine erneute Umweltprüfung in den ausgewiesenen Wind-Beschleunigungsgebiete
  • Ermöglichung von Teilplänen und Teilschritten Windenergie (Heranrobben) für die Träger der Regionalplanung (Änderung des NROG), statt immer das ganze RROP ändern zu müssen
  • Unterstützung der Antragstellenden und der Landkreise bei der Nutzung des Antragstools ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) durch Bereitstellung des Antragstellungsprogramms ELiA und Schulungen
  • Personalverstärkungsprogramm zur Unterstützung der Planungs- und Genehmigungsbehörden mit 30 neuen Vollzeitstellen
  • Einrichtung und Aufbau der "Servicestelle Erneuerbare Energien" im MU: Beratungsdienstleistungen für Genehmigungs- und Planungsbehörden

Weitere Vereinfachungspotentiale bringen die jüngsten Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Die am 9. Juli 2024 in Kraft getretene Novelle des BImSchG setzt Möglichkeiten zur Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Anlagen, die unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen (neben den Bereichen EE-Ausbau und Netzausbau auch Industrieanlagen) um.

Vielversprechend mit Blick auf eine Beschleunigung der Energiewende sind hier insbesondere die folgenden Änderungen:

  • Der gänzliche Verzicht auf den Erörterungstermin bei der Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen an Land, Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien sowie Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien,
  • der Anspruch auf einen verbindlichen Vorbescheid der Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen zu einzelnen Fragestellungen, ohne dass der Antragsteller bereits Antragsunterlagen zu sämtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erstellen muss (Wegfall der sogenannten positiven vorläufigen Gesamtbeurteilung),
  • der Wegfall der Fristverlängerungsmöglichkeit für Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden bei Genehmigungsverfahren betreffend Anlagen zur Nutzung Erneuerbaren Energien oder Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien
  • die Erweiterung des Anwendungsbereichs für Repowering von Windenergie-Altanlagen sowie
  • der generelle Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei der Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen an Land.

Umweltminister Christian Meyer am 20. August 2024:
„Eine konsequente Digitalisierung, der Verzicht auf Erörterungstermine, die Festlegung von Fristen in Kombination mit erweiterten Möglichkeiten zu Vorbescheiden und einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind geeignet, zu einer zügigeren Abwicklung von Bundesimmissionsschutzverfahren zu kommen.

Von besonderer Bedeutung ist bei der Errichtung von Anlagen auf bestehenden Standorten beziehungsweise die Änderung von Anlagen, die Zulassung des vorzeigten Beginns von Baumaßnahmen. Niedersachsen genehmigt jetzt mit hohem Tempo sowohl den Netzausbau, Anlagen für Wind- und Solarenergie als auch Wasserstoff-Projekte.

Beim Ausbau der Windkraft sind wir bundesweit absolut vorn. Unsere Kommunen genehmigen nicht nur die meisten Anlagen, sondern mit einer Genehmigungszeit von durchschnittlich 3,5 Monaten – bei vollständigen Antragsunterlagen – auch deutlich zügiger als die meisten anderen Bundesländer.“

Symbolbild: Wohnungsbau Bildrechte: StK

Bereich Bauen

(Stand: 08/2024)

Umbau

Bei der NBauO-Novelle sind zunächst Standards für Aufstockung, Umbau- und Ausbaumaßnahmen gesetzlich abgesenkt worden. Der Fokus soll künftig nur noch auf die grundlegenden Aspekte der Standsicherheit und des Brandschutzes gelegt werden. Die vereinfachten Regelungen für Bauteile gelten für alle Gebäudeklassen, ausgenommen sind Sonderbauten wie Schulen, Altenheime und Krankenhäuser.

Für Umbaumaßnahmen ist kein Genehmigungsverfahren mehr notwendig, ein Mitteilungsverfahren reicht aus.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • „Kernstück“ ist § 85 a NBauO („Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen“) mit einer neuen Regelung zur wesentlichen Vereinfachung von Umbaumaßnahmen (z. B. Dachgeschossausbau, Aufstockung), die mit Hauptakteuren aus der Bauwirtschaft, der Architektenschaft, der LH Hannover und einem Brandschutzsachverständigen erarbeitet wurden. Außerdem ist eine Absenkung der bisher beim Umbau geltenden materiellen und formellen Standards auf ein niedrigeres, aber verantwortbares Niveau erfolgt.
  • Für Nutzungsänderungen, Baumaßnahmen zur Modernisierung, zum Erhalt von Gebäuden und zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen sind Abweichungen unter bestimmten Voraussetzungen von den Bauaufsichtsbehörden zwingend zuzulassen, hier gibt es also kein Ermessen mehr.
  • Die Erweiterung des Anwendungsbereichs verfahrensfreier Nutzungsänderungen hat das Ziel, die Zahl von genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen deutlich zu reduzieren.

    Weitere Vereinfachungen für den Umbau im Bestand:

  • Grundsätzliche Reduzierung der Grenzabstände (§ 5).
  • Genehmigungsfreiheit für Dachgeschossausbau auch in Ortsteilen des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich).
  • Erweiterung des Entfalls der Pflicht Aufzüge nachzurüsten bei Aufstockungen um bis zu zwei Geschossen zu Wohnzwecken und für die nachträgliche Schaffung von Einstellplätzen auch auf Gebäuden, die zwischen 1993 und 2023 errichtet wurden.
  • Entfall der Möglichkeit, bei bestehenden Gebäuden nachträglich die Errichtung von Kinderspielplätzen zu verlangen
  • Erleichterung der Möglichkeit, den zweiten Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr zu führen.

Unberührt bleiben die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes sowie weitere Regelungen zum Klimaschutz (z. B. PV-Pflicht nach § 32a NBauO).

Neubau

Auch für Neubaumaßnahmen sind zahlreiche Neuerungen eingetreten. So wurde zum Beispiel die Pflicht zur Errichtung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge Autos beim Wohnungsbau aufgehoben. Grenzabstände wurden verringert, so dass Grundstücke besser bebaubar sind. Mit einer Innovationsklausel sind Baumaßnahmen zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen erleichtert worden.

Mit der Novelle wurde auch der landesrechtliche Teil des Bund-Länder-Paktes für Beschleunigung umgesetzt. Baulücken können rascher genutzt, Dächer einfacher bebaut oder auch brachliegende Flächen in Wohnraum umgewandelt werden.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • Für den Wohnungsbau im vereinfachten Genehmigungsverfahren und für die genehmigungsbedürftige Errichtung oder Änderung von Mobilfunkanlagen ist befristet bis 2026 eine Genehmigungsfiktion von drei Monaten eingeführt worden. Das bedeutet, dass die beantragte Genehmigung als erteilt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag entscheidet. Voraussetzung für den Fristbeginn ist, dass der Antrag entscheidungsreif, also vollständig und mängelfrei ist.
  • Grundsätzliche Reduzierung der Grenzabstände auch im Neubau
  • Innovationsklausel in § 66 NBauO (z. B. für “Gebäudetyp E“) In Umsetzung des Bund-Länder-Paktes ist eine Bestimmung aufgenommen worden, dass Abweichungen von vorhandenen Regelungen zuzulassen sind „bei Baumaßnahmen zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen“. Abweichungen können nur noch dann abgelehnt werden, wenn sie grundlegenden Anforderungen zuwiderlaufen. Damit wird der Weg für innovative Bauprodukte und Häuser vom „Gebäudetyp E“ wesentlich vereinfacht.
  • Künftig keine Pflicht mehr für Kfz-Einstellplätze im Wohnungsbau (§ 47 NBauO)
  • Zur Reduzierung von Kosten für den Wohnungsbau ist entschieden worden, die Pflicht für KfZ-Einstellplätze für Wohnungen gänzlich zu streichen. Nach der im Gesetz enthaltenen Regelung können die Kommunen eine solche Pflicht bei der Errichtung von Wohngebäuden dann auch nicht mehr mit einer eigenen Satzung begründen.
  • Erweiterung der Anerkennung von Typengenehmigungen (§ 73 a NBauO) Typengenehmigungen anderer Länder gelten nun auch in Niedersachsen uneingeschränkt
  • Klarstellungen zur Genehmigungsfreiheit von temporären Nutzungsänderungen für Flüchtlingsunterkünfte (§ 61 NBauO).
Digitalisierungen und Vereinfachungen in den Verfahren


Seit dem 01.01.2024 müssen Bauanträge in Niedersachsen grundsätzlich elektronisch eingereicht werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich. Die meisten Bauaufsichtsbehörden haben bereits die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen. Dies reduziert die Notwendigkeit von Papierdokumenten und vereinfacht die Prozesse. Bei der Umstellung auf das elektronische System gibt es zwar noch vereinzelt Probleme, da viele Behörden gleichzeitig auf elektronische Kommunikation umstellen und die Software-Unternehmen die Schnittstellen anpassen müssen. Zudem möchten die Kommunen nicht nur die elektronische Übermittlung von Anträgen ermöglichen, sondern ihre eigene weitere Bearbeitung elektronisch vorantreiben. Es wird davon ausgegangen, dass bis zum Ende des Jahres überall in Niedersachsen die elektronischen Dienste für das digitale Bauantragsverfahren zur Verfügung stehen.

Im Rahmen des ‚Einer für Alle‘-Konzeptes entwickelt ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral – für das Baugenehmigungsverfahren war dies das Land Mecklenburg-Vorpommern. Andere Länder und Kommunen können den Dienst dann mittels standardisierter Schnittstellen anbinden und somit mitnutzen. Niedersachsen hat bereits einige EfA-Dienste übernommen, die Anträge, Anzeigen und Mitteilungen im Baugenehmigungsverfahren elektronisch ermöglichen. Dazu gehören Anträge auf Baugenehmigungen, Abweichungen und Mitteilungen über genehmigungsfreie Baumaßnahmen.

Die Kommunen bekommen jedoch eine Übergangszeit, um diese Umstellung zu bewältigen.

Seit kurzem können auch qualifizierte Handwerkerinnen und Handwerker, Technikerinnen und Techniker sowie Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten Bauvorlagen einreichen, was den Genehmigungsprozess beschleunigt.

Bauminister Olaf Lies am 20. August 2024:

„Mit der Änderung der NBauO wird Bauen in Niedersachsen einfacher, schneller und günstiger. Wir setzen wichtige Impulse für die Bauwirtschaft. Ich hoffe sehr, dass jetzt schneller und unkomplizierter mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Gerade im Bereich Umbau ist Niedersachsen beispielgebend und legt hier einen ‚Niedersachsen-Standard‘. Und auch bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren haben wir vieles umgesetzt, was zu einer Beschleunigung und Vereinfachung der Prozesse führt.“


Symbolbild: Verkehr Bildrechte: StK

Bereich Verkehr

(Stand: 08/2024)

Im Verkehrsbereich wurden in Niedersachsen durch Änderungen im ➧ Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) bereits zum 1. Januar 2023 verschiedene Maßnahmen eingeführt, um die Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten zu beschleunigen.

Hier die wichtigsten Punkte:

Verzicht auf Genehmigungserfordernis bei kleineren Projekten oder Ersatzbauten

Niedersachsen hat den Verzicht auf formelle Genehmigungsverfahren aus dem Planungsbeschleunigungsgesetz III beim Brückenbau in das Niedersächsische Straßengesetz (§ 38 NStrG) und damit ins Landesrecht übernommen. Es wird zwischen kleineren Wartungs- und Reparaturarbeiten, die keine aufwendigen Genehmigungsverfahren benötigen, und größeren Änderungen, die eine Genehmigung erfordern, unterschieden. Nach aktueller Prüfung konnten rund 30 Brücken identifiziert werden, deren erhaltungsbedingte Erneuerung voraussichtlich als Instandhaltung definiert werden kann, so dass bei ihnen vermutlich auf ein formelles Genehmigungsverfahren verzichtet werden kann.

Das Potential der Beschleunigung hängt stets von der Anzahl der betroffenen Träger öffentlicher Belange ab. In den hier benannten vergleichsweise einfachen Fällen geht die NLStBV von einer Beschleunigung von rund drei bis sechs Monaten aus. Dies verkürzt die Zeit ab Beginn des Planungsauftrages bis zum Baubeginn um ca. 10 Prozent.

Ähnliches gilt für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für reine Ersatzneubauten. Da zunächst nicht klar definiert war, was alles als planfeststellungspflichtige Änderung zu verstehen ist, wurden vorsorglich Planfeststellungsverfahren auch für Ersatzbaumaßnahmen durchgeführt, die ein bereits bestehendes und schon einmal in einem solchen Verfahren genehmigtes Bauwerk ersetzen sollten.

Bei einem Ersatzneubau mit rein konstruktiven Anpassungen der Straße an aktuelle Regelwerke, Standards, Sicherheits- oder Verkehrsbedürfnisse ohne erhebliche bauliche Umgestaltung ist es aber gerechtfertigt, sie keinem umfassenden erneuten Genehmigungsverfahren zu unterwerfen und als Unterhaltung zu qualifizieren.

Durch die Übernahme der Abgrenzung zwischen Änderung und Unterhaltungsmaßnahme von Bundes- in das Landesrecht ist es somit möglich, in betreffenden Fällen auf umfangreiche Genehmigungsverfahren auch bei Landesstraßen und insbesondere bei einigen Brückenersatzneubauten zu verzichten.

Plangenehmigung statt Planfeststellung

Auch für Projekte, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfordern, kann anstelle eines aufwendigen Planfeststellungsverfahrens eine einfachere Plangenehmigung erteilt werden, wenn keine oder nur unwesentliche Rechte anderer betroffen sind.

Erörterungstermine

Das NStrG sieht vor, dass Erörterungstermine fakultativ sind, also nicht zwingend durchgeführt werden müssen. Diese Regelung wurde bereits in mehreren Verfahren angewendet, um Projekte schneller voranzubringen, wie zum Beispiel beim Ersatzneubau der Allerbrücke Hodenhagen. Davon ausgehend, dass die Anhörungsbehörde bei einem Verzicht auf einen Erörterungstermin ihre Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Einwendungsfrist abgibt (vgl. § 38 Abs. 4 Nr. 5 HS 2 NStrG), kann die Planfeststellungsbehörde bei Verzicht auf einen Erörterungstermin nach Ablauf dieser sechs Wochenfrist in die Phase der Beschlusserstellung eintreten.

Der Verzicht auf einen Erörterungstermin wirkt in Verfahren mit einer vergleichsweise geringen Anzahl von Einwendungsargumenten und einer geringen Komplexität der Planung am ehesten verfahrensförderlich. Aus den in der Praxis gewonnenen Erfahrungswerten wird der Beschleunigungswert ungefähr auf 6 Wochen bis 3 Monate eingeschätzt. Dieses Potential wurde durch Erfahrungen in der NLStBV bestätigt. Bei einer Gesamtverfahrenszeit von ca. 1 bis 1,5 Jahren kann hierdurch das Verfahren somit um bis zu einem Viertel verkürzt werden.

Zusammenfassung von Maßnahmen

Es ist möglich, mehrere Maßnahmen an derselben Straße von einer Behörde durchführen zu lassen, selbst wenn normalerweise unterschiedliche Behörden zuständig wären. Dies gilt auch für Maßnahmen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen.

Verzicht auf förmliche Linienbestimmung

Beim Bau von Ortsumgehungen wird auf ein formelles Verfahren zur Festlegung der Straßenführung verzichtet. Diese Regelung wurde bereits 2020 eingeführt und trägt zur Beschleunigung solcher Projekte bei.

Symbolbild: Breitband- und Mobilfunkausbau Bildrechte: StK

Bereich Breitband und Mobilfunk

(Stand 08/2024)

Um den Ausbau von Breitband und Mobilfunk in Niedersachsen zu beschleunigen, wurden ebenfalls verschiedene Maßnahmen umgesetzt:


Reduzierung von Abstandsflächen bei Mobilfunkantennen

Mobilfunkantennen bis zu 10 Metern Höhe in reinen Wohngebieten und bis zu 15 Metern Höhe in anderen Gebieten können ohne Genehmigung errichtet werden. Ortsveränderliche Antennenanlagen können für bis zu 24 Monate verfahrensfrei aufgestellt werden.

Rahmenzustimmung für den Glasfasernetzausbau:

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, werden für den Glasfaserausbau entlang von Verkehrswegen Rahmenzustimmungen genutzt. Diese fassen viele Einzelmaßnahmen eines Projekts in einer Zustimmung zusammen, wodurch nur noch eine Bauanzeige für die einzelnen Maßnahmen erforderlich ist.

Die in Niedersachsen bereits im Jahr 2022 eingeführte Rahmenzustimmung für Verfahren nach § 127 TKG war Vorbild für Maßnahme L_58 des Deutschlandpaktes. Diese gilt seitdem für die Verlegung von Glasfaserleitungen in öffentlichen Straßen und Wegen und spart so Aufwand und Kosten.

Bei der Verlegung von Telekommunikationsleitungen wurden nach bisheriger Verwaltungspraxis Zustimmungsanträge für recht kleinteilige Bauabschnitte gefordert, beispielsweise von Kreuzung zu Kreuzung. Die Dauer solcher Genehmigungsverfahren kann nach § 127 TKG bei bis zu vier Monaten liegen.

Das führt dazu, dass für den Ausbau in einer Gemeinde hunderte von Anträgen und Genehmigungen erforderlich sind. Der Ausbau richtet sich oft nicht danach, wo eine Fortsetzung der Arbeiten technisch oder wirtschaftlich zweckmäßig ist, sondern für welchen Abschnitt bereits eine Genehmigung vorliegt. Das macht Arbeiten langsamer, teurer und aufwändiger. Die Rahmenzustimmung fasst nunmehr seit 2022 mehrere Bauabschnitte zusammen. Die Arbeiten beispielsweise in einem Stadtviertel werden dann mit einer einzigen Zustimmung genehmigt. Dieses Modell wurde bei der NLStBV eingeführt und seitdem mit guten Ergebnissen erprobt. Für 2024 ist eine Ausdehnung des Modells für Gemeinden beabsichtigt.

Vereinheitlichung der Abstandsregeln

Die Abstandsregeln für den Mobilfunkausbau entlang von Straßen wurden in Niedersachsen mit den Bundesvorgaben harmonisiert. Dies sorgt für klare und einheitliche Regeln.

Unterstützung durch Schienen- und Straßennetzbetreiber

Es wird geprüft, ob Betreiber von Schienen- und Straßennetzen gesetzlich verpflichtet werden sollten, den Betrieb von Mobilfunkanlagen zu unterstützen, z.B. durch den Anschluss an Stromnetze und die Bereitstellung von Flächen für technische Anlagen.

Diese Maßnahmen sollen den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Niedersachsen vereinfachen und beschleunigen.

Symbolbild: Industrie Bildrechte: StK

Bereich Industrie

(Stand 08/2024)

Auch im Industriebereich setzt Niedersachsen verschiedene Maßnahmen ein, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen:

  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn:
    Unternehmen können bereits mit Maßnahmen beginnen, bevor das endgültige Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist. Dies beschleunigt die Umsetzung von Projekten.

  • Vorbescheide und Teilgenehmigungen:
    Es können Vorbescheide und Teilgenehmigungen erteilt werden, um Teile eines Projekts schon vor der vollständigen Genehmigung zu starten. Dies ermöglicht eine schnellere Realisierung.

  • Unterstützung durch Fachdienstbesprechungen und Vollzugshinweise:
    Durch regelmäßige Besprechungen und die Einführung von Vollzugshinweisen zur Verfahrensbeschleunigung werden diese Instrumente in den staatlichen und kommunalen Genehmigungsbehörden aktiv unterstützt und gefördert.


Beispiele für beschleunigte Projekte:

    1. Die Genehmigung und Realisierung der LNG-Terminals in Niedersachsen.
    2. Das SALCOS-Projekt der Salzgitter AG.
    3. Das Genehmigungsverfahren für die Munitionsfabrik der Firma Rheinmetall in Unterlüß.

Diese Maßnahmen sollen die Genehmigungsverfahren für Industrieprojekte in Niedersachsen vereinfachen und beschleunigen.


Symbolbild: Verwaltung Bildrechte: StK

Bereich effiziente Verwaltung, insbesondere Digitalisierung

(Stand 08/2024)

In Niedersachsen wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um eine digitale und effiziente Verwaltung zu fördern:

  • Kommunale Zusammenarbeit
    Das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) erlaubt es Kommunen, andere Stellen mit Aufgaben des Ressourcenmanagements zu beauftragen. Dies ermöglicht insbesondere kleineren Gemeinden, ihre Leistungsfähigkeit bei der digitalen Transformation zu bündeln.

  • Bundesweiter Fachaustausch
    Niedersachsen beteiligt sich aktiv am Fachaustausch mit anderen Bundesländern und dem Bund, um Planungsbeschleunigung und gesetzliche Änderungen zu besprechen. Wichtige Themen sind z.B. der Pakt für Planungsbeschleunigung und das UVP-Verbundportal der Länder.
  • Optimierung von Genehmigungsverfahren
    Die Arbeitsgruppe „Optimierung von Genehmigungsverfahren“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) erarbeitet Vollzugshilfen und Empfehlungen zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Zulassungsverfahren.

  • Digitalisierung der Verwaltungsprozesse
    Das „Einer-für-Alle (EfA)-Prinzip“ ermöglicht es, dass digitale Verwaltungsleistungen von einem Land entwickelt und von anderen genutzt werden können. Ein Beispiel ist das EfA-Projekt ELiA 3.0, welches die Digitalisierung immissionsschutzrechtlicher Zulassungsverfahren unterstützt.

    Finanzierung und Umsetzung
    Nach einer positiven Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde die Finanzierung des niedersächsischen Kooperationsanteils für die Jahre 2024 und 2025 gesichert. Das ELiA-Projekt wird ab Ende 2024 eine modernisierte Fachsoftware für Unternehmen und Behörden in Niedersachsen anbieten.


Beschleunigungsmaßnahmen im Bereich der Groß- und Schwertransporte

Groß- und Schwertransporte (GST) sind für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ein wichtiger Faktor. Notwendige Transporte – beispielsweise von Windkraftanlagen – werden über die Straßen abgewickelt und bedürfen einer GST-Genehmigung. Der Bund-Länder-Pakt sieht die Erleichterung von Groß- und Schwertransporten vor und insbesondere die Weiterentwicklung des Verfahrensmanagements für GST.

Als zweitgrößtes deutsches Flächenland in der Mitte Europas steht Niedersachsen im Fokus des wirtschaftlichen Interesses, eine reibungslose Durchführung von Transportvorhaben etwa zu den internationalen Industriezentren, den großen Seehäfen oder den zahlreichen Standorten von Windenergie-Anlagen, möglich zu machen.

Dabei ist es Aufgabe der Landesbehörde, die Verkehrssicherheit auch bei Ausnahmetransporten zu gewährleisten und gleichzeitig die Verkehrsinfrastruktur vor Schäden nachhaltig zu bewahren. Die Niedersächsische Behörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist im Antragsverfahren für Großraum- und Schwertransporte involviert, wenn Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen nach §§ 29 Abs. 3 StVO und § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO für diese Transporte bei Behörden außerhalb Niedersachsens beantragt werden. Die Landesbehörde ist hier die erste Anlaufstelle als Anhörungsbehörde und koordiniert, begleitet und beendet das Verfahren für das Land Niedersachsen.

Mit Übergang der Zuständigkeit der Autobahnen an die Autobahn GmbH hat die NLStBV im Rahmen einer speziell in Niedersachsen möglich gemachten Kooperationsvereinbarung die Autobahnniederlassung Nordwest u.a. bei den verkehrsbehördlichen Aufgaben bis zur Arbeitsfähigkeit des automatisierten Verfahrens unterstützt und damit die Autobahn länger als andere Bundesländer entlastet.

  • Neues fachliches Prüfmodul
    Zur Entspannung der Situation hat der Einsatz des neuen fachlichen Prüfmoduls GST.Autobahn durch die AdB ab Anfang Juli 2023 in der Niederlassung Nordwest beigetragen. Nunmehr können die für GST erforderlichen Antragsverfahren in einem weitestgehend akzeptablen Zeitraum zum Abschluss gebracht werden.

  • Frühzeitiger enger Austausch mit Antragstellenden
    In der NLStBV wurden bereits im Rahmen des Hochlaufs der Anträge zur Windenergie im Jahr 2017 Vorkehrungen getroffen, Anträge für Vorhaben, die im öffentlichen Interesse stehen, kurzfristig zu bearbeiten. Bereits vor Antragstellung besteht enger Austausch mit den Antragstellern und den zu beteiligenden Behörden. Dadurch werden die Verfahren verkürzt und somit z.B. die energiewirtschaftlichen Bauprojekte beschleunigt.

  • Effektive Transportbegleitung
    Niedersachsen ist durchaus auch Vorreiter in der Transportbegleitung. Der Einsatz von Hilfspolizisten zur Entlastung der Polizei im Zuge von Transportbegleitungen erfolgt bereits und stellt bislang ein rein niedersächsisches und zugleich bewährtes Vorgehen dar. Langfristig sollen die Hilfspolizisten im Rahmen der Straßentransportbegleitungsverordnung (StTBV) durch beliehene Private mit Anordnungsbefugnis sukzessive und insbesondere reibungslos ersetzt werden. Der Einsatz der Beliehenen soll dann bundesweit zum Tragen kommen.

    In Niedersachsen können daher keine Hindernisse im Zusammenhang mit Groß- und Schwertransporten verzeichnet werden. Dennoch hat Niedersachsen natürlich Interesse an einer weiteren Optimierung der GST-Verfahren.

  • Arbeit an weiterer Optimierung des Erlaubnisverfahrens
    Die Optimierung und Ausgestaltung des Erlaubnisverfahrens für GST wird aktuell durch Bund und Länder gemeinsam vorangetrieben. Das BMDV und die Bundesländer arbeiten u.a. auf Arbeitsebene unverändert daran, dass Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren für GST zu optimieren.

    Dieses geschieht in unterschiedlichen Formaten (Arbeitsgruppen, Expertenkreise, Runde Tische unter Einbeziehung von Transportverbänden und Unternehmen) sowie im Rahmen der Sitzungen des BLFA StVO.

    Zudem wurde eine Ad-Hoc-Arbeitsgruppe gegründet, deren Aufgabe es sein sollte, Vorschläge zur Entwicklung eines zeitgemäßen, effizienten und praktisch umsetzbaren Ablaufes des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens zu erarbeiten. Zugleich sollten die hierzu erforderlichen Änderungen der einschlägigen Regelwerke für das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren GST identifiziert und beschrieben werden. Die Ad-Hoc-Arbeitsgruppe hat bereits erste Ergebnisse vorgelegt, die zeitnah in den entsprechenden Bund-Länder-Gremien behandelt werden. Für Alleingänge der Länder ist insofern kein Raum. Diese wären auch nicht zielführend, da eine gemeinsame Lösung gerade bei den GST, die in der Regel länderübergreifend sind, sinnvoll ist. Niedersachsen bringt sich daher in den entsprechenden Bund-Länder-Prozess ein, um die dabei identifizierten Möglichkeiten zur weiteren Erleichterung der Genehmigungsprozesse und der Durchführung von GST zu nutzen.

    • Hierzu zählt beispielsweise das webbasierte Antragsverfahren „VErfahrensMAnagement“ für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Es bietet die Möglichkeit der Einsicht in den jeweiligen Verfahrensstand und macht erkennbar, welche Stelle zu welchem Antrag bereits tätig geworden ist und wann.
    • Das Land Niedersachsen beteiligt sich zudem an einem bundesweiten Pilotprojekt von Ländern und Autobahn GmbH des Bundes: Bei Groß- und Schwertransporten (GST) ist ab jetzt erlaubt, einen so genannten digitalen Beifahrer an Bord zu haben. Antragsteller und Transporteure haben nun die Wahl, ob sie einen digitalen oder menschlichen Beifahrer einsetzen wollen.
    • Der "Digitale Beifahrer" bei Groß- und Schwertransporten (GST) reduziert den bürokratischen Aufwand beim Antragstellung und bei den Fahrten selbst, denn er überwacht die Einhaltung von Vorschriften automatisiert und macht den manuellen Umgang mit umfangreichen Genehmigungsbescheiden überflüssig. Dadurch werden Genehmigungsprozesse effizienter, was Zeit spart und zugleich den Fachkräftemangel in diesem Bereich entschärft.

      Hintergrund:GST sind komplexe Angelegenheiten, bei denen es oft eine Begleitperson braucht, die den Überblick behält, damit sich der Fahrer auf seine Aufgabe konzentrieren kann. Mittlerweile ist die Technik so fortschrittlich, dass sie den Job der menschlichen Begleitperson übernehmen kann. Diese Systeme überwachen in Echtzeit die Routen und weisen die Fahrer von GST auf einzuhaltende Vorschriften aus dem Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid hin. Der digitale Beifahrer ist eins dieser Beispiele, wie digitale Lösungen die Arbeitswelt im positiven Sinne beeinflussen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sehen wir, dass durch solche Anwendungen Lückenschlüsse erfolgen. Der digitale Beifahrer ersetzt die oftmals sowieso nicht mehr vorhandene Arbeitskraft, und er optimiert und erleichtert Prozesse.

Diese beispielhaften Maßnahmen tragen dazu bei, die Verwaltung in Niedersachsen effizienter und digitaler zu gestalten, wodurch Genehmigungsverfahren beschleunigt und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stellen verbessert werden.

Einfacher. Schneller. Günstiger.

Mehr erneuerbare Energie, klimafreundlich wirtschaften, mehr Wohnraum, leistungsfähige Straßen, Schienen und Brücken – dringende Aufgaben, die keinen zeitlichen Aufschub dulden. Mit einer gesamtstaatlichen Kraftanstrengung sorgen Bund und Länder für mehr Tempo. Wir haben die wichtigsten Links der Bundesregierung zum Beschleunigungspakt zusammengestellt.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln