Niedersachsen klar Logo

Informationen zum Cannabisgesetz

Das neue Cannabis-Gesetz (mit den Vorschriften zum Umgang mit Konsumcannabis) ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Es markiert einen Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Mit diesem Bundesgesetz werden bestimmte Aspekte des Umgangs mit Cannabis legalisiert. Ziel ist es, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Prävention im Kinder- und Jugendschutz zu stärken und die Drogenkriminalität zu reduzieren.

Wichtig: Das bereits seit 2017 bei bestimmten Erkrankungen zulässige sog. ‚Medizinalcannabis‘ zu therapeutischen Zwecken wird rechtlich klar von dem Cannabis zu Konsumzwecken getrennt. Das zum 01.04.2024 in Kraft getretene CanG enthält dazu im Artikel 1 die Vorschiften für Konsumcannabis (KCanG) und in Artikel 2 die Regelungen für medizinisches Cannabis (MedCanG).

In den nachfolgenden Informationen und FAQs werden die wichtigsten Fragen (fortlaufend aktualisiert) zum Konsumcannabisgesetz beantwortet, darunter die Regelungen zum Besitz, Konsum und Anbau.
Dazu informieren wir, wie der Kinder- und Jugendschutz gestärkt sowie die Gesundheit von Konsumenten geschützt werden soll. Dargestellt werden auch die rechtlichen Konsequenzen, wenn die Grenzen des legalen Konsums überschritten werden.

Die auf dieser Seite enthaltenen Infografiken stehen Ihnen auch als PDF-Download zur Verfügung:
Infografiken zu den Cannabisregelungen der Bundesregierung (PDF)

Kernpunkte des Gesetzes

Die neue Drogenpolitik der Regierungsfraktionen im Bund zielt darauf ab, die Herausforderungen der bisherigen restriktiven Cannabisregulierung zu überwinden. Trotz bestehender Verbote hat der Cannabiskonsum, insbesondere unter Jugendlichen, stetig zugenommen. Im Jahr 2021 konsumierten über vier Millionen Deutsche zwischen 18 und 64 Jahren Cannabis. Viele der auf dem Schwarzmarkt erworbenen Cannabisprodukte, enthalten ungewisse Mengen des den Rausch auslösenden Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC). Außerdem sind die Schwarzmarktprodukte oft verunreinigt, was erhebliche Gesundheitsrisiken birgt.

Mit dem neuen Gesetz werden zahlreiche Maßnahmen eingeführt, um den illegalen Markt zu reduzieren, die Cannabisqualität zu kontrollieren, die Aufklärung und Prävention zu verbessern und insbesondere den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verstärken. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den privaten Gebrauch und regelt ab Juli 2024 auch den Anbau in nicht-gewerblichen Vereinigungen.

Infografik: Kernpunkte der Cannabisvorschriften (Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis)   Bildrechte: StK

Zu den Kernpunkten des Gesetzes zählen das Verbot der Cannabis-Einfuhr aus dem Ausland, die Zulassung des privaten Anbaus und des Erwerbs von Cannabissamen aus EU-Staaten, die Entkriminalisierung des Besitzes von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum und 50 Gramm im privaten Bereich, sowie ein striktes Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabisprodukte. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist ebenfalls stark eingeschränkt, mit Verboten in sensiblen Bereichen wie Schulen und Fußgängerzonen während der Tagesstunden.

Der Kinder- und Jugendschutz wird durch spezifische Regelungen gestärkt, die den Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis für Minderjährige verbieten und die Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen auf Personen über 18 Jahren beschränken. Flankierend ist eine intensive Aufklärungs- und Präventionskampagne speziell für junge Menschen vorgesehen.

Das Gesetz soll einer kontinuierlichen Evaluation unterzogen werden, um seine Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz und auf die organisierte Kriminalität zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Infomationen zum Cannabis-Gesetz: Wichtigste Regelungen zum Besitz von Cannabis   Bildrechte: StK

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Kernpunkten des Gesetzes

Gesundheit, Medizin und Suchtprävention

In der Rubrik „Gesundheit, Medizin und Suchtprävention“ erfahren Sie alles Wichtige zur Wirkung von Cannabis, zum medizinischen Einsatz von Cannabis und zu den präventiven Maßnahmen, die das Cannabisgesetz vorsieht, um die Gesundheit der Konsumenten zu schützen.

Wirkung von Cannabis

Zur Wirkung ist zunächst festzustellen, dass die genaue Wirkweise von Cannabis von Fall zu Fall unterschiedlich ist und nicht genau vorhergesagt werden kann. Je nach der Konsumart (geraucht, gegessen), der aufgenommenen Wirkstoffmenge, der Konsumsituation, aber auch der Grundstimmung und der psychischen Stabilität der Konsumierenden, wirkt Cannabis unterschiedlich.

Der Zeitpunkt des Wirkungseintritts hängt ebenfalls von der Konsumform ab. Geraucht setzt die Wirkung meist unmittelbar ein, da der Wirkstoff sehr schnell über die Atemwege aufgenommen wird. Nach ungefähr 15 Minuten erreicht die Wirkung ihr Maximum, klingt nach 30 bis 60 Minuten langsam ab und ist nach 2 bis 3 Stunden weitestgehend beendet. Gegessen oder getrunken wird das THC langsamer aufgenommen.

Das Wirkspektrum von Cannabis ist sehr breit und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zu der als angenehm erlebten Wirkung von Cannabis zählt eine Anhebung der Stimmung. Häufig tritt ein Gefühl der Entspannung und des Wohlbefindens ein. Möglich ist auch ein heiteres Gefühl, verbunden mit einem gesteigerten Kommunikationsbedürfnis. Akustische und visuelle Sinneswahrnehmungen können intensiviert werden.

Jedoch birgt der Konsum von Cannabis auch erhebliche Risiken, insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen der Körper und das Gehirn noch in der Entwicklung sind. Zu den Wirkungen, die als unangenehm erlebt werden, zählen eine niedergedrückte Stimmung, psychomotorische Erregung, Unruhe und Angst. Panikreaktionen und Verwirrtheit mit Verfolgungsphantasien bis hin zu paranoiden Wahnvorstellungen sind ebenfalls möglich. Panikreaktionen treten häufiger bei relativ unerfahrenen und unvorbereiteten Konsumenten auf, die mit den psychischen Effekten von Drogen nicht vertraut sind. Angst und Panikgefühle können allerdings auch bei routinierten Konsumenten erstmals auftreten.

Cannabis ist nach Alkohol und Tabak die am häufigsten konsumierte Droge in Deutschland, vor allem unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die meisten von ihnen konsumieren es gelegentlich oder stellen den Konsum nach kurzer Zeit wieder ein. Ein Teil konsumiert jedoch regelmäßig über mehrere Jahre. Dabei stellt sich die Frage nach den Langzeitfolgen.


Langzeitfolgen

Im Folgenden werden die wichtigsten Erkenntnisse (Quelle: drugcom.de) zu möglichen Langzeitfolgen aus der Forschung hierzu zusammengefasst.

Falls Sie Beratung oder Hilfe zum Thema Cannabis benötigen: In Niedersachsen gibt es 75 Suchtberatungsstellen, die anonym, kostenlos, persönlich, ortsnah oder bei Bedarf auch online bei Fragen zu Substanzkonsum und abhängigem Verhalten Antworten geben. Die Beratungsstellen finden Sie über: www.suchtberatung.digital im Bereich „Unser Angebot“ sowie über https://www.nls-online.de/. Unter dem Stichwort "Einrichtungssuche" im Bereich Service gelangen Sie dort direkt zu ambulanten und stationären Beratungs- und Behandlungsangeboten verschiedener mit öffentlichen Mitteln unterstützter Träger sowie zu Kontakten von Suchtselbsthilfegruppen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt zudem auf der Plattform cannabispraevention.de und quit-the-shit.net umfassende Informationen und Beratungsdienste zur Verfügung, die sich an Konsumenten, Angehörige und Fachpersonal richten.


Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Wirkung von Cannabis und zu Präventionsangeboten

Kinder- und Jugendschutz

In der Rubrik "Kinder- und Jugendschutz" werden die gesetzlichen Maßnahmen und Präventionsstrategien dargestellt, die Kinder und Jugendliche im Kontext des neuen Cannabisgesetzesschützen sollen.

Die Risiken sind für Jugendliche besonders hoch, da THC (Wirkstoff für das Rauschgefühl in der Cannabispflanze) die Gehirnentwicklung beeinträchtigen kann. Forschungen legen nahe, dass frühzeitiger und regelmäßiger Cannabiskonsum das Risiko für Schizophrenie erhöhen und die Persönlichkeitsentwicklung stören kann. Dies könnte dazu führen, dass betroffene Jugendliche in einem unreifen psychologischen Zustand verharren. Zudem ist bekannt, dass Jugendliche, die regelmäßig Cannabis konsumieren, häufiger die Schule abbrechen, seltener einen Hochschulabschluss erreichen und ein erhöhtes Risiko für Depressionen und Suizidgedanken im späteren Leben haben.

Der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis sind daher für Minderjährige strikt verboten, und die Weitergabe an Kinder und Jugendliche wird strafrechtlich verfolgt. Zudem informiert die Polizei- und Ordnungsbehörde bei Verstößen gegen das Verbot die Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Weitere spezifische Schutzmaßnahmen umfassen das Verbot des öffentlichen Cannabis-Konsums in der Nähe von Kindern und Jugendlichen. Dies schließt Orte ein, die für Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung sind, wie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten. Der Schutz-Abstand wird von der Bundesregierung mit „in Sichtweite“ definiert. Danach muss in der Regel ein Mindestabstand von 100 Metern zum Eingangsbereich dieser Einrichtungen eingehalten werden. Auch in Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr untersagt.

Anbauvereinigungen sind nur Mitgliedern zugänglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Verkauf oder die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige ist streng verboten. Diese Vereinigungen müssen eine strikte Alterskontrolle durchführen und dürfen Cannabis nur in kontrollierten Mengen an ihre erwachsenen Mitglieder abgeben. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen nur Cannabis mit einem maximalen THC-Gehalt von 10 Prozent erhalten, und auch die Menge ist auf 30 Gramm pro Monat begrenzt.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ihr ➧ Präventionsangebot erweitert. Sie hält spezielle Informations- und Bildungsangebote vor, die auf ➧ Jugendliche, ➧ Eltern und ➧ Lehrkräfte zugeschnitten sind. Diese Angebote sind sowohl über Online-Plattformen als auch in gedruckter Form verfügbar und sollen das Bewusstsein für die Risiken des Cannabis-Konsums schärfen und effektive Strategien zur Suchtprävention vermitteln.

Abschließend wird betont, dass das Gesetz regelmäßig evaluiert wird, um die Wirksamkeit der Jugendschutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Regelungen den Schutz der jüngeren Generation kontinuierlich verbessern und an die sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen anpassen.

Infomationen zum Cannabis-Gesetz: Kinder und Jugendliche schützen - Hier ist Kiffen verboten   Bildrechte: StK

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kinder- Jugendschutz

Informationen zu Besitz und Konsum

In dieser Rubrik bieten wir detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen rund um den Besitz und Konsum von Cannabis.

Gemäß dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen und bis zu 50 Gramm in ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt besitzen. Darüber hinaus ist der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum erlaubt.

Für Minderjährige bleibt der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis strikt verboten, und Verstöße gegen diese Regelungen führen zu strafrechtlichen Konsequenzen. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist zudem in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und ähnlichen Orten verboten.

Das Rauchen von Cannabis in Gaststätten und öffentlichen Anlagen wie Parks ist abhängig von lokalen Regelungen und dem Hausrecht des Betreibers. In Niedersachsen wird der Konsum von Cannabis in Verbindung mit Tabak zusätzlich durch das Nichtraucherschutzgesetz geregelt, was das Rauchen in vielen öffentlichen Einrichtungen bereits untersagt.

Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Nichtraucherschutzgesetz

Des Weiteren müssen Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestimmte gesetzliche Grenzwerte einhalten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Diese Regeln sind ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen, die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu schützen, während gleichzeitig bestimmte Verwendungen von Cannabis unter Erwachsenen legalisiert werden.

Wichtig: Derzeit gilt unverändert bei dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr ein (sehr niedriger) THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml THC Blutserum.
Da Cannabis im Körper nur langsam abgebaut wird, kann ein Urintest bei einer Verkehrskontrolle „positiv“ (Überschreitung des Grenzwertes) verlaufen, obwohl der Konsum Tage zurückliegt.

Es gibt Bestrebungen auf die Empfehlungen der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzten interdisziplinären Expertenarbeitsgruppe zur Untersuchung und Ermittlung eines gesetzlichen THC-Grenzwertes im Straßenverkehr, den THC-Grenzwert auf 3,5 ng/ml anzuheben. Solange dies nicht erfolgt ist, gilt auch weiterhin der bisherige Grenzwert von 1,0 ng/ml.

Infomationen zum Cannabis-Gesetz: Wichtigste Regelungen zum Besitz von Cannabis   Bildrechte: StK

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Besitz und Konsum

Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht

Diese Rubrik bietet einen Überblick über die rechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Besitz und Konsum von Cannabis gemäß dem aktuellen Cannabisgesetz. Diese Informationen sind entscheidend für jeden, der die Grenzen des legalen Umgangs mit Cannabis verstehen und rechtliche Probleme vermeiden möchte.

Es wird detailliert erklärt, ab welchen Mengen der Besitz von Cannabis strafrechtliche Folgen nach sich zieht oder als Ordnungswidrigkeit gilt. Beispielsweise ist der Besitz von mehr als 30 Gramm Cannabis außerhalb des Wohnsitzes oder mehr als 60 Gramm am Wohnsitz strafbar und kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen.
Geringere Überschreitungen der erlaubten Mengen werden hingegen als Ordnungswidrigkeiten behandelt, die mit hohen Geldbußen geahndet werden können.

Für Minderjährige gelten besonders strenge Regelungen. Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis sind für sie komplett verboten. Verstöße ziehen unmittelbare Rechts- oder Verwaltungsmaßnahmen nach sich.

Infomationen zum Cannabis-Gesetz: Strafbarer Besitz - Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Strafbare Handlung   Bildrechte: StK

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Grenzen des legalen Besitzes und Konsums

Privater Anbau und Anbauvereinigungen

In der Rubrik "Privater Anbau und Anbauvereinigungen" klären wir die wesentlichen Regelungen rund um den privaten Cannabisanbau und die Funktion von Anbauvereinigungen gemäß des Konsum-Cannabisgesetzes. Erwachsene mit einem festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland dürfen bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum anbauen.

Die genauen Bedingungen, Sicherheitsvorkehrungen und Grenzen dieses Rechts, einschließlich der Besitzgrenzen von getrocknetem Cannabis, werden hier erläutert.
Außerdem werden Fragen zu Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Anbauvereinigungen beantwortet, die gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbau organisieren dürfen, jedoch eine behördliche Erlaubnis benötigen.
Infografik: Privater Anbau von Cannabis   Bildrechte: StK
Infografik: Cannabis Anbauvereinigungen   Bildrechte: StK

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum privaten Anbau und Anbauvereinigungen

Fakten, Glossar und Mythen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat unter der Adresse „cannabispraevention.de“ umfangreiches Informationsmaterial bereitgestellt. Wir haben auf dieser Basis für Sie einige wichtige Aspekte zusammengestellt:

Cannabis steht nach Alkohol und Tabak an dritter Stelle der am häufigsten konsumierten psychoaktiven Substanzen in Deutschland. Der Hauptwirkstoff der Cannabispflanze ist Tetrahydrocannabinol (THC), das für das Rauschgefühl verantwortlich ist. Der THC-Gehalt variiert dabei stark je nach Pflanzensorte. Die Cannabispflanze tritt in männlichen, weiblichen und selten auch in zwittrigen Formen auf. Allerdings enthalten nur die weiblichen Pflanzen genügend THC, um einen Rausch zu erzeugen.

In welchen Formen wird Cannabis „zum Berauschen“ konsumiert?

In Europa (und Deutschland) wird Cannabis zumeist als Haschisch (auch „Dope“ oder „Shit“ genannt) oder Marihuana (umgangssprachlich „Gras“ oder „Weed“) konsumiert, und gelegentlich auch als Haschischöl.

  • Haschisch besteht hauptsächlich aus dem Harz der Blütenstände der weiblichen Hanfpflanze und wird zu dunklen, meist braunschwarzen Platten oder Klumpen verarbeitet, die fest, teilweise harzig oder bröckelig sind. Die Farbe und Beschaffenheit variieren je nach Herkunft und Zusammensetzung. Der THC-Gehalt in Haschisch liegt typischerweise zwischen 11 und 30 Prozent.
  • Marihuana besteht überwiegend aus den getrockneten und zerkleinerten Pflanzenteilen der weiblichen Cannabispflanze, insbesondere der Spitzen, Blätter und Blüten. Es besitzt eine grünliche, teeähnliche Beschaffenheit und ähnelt optisch einem groben Gewürz. Der THC-Gehalt variiert zwischen 7 und über 20 Prozent, abhängig von der Zucht und Anbaubedingungen.
  • Weitere Cannabisprodukte:Haschischöl, ein teerartiger, stark konzentrierter Auszug aus Haschisch oder Marihuana, wird mittels organischer Lösungsmittel gewonnen und häufig auf eine Zigarette geträufelt oder Speisen und Getränken hinzugefügt. Aufgrund seiner hohen Konzentration ist die Dosierung schwierig zu steuern und der Wirkstoffgehalt kann bis über 70 Prozent betragen.

    Synthetische Cannabinoide, auch als „Spice“, „Räuchermischung“ oder „Bonzai“ bekannt, sind neuartige Mischungen aus pflanzlichen und synthetisch hergestellten Cannabinoiden, die die Wirkung von THC nachahmen können. Diese können um ein Vielfaches stärker wirken und ein unberechenbares Risiko darstellen.

Gefahren durch Streckmittel:
In manchen Cannabisprodukten werden Streckmittel in Form von Gewürzen, Sand, Zucker, Haarspray oder Schuhcreme bis hin zu gemahlenem Glas beigemischt. Streckmittel werden zum Beispiel hinzugefügt, um das Gewicht der „Verkaufsware“ zu erhöhen oder deren Aussehen zu verändern. Insbesondere im Haschisch ist es fast unmöglich, Streckmittel mit dem bloßen Auge oder der Lupe zu erkennen. Die beim Verbrennen entstehenden giftigen Dämpfe und die unberechenbare Dosierung führen zu zusätzlichen Gesundheitsrisiken.

Cannabidiol (CBD):
Cannabidiol, kurz CBD, ist der am zweithäufigsten vorkommende Wirkstoff in der Cannabispflanze und gilt nicht als psychoaktiv. CBD kann die Wirkung von THC teilweise abschwächen und wird aktuell in der medizinischen Forschung auf seine Eignung zur Behandlung verschiedener Zustände wie Psychosen, Schizophrenie, Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen untersucht.

Herkunft und Handel:
Der größte Teil des in Europa gehandelten Cannabis stammt aus Marokko, aber auch andere Länder wie Südafrika, die USA und Brasilien sind bedeutende Anbaugebiete. Der illegale Drogenmarkt in der Europäischen Union umfasst Ausgaben in Höhe von etwa 24 Milliarden Euro jährlich, wobei Cannabis mit rund 9,3 Milliarden Euro den größten Anteil hat.

Welche Faktoren beeinflussen das Rauschgefühl bei Cannabis?

Die Wirkung von Cannabis wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst:

THC-Gehalt, Dosis und Konsumform:

Der THC-Gehalt und die konsumierte Dosis sind entscheidend. Marihuanasorten, die in Innenräumen gezüchtet werden, weisen häufig einen höheren THC-Anteil auf.

Die Art des Konsums hat ebenfalls einen großen Einfluss auf die Wirkung. Beim Rauchen, sei es als Joint oder aus einer Haschischpfeife, gelangt der Wirkstoff schnell über die Lunge ins Blut und damit ins Gehirn. Dies führt zu einer schnellen Anflutung des Rauschzustandes.

Die Nutzung einer Wasserpfeife (Bong) ermöglicht das Einatmen größerer Rauchmengen auf einmal, was die Wirkung intensiver und schneller macht und die gesundheitlichen Risiken erhöht.

Der Konsum über essbare Produkte wie Space Cakes oder Cookies führt zu einer langsameren Aufnahme des THC durch den Verdauungstrakt. Die Wirkung setzt verzögert ein, oft plötzlich, und kann leicht zu einer Überdosierung führen. Die Wirkungsdauer kann je nach Dosis bis zu fünf Stunden betragen.

Nachweis von Cannabis:

THC ist mehrere Stunden im Blut nachweisbar. Das Abbauprodukt THC-Carbonsäure kann sich im Fettgewebe einlagern und ist noch Wochen nach dem Konsum feststellbar. Dies ist besonders bei häufigem Konsum der Fall.

Bei Verkehrskontrollen kann ein Urintest positiv ausfallen, auch wenn der Konsum bereits Wochen zurückliegt. Aktuell gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum, wobei Bestrebungen existieren, diesen auf 3,5 ng/ml anzuheben. Änderungen der Rechtslage werden auf dieser Seite aktualisiert.

Symptome des Konsums:

Zu den kurzfristigen Symptomen zählen:

· Charakteristischer Rauchgeruch.

· Sediertheit und verlangsamte Reflexe.

· Verändertes Verhalten, wie auffallende Gesprächigkeit oder Schweigsamkeit.

· Übertriebene Albernheit und Kichern, oft über Dinge, die für Erwachsene unverständlich sind.

· Gerötete und/oder geschwollene Augen.

· Mundtrockenheit.

· Verminderte Konzentration, verminderte Leistungsfähigkeit und Gedächtnisstörungen.

· Appetitzunahme.

Welche Konsummethoden von Cannabis bestehen?

Grundlegende Aspekte:

Cannabis wird häufig gemeinsam mit Tabak als Joint geraucht oder in Wasserpfeifen inhaliert. Auch der Verzehr über Speisen und Getränke ist eine verbreitete Konsumform. Die Wirkungsdauer und -intensität variiert dabei stark je nach Methode.

Häufige Konsumformen:

  • Joint und Stick: Cannabis wird meist mit Tabak gemischt und als Joint geraucht. Eine kleinere Version des Joints ist als Stick bekannt.
  • Bong und Shisha: Cannabis kann auch in Wasserpfeifen geraucht werden, wobei der Rauch durch Wasser geleitet und abgekühlt wird, was ein milderndes Raucherlebnis in der Lunge erzeugt.
  • Vaporizer: Hierbei wird die Substanz erhitzt, nicht verbrannt, was den neuesten Entwicklungen ähnelt, die man von E-Zigaretten kennt.
    Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt in dem Zuge davor, E-Liquids selbst zu mischen, da dies gesundheitliche Risiken bergen kann.
  • Spezielle Haschischpfeifen sind im Handel erhältlich und werden speziell zum Rauchen von Haschisch genutzt.

Wirkungsdauer und -eintritt:

Beim Rauchen: Die Wirkung setzt fast unmittelbar ein und erreicht nach etwa 15 Minuten ihren Höhepunkt. Nach 30 bis 60 Minuten klingt sie langsam ab, und nach zwei bis drei Stunden ist sie in der Regel vorüber.

Über Speisen und Getränke: Die Wirkstoffe werden oft mittels Butter oder Öl extrahiert und dann in Keksen oder Kuchen verarbeitet (bekannt als „Space Cakes“ oder „Cookies“) oder Getränken beigefügt. Diese Konsumform führt zu einer verzögerten und oft plötzlich einsetzenden Wirkung, die je nach Dosis bis zu fünf Stunden anhalten kann. Diese Methode gilt als besonders riskant aufgrund der schwer einzuschätzenden THC-Dosierung.

Cannabiszubehör:

In Deutschland und anderen Ländern existieren spezialisierte Geschäfte, sogenannte Head Shops, die Utensilien für den Cannabis-Konsum verkaufen. Diese Shops sind legal, solange sie keine Drogen führen.


Mythen rund um Cannabis

"Alle kiffen doch."

Fakt: Nicht wahr. Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2021 zeigt, dass etwa 90 von 100 Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren noch nie Cannabis konsumiert haben (89,6 Prozent).

"Nach dem Kiffen ist man immer gut drauf."

Fakt: Nicht wahr. Cannabis wirkt bei jedem Menschen anders. Nebenwirkungen wie Angstgefühle, Herzrasen oder Übelkeit können auftreten, besonders bei hoher Dosierung.

"Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft doch eh eingestellt."

Fakt: Nicht wahr. Es stimmt, dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellen kann, allerdings ist dies kein Automatismus und wird von Fall zu Fall entschieden.

"Cannabis ist rein pflanzlich – und deshalb nicht schädlich."

Fakt: Nicht wahr. Obwohl Cannabis eine Pflanze ist, bedeutet das nicht, dass der Konsum von Cannabisprodukten unbedenklich ist.

"Von Cannabis wird man nicht abhängig."

Fakt: Nicht wahr. Man kann sowohl psychisch als auch körperlich von Cannabis abhängig werden.

"Space Cookies sind harmlos."

Fakt: Nicht wahr. Gerade bei Produkten wie Space Cookies kommt es oft zu einer Überdosierung von THC. Die negativen Auswirkungen können intensiver sein als beim Rauchen von Cannabis.

"Cannabis an andere verschenken ist kein Problem – es ist nur verboten, wenn man Geld dafür bekommt."

Fakt: Nicht wahr. Die Weitergabe von Cannabis, einschließlich das Teilen eines Joints, stellt bereits eine strafbare Handlung dar, unabhängig davon, ob Geld fließt oder nicht.

Bildrechte: StK
Cannabis – Unsere Themen im Überblick

Das neue Cannabis-Gesetz regelt Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis. Ziel des Gesetzes ist es, den Gesundheitsschutz zu verbessern, den Kinder- und Jugendschutz zu stärken und die Drogenkriminalität zu reduzieren. Wir haben die wichtigsten Infos (mit FAQ) für Sie aufbereitet.

Infos und Hinweise für Jugendliche

Du hast Fragen zum Thema Cannabis? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet wissenschaftliche Fakten, nützliche Tipps und aktuelle Hinweise, um Dich zu informieren und Dich zu unterstützen.

Infos und Hinweise für Eltern

Sie haben Fragen zum Thema Cannabis? Sie machen sich Sorgen um Ihr Kind oder kommen in Gesprächen nicht weiter? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet wissenschaftliche Fakten, nützliche Tipps und aktuelle Hinweise, um Dich zu informieren und Dich zu unterstützen.

Infos und Hinweise für Fach- und Lehrkräfte

Sie sind in Beruf oder Ehrenamt mit dem Thema Cannabis konfrontiert? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet Informationen rund um die gesundheitlichen Risiken, die Rechtslage und den Umgang mit Jugendlichen zum Thema Kiffen. Außerdem finden Sie Tipps für Gespräche mit Sorgeberechtigten und Materialien für Ihre Präventionsarbeit.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.05.2024
zuletzt aktualisiert am:
19.06.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln