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(Ehemalige) Corona-Vorschriften

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die » Niedersächsische Corona-Verordnung ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben.


Die noch vom Bund per » Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen ist seit dem 8. April 2023 weggefallen.


Damit sind mit Wirkung vom 8. April 2023 alle staatlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen.


In unserem » FAQ-Bereich beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zu den abgelaufenen Corona-Maßnahmen.



Niedersächsische Absonderungsverordnung

Die Niedersächsische Absonderungsverordnung ist am 31. Januar 2023 außer Kraft getreten.
Damit entfällt zum 1. Februar die Isolationspflicht bei einer Infektion. Das bedeutet, dass eine fünftägige Isolation sowie ein PCR-Test im Falle eines positiven Selbsttests nicht mehr zwingend vorgeschrieben sind.



Corona-Regelungen - Wegfall Maskenpflicht ab 8. April 2023   Bildrechte: StK

Bisherige Regelungen

Maskenpflicht (FFP2)

  • entfällt seit dem 8. April 2023

Testnachweispflicht

  • weggefallen zum 1. März 2023

Kontaktregelungen

  • Keine Beschränkungen

Gastronomie

  • Keine Beschränkungen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • Keine Beschränkungen

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.

  • Keine Beschränkungen

Körpernahe Dienstleistungen

  • Keine Beschränkungen

Einzelhandel

  • Keine Beschränkungen

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • Keine Beschränkungen

Nutzung von Sportanlagen

  • Keine Beschränkungen

(Groß)Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte

  • Keine Beschränkungen

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • Keine Beschränkungen

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

    • Wegfall der Maskenpflicht seit dem 8. April 2023

    Besuche in Heimen und Einrichtungen

    • Wegfall der Maskenpflicht seit dem 8. April 2023

      Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.

      • Wegfall der Maskenpflicht seit dem 8. April 2023

      Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege

      • Keine Testnachweispflicht
      • Freiwilliges Testangebot (bis zu 2 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren
      • Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt

      Schulbetrieb

      • Keine Testnachweispflicht
      • Freiwilliges Testangebot (bis zu 2 x pro Woche) für Schülerinnen und Schüler
      • Tests werden durch die Schule bereitgestellt

      Öffentlicher Personennahverkehr und Personenfernverkehr

      • Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr ist bereits zum 2. Februar 2023 entfallen

      Infektionsschutz am Arbeitsplatz

      Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

      Ordner mit Beschriftung "Gesetze, Verordnungen" Bildrechte: grafolux & eye-server

      Archiv: Amtliche (Eil)Verkündung Niedersächsischer Verordnungen bis 2023

      Die Verkündung von Verordnungen aufgrund von § 32 Infektionsschutzgesetz erfolgte an dieser Stelle online als amtliche Eilverkündung. Sie finden hier die amtliche Fassung der Niedersächsischen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. mehr
      Corona - Unsere Themen

      Die folgenden Seiten informieren Sie zum derzeitigen Infektionsgeschehen in Niedersachsen und rund um die weiter wichigen Schutzimpfungen sowie gibt einen Überblick zu den Hilfestellungen bei Long Covid.

      Artikel-Informationen

      erstellt am:
      05.03.2020
      zuletzt aktualisiert am:
      07.12.2023

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