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erstellt am:
24.04.2020
Mund-Nasen-Bedeckung: Neue Verordnung regelt wo und wie
Die in dieser Woche bereits angekündigte landesweite Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hat seit heute ihre rechtliche Grundlage. Die stellvertretende Vorsitzende des Corona-Krisenstabes, Claudia Schröder, stellte am heutigen Freitag in Hannover die Neufassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vor. Danach sind ab Montag, 27. April, alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personenverkehrs (Busse, Bahnen und Taxis) sowie Kundinnen und Kunden von Geschäften dazu verpflichtet, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen (§ 9). Zuwiderhandlungen stellten eine Ordnungswidrigkeit dar, erläuterte Schröder. Allerdings wolle man den Bürgerinnen und Bürgern zunächst einige Tage Zeit lassen, sich an das Tragen der sogenannten Alltagsmasken zu gewöhnen, bevor Bußgelder verhängt würden. Des Weiteren werden in der Änderungsverordnung die Vorgaben für Friseurinnen und Friseure festgelegt, die ab dem 4. Mai ihre Salons wieder öffnen möchten (§ 7). Außerdem werden die Betretungsregeln für die niedersächsischen Inseln ein wenig geändert. So dürfen u.a. ab Montag nun auch ortsfremde Personen auf die Inseln übersetzen, wenn ihr Lebenspartner oder Ehegatte seinen ersten Wohnsitz auf der Insel hat (§ 7a). Informationen zu den in der Änderungsverordnung ebenfalls erwähnten Maßgaben zur behutsamen Wiederaufnahme des Schulbetriebs (§ 1a) finden Sie in einem weiteren Artikel in diesem Newsletter.
Die Pressemitteilung lesen Sie hier:
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mund-Nasen-Bedeckung finden Sie hier:
Zur Änderungsverordnung geht es hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Weitere Erläuterungen zum Thema Mund-Nasen-Bedeckung in Zügen liefert auch die Landesnahverkehrsgesellschaft:
Schule in Zeiten der Pandemie: Minister präsentiert Rahmenhygieneplan für Schulen
Das zehnseitige Papier regelt verbindlich die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln im Unterricht und in den Pausen an niedersächsischen Schulen.
So ist die Klassenstärke auf 16 Schülerinnen und Schüler begrenzt (halbe Klassen) und muss der Abstand zwischen den Schulbänken 1,50 Meter betragen. Versetzte Pausenzeiten sollen außerdem für überschaubare Schülerströme auf Fluren und in den Toiletten sorgen.
Wegen des ohnehin geltenden Sicherheitsabstands sieht der Hygieneplan im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung für die Schülerinnen und Schüler vor. In den Pausen dagegen dürfen Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden, müssen aber von den Schülern selbst mitgebracht werden. „Mit dem Rahmenhygieneplan geben wir den Schulleitungen ein praxistaugliches Werkzeug beim schrittweisen Wiederhochfahren an die Hand“, so Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Er ist die Grundlage für das Durchführen von Prüfungen und Unterricht unter Corona-Bedingungen.“
Eine Online-Checkliste zum Rahmenhygieneplan für Schulleitungen finden Sie hier:
Weitere Materialien finden die Schulen hier: https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/?id=2357
Wegen Corona-Krise: Kurzarbeitergeld bis Ende 2020 verlängert
Die neue Regelung betrifft jetzt auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits seit dem vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld beziehen. So soll verhindert werden, dass die Zahlungen mitten in der Corona-Krise auslaufen. Von der neunmonatigen Verlängerung des Kurzarbeitergeldes durch das Bundesarbeitsministerium profitieren in Niedersachsen bis zu 6.300 Beschäftigte.
Bereits in der Nacht zu Donnerstag hatte die Große Koalition eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Abhängig von den Familienverhältnissen, der Länge der ausgefallenen Arbeitszeit sowie der Dauer der Maßnahme, kann das neue Kurzarbeitergeld jetzt bis zu 87 Prozent des ausgefallenen Lohns betragen.
Aktuelle Informationen rund ums Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
oder bei Twitter: @BA_NDS_Bremen
Justiz: Schritt für Schritt zurück zur Normalität
Niedersachsens Justiz fährt ihren Betrieb in der Corona-Pandemie Stück für Stück wieder hoch. Spätestens vom 4. Mai an soll es landesweit wieder verstärkt mündliche Verhandlungen in den Gerichten geben. Das teilte das niedersächsische Justizministerium mit. „Die Justiz in Niedersachsen musste ihre Arbeit vor fünf Wochen ruckartig herunterfahren“, so Justizministerin Barbara Havliza. Wichtige und dringende Verfahren seien verhandelt, viele Urteile im Home Office geschrieben worden. „Aber jetzt soll es auch in den Sitzungssälen weitergehen“, so Havliza. Insbesondere die Arbeitsgerichte warteten darauf, mit der Arbeit loszulegen; in den vergangenen Wochen seien dort viele Kündigungsschutzklagen eingegangen. Wo es rechtlich zulässig ist, können Verhandlungen auch audiovisuell mittels Videotechnik durchgeführt werden. Das Oberlandesgericht Celle hatte in dieser Woche bereits angekündigt davon in Zivil- und Familiensachen verstärkt Gebrauch zu machen.
Die Pressemitteilung des Justizministeriums mit Leitlinien lesen Sie hier:
Pressemitteilung OLG Celle:
https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/gerichtsverhandlungen-in-zivil-und-familiensachen-kunftig-haufiger-per-videokonferenz-187607.html
Update: Die aktuelle Infektionslage in Niedersachsen
Das niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) registrierte heute Mittag (Stand 13:00 Uhr) 9720 laborbestätigte Covid-19-Fälle in Niedersachsen. Im Vergleich zu gestern sind das 121 Neuinfizierte mehr. Bisher sind in Niedersachsen 376 Menschen, die mit dem Virus infiziert waren, gestorben. In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 867 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt. Davon liegen 671 Erwachsene und drei Kinder auf Normalstationen, 193 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung.
Auf den Intensivstationen müssen 128 Erwachsene beatmet werden, davon sieben auf ECMO-Plätzen. Zahl der geschätzten Genesenen*: 6630 (rund 68% der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle).
*Schätzwert, anhand festgelegter Kriterien
Die aktuellen Zahlen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.niedersachsen.de/coronavirus
Hörer fragen, Minister antworten: Landwirtschaftsministerin und Finanzminister live zur Corona-Krise
Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Landwirtschaft? Wird es genug Obst und Gemüse geben? Was ist mit der Spargel- und Erdbeerernte? Am morgigen Sonnabend, 25. April, beantwortet Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zwei Stunden lang von 10 bis 12 Uhr die Fragen der Hörerinnen und Hörer von NDR 1 Niedersachsen. Vorab können Sie Ihre Fragen stellen. Wie das geht?
Finanzminister Reinhold Hilbers stellte sich am Freitag den Fragen von Antenne Niedersachsen-Hörern. Nachzuhören hier: https://www.antenne.com/corona/
Livestream: Hier informiert der Corona-Krisenstab über die aktuelle Lage
Die nächste Pressekonferenz des Niedersächsischen Krisenstabs findet am kommenden Montag, 27. April 2020, wie gewohnt um 14.30 Uhr statt.
NDR Online und Sat.1 Regional senden live auf folgenden Seiten:
https://www.ndr.de/niedersachsen
Telefon-Hotline: Ihr Draht zu uns!
Für Ihre Fragen hat das Land Niedersachsen eine Hotline geschaltet.
Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wochentags von 08:00 und 22:00 Uhr und am Wochenende von 10:00 – 20:00 Uhr unter Telefon 49 (0) 511 120 6000.
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erstellt am:
24.04.2020