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Newsletter zum Corona-Geschehen in Niedersachsen 20.04.2020

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Empfehlung zum Tragen von Alltagsmasken beim Einkauf und im ÖPNV

Niedersachsen empfiehlt das Tragen von so genannten Alltagsmasken beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs, also in Bussen und Bahnen. Auf dieses Vorgehen haben sich Bund und Länder gemeinsam verständigt. Auf die Einführung einer Tragepflicht wurde dabei noch verzichtet. Die Alltagsmasken sind derzeit noch nicht überall in ausreichenden Mengen verfügbar.

Allerdings darf die Alltagsmaske nicht als alleiniges Schutzmittel angesehen werden: die Maske schützt nicht vor den Viren fremder Menschen, sondern sie sorgt dafür, dass der Träger der Maske weniger von seinen eigenen Viren verbreitet, das sollte immer beachtet werden. Auch wer eine Mundnasenschutzmaske trägt, sollte sich nicht in gefährliche Situationen begeben und unbedingt die Abstands- und Hygieneregeln einhalten – dies ist immer noch der beste Schutz. Darüber hinaus müssen die Masken richtig getragen und gereinigt werden, andernfalls können sie das Infektionsrisiko sogar erhöhen.

Dringend beachtet werden sollte: professionelle Mund-Nasen-Schutzmasken müssen vor allem den Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Altenpflege vorbehalten bleiben und sollten deshalb nicht als Alltagsmaske von Bürgerinnen und Bürgern verwendet werden.

Claudia Schröder, stellvertretende Vorsitzende des Corona-Krisenstabs, hat zudem in der Corona-Pressekonferenz am heutigen Montag in Hannover darauf hingewiesen, dass es das Recht der Kommunen sei, über die Vorgaben des Landes hinauszugehen, um auf besondere Infektionslagen zu reagieren. So sei auch die Entscheidung der Stadt Wolfsburg zu werten, die ihren Bürgerinnen und Bürgern seit heute das Tragen von Alltagsmasken in Geschäften, Rathäusern, Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und Bussen vorschreibt.

Corona-Sonderregelung: telefonische Krankschreibung jetzt wieder möglich

Gegen die Stimmen von Expertinnen und Experten hatte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen (G-BA) die bestehende Ausnahmeregelung nicht weiter verlängert, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen können. Nach massiver Kritik aus der Politik und von Verbraucherschützern ist die Entscheidung soeben zurückgenommen worden. Vorerst bis zum 4. Mai können Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen bei ihrem Hausarzt nun wieder telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern. Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann hatte das Auslaufenlassen der Sonderregel als eine klare Fehlentscheidung kritisiert, „die das Risiko einer Ansteckung für andere Patientinnen und Patienten, aber auch für Ärztinnen und Ärzte unnötig erhöhe“.

Lockerung: Friseursalons sollen am 4. Mai wieder öffnen dürfen

Die Friseursalons in Niedersachsen können ab Montag, 4. Mai 2020, wieder öffnen, wenn bis dahin das Infektionsgeschehen nicht aus dem Ruder läuft und das Gesundheitssystem nicht durch zu hohe Patientenzahlen überfordert wird. Darauf hat Regierungssprecherin Anke Pörksen bei der Corona-Pressekonferenz am heutigen Montag in Hannover noch einmal hingewiesen. Hintergrund ist eine entsprechende Verabredung zwischen Bund und Ländern, die am vergangenen Mittwoch, 15. April 2020, getroffen worden ist. Die am vergangenen Freitag veröffentlichte „Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“, sei maximal bis zum 6. Mai gültig, werde aber bis dahin angepasst, schon allein um die bereits verabredeten Lockerungen im Bereich der Friseure und in Bezug auf die Schule (Start weiterer Jahrgänge) umzusetzen. Dann werde auch die Öffnung der Friseure zum 4. Mai in der Verordnung auftauchen.

Freizeitsport: Land will Sportstätten ab Anfang Mai wieder öffnen

Voraussetzung dafür ist, dass sich der Verlauf der Corona-Pandemie weiter positiv entwickelt. Eine entsprechende Empfehlung hat Sportminister Pistorius heute mit seinen Amtskolleginnen und Amtskollegen abgestimmt. Damit sollen auch Freizeit- und Amateursportler wieder auf öffentlichen und privaten Sportanlagen trainieren können. „Aber auch hier“, so Pistorius, „müssen die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften konsequent eingehalten werden“. Umkleideräume und gastronomische Bereiche bleiben weiterhin geschlossen. Auch Wettkämpfe mit Zuschauerinnen und Zuschauern wird es vorerst nicht geben. Sogenannte Geisterspiele könnten seiner Ansicht nach ab Ende Mai stattfinden, sofern die strengen medizinischen Konzepte gewährleistet werden, so Minister Pistorius.

Es ist zu erwarten, dass die Frage der Geisterspiele und die Öffnung der Freizeit-Sportanlagen bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz mit Bundeskanzlerin Merkel und den Länderchefinnen und Länderchefs am 30. April thematisiert werden.

Häusliche Quarantäne: Was bedeutet das genau?

Was heißt das eigentlich, wenn Sie vom örtlichen Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt werden? Die Landesregierung erklärt auf ihrer Website, welche Regeln Sie beachten müssen, wie Sie bei Verdienstausfall eine Entschädigung beantragen können und welche Quarantäneregeln für Einreisende aus dem Ausland gelten. Zu den Informationen gelangen Sie hier

https://www.niedersachsen.de/startseite/themen/aktuelle_informationen_zum_coronavirus/hinweise_zur_quarantane/hinweise-zur-quarantane-187498.html

Update: Die aktuelle Infektionslage in Niedersachsen

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) registrierte heute Mittag (Stand 13:00 Uhr) 9150 laborbestätigte Covid-19-Fälle in Niedersachsen. Im Vergleich zu gestern sind das 183 Neuinfizierte mehr. Bisher sind in Niedersachsen 294 Menschen, die mit dem Virus infiziert waren, gestorben. In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 934 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt. Davon liegen 699 Erwachsene und drei Kinder auf Normalstationen, 232 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung.

Auf den Intensivstationen müssen 148 Erwachsene beatmet werden, davon neun auf ECMO-Plätzen. Zahl der geschätzten Genesenen*: 5578 (rund 61% der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle).

*Schätzwert, anhand festgelegter Kriterien

Die aktuellen Zahlen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.niedersachsen.de/coronavirus

Reingehört: Kultusminister Tonne bei NDR 1 Niedersachsen

In einer Live-Hörfunksendung am Samstagvormittag bei NDR1 Niedersachsen hat Kultusminister Grant Hendrik Tonne Fragen der Hörerinnen und Hörer zum Thema Schule und Kita in der Corona-Krise beantwortet. Nachgefragt waren unter anderem Home Learning, die Umsetzung der Abstands- und Hygieneregeln sowie die Ausweitung der Notbetreuung an Kitas. In Niedersachsen gehen ab dem 27. April zunächst die Abschlussklassen wieder zur Schule. Ab dem 4. Mai sollen nach bisheriger Planung schrittweise bis Mitte Juni die weiteren Klassen folgen. Die Kitas und Krippen bleiben bis zu den Sommerferien geschlossen. Gleichzeitig wird die Notfallbetreuung ausgeweitet. Das gesamte Interview mit Minister Tonne und Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Niedersächsischen Krisenstabs, finden Sie hier:

https://www.ndr.de/ndr1niedersachsen/Minister-Tonne-lehnt-verkuerzte-Sommerferien-ab,corona2300.html

Livestream: Hier informiert der Corona-Krisenstab über die aktuelle Lage

Die nächste Pressekonferenz des Niedersächsischen Krisenstabs findet am kommenden Mittwoch, 22. April 2020, wie gewohnt um 14.30 Uhr statt.

NDR online und Sat.1 Regional senden live auf folgenden Seiten:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/index.html

https://www.sat1regional.de/

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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2020

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