Artikel-Informationen
erstellt am:
23.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
24.03.2020
Bundesweit einheitliche Kontaktverbote
Statement von Ministerpräsident Stephan Weil:
„Es ist uns heute gelungen, uns auf bundesweit einheitliche Kontaktverbote zu einigen. In Niedersachsen und überall in Deutschland gilt, dass jede und jeder Einzelne die direkten persönlichen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf ein absolutes Minimum begrenzen muss. Nur so kann die Übertragungsgeschwindigkeit des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 verringert werden. Drastische Kontaktbeschränkungen verringern die unkontrollierte Verbreitung des Virus und vemeiden die Nachteile von Ausgangssperren.“
Allgemeinverfügung zum Kontaktverbot
Die Allgemeinverfügung „Soziale Kontakte beschränken“ vom 22. März 2020 umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, der Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen. Grundlage der Allgemeinverfügung ist der Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020.
Sie finden die Downloadlinks hier:
1779 Covid-19-Infektionen in Niedersachsen
Fünfter und sechster Todesfall gemeldet
1779 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Montag, Stand 14:00 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt worden. Das ist eine Steigerung von 193 Fällen gegenüber der Meldung vom Vortag. Darüber hinaus wurden seit der letzten Meldung zwei weitere Todesfälle übermittelt. Im Landkreis Vechta verstarb ein 77-jähriger Mann an den Folgen einer Covid-19-Infektion. In der Stadt Wolfsburg verstarb eine 70 Jahre alte Covid-19-Patientin.
Eine Verteilung der gemeldeten Infektionsfälle auf die Kreise und kreisfreien Städte finden Sie auf:
Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen schützen
Weil vor allem ältere Menschen durch das Corona-Virus gefährdet sind, wurde in Niedersachsen den Betreibern von Alten- und Pflegeeinrichtungen dringend empfohlen, dass ihre Einwohner möglichst nicht die Einrichtungen verlassen. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass Bewohnerinnen und Bewohner nicht von ihren Angehörigen nach Hause geholt werden oder selbst Einkäufe erledigen. Ein Verlassen des Geländes sowie ein enger Kontakt zu externen Personen und Gruppen solle unbedingt vermieden werden.
Diese Empfehlung war erforderlich, weil insbesondere Angehörige das am 16. März ausgesprochene Betretungsverbot u.a. von Alten- und Pflegeheimen durch Besucher dadurch umgangen haben, indem sie ihre Angehörigen nach draußen gebeten hatten. Wie gefährlich dieses Verhalten ist, zeigt ein Beispiel aus Würzburg. Seit Tagen grassiert Covid-19 in einem dortigen Pflegeheim. Neun Heimbewohner sind bislang daran gestorben (Stand, 22. März). Wer den Erreger eingeschleppt hat, lässt sich laut Medienberichten nicht mehr nachvollziehen.
20.03.2020*** Wichtige Empfehlungen für Pflegeheime zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor dem Coronavirus - Download (PDF, 0,11 MB)
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23.03.2020
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24.03.2020