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75 Jahre Grundgesetz
Am 23. Mai feiern wir ein Jubiläum: 75 Jahre Grundgesetz. Das Grundgesetz ist das Fundament für unser Zusammenleben. Dieses Jubiläum bedeutet auch 75 Jahre Frieden und 75 Jahre persönliche und politische Freiheit. Über all die Jahre hat sich unsere demokratische Ordnung bewährt.
Und deswegen finden wir: 75 Jahre Grundgesetz sollte man feiern.
Am besten überall in Niedersachsen auf ganz unterschiedliche Weise. Infos zum Jubiläum gibt es auf dieser Homepage.
Überblick:
➧ Die Grundrechte und ihre Bedeutung
➧ Plakatkampagne – Plakate zum Downloaden
Die Grundrechte im Überblick
Das Grundgesetz verankert eine Reihe von Grundrechten, die den Bürgern fundamentale Freiheiten und Schutz garantieren.
Diese Rechte in den Artikel 1 bis 19 umfassen die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Freiheit der Person, die Freiheit der Meinungsäußerung, Presse- und Informationsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum und das Erbrecht.
➧ Wir stellen die Grundrechte und deren Bedeutung vor.
Kurze Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes
Das Grundgesetz entstand unter dem Eindruck des verheerenden Zweiten Weltkrieges und der unfassbaren Gräueltaten der Nationalsozialisten. Die ersten Richtlinien für eine Verfassung entwickelte im August 1948 eine Gruppe von Politikern und Rechtsexperten auf Schloss Herrenchiemsee in Bayern. Dieser sogenannte Verfassungskonvent legte in nur knapp zwei Wochen den Grundstein für unser Grundgesetz.
Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes
Am 1. September 1948 trat dann der sogenannte „Parlamentarische Rat“ in Bonn zusammen. Dieser bestand aus stimmberechtigten Abgeordneten der deutschen Länder sowie Vertretern West-Berlins. Darunter 66 Männer und vier Frauen, weshalb wir heutzutage von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes sprechen. Sie hatten die Aufgabe eine konkrete Verfassung für den neuen Staat auszuarbeiten. Leitgedanke dabei war: Es sollten all die Fehler der Weimarer Republik vermieden werden, die zum Untergang der Demokratie beigetragen hatten. So grausame Verbrechen, wie sie im NS-Staat begangen wurden, sollten nie wieder möglich sein.
Vorsitzender des Parlamentarischen Rates war der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates diskutierten fast neun Monate, um sich auf einen gemeinsamen Entwurf zu einigen. Genau vier Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat dann das Grundgesetz.
In den folgenden Tagen wurde das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ durch elf der zwölf Landesparlamente und durch die westlichen Siegermächte genehmigt.
Das Grundgesetz – Fundament der Bundesrepublik Deutschland
Am 23. Mai 1949 erfolgte mit der Verkündung des Grundgesetzes die Gründung des neuen Staates. Das war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland auf dem Fundament des Grundgesetzes.
Das Grundgesetz war am Anfang eigentlich eine Art Übergangslösung. Es sollte eine stabile Basis bis zur vollständigen Wiedervereinigung des deutschen Volkes sein. Dies brachte der parlamentarische Rat mit dem Namen „Grundgesetz“ und in der Präambel zum Ausdruck: „Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Mit der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 traten die fünf neuen Bundesländer auf dem Gebiet der ehemaligen DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Der Name „Grundgesetz“ stand inzwischen für Freiheit, Gleichheit und Frieden und wurde deshalb auch im wiedervereinigten Deutschland beibehalten.
Wettbewerbe zum Grundgesetz-Jubiläum
Das Barcamp zum Grundgesetz
Junge Menschen sind die Zukunft unserer Demokratie. Zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes haben wir am 16. April 2024 Schülerinnen und Schüler aus ganz Niedersachsen zu einem Barcamp nach Hannover eingeladen. Wir wollten wissen, was die Grundrechte ihnen bedeuten und welche für sie besonders wichtig sind. Knapp 400 Schülerinnen und Schüler von insgesamt 62 Schulen diskutierten Fragen zum Fundament unseres Zusammenlebens, die lebendige Demokratie und warfen einen spannenden Blick in die Zukunft.
Kreativwettbewerb für Kinder und für Schülerinnen und Schüler
Im Rahmen des Kreativwettbewerbs "Meine Rechte, deine Rechte, unsere Rechte" haben wir Kinder und Schülerinnen und Schüler eingeladen, Beiträge zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes einzusenden. Dabei ging es im Wesentlichen um eine kreative Betrachtung der Grundlage unseres Zusammenlebens und der Fragen: Was bedeuten die Grundrechte ganz konkret für mich/für uns und weshalb sind sie wichtig?
Die Preisverleihung findet am 12. Juni 2024 im Rahmen einer Festveranstaltung im Schauspielhaus Hannover statt. Ministerpräsident Stephan Weil und Kultusministerin Julia Willie Hamburg überreichen die Auszeichnungen an die Preisträgerinnen und Preisträger. Neben der Ehrung der Gewinnerinnen und Gewinner gibt es ein buntes Programm zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes.
Landesweit gibt es viele verschiedene Veranstaltungen rund um das 75-jährliche Jubiläum der Verkündung des Grundgesetzes. Diese finden Sie auf unserer Seite zu den Veranstaltungen. Ausgewählte finden Sie hier kurz angeteasert:
26. Mai: Festgottesdienst „75 Jahre Grundgesetz – Menschenwürde und Gottebenbildlichkeit“
In der Marktkirche Hannover wird am Sonntag, 26. Mai 2024 um 10 Uhr ein Festgottesdienst „75 Jahre Grundgesetz Menschenwürde und Gottebenbildlichkeit“ gefeiert. Mit Dialogpredigt von Landesbischof Ralf Meister, Universitätspräsident Prof. Dr. jur. Volker Epping (Hannover) sowie Pastor Marc Blessing.12. Juni: Zentrale Feier und Verleihung der Preise aus dem Wettbewerb „75 Jahre Grundgesetz“
Im Rahmen des Kreativwettbewerbs "Meine Rechte, deine Rechte, unsere Rechte" haben wir Kinder und Schülerinnen und Schüler eingeladen, Beiträge zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes einzusenden. Die Preisverleihung findet Im Rahmen einer Festveranstaltung im Schauspielhaus Hannover statt. Ministerpräsident Stephan Weil und Kultusministerin Julia Willie Hamburg überreichen die Auszeichnungen an die Preisträgerinnen und Preisträger. Neben der Ehrung der Gewinnerinnen und Gewinner gibt es ein buntes Programm zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes.
Überblick: Weitere Veranstaltungen zum Jubiläum des Grundgesetzes
Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Dieses Jubiläum wird so ziemlich überall in Niedersachsen gefeiert – und das nicht nur im Mai. Auf der folgenden Seite bekommen Sie einen Überblick zu den Feierlichkeiten in unserem Bundesland. mehrDie Motivkampagne
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Grundgesetz (FAQ)
Fragen u.a. zum Charakter des Gesetzes, zu den Grundprinzipien, zur Gewaltenteilung und den föderalen Strulturen
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die rechtliche und politische Grundordnung, die am 23. Mai 1949 in Kraft trat. Es dient als Verfassung für Deutschland und legt die Struktur des Bundesstaates, die Organisation der staatlichen Gewalt, sowie die Grundrechte und Freiheiten der Bürger fest.
Das Grundgesetz zeichnet sich durch seinen starken Fokus auf den Schutz der individuellen Freiheiten und Menschenrechte, die demokratische Struktur des Staates, sowie die Rechtsstaatlichkeit aus. Es wurde ursprünglich als eine vorläufige Verfassung konzipiert, bis eine permanente Verfassung durch eine gesamtdeutsche Volksabstimmung angenommen werden könnte. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurde es jedoch zur dauerhaften Verfassung der Bundesrepublik erklärt.
Das Grundgesetz unterstreicht die Lehren aus der deutschen Geschichte, insbesondere die Not-wendigkeit, die Macht der Regierung zu begrenzen und die Freiheit und Würde des Einzelnen zu schützen.
Das Grundgesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg entworfen, um eine neue demokratische Ordnung in Deutschland zu schaffen, die die Fehler der Weimarer Republik und die Schrecken des Nationalsozialismus vermeiden sollte. Es wurde bewusst als "Grundgesetz" und nicht als Verfassung bezeichnet, um zu signalisieren, dass es eine vorübergehende rechtliche Ordnung bis zur Wiedervereinigung Deutschlands darstellt. Die Schöpfer des Grundgesetzes sahen vor, dass nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung durch eine Volksabstimmung verabschiedet werden sollte.
Allerdings erwies sich das Grundgesetz als ein robustes und flexibles Fundament für die deutsche Demokratie, so dass nach der Wiedervereinigung 1990 entschieden wurde, es beizubehalten und lediglich anzupassen, statt eine vollständig neue Verfassung zu schaffen.
Der Hauptunterschied zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung liegt in der historischen Intention, in dem Zustandekommen und der Bezeichnung. Während eine Verfassung üblicherweise durch eine verfassunggebende Versammlung oder durch eine Volksabstimmung angenommen wird, wurde das Grundgesetz als Provisorium von einem Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und von den Alliierten genehmigt, ohne direkt durch eine Volksabstimmung legitimiert zu sein.
Trotz dieser Unterschiede in der Entstehungsgeschichte erfüllt das Grundgesetz alle wesentlichen Funktionen einer Verfassung: es legt die Grundordnung des Staates, die Grundrechte der Bürger und die Struktur der staatlichen Gewalten fest.
Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 von dem Parlamentarischen Rat, einer von den westlichen Besatzungsmächten eingesetzten verfassunggebenden Versammlung, verabschiedet. Nach der Zustimmung der westlichen Alliierten trat es am 23. Mai 1949 in Kraft.
Dieses Datum markiert die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und wird als der Tag des Grundgesetzes jährlich gefeiert. Das Grundgesetz bildete die Grundlage für den Wiederaufbau Deutschlands nach dem Krieg und die Etablierung eines demokratischen, föderalen und sozialen Rechtsstaates.
Änderungen am Grundgesetz erfordern ein Gesetzgebungsverfahren, das eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat voraussetzt. Diese hohe Hürde soll sicherstellen, dass Änderungen an der Verfassungsordnung nur bei einem breiten Konsens in der Gesellschaft und den politischen Parteien möglich sind.
Artikel 79 des Grundgesetzes legt dieses Verfahren fest und schließt Änderungen aus, die die Aufteilung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Prinzipien betreffen – bekannt als die "Ewigkeitsklausel". Diese Klausel soll die Grundprinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der sozialen Gerechtigkeit und des Föderalismus dauerhaft schützen.
Das Grundgesetz ist so konzipiert, dass es dauerhafte Werte und Prinzipien wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verankert, die unabhängig von zeitlichen Veränderungen Bestand haben sollen.
Es stellt sicher, dass diese grundlegenden Rechte und Prinzipien nicht nur für die gegenwärtige Generation gelten, sondern auch für zukünftige Generationen bewahrt werden. Dadurch schafft das Grundgesetz eine stabile und dauerhafte Grundlage für das Zusammenleben in der Gesellschaft und für die Gestaltung der staatlichen Ordnung.
Es ermöglicht gleichzeitig Anpassungen an veränderte Umstände durch Gesetzgebung und Verfassungsänderungen, solange diese die Kernprinzipien und die Ewigkeitsklausel respektieren.
Die Ewigkeitsklausel, verankert in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes, schützt bestimmte Kernprinzipien der deutschen Verfassungsordnung vor Änderungen, selbst durch den verfassungsändernden Gesetzgeber.
Diese unveränderlichen Prinzipien umfassen die Menschenwürde, die Grundsätze des demokratischen und sozialen Rechtsstaates, die Gewaltenteilung, die Bundesstaatlichkeit sowie die Grundrechte.
Die Klausel stellt sicher, dass bestimmte fundamentale Werte und Strukturen der deutschen Verfassung dauerhaft geschützt sind, was eine Antwort auf die Erfahrungen des Nationalsozialismus und den Missbrauch der Verfassungsmacht in der Vergangenheit darstellt. Sie gewährleistet, dass die Grundfesten der Bundesrepublik Deutschland – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit und die Achtung der Menschenwürde – unantastbar bleiben und sichert somit die Identität der Verfassungsordnung auf Dauer.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist das höchste Gericht in Deutschland für verfassungsrechtliche Fragen und spielt eine entscheidende Rolle bei der Interpretation und Anwendung des Grundgesetzes.
Es wacht über die Einhaltung der im Grundgesetz festgelegten Rechte und Prinzipien und hat die alleinige Befugnis, Gesetze, die mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, für nichtig zu erklären. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit (Normenkontrollverfahren), die Entscheidung über Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen, sowie die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen bundesstaatlichen Organen oder zwischen Bund und Ländern.
Das Bundesverfassungsgericht trägt maßgeblich zur Fortentwicklung des Verfassungsrechts bei und schützt die Grundrechte der Bürger sowie die Grundordnung der Bundesrepublik.
Die Grundprinzipien des Grundgesetzes bilden das Fundament der deutschen Verfassungsordnung und umfassen die Menschenwürde, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Sozialstaatlichkeit und die Bundesstaatlichkeit. Diese Prinzipien sind untrennbar miteinander verbunden und prägen die gesamte rechtliche und gesellschaftliche Ordnung Deutschlands:
- Menschenwürde: Artikel 1 GG erklärt die Unantastbarkeit der Menschenwürde zum obersten Wert, von dem alle anderen Grundrechte abgeleitet werden.
- Demokratie: Gewährleistet durch die Grundsätze der Volkssouveränität, freie und faire Wahlen, sowie die Teilhabe der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen.
- Rechtsstaatlichkeit: Sichert die Bindung aller staatlichen Gewalt an Gesetz und Recht, den Schutz der Grundrechte und ein unabhängiges Gerichtswesen.
- Sozialstaatlichkeit: Verpflichtet den Staat, für soziale Gerechtigkeit und Sicherheit zu sorgen und einen Ausgleich zwischen den sozialen Gegensätzen zu schaffen.
- Bundesstaatlichkeit: Organisiert Deutschland als Bundesstaat, in dem die staatliche Macht zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt ist und beide Ebenen eigene Zuständigkeiten haben.
Diese Grundprinzipien sind durch die Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Absatz 3 GG) vor Verfassungsänderungen geschützt und sichern die Identität und Kontinuität der deutschen Verfassungsordnung.
Das Prinzip der Gewaltenteilung ist im Grundgesetz fest verankert und dient der Machtbegrenzung und der Sicherung der Freiheit. Es teilt die Staatsgewalt in drei unabhängige Bereiche: die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive (ausführende Gewalt) und die Judikative (Rechtsprechung).
Die Legislative wird auf Bundesebene hauptsächlich durch den Bundestag und den Bundesrat repräsentiert, wobei der Bundestag direkt vom Volk gewählt wird und über den Bundesrat die Länder mitwirken.
Die Exekutive umfasst die Bundesregierung, angeführt vom Bundeskanzler, sowie die Regierungen der Bundesländer und die kommunale Verwaltung.
Die Judikative wird durch unabhängige Gerichte verkörpert, wobei das Bundesverfassungsgericht die höchste Instanz in Verfassungsfragen darstellt.
Diese Aufteilung sorgt dafür, dass keine der Gewalten eine unkontrollierte Macht ausüben kann, da sie sich gegenseitig kontrollieren und ausbalancieren (Gewaltenkontrolle und -verschränkung). Dieses System trägt wesentlich zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und zum Schutz der individuellen Freiheiten bei.
Artikel 20 des Grundgesetzes ist einer der zentralen Artikel, der die grundlegenden Prinzipien der Staatsstruktur Deutschlands festlegt. Er definiert die Bundesrepublik als demokratischen und sozialen Bundesstaat.
Dieser Artikel betont die Souveränität des Volkes, die sich in Wahlen und Abstimmungen ausdrückt und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird. Er verankert zudem das Prinzip der Gewaltenteilung, das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip.
Artikel 20 GG unterfällt ebenfalls der sogenannten Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 Absatz 3, die besagt, dass bestimmte Kernbestandteile des Grundgesetzes, einschließlich der in Artikel 20 genannten Prinzipien, nicht geändert werden dürfen. Diese Bestimmungen sind fundamentale Bausteine der deutschen Verfassungsordnung und gewährleisten die Stabilität und Funktionsfähigkeit des Staates.
Die föderale Struktur Deutschlands, festgelegt im Grundgesetz, bezeichnet die Aufteilung der staatlichen Macht zwischen dem Bund und den sechzehn Ländern. Diese Struktur ist ein grundlegendes Prinzip der deutschen Verfassungsordnung und zielt darauf ab, die Vielfalt der Regionen zu bewahren, lokale und regionale Autonomie zu sichern und eine Zentralisierung der Macht zu verhindern.
Die Länder besitzen eigene Verfassungen, Parlamente und Regierungen und haben die Kompetenz in Bereichen wie Bildung, Kultur und Polizeiwesen. Der Bund ist vornehmlich für überregionale und internationale Angelegenheiten zuständig, einschließlich der Verteidigung, der Außenpolitik und der Wirtschaftspolitik.
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird durch das Bundesratssystem sichergestellt, in dem die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Die föderale Ordnung fördert somit den Pluralismus und die demokratische Teilhabe auf allen Ebenen des politischen Systems.
Das Grundgesetz sieht die Bundesländer als konstitutive Elemente der Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Rechten und Pflichten. Sie besitzen eine eigene staatliche Qualität und verfügen über Kompetenzen in allen Bereichen, die nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen sind, insbesondere in der Bildungspolitik, der Kultur und dem Polizeiwesen. Die Länder, so auch Niedersachsen, sind zudem über den Bundesrat, die zweite Kammer des Parlaments, an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes beteiligt.
Diese Mitwirkung sichert den Einfluss der Länder auf die Bundespolitik und ermöglicht eine föderale Balance. Die Rolle der Bundesländer ist damit essentiell für die Umsetzung des Föderalismusprinzips in Deutschland, das eine dezentrale und bürgernahe Verwaltung fördert und die kulturelle und regionale Vielfalt des Landes bewahrt.
Häufig gestellte Fragen rund um die Grundrechte im Grundgesetz
Diese Rechte umfassen unter anderem die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Freiheit der Person, die Freiheit der Meinungsäußerung, Presse- und Informationsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum und das Erbrecht.
Diese und andere Grundrechte sind in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes festgeschrieben und dienen als unmittelbar geltendes Recht, das die Beziehung zwischen Staat und Bürgern regelt und dem Schutz des Einzelnen gegenüber staatlichen Eingriffen dient. In einigen Aspekten wirken die Grundrechte auch zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Sie sind ein zentraler Bestandteil der Verfassungsordnung und spiegeln die Werte einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft wider.
Er besagt, dass die Achtung und der Schutz der Menschenwürde die oberste Pflicht aller staatlichen Gewalt ist. Die Menschenwürde ist somit ein absoluter Wert, der nicht abgewogen werden kann gegen andere Interessen oder Rechte.
Aus diesem Grundsatz leiten sich alle weiteren Grundrechte und Verfassungsprinzipien ab. Die Bedeutung dieses Artikels geht über den rechtlichen Rahmen hinaus und prägt das Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
Die Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde verlangt von allen staatlichen Organen, das Individuum in seinen Handlungen zu respektieren und sicherzustellen, dass seine Grundrechte gewahrt bleiben.
Die Verfasser des Grundgesetzes wollten sicherstellen, dass der Schutz der individuellen Würde eine absolute Priorität in der neuen deutschen Demokratie hat und dass solche Verbrechen gegen die Menschlichkeit nie wieder geschehen können.
Die Menschenwürde gilt als unveräußerlich und steht über allen anderen gesetzlichen Regelungen; sie darf durch keine Handlung des Staates beeinträchtigt werden. Diese zentrale Stellung unterstreicht die Überzeugung, dass jeder Mensch einen inneren Wert besitzt, der unter keinen Umständen missachtet oder verletzt werden darf.
Aus diesem Grundsatz leiten sich alle weiteren Grundrechte und das gesamte Rechtssystem ab, was die zwingende Achtung und den Schutz der Menschenwürde durch alle staatlichen Organe vorschreibt.
Die Meinungsfreiheit ist eine der Säulen der demokratischen Gesellschaft, sie ermöglicht den freien Diskurs und den Austausch von Ideen. Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind nur unter strengen Bedingungen und aus besonders gewichtigen Gründen zulässig, beispielsweise zum Schutz der Jugend oder zur Bekämpfung von Hassrede.
Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen die Bedeutung der Meinungsfreiheit hervorgehoben und betont, dass sie auch Meinungen schützt, die als anstößig, schockierend oder beunruhigend empfunden werden können.
Damit spielt das Grundgesetz eine entscheidende Rolle bei der Sicherung eines offenen und pluralistischen gesellschaftlichen Diskurses.
Der Staat verpflichtet sich zu weltanschaulicher Neutralität und garantiert die Trennung von Kirche und Staat, wobei er gleichzeitig die freie Religionsausübung in der Gemeinschaft ermöglicht und schützt. Diese Regelung spiegelt das Bestreben wider, eine pluralistische Gesellschaft zu fördern, in der Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtungen friedlich zusammenleben können. Einschrän-kungen der Religionsfreiheit sind nur unter strengen Voraussetzungen und zum Schutz übergeordneter Rechtsgüter zulässig, etwa der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder dem Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Obwohl das Grundgesetz keine spezifischen Minderheitenrechte im Sinne von Kollektivrechten definiert, sorgt der allgemeine Gleichheitssatz für einen umfassenden Schutz individueller Rechte, die auch Minderheiten zugutekommen.
Darüber hinaus schützt das Grundgesetz indirekt die Kultur- und Sprachenrechte von Minderheiten durch die Gewährleistung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Spezifische Regelungen zum Schutz nationaler Minderheiten, wie der Dänen, Sorben, Friesen und Sinti und Roma, finden sich in ergänzenden Gesetzen und internationalen Abkommen, die Deutschland ratifiziert hat.
Diese Form des Rechtsschutzes stellt ein zentrales Element zur Sicherung der Grundrechte dar und ermöglicht eine individuelle Überprüfung staatlichen Handelns auf Verfassungskonformität. Vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts muss allerdings der Rechtsweg zu den anderen Gerichten ausgeschöpft werden.
Die Unabhängigkeit der Gerichte bedeutet, dass Richter und Richterinnen so entscheiden, wie sie es nach dem Gesetz für richtig halten. Niemand darf den Richtern und Richterinnen vorschreiben, wie sie entscheiden sollen. Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte binden zudem Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht, was bedeutet, dass alle staatlichen Maßnahmen diesen Rechten entsprechen müssen.
Diese Mechanismen tragen gemeinsam dazu bei, dass die im Grundgesetz verankerten Grundrechte effektiv im Alltag der Menschen geschützt und durchgesetzt werden.
Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind in den allgemeinen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und im Recht der persönlichen Ehre vorgesehen. Dazu zählen unter anderem das Verbot von Volksverhetzung, das Verbot der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung.
Die Auslegung dieser Grenzen obliegt den Gerichten, die im Einzelfall das Recht auf freie Meinungsäußerung gegen andere Schutzgüter und Rechte abwägen müssen.
Häufige gestellte Fragen u.a. zu Wirkung und Einfluss des Grundgesetzes
Durch die Verteilung der Macht zwischen dem Bund und den Ländern und die Einrichtung von Kontrollmechanismen wie dem Bundesverfassungsgericht stellt das Grundgesetz sicher, dass kein einzelnes Organ unkontrollierte Macht ausüben kann.
Darüber hinaus schreibt es freie und faire Wahlen vor und sichert die politischen Grundrechte, die für eine lebendige Demokratie essentiell sind, wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit. Das Grundgesetz fördert somit eine Kultur der politischen Teilhabe, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht, die für die Legitimität und Effektivität des politischen Systems Deutschlands entscheidend ist.
Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind der Maßstab, an dem sich alle staatlichen Handlungen messen lassen müssen. Wenn ein Gesetz als verfassungswidrig angesehen wird, kann es vom Bundesverfassungsgericht überprüft und gegebenenfalls für nichtig erklärt werden. Diese Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Überprüfung stellt sicher, dass die grundlegenden Rechte und Freiheiten der Bürger geschützt sind und die Prinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der sozialen Gerechtigkeit gewahrt bleiben.
Das Grundgesetz, mit seinem starken Fokus auf die Menschenwürde, den Schutz der Grundrechte und die Etablierung eines stabilen demokratischen Rechtsstaates, wird oft als Vorbild für Länder angesehen, die ihre eigene Verfassung entwickeln oder reformieren. Die deutsche Verfassungsordnung und insbesondere das Bundesverfassungsgericht haben international Anerkennung gefunden für ihre ausgewogenen Urteile und ihre Rolle bei der Sicherung der Grundrechte.
Darüber hinaus hat Deutschland durch seine Verfassung und seine politischen Praktiken gezeigt, wie historische Fehler und Ungerechtigkeiten aufgearbeitet und ein dauerhafter Frieden und Wohlstand erreicht werden können.
Grundsätzlich gilt das Prinzip des Vorrangs des EU-Rechts, das bedeutet, dass EU-Recht nationales Recht bricht, falls es zu einem Konflikt zwischen beiden kommt. Allerdings wacht das Bundesverfassungsgericht darüber, dass die grundlegenden Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere die in der Ewigkeitsklausel geschützten Kernbereiche, durch die Anwendung von EU-Recht nicht verletzt werden.
In seiner Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass es in Ausnahmefällen EU-Recht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen kann, insbesondere wenn es um die Wahrung der grundlegenden Verfassungsidentität Deutschlands geht.
Dieses „Kooperationsverhältnis“ zwischen dem nationalen Verfassungsrecht und dem EU-Recht trägt zur Entwicklung eines ausgewogenen europäischen Rechtssystems bei, das sowohl die Einheitlichkeit des EU-Rechts als auch den Schutz nationaler Verfassungsprinzipien sicherstellt.
Diese Ergänzung stellt die Bedeutung des Umweltschutzes als staatliche Aufgabe heraus und spiegelt das wachsende Bewusstsein für Umweltfragen und die Notwendigkeit eines nachhaltigen Umgangs mit natürlichen Ressourcen wider. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wird somit als Querschnittsaufgabe verstanden, die alle Bereiche staatlichen Handelns durchdringt und auch die Grundlage für das Umweltrecht bildet.
Die Kulturhoheit der Länder, eine der grundlegenden Säulen des Föderalismus, weist den Bundesländern die primäre Verantwortung für das Bildungswesen zu. Dies umfasst die Schulpolitik, die Hochschulbildung und die Kultur.
Der Bund hat jedoch im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben und durch spezifische verfassungsrechtliche Regelungen die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen der Bildungspolitik mitzuwirken, zum Beispiel bei der Hochschulfinanzierung oder der beruflichen Bildung.
Diese Struktur führt zu einer Vielfalt in der Bildungspolitik, die regionale Bedürfnisse und Besonderheiten berücksichtigt, aber auch Koordination und Kooperation zwischen den Ländern und dem Bund erfordert.
Nach dieser Regelung darf die jährliche Nettokreditaufnahme des Bundes grundsätzlich 0,35 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten. Für die Länder gilt seit dem Jahr 2020 grundsätzlich ein Verbot der Neuverschuldung, was bedeutet, dass ihre Haushalte ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen für außergewöhnliche Notsituationen, wie Naturkatastrophen oder außergewöhnliche, die staatliche Finanzlage beeinträchtigende Ereignisse. Solche Ereignisse erlauben eine vorübergehende Abweichung von diesen Regeln. Zudem sieht das Grundgesetz konjunkturabhängige Komponenten vor, die es erlauben, in wirtschaftlich schlechten Zeiten höhere Defizite zu fahren und in guten Zeiten Überschüsse zu erzielen.
Dies bedeutet, dass der Staat die Verantwortung trägt, für soziale Gerechtigkeit und Sicherheit zu sorgen, die wirtschaftliche Existenz aller Bürger zu gewährleisten und auf die Herstellung sozialer Gleichheit hinzuarbeiten. Die Sozialstaatsklausel bildet die Grundlage für ein umfassendes System sozialer Sicherheit, einschließlich der Sozialversicherung, der Sozialhilfe und der Arbeitsförderung. Sie verpflichtet den Staat auch, aktiv in die Wirtschaft einzugreifen, um soziale Ungleichheiten zu verringern.
Soziale Rechte und Pflichten müssen im Rahmen der Gesetzgebung konkretisiert werden. Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips ist jedoch politischen Entscheidungsprozessen überlassen und unterliegt dem Ermessen des Gesetzgebers, solange die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind.
Das Bundesverfassungsgericht etablierte dieses Recht erstmals im Volkszählungsurteil von 1983. Dort hat es festgestellt, dass Individuen grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten entscheiden dürfen. Dieser Grundsatz hat den Datenschutz in Deutschland maßgeblich geprägt. Er führte zur Entwicklung umfassender Datenschutzgesetze, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Der Datenschutz wird somit als wesentlicher Bestandteil des Schutzes der individuellen Freiheit und der Privatsphäre betrachtet und stellt sicher, dass Bürger vor unbefugter Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung geschützt sind.
Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Bedeutung des Grundgesetzes und wie es im Alltag gelebt wird – in leichter Sprache und in Fremdsprachen.
- Die Grundrechte im Überblick
- Anregungen und Materialien zum Grundgesetz im Portal Demokratiebildung
- Informationssammlung Grund- und Menschenrechte bei der Bundeszentrale für politische Bildung
- Menschenwürde & Co. Das Heft über Grundrechte
- Die Grundrechte in einfacher Sprache
- Dein Grundgesetz - Auszüge aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt
- Das Grundgesetz in Fotos
- Weichenstellungen für den Weststaat
- Die Mütter und Väter des Grundgesetzes
- Entstehung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Testen Sie Ihr Wissen: Quiz zum Grundgesetz
- Informationen und Veranstaltungen der christliche Kirchen in Niedersachsen zu "75 Jahre Grundgesetz"
Hier können Sie die gesammelten Plakatmotive in verschiedenen Formaten downloaden.
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75 Jahre GG – Motive U21 - DIN A1
75 Jahre GG – Motive U21 - DIN A2