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Der Niedersächsische Landesrechnungshof

Der Niedersächsische Landesrechnungshof in Hildesheim übt als oberste Landesbehörde die Finanzkontrolle für das gesamte Land aus. Er prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Niedersachsen einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe. Dabei ist er gegenüber Landtag und Landesregierung selbständig und nur dem Gesetz unterworfen. Seine Mitglieder sind mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattet.

Der Landesrechnungshof prüft und berät alle Behörden und Einrichtungen des Landes, die ihre Aufgaben mit öffentlichen Mitteln aus dem Landeshaushalt bestreiten, in finanziellen, organisatorischen und personellen Fragen.

Oberster Prüfungsmaßstab ist, ob die Mittel wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden. Der Landesrechnungshof untersucht insoweit auch die finanzwirtschaftlichen Voraussetzungen und Folgen politischen Handelns, bewertet aber nicht die politischen Entscheidungen als solche.

Über die wesentlichen Prüfungsfeststellungen berichtet der Landesrechnungshof jedes Jahr dem Landtag und der Landesregierung. Dieser so genannte Jahresbericht ist Grundlage für die finanzpolitische Entlastung der Landesregierung durch das Parlament. Da der Landesrechnungshof den geprüften Stellen keine Weisungen erteilen kann, ist er in besonderem Maße auf die Kraft seiner Argumente angewiesen. Letztlich entscheidet der Landtag, ob und wie die Feststellungen und Vorschläge des Landesrechnungshofes umgesetzt werden.

Der Landesrechnungshof überwacht also das gesamte Haushaltsgebaren des Landes. Er berät Behörden und Institutionen wie eine Wirtschafts- und Unternehmensberatung mit dem Ziel, dass die öffentlichen Mittel - letztlich die Steuergelder - zielgerichtet, wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden.

Landesrechnungshof Bildrechte: grafolux & eye-server
Links zum Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)

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