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Wappen und Flagge

Wappen des Bundeslandes Niedersachsen ist das springende weiße Ross im roten Felde. Es blickt auf eine Geschichte von über 600 Jahren zurück. Bereits im Mittelalter herrschte unter der niedersächischen Bevölkerung die Ansicht, es handele sich dabei um das Wappen des alten Stammesherzogtums Sachsen, obwohl dieses noch kein Wappen gekannt hatte. Gleichwohl wurde diese Überzeugung von der bis in vorgeschichtliche Zeit zurückreichenden Wertschätzung des Pferdes bei den Sachsen gestützt. Im Jahre 1361 nahmen daher die welfischen Herzöge, um damit den Anspruch auf die Vormachtstellung ihres Hauses im Gebiet des alten Sachsen zu unterstreichen, das Sachsenross als heraldisches Sinnbild an. Es galt als das sagenumwobene Wappen des berühmten Herzogs Widukind und erschien zunächst in der Helmzier ihrer Wappen. Im 17. Jahrhundert fand es Eingang in das inzwischen auf zwölf Felder angewachsene braunschweig-lüneburgische Wappen. In der Folgezeit diente das Sachsenross als Wappenbild sowohl des Kurfürstentums als auch des Königreichs und der Provinz Hannover, aber auch des Herzogtums und des Freistaates Braunschweig. Da es mithin bei der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 bereits vier Fünftel der niedersächsischen Bevölkerung repräsentierte, wurde es (zunächst inoffiziell) zum Landeswappen des neuen Bundeslandes, das der Landtag nach ausführlicher Diskussion am 3. April 1951 bestätigte. Das Landeswappen wurde im Artikel 2 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung vom 13. April 1951 verankert und in der am 1. Juni 1993 in Kraft getretenen Niedersächsischen Verfassung wiederum in Artikel 1 bestätigt.
Niedersächsische Landesflagge   Bildrechte: Nds. StK
Niedersächsische Landesflagge

Zur Schaffung der Landesflagge wurde das Wappen den deutschen Bundesfarben schwarz-rot-gold aufgelegt. Hierin dokumentiert sich ein Kompromiss, den man angesichts der ebenso unterschiedlichen wie traditionsreichen historischen Landesfarben der Länder, aus denen Niedersachsen hervorgegangen war, anstrebte. Näheres bestimmt das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG) vom 8. März 2007.

Informationen zum Beflaggungskalender finden Sie unter https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/service/beflaggungskalender/

Wichtiger Hinweis zum Landeswappen

Das Landeswappen und das Wappentier dürfen nach dem Niedersächsischen Wappengesetz nur von den Dienststellen des Landes als Hoheitszeichen verwendet werden.  Eine Verwendung durch Dritte ist untersagt.

Für alle außerhalb der Landesverwaltung liegenden Verwendungen steht das sog. Niedersachsen-Zeichen zur Verfügung. Dieses ist als Bild-Wort-Marke konzipiert und besteht aus einem im roten Oval laufenden weißen Pferd mit dem rechts daneben stehenden Wort "Niedersachsen". Das Zeichen ist markenrechtlich geschützt.

Weitere Informationen zur Verwendung finden Sie auf der Website unter Service/Niedersachsen-Zeichen.
Unbefugte Nutzung des Niedersächsischen Wappens/Wappentieres und Abänderung der Niedersächsischen Landesflagge
Beispiel einer verbotenen Änderung der Niedersächsischen Landesflagge   Bildrechte: Nds. StK/Pressestelle Kleine
Beispiel einer verbotenen Änderung der Niedersächsischen Landesflagge
Das Führen der Landesflagge in ihrer gesetzlichen Form ist für jedermann genehmigungsfrei.

Es ist jedoch unzulässig, die Landesflagge in Ihrer Darstellung/Abbildung und/oder ihren inneren/äußeren Proportionen zu verändern. Jede Verfälschung oder Abänderung stellt eine unerlaubte Verwendung des Wappens oder des Wappentieres dar, die zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens führen und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Wappen des Landes Niedersachsen

Wappen des Landes Niedersachsen

Links zum Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)

Artikel-Informationen

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