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Struktur

Mit Gesetz vom 18.11. 2004 hat das Bundesland Niedersachsen nach einem einstimmigen Landtagsentschluss die "Stiftung niedersächsische Gedenkstätten” als Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Celle errichtet. Diese Stiftung soll lt. Gesetzestext

1. dazu beitragen, dass das Wissen über das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondere über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen, im Bewusstsein der Menschen wach gehalten und weiter getragen wird,

2. die Gedenkstätten Bergen-Belsen und Wolfenbüttel als Orte der Erinnerung an die Leiden der Opfer des Nationalsozialismus und der Opfer der Justizverbrechen und als Orte des Lernens für künftige Generationen erhalten und gestalten,

3. die Gedenkstättenarbeit von Initiativen und Gedenkstätten in privater Trägerschaft in Niedersachsen fördern und

4. die auf das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945 und dessen Folgen bezogene Forschung unterstützen.

Diese Aufgaben wurden bisher von der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung wahrgenommen, die mit dem 31.12.2004 aufgelöst worden ist.

Mit der Interessengemeinschaft niedersächsischer Gedenkstätten und Initiativen zur Erinnerung an die NS-Verbrechen e.V. haben sich die nichtstaatlichen Gedenkstätten und Geschichtsinitiativen ein eigenes Organ der Interessenvertretung und des Erfahrungsaustausches geschaffen.

Zusammenstellung und Texte: Michael Pechel, Niedersächsischer Bildungsserver NiBiS. E-Mail: pechel@nils.nibis.de

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