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Die Verfassung des Landes Niedersachsen

Die Entstehung und Ausgestaltung der niedersächsischen Verfassung ist stärker als in anderen Bundesländern mit der politischen Entwicklung Deutschlands verknüpft. Nachdem bereits vor der Gründung des Landes Niedersachsen in den Ländern Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und Hannover "Landesverfassungen" die Grundzüge der staatlichen Ordnung bestimmt hatten, beschloss der erste frei gewählte niedersächsische Landtag zunächst eine bis 1951 geltende Übergangsverfassung, das "Gesetz zur vorläufigen Ordnung der Niedersächsischen Landesgewalt".

Auch die am 13. April 1951 verabschiedete Verfassung erhielt das Attribut "vorläufig": "Vorläufige Niedersächsische Verfassung". Sie sollte außer Kraft treten, sobald das deutsche Volks frei über seine, die deutsche Verfassung entscheiden werde. Da die niedersächsische Verfassung sich bereits auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beziehen konnte, verzichtete man darauf, einen eigenen Grundrechtekatalog zu formulieren. Die Verfassung schuf die Grundlage für ein modernes parlamentarisches Regierungssystem mit Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten, parlamentarischer Ministerverantwortlichkeit, dem Selbstauflösungsrecht des Landtages und der Möglichkeit des konstruktiven Misstrauensvotums. Der regionalen Vielfalt und ihrer jeweiligen historischen Entwicklung trug Artikel 56 Rechnung: "Die kulturellen und historischen Belange der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe sind durch Gesetzgebung und Verwaltung zu wahren und zu fördern."

Mit der Vollendung der deutschen Einheit im Oktober 1990 entfiel der Vorbehalt der Vorläufigkeit. Am 1. Juni 1993 konnte daher ein neues Verfassungsgesetz Rechtskraft erlangen. Es unterscheidet sich von der vorläufigen Verfassung des Jahres 1951 durch die Bestimmung der Staatsziele und einen Grundrechtskatalog, ferner führt es plebiszitäre Elemente ein. Den alten Artikel 56 übernimmt es hingegen, nunmehr als Artikel 72, in vollem Wortlaut.

Das Land Niedersachsen besitzt so eine moderne Verfassung, die den Anforderungen der Gegenwart entspricht und gleichwohl die historischen Bedingungen der Gegenwart bewusst macht.

Niedersächsische Verfassung im Gesetz- und Verordnungsblatt

Die vorläufige und die endgültige niedersächsische Verfassung

Link zum Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)

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