Die folgenden Seiten informieren Sie zum derzeitigen Infektionsgeschehen in Niedersachsen und rund um die weiter wichigen Schutzimpfungen sowie gibt einen Überblick zu den Hilfestellungen bei Long Covid.
Hinweise zur Corona-Schutzimpfung
Wo kann ich mich in Niedersachsen gegen Covid-19 impfen lassen?
Sie können sich in den allermeisten Arztpraxen, bei Ihren Betriebsärzten und in teilnehmenden Apotheken impfen lassen.
Ob Ihre Apotheke gegen Covid-19 impft, können Sie über die Internetseite
» www.mein-apothekenmanager.de erfahren.
Hinweis:
Die mobilen Impfteams und Impfzentren der Landkreise und kreisfreien Städte für COVID-Schutzimpfungen sind am 31.12.2022 eingestellt worden.
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat sich die epidemiologische Situation stark verändert. Derzeit ist davon auszugehen, dass SARS-CoV-2 nicht mehr in Form einer weltweiten Pandemie auftritt, sondern sich zu einem anhaltenden, wellenförmigen Phänomen entwickelt hat. Das bedeutet, dass das Virus weiterhin in der Bevölkerung zirkuliert. Allerdings haben die vorherrschenden Omikron-Varianten und die hohe Immunität aufgrund von Impfungen und bereits durchgemachten Infektionen dazu geführt, dass es heute deutlich seltener zu schweren Krankheitsverläufen und Langzeitfolgen wie Long-/Post-COVID kommt, verglichen mit dem Beginn der Pandemie.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) mit der Umgestaltung ihrer bisherigen Empfehlungen in eine langfristige Empfehlung für COVID-19-Impfungen befasst:
Empfehlung Covid-19-Impfungen:
- Gesunden Personen ab 18 Jahren (inkl. Schwangeren) wird eine Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung empfohlen, um eine Basisimmunität aufzubauen.
Wichtig ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch die Impfung erfolgen.
-
Personengruppen mit erhöhtem Risiko werden zusätzlich jährliche Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Vorzugsweise sollte im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind.
Das gilt für:
- Alle Personen ab 60 Jahren
- BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
- Alle Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten (siehe unten)
- Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann
- Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt.
- STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
- Internetseite des RKI zur COVID-19-Impfung, u.a. mit Antworten auf häufig gestellte Fragen
Der Corona-Impfcheck
Wenn Sie sich unsicher sind, dann empfehlen wir Ihnen den Corona-Impfcheck:
Wird mir oder meinen Angehörigen eine (weitere) Impfung gegen COVID-19 empfohlen?
Steht eine Auffrischimpfung an?
Mit dem Online-Tool „Corona-Impfcheck“ erhalten Sie nach wenigen Klicks die aktuelle Impfempfehlung – passend für Ihre persönliche Situation.
Bei möglichen Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung beantwortet das Robert Koch Institut hier die wichtigsten Fragen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auch bei den meisten Ärztinnen und Ärzten können Sie sich impfen lassen. Vereinbaren Sie hierfür am besten einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder einer Arztpraxis in Ihrem Umfeld.
2. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten die Möglichkeit, sich von einer Betriebsärztin oder Betriebsarzt impfen zu lassen. Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach, ob Ihr Unternehmen dieses Angebot zur Verfügung stellt.
3. Apotheken
Sie können sich auch in vielen Apotheken in Niedersachsen impfen lassen. Auf der Website www.mein-apothekenmanager.de können Sie Ihre Postleitzahl angeben und eine teilnehmende Apotheke in Ihrer Nähe wird angezeigt.
Denken Sie bitte immer daran, Ihren Impfpass mitzubringen. Sollten Sie keinen haben, bekommen Sie diesen in Apotheken, Arztpraxen oder beim Gesundheitsamt.
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat sich die epidemiologische Situation stark verändert. Derzeit ist davon auszugehen, dass SARS-CoV-2 nicht mehr in Form einer weltweiten Pandemie auftritt, sondern sich zu einem anhaltenden, wellenförmigen Phänomen entwickelt hat. Das bedeutet, dass das Virus weiterhin in der Bevölkerung zirkuliert. Allerdings haben die vorherrschenden Omikron-Varianten und die hohe Immunität aufgrund von Impfungen und bereits durchgemachten Infektionen dazu geführt, dass es heute deutlich seltener zu schweren Krankheitsverläufen und Langzeitfolgen wie Long-/Post-COVID kommt, verglichen mit dem Beginn der Pandemie.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) mit der Umgestaltung ihrer bisherigen Empfehlungen in eine langfristige Empfehlung für COVID-19-Impfungen befasst:
Empfehlung Covid-19-Impfungen:
- Gesunden Personen ab 18 Jahren (inkl. Schwangeren) wird eine Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung empfohlen, um eine Basisimmunität aufzubauen.
Wichtig ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch die Impfung erfolgen.
-
Personengruppen mit erhöhtem Risiko werden zusätzlich jährliche Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Vorzugsweise sollte im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind.
Das gilt für:
- Alle Personen ab 60 Jahren
- BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
- Alle Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten (siehe unten)
- Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann
- Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt.
Wenn Sie sich unsicher sind, dann empfehlen wir Ihnen den Corona-Impfcheck:
Wird mir oder meinen Angehörigen eine (weitere) Impfung gegen COVID-19 empfohlen?
Steht eine Auffrischimpfung an?
Mit dem Online-Tool „Corona-Impfcheck“ erhalten Sie nach wenigen Klicks die aktuelle Impfempfehlung – passend für Ihre persönliche Situation.
Mehr Informationen:
- STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
- Internetseite des RKI zur COVID-19-Impfung, u.a. mit Antworten auf häufig gestellte Fragen
Nachstehend die COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO):
Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung für Risikogruppen:
Personengruppen mit erhöhtem Risiko werden zusätzlich jährliche Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Vorzugsweise sollte im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind.
Das gilt für:
- Alle Personen ab 60 Jahren
- BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
- Alle Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten
- Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung
-
Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann
-
Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt.
Wenn Sie sich unsicher sind, dann empfehlen wir Ihnen den Corona-Impfcheck:
Wird mir oder meinen Angehörigen eine (weitere) Impfung gegen COVID-19 empfohlen?
Steht eine Auffrischimpfung an?
Mit dem Online-Tool „Corona-Impfcheck“ erhalten Sie nach wenigen Klicks die aktuelle Impfempfehlung – passend für Ihre persönliche Situation.
Nachstehend die COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO):
Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen ohne Grundkrankheiten wird durch die STIKO aufgrund der inzwischen überwiegend milden Verläufe und ihrer sehr geringen Hospitalisierungsinzidenz derzeit keine COVID-19-Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung empfohlen.
Kinder und Jugendliche mit relevanten Grundkrankheiten sollen weiterhin entsprechend der Empfehlungen geimpft werden.
Nachstehend die COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO):
Gesunden Personen ab 18 Jahren (inkl. Schwangeren) wird eine Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung empfohlen, um eine Basisimmunität aufzubauen.
Wichtig ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch die Impfung erfolgen.at (Infektion). Mindestens zwei dieser Kontakte sollten durch Impfungen erfolgen.
Das RKI betont, die Erfahrungen mit vielen Impfstoffen über viele Jahre haben gezeigt, dass die meisten Nebenwirkungen kurze Zeit nach der Impfung auftreten. Langzeitfolgen, also ein Auftreten von Nebenwirkungen viele Monate oder Jahre nach der Impfung, sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu befürchten. Kommt es zu Impfreaktionen, wie z.B. Schüttelfrost oder Schmerzen an der Einstichstelle, treten sie kurz nach der Impfung auf. Sehr seltene Nebenwirkungen machen sich innerhalb weniger Wochen nach der Impfung bemerkbar. Dann ist die Immunreaktion abgeschlossen.
Die Impfstoffe werden nach der Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut weiter aktiv überwacht, sodass hier immer mehr Erkenntnisse zur Langzeitsicherheit in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gewonnen werden.
Dies geschieht u.a. auch, um die Dauer der Wirksamkeit der Impfung beurteilen zu können. Die Langzeitdaten zur Impfstoffsicherheit werden in weitergehenden klinischen Studien erhoben. Das Paul-Ehrlich-Institut bewertet regelmäßig Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen bei COVID-19-Impstoffen in seinen Sicherheitsberichten:
Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können auch gemeldet werden über www.nebenwirkungen.bund.de
Wer sich aus Sorge vor Impfkomplikationen nicht impfen lässt, muss berücksichtigen, dass die Gefahr von Langzeitwirkungen einer Infektion mit SARS-CoV-2 um ein vielfaches höher ist. Tatsache ist: Es gibt keine wirksame Impfung gegen eine Infektionskrankheit, die frei von unerwünschten Wirkungen ist.
Es ist wie bei jeder anderen Behandlung auch: Der Nutzen muss das Risiko deutlich übersteigen. Genau das ist bei der Covid-Impfung der Fall. Dies für Impfungen zu prüfen ist Aufgabe der STIKO, die ihre Aufgabe sehr ernst nimmt.
Bis Ende letztenn Jahres konnten Bürger:innen, die durch die niedersächsischen mobilen Impfteams und Impfzentren geimpft wurden, Impfzertifikate über die Impfhotline des Landes anfordern. Mit der Beendigung der Impftätigkeit in den Zentren (31.12.2022) steht diese Impfhotline nicht mehr zur Verfügung.
Daher übernimmt übergangsweise das Sozialministerium das Ausstellen und Übersenden von Impfbescheinigungen samt Chargennummern (keine Impfzertifikate) an die Bürger:innen.
Wichtig: Fordern Sie dieses nur dann an, wenn eine Verpflichtung zum Nachweis des Impfstatus besteht, beispielsweise wegen eines geplanten Auslandsaufenthaltes. Aufgrund des hohen Aufwandes werden voraussichtlich Verwaltungskosten in Höhe von 50 € erhoben.
Die Anforderung kann an das Funktionspostfach krims.zentrale@ms.niedersachsen.de gerichtet werden.
Mit der Anforderung werden folgende Angaben benötigt:
- vollständiger Name
- Geburtsdatum
- die zum Zeitpunkt der Impfungen gültige vollständige Adresse
- falls abweichend die Adresse, an die der Nachweis versendet werden soll
- Impfdatum der (jeweiligen) Impfung(en) - zuzüglich der Angabe, um die wievielte Impfung es sich (jeweils) handelt
- Impforte (Impfzentrum oder mobiles Impfteam von welcher Stadt/Landkreis?)
Digitale Impfzertifikate (zur Nutzung in der Corona-Warn-App bzw. CovPass-App) haben aus technischen Gründen, unabhängig von der fachlichen Gültigkeit, ein Ablaufdatum. Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Beide Apps geben dazu 28 Tage vor Ablauf entsprechende Hinweise.
Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Zertifikate aktualisiert werden.
Nachstehend finden Sie die Anleitungen für die jeweilige App, wie Sie mit wenigen Schritten die Aktualisierung der Zertifikate vornehmen können.
Wichtig:
Das technische Ablaufdatum des QR-Codes vom Impfzertifikat hat nichts mit Ihrem Impfschutz zu tun.
Grundsätzlich sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung (Grundimmunisierung bis 30.09.2022 mit zwei Einzelimpfungen, ab 1.10.2022 mit drei Impfungen) wie auch mit einer zusätzlichen Auffrischung innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig.
Mehr Informationen zur Impfung
Hier finden Sie alle offizielle Informationen rund um die Impfung gegen COVID-19.
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.12.2020
zuletzt aktualisiert am:
07.12.2023